23. Stellungnahmen 2006 Schweizerischer Fachorganisationen
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Schweizerische Organisation für Geo-Information SOGI,
Organisation Suisse pour l'Information Géographique (OSIG)
Die SOGI vereinigt interessierte Mitglieder mit dem Ziel, in der Schweiz die Anwendung der Geoinformation und deren interdisziplinären Einsatz zu fördern.
Die SOGI fördert und unterstützt:
- den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit der Mitglieder im Fachbereich Geoinformation und speziell deren Anwendung,
- den interdisziplinären Informationsaustausch über den Einsatz moderner Informationstechnologien namentlich bei Aufbau und Betrieb von Geoinformationssystemen,
- die Information über die Bedeutung, Nutzbarkeit und richtige Anwendung von Geoinformation,
- die Verbreitung und den Gebrauch von Geoinformation in der Schweiz,
- den Gebrauch von leistungsfähigen Informatikhilfsmitteln und -verfahren in der Verwaltung, der Abfrage und Verteilung von Geoinformation,
- die Anwendung von Normen und Standards für die Entwicklung und Realisierung von Geomatikanwendungen, für den Austausch von Geoinformation und die Zusammenarbeit der dafür eingesetzten Systeme,
- die Ausbildung der Datenerzeuger und Datenanwender von Geoinformation.
Für die nebenstehende Stellungnahme vom 21. 07. 2006 zeichnet Rudolf Schneeberger, SOGI-Präsident.
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Link zur vollständigen Stellungnahme vom 21. Juli 2006 an das Bundesamt für Landestopografie.
Diese Stellungnahme ist gegliedert in:
- Begleitbrief,
- Stellungnahme,
- Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3.
Die SOGI stellt folgende Anträge:
- "Der Leitfaden Toponymie 2006 wird in dieser Form als Grundlage für die Schreibweise von amtlichen Plan- und Kartenwerken entschieden abgelehnt, da er die wesentlichen Anforderungen der Benutzer nicht mehr abdeckt. ...
- Ausser ein paar in Anhang 3 vorgeschlagenen punktuellen Änderungen fordert die SOGI aus Rücksicht auf das öffentliche Interesse, die Weisungen 1948 weiterhin beizubehalten und in der revidierten Verordnung über
geografische Namen unter das GeoIG zu stellen. Die SOGI setzt sich generell für schweizweite Standards ein. Die amtliche Vermessung ist in weiten Teilen der Schweiz mit hohem Investitionsaufwand erhoben und bundesrechtlich anerkannt.
Deshalb ist die SOGI der Ansicht, dass die Grundsätze der Weisungen1948 unbedingt beizubehalten sind für den Abschluss der restlichen Ersterhebungen und für vereinzelte lokale Anpassungen im Rahmen der Nachführung amtlicher
Vermessungswerke.
- Leider hat die swisstopo die Schreibweise von Lokalnamen bisher nur als sprachwissenschaftliche Angelegenheit betrachtet. Beim Expertentreffen Ende Januar / Anfangs Februar 2006 waren nur Sprachwissenschafter eingeladen worden und keine
anderen Fachleute, wie seitens der Benutzer mehrmals verlangt wurde. Die SOGI fordert, dass die swisstopo eine neutrale Stelle bezeichnet, welche die Anliegen der Benutzer vertritt. Neben Organisationen der Geoinformation müssten zwingend
auch von den Auswirkungen stark betroffene Organisationen wie Gemeinde- und Städteverband, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Post, Notfalldienste, Polizei, sowie Vertreter der Bereiche Kartografie, Orts- und Regionalplanung und Vermessung
einbezogen werden."
Drei Zitate aus der Begründung zu den Anträgen:
- "Durch eine optimale und auf möglichst grosse Akzeptanz ausgelegte Schreibweise der Lokalnamen ist gemäss Forderungen der Gemeinden und übrigen Benutzer anzustreben, dass die Schreibweise möglichst ohne Veränderungen
auch in Namen von Strassen, benannten Gebieten und Haltestellen wie auch im privaten und geschäftlichen Bereich übernommen werden kann."
