Thurgauer Zeitung vom Samstag 24. Juli 2004
© Thurgauer Zeitung, Kopie aus Online Archiv 01.01.2010

Gegen verfälschte Flurnamen

Im Rahmen der Neuvermessung «AV93» wurde auch der Nomenklaturplan (Flurnamen) überabeitet. Bereits im Jahre 2001 und 2003 wehrte sich der Sirnacher Gemeinderat gegen die vorgeschlagenen Änderungen des Nomenklaturplanes.

Sirnach - In Ergänzung dazu, wurden mit dem zuständigen Departement Korrespondenzen und Gespräche geführt, heisst es in den Gemeindemitteilungen. Diese intensiven Bemühungen «hätten leider nicht das vom Gemeinderat gewünschte Ziel erreicht», worauf das Departement auf das Rekursverfahren im Zusammenhang mit dem Nomenklaturplan verwies. Am vergangenen 21. Juni habe das Ingenieur- und Vermessungsbüro Hafner in Sirnach sowohl die Grundeigentümer als auch die Politische Gemeinde mit dem Nomenklaturplan, respektive mit den daraus resultierenden Güterzetteln, bedient. Der Gemeindeammann Kurt Baumann sowie der Gemeindeschreiber Peter Rüesch waren gestern für eine Stellungnahme gegenüber der TZ nicht erreichbar.

Keine Unterschrift oder Datum

Einem vom Amt für Geoinformation beigelegten Schreiben konnte entnommen werden, dass innert 30 Tagen gegen die Güterzettel Rekurs erhoben werden kann. Dieses Informationsschreiben enthält aber weder ein Datum, noch eine Unterschrift, noch nimmt es auf einen Beschluss oder eine Verfügung Bezug, gegen welche Rekurs erhoben werden könnten, so die Gemeindeverantwortlichen.

Einsprachen gegen Namensgebung

Einzige Grundlage bilden offenbar die Güterzettel. Der Verordnung des Regierungsrates über die amtliche Vermessung kann entnommen werden, dass die Gemeinde als Rekursinstanz für die Grundeigentümer und das Departement für Inneres und Volkswirtschaft als Rekursinstanz für die Gemeinde vorgesehen ist. Auf Grund der teilweise extrem neuen Namensgebung seien diverse Reklamationen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Diese Grundeigentümer werden mindestens teilweise Einsprache gegen die Namensgebung einreichen. Denn «leider» wurden von den dort eingebrachten Verbesserungen nur deren zwei übernommen, heisst es weiter. Dafür seien durch das kantonale Vermessungsamt drei weitere Namen verschlechtert worden. Auf Grund der Vorgeschichte und in Anbetracht der festgestellten Verfahrensunsicherheiten, habe der Gemeinderat beschlossen, gegen den Nomenklaturplan Rekurs zu erheben. (tz.)