3. Die Schreibweise der Lokalnamen von 1832 bis 1919

Der Vorläufer der heutigen Landeskarte war der Topographische Atlas der Schweiz, bestehend aus Dufour- und Siegfriedkarte. Für die Schreibweise der Lokalnamen galt die Schriftsprache als selbstverständlich. Dazu einige Beispiele aus dem Buch "Geschichte der Dufourkarte", Bern 1896:

Die eidgenössische Militärkommission hatte für die Dufourkarte u.a. folgende Grundsätze aufgestellt:
"(2) Die Ortsnamen sollen in der Sprache wiedergegeben werden, welche die Mehrheit der Bevölkerung spricht."
"(4) Wenn ein Berg oder ein Fluss mehrere Namen trägt, so soll nur ein einziger geschrieben werden, und zwar der bekannteste oder der, welcher von den Lokalbehörden angenommen ist. Dadurch wird dieser Name gewissermassen offiziell."

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General Dufour erliess um 1838 "Instruktionen für die Aufnahmen in 1/25'000 und 1/50'000". Unter dem Titel "Schrift" verfügte er: "Die Schrift der Originalaufnahmen wird in gewöhnlicher Ronde, jedoch sorgfältig ausgeführt, und die Grösse im richtigen Verhältnis zur Wichtigkeit der Objekte." Über die Schreibweise verliert Dufour kein Wort.

Und kaum waren die beiden ersten Blätter XVI und XVII der Dufourkarte erschienen, wurden im "Schweizerischen Beobachter" am 4., 7. und 9. April 1846 u.a. die folgenden Beanstandungen der Schreibweise gemacht:
(5) Vollhorn, nicht Fallhorn.
Kommentar von General Dufour: "Der Ingenieur hält seine Bezeichnung aufrecht."
(7) Geltenschuss, statt Geltenschoss.
Kommentar von General Dufour: "Klauberei."

(23) Taube schreibt sich Daube.
Kommentar von General Dufour: "Man verliess sich ganz auf den Schulmeister."

 
Was haben die Blattränder von Karten mit der Schreibweise von Lokalnamen zu tun?
Anfangs des 20. Jahrhunderts wurden die Blattränder der Dufourkarte 1:100'000 definiert. Welche Person dies machte und was diese dabei überlegte, weiss ich nicht. Hingegen weiss ich, dass die Blatteinteilung der Dufourkarte um 1930 exakt übernommen wurde für die Blatteinteilung der Landeskarte. Und dass zum Beispiel der Kanton Zürich diese Blatteinteilung als Grundlage für seinen Übersichtsplanes 1:2'500 verwendet hat: Durch dreimaliges Halbieren eines Blattes der Landeskarte 1:25'000 entsteht ein Blatt des kantonalen Übersichtsplanes.
     Hätte es bessere Blatteinteilungen gegeben als jene von Dufour? Bestimmt. Aber man behielt den 200 Jahre alten Raster bei, weil die Nachteile einer Umstellung viel grösser gewesen wären als die Vorteile eines neuen Rasters!
     Und nun die Analogie zu den Lokalnamen: Wenn man die umstrittene  Schreibweise eines Lokalnamens beibehält, sind die Nachteile in der Regel kleiner, als wenn man die Schreibweise ändert.
    
Jeder Vergleich hinkt, so auch dieser. (Redaktionelle Ergänzung des  Kapitels 3 vom 8. Mai 2008.) 


Dokumentation der Lokalnamen in den Erstvermessungen der amtlichen Vermessung.
Das Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB, Art. 942 ff) regelte die Einführung eines Grundbuches mit Grundbuchplänen. Auf diese gesetzliche Bestimmung stützte sich die "Instruktion vom 10. Juni 1919 für die Vermarkung und die Parzellarvermessung", später ersetzt durch die "Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) vom 18. November 1992". Alle Grundbuchvermessungen der Schweiz müssen demnach eine Liste der erhobenen Lokalnamen enthalten mit einem Plan, welcher für jeden Lokalnamen den Geltungsbereich festlegt ( Beispiel eines solchen Planes aus dem Kanton Solothurn). Diese Akten liegen bei den kantonalen Vermessungsämtern, eine Kopie davon bei Swisstopo, Abteilung "Eidgenössische Vermessungsdirektion". 
(Redaktionelle Ergänzung des Kapitels 3 vom 16. April 2009.)

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