11. Das Projekt 2005, ist es lediglich eine Präzisierung der Weisung 1948?
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A. Zitat aus der Einleitung zum " Kommentierten Entwurfes Mai 2005", Kapitel A. Ausgangslage und Absicht, drittletzter Abschnitt: " Hauptabsicht der Toponymischen Richtlinien ist es, bisherige Interpretationslücken in den Weisungen möglichst zu schliessen, um inskünftig Unsicherheiten, Inkonsequenzen oder Irrtümer in der Nomenklatur zu minimieren oder auszuräumen. Vom vorliegenden Entwurf der Toponymischen Richtlinien soll nach Ablauf einer dreimonatigen Konsultations- oder Vernehmlassungsfrist eine revidierte, definitive Fassung zunächst für die Deutschschweiz erstellt werden. Anschliessend ist die Erarbeitung entsprechender Richtlinien geplant, die auf die lateinische Schweiz (d.h. auf die französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Gebiete) abgestimmt sind. Diese dereinst gesamtschweize-rischen Richtlinien sollen inskünftig vor allem dort zur Anwendung gelangen, wo die kantonale Vermessung neue, ergänzte oder revidierte Nomenklaturverzeichnisse erstellt, wo die kantonalen Nomenklaturkommissionen Veränderungen beantragen oder wo swisstopo - etwa wegen widersprüchlicher (punktueller oder flächendecken-der) Namenorthografien in der Karte - Anlass zum Handeln sieht. Die neuen Toponymischen Richtlinen zielen also keineswegs darauf ab, bestehende kantonale Nomenklaturen umzuschreiben oder rückgängig zu machen." B. Mein Kommentar Den ersten und den letzten Satz dieses Zitates habe ich unterstrichen. Leider sind diese Absichtserklärungen für mich aus den beiden folgenden Gründen nicht glaubwürdig: 1. Die vermutlich vorzeitige Anwendung des Projektes 2005 bei vier analysierten Gemeinden ergibt eine Änderung von 55% aller Lokalnamen (Flurnamen). 2. |
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