21. Persönliche Vernehmlassung 2006 zum "Leitfaden 2006"
Diese Vernehmlassung steht zur freien Verfügung für Kopien oder Bearbeitungen.
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Paul Märki, Ingenieur-Geometer, Auf der Hürnen 17, 8706 Meilen
An das Bundesamt für Landestopografie,
Seftigenstrasss 264, CH-3084 Wabern
Meilen, 22. Juni 2006
Vernehmlassung zum Leitfaden 2006 (Leitfaden für die Schreibweise der Lokalnamen in der deutschsprachigen Schweiz. Entwurf Mai 2006. Letzte Änderung 16. 5. 2006.)
- Im Hinblick auf die vielfältige praktische Verwendung der Lokalnamen (Flurnamen) besteht ein öffentliches Interesse daran, dass deren gegenwärtige Schreibweise auf der Landeskarte unverändert bleibt.
- Eine Änderung der Schreibweise soll im Einzelfall nur dann erwogen werden, wenn der betreffende Lokalname auf der Landeskarte und in den Werken der amtlichen Vermessung (insbesondere Übersichtsplan) verschieden geschrieben
wird.
- Swisstopo soll eine Strategie für derart begründete Änderungen in der Schreibweise von Lokalnamen entwickeln. Ein solches Projekt sollte enthalten: Anzahl betroffener Lokalnamen, Art des Vorgehens, Zeitdauer, finanzieller
Aufwand der verschiedenen betroffenen Instanzen, exemplarische Darstellung einiger Einzelfälle.
- Die vor Jahren ohne Rechtsgrundlage begonnene Änderung der Schreibweise von Lokalnamen darf nicht fortgesetzt werden. Ein Beispiel für solche Änderungen zeigt die Analyse www.lokalnamen.ch/bilder/namenliste.pdf für 246 Lokalnamen in einigen Gemeinden auf dem LK-Blatt 1073 Wil, Ausgabe 2004.. Die Schreibweise von 55% dieser Lokalnamen wurde geändert!
- Die praktische Bedeutung von unverändert geschriebenen Lokalnamen auf der Landeskarte ist höher zu gewichten als der sprachwissenschaftliche Anspruch auf ein homogenes Bild der Schreibweise. Swisstopo und die
Nomenklaturkommissionen haben seit 1948 die Chance verpasst, den Anspruch auf ein homogenes Bild der Schreibweise zu erfüllen. Die praktischen Bedürfnisse der Öffentlichkeit lassen es nicht zu, diesen Mangel heute zu
beheben. Die Schreibweise der Lokalnamen auf öffentlichen Kartenwerken darf nicht als dialektales Experimentierfeld missbraucht werden.
- Der Erlass des Leitfadens ist im heutigen Zeitpunkt nicht nötig. Die Beurteilung des Leitfadens 2006 ist schwierig, da eine Aufzählung der behaupteten Mängel der Weisungen 1948 und eine vergleichende Darstellung gegenüber dem Leitfaden fehlen. Ich hätte es begrüsst, wenn geänderte Grundsätze und Schreibregeln offen als solche deklariert worden
wären.
- Im Sinne einer effizienten Verwaltungstätigkeit und einer offenen Information wird swisstopo gebeten, bei der Auswertung der vorliegenden "Externen Konsultation" alle Stellungnahmen übersichtlich und wertungsfrei darzustellen. Dies
war nach meiner Meinung bei der "Rückmeldung zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Topographischen Richtlinien für die deutsche Schweiz (TRO5)" am 28. März 2006 leider nicht der Fall. (Details siehe www.lokalnamen.ch/#17b, "Auswertung der Vernehmlassung durch swisstopo")
Freundliche Grüsse Paul Märki
(Am 18. Juli 2006 habe ich diesen Text als Brief gesandt an Herrn Jean-Philippe Amstein, Direktor des Bundesamtes für Landestopografie, Seftigenstrasss 264, CH-3084 Wabern.)
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