12. Das Projekt 2005 verlangt eine einheitliche Schreibweise
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A. Zitate aus der Einleitung zum "Kommentierten Entwurf Mai 2005", (Unterstreichungen von Paul Märki): Kapitel A. Ausgangslage und Absicht, erste Abschnitte: "... Die parallele Anwendung von verschieden ausgestalteten Regeln, das Befolgen zeitgebundener - z. T. schriftsprachlich eingefärbter oder antiquierter - Schreibmoden führten in der Amtlichen Vermessung auf kantonaler Ebene und im Landeskartenwerk auf Stufe Bund notgedrungen zu einer auffälligen Vermengung von bereinigten und tradierten Namensschreibungen ungleicher Güte und letztlich zu einer uneinheitlichen Orthografie - zu Heterografie - der Lokalnamen. Hinzu kommt, dass regionale oder überregionale Dialektmerkmale in der Namenschreibweise bislang in den Kantonen ungleich berücksichtigt wurden." " Handlungsbedarf in Sachen Nomenklatur besteht zudem gestützt auf folgende Tatsache: Im Zuge der Neuvermessungen wird auch das Namengut überarbeitet. Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) ist von diesem Prozess direkt betroffen, indem es nach Artikel 2 der oben erwähnten Verordnung die Ortsnamen in die offiziellen Landeskarten aufzunehmen hat. Artikel 5 derselben Verordnung fordert hierfür eine einheitliche Schreibweise, die in Zusammenarbeit und Einvernehmen mit den Kantonen konzipiert werden soll." " swisstopo hat deshalb die Weisungen einer kritischen Durchsicht unterzogen und zum vorliegenden Entwurf der Toponymischen Richtlinien umgearbeitet." Kapitel A. Ausgangslage und Absicht, letzter Abschnitt: "swisstopo hofft, dass mit den Toponymischen Richtlinien dereinst ein solides und praktikables orthografisches Regelwerk vorliegen wird, welches hilft, die längst erwünschte Harmonisierung der Namenschreibweise zwischen der Amtlichen Vermessung und jener der Landeskarten herbeizuführen." Kapitel B. Grundlage, Vorgehen und Methode, Schreibpraxis bei Lokalnamen, mittlerer und letzter Abschnitt: "... Der Wunsch liegt deshalb nahe, derartig störende Bilder babylonischer Graphie-Verwirrung mittels Normen und Regeln zu beruhigen, deren konsequente Befolgung und Anwendung zu einheitlich konzipierten Karten-Namenformen - kurz: zu einer homogenen Beschriftung im Landeskartenwerk - führt." "Es darf nicht verschwiegen werden: Die überaus grosse Anzahl der schweizerischen Toponyme und deren Vielschichtigkeit in phonologischer wie morphologischer Hinsicht stellen ein nach Homogenität trachtendes, regelgesteuertes Schreibsystem auf eine harte Probe: Denn nicht selten sperren sich Toponyme - als Bestandteile äusserst vielfältigen und sich wandelnden Sprache - gegen ein all zu eng geschnürtes (orthografisches) Normierungs- respektive Vereinheitlichungskorsett, ein Umstand, der allenfalls in bestimmten Fällen eine gewisse Relativierung der Regeln und eine Grosszügigkeit oder Elastizität in der Fixierung der Schreibweise fordert und, falls sinnvoll oder begründbar, Varianten, Kompromiss- oder Ausnahmelösungen nicht grundsätzlich ausschliesst. Mit anderen Worten: Es wird unmöglich sein, jede Finesse, etwa jeden Lautwandel, zu regeln. Allein: selbst wenn in der kartografischen Namenlandschaft, aller Anstrengungen zum Trotz, einige Problem- oder Zweifelsfälle stehen bleiben und man sich auf eine gewisse Pluralität der Schreibungen im Sinne eines So-wohl-als-auch einlässt: Solch vermeintliche Schwachstellen sollten weder der angestrebten Homogenität des Regelwerkes Abbruch tun noch Anreiz bieten für freies Interessenspiel oder Willkür." B. Mein Kommentar: Aus den zitierten Stellen des Projektes 2005 kann man die beiden folgenden Aussagen ableiten: 1. "Homogene Beschriftung im Landeskartenwerk" erwünscht. 2. "Es wird unmöglich sein, jede Finesse, etwa jeden Lautwandel, zu regeln." Der Wunsch nach einer "homogenen Beschriftung" ist stärker als die Erkenntnis, dass man nicht "jede Finesse regeln" kann. Das Projekt 2005 bringt folglich für viele Lokalnamen (Flurnamen) eine veränderte Schreibweise auf der Landeskarte. |
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