42. Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV, 510.625), rechtskräftig

       (Kurzbezeichnung auf dieser Webseite: Verordnung GeoNV 2008)

Swisstopo, Dr. Fridolin Wicki: Informationen zum Geoinformationsgesetz und den Verordnugen. Stand: Mai 2008. (PDF 583 KB)


Vom Bundesrat verabschiedet am 21. 05. 2008. Rechtskräftig seit 01. 07. 2008.

Wortlaut der Verordnung als HTML (Artikel einzeln) oder als PDF.


Die vorliegende Webseite fordert, dass die heutige Schreibweise von Lokalnamen auf amtlichen Karten unverändert bleiben soll. Eine ähnliche Folgerung ergibt sich aus dem folgenden Artikel dieser Verordnung (GeoNV):

 

Art. 4 Grundsätze

  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.



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