- "Leider hat die swisstopo nur sprachwissenschaftliche Probleme behandelt und die praktischen Bedürfnisse der Benutzer nicht berücksichtigt. Sowohl das Ausmass der veränderten Schreibregeln wie auch die praktischen Auswirkungen
wurden leider immer noch nicht untersucht und werden verharmlost. Die SOGI zeigt anhand eines Kartenbeispiels auf, dass ohne weiteres über 40% der Lokalnamen gemäss Leitfaden Toponymie 2006 gegenüber den Weisungen 1948 ändern
können. Notwendige Anpassungen infolge veränderter Schreibweise von Lokalnamen von bestehenden Adress- und Fachdatenbanken (Notfall- und Alarmierungssysteme, Grundbuch, Landwirtschaft, Planung, Forst, Namen im Bereich öffentlicher
Verkehr, Signalisation usw.) können schweizweit Kosten von zwei- oder gar dreistelligen Millionenbeträgen verursachen."
- "Die SOGI ist der Ansicht, dass mit dem Leitfaden Toponymie 2006 als neuer Standard langfristig nicht eine grössere Harmonie, sondern ein grösseres Chaos als heute entstehen würde."
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Arbeitsgruppe Geographische Informationssysteme (GIS) der Schweizerischen Informatikkonferenz
Schweizerische Informatikkonferenz,
Abkürzung deutsch: SIK, Abkürzung französisch: CSI
Mitglieder der Arbeitgruppe SIK-GIS sind Vertreter aus 4 Bundesstellen, 9 Kantonen und einer Gemeinde. Zu den Zielen gehört die gemeinsame Förderung von GIS in der öffentlichen Verwaltung, die gemeinsame Behandlung von
Fragestellungen und Koordination der Aktivitäten. Die SIK-GIS lässt Studien über aktuelle GIS-Themen erarbeiten und führt Veranstaltungen durch, um diese Studien einem grösseren Publikum vorzustellen und zur Diskussion zu
stellen.
Für die nebenstehende Stellungnahme vom 27. 07. 2006 zeichnet Rainer Humbel, Vize-Präsident Arbeitsgruppe SIK-GIS
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Vollständige Stellungnahme vom 27. Juli 2006 an das Bundesamt für Landestopografie (PDF, 97KB)
Zwei Ausschnitte aus dem Begleitschreiben:
"Leider hat uns die eingehende Lektüre der aktualisierten Version des Leitfadens gezeigt, dass Sie unseren Anliegen vom vergangenen Herbst nur ausnahmsweise und zumeist in Bezug auf relativ untergeordnete
Details gefolgt sind, dass sich aber an der von uns vor allem kritisierten Stossrichtung und generellen Ausrichtung kaum etwas geändert hat."
"Wir möchten zum Schluss nochmals auf die für uns wesentlichen Grundsätze hinweisen, wie wir sie bereits in der Stellungnahme vom September 2005 präsentiert haben:
- Mit Lokalnamen soll die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten gewährleistet werden. Lokalnamen sollen möglichst leicht gelesen und geschrieben werden können.
- Für Lokalnamen wird nicht eine Schreibweise erwartet, welche nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten korrekt ist, sondern eine gängige, möglichst allgemeinverständliche und vertraute Schreibweise nach "gesundem
Menschenverstand".
- Lokalnamen sollen stabil bleiben und möglichst nicht geändert werden, da sich aus ihnen andere Namen gebildet haben und Missverständnisse und Unsicherheiten während der Umstellungsphase entstehen.
- Lokalnamen sollten in der Amtlichen Vermessung, auf Übersichtsplänen, in Landeskarten sowie auf Ortsplänen und touristischen Karten einheitlich geschrieben werden.
- Dabei ist aber anzustreben, dass Lokalnamen nicht nur auf Karten, Plänen, im Zusammenhang mit Geodaten und anderen offiziellen Dokumenten einheitlich geschrieben werden, sondern dass diese Schreibweise auch im privaten und
geschäftlichen Bereich als optimaler Kompromiss und auf grösstmögliche Akzeptanz aufgebaute Lösung anerkannt und somit verwendet wird. Für Benutzer ist jede Schreibweise unverständlich, welche nicht auch in der
realen Welt, auf Wegweisern, Prospekten, in Adressverzeichnissen, Fahrplänen (Haltestellen) und dergleichen Verbreitung findet."
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Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen
Abkürzung deutsch: KKGEO, Abkürzung französisch: CCGEO
Die KKGEO vereinigt die kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen mit dem Ziel, eine gemeinsame Interessenvertretung der Kantone zu gewährleisten. Die gemeinsame Behandlung fach- und verwaltungstechnischