4. Die Schreibweise der Lokalnamen von 1919 bis 1948
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Bis zum zweiten Weltkrieg ging man davon aus, dass die Mundart auch in der deutschen Schweiz zum Untergang verurteilt sei. Ein Anzeichen von einem Meinungsumschwung spürt man in der 1919 erschienenen "Instruktion für die
Parzellarvermessung". Sie verlangt nämlich im Artikel 28 lit. i: "Die Lokalnamen sind bei ortskundigen Gemeindeabgeordneten zu erheben und nach der ortsüblichen Schreibweise einzutragen." Für die meisten Lokalnamen (Flurnamen) gab es
jedoch keine ortsübliche Schreibweise, und so blieb es dem Geometer überlassen, ob er Schriftsprache oder Mundart schrieb. |