Thurgauer Zeitung online vom 31. August 2009.

Flurnamen: Regierung setzt Arbeitsgruppe ein.

Text: bai. 

Regierungsrat Kaspar Schläpfer hat einen umfangreichen Auftrag an eine Arbeitsgruppe erteilt, welche die tatsächliche und rechtliche Situation im Zusammenhang mit den Orts- und Flurnamen analysieren wird.

Wie die Staatskanzlei des Kantons Thurgau am Montagmorgen mitgeteilt hat, hat Schläpfer als Leiter der Arbeitsgruppe seinen Generalsekretär Andreas Keller eingesetzt.

Mitglieder bekannt
Am 13. August hat Regierungsrat Kaspar Schläpfer entschieden, aufgrund der massiven Kritik und des verbreiteten Unbehagens bezüglich der Festsetzung der Orts- und Flurnamen in der Mundart, einen Marschhalt anzuordnen und eine Arbeitsgruppe einzusetzen.
     Nun hat er diese Arbeitsgruppe konstituiert und ihr einen breit ausgelegten Auftrag erteilt. Die Gruppe wird von Andreas Keller, Generalsekretär des Departements für Inneres und Volkswirtschaft, geleitet. Ihr gehören im Weiteren als Mitglieder an: Christian Dettwiler, Kantonsgeometer; Andy Heller, Kantonsingenieur; Roland Kuttruff, Präsident des Verbandes Thurgauer Gemeinden; und Kantonsrat Thomas Merz-Abt.

Empfehlungen erwartet
Die Arbeitsgruppe hat sich gemäss Auftrag mit den Bereichen Zuständigkeit, Namensfestsetzung im Rahmen der amtlichen Vermessung und Handlungsspielraum für die Zukunft zu befassen. Ausserdem werden von der Arbeitsgruppe Empfehlungen für das weitere Vorgehen zuhanden des Departementchefs und des Regierungsrates erwartet.
     Im Bereich Zuständigkeit geht es darum, abzuklären, welche Vorschriften oder Empfehlungen für die verschiedenen Namensfestsetzungen bestehen, welche Behörde die Namen festlegt und welchen Einfluss die Festsetzung der Flur- und Ortsnamen in der amtlichen Vermessung für die übrigen Bereiche hat.

Wo sind die Namen festgesetzt?
Ferner hat die Arbeitsgruppe zu eruieren, wie viele Flur- sowie Siedlungs- und Ortsnamen in wie vielen Gemeinden bereits festgesetzt, in Bearbeitung oder noch nicht bearbeitet sind. Ebenso sollen die Fragen beantwortet werden, welchen Spielraum das Bundesrecht den Kantonen bei der Festsetzung der Namen gewährt, wie der Kanton Thurgau diesen Spielraum genutzt hat und welchen Grundsätzen er bisher gefolgt ist.
     Schliesslich soll eine Aussage darüber gemacht werden, welche Handlungsfreiheit für den Kanton Thurgau bei einer realistischen Beurteilung besteht und wie weiter verfahren werden soll. Die Arbeitsgruppe hat den entsprechenden Bericht bis im Frühjahr 2010 dem Departementschef vorzulegen.
(bai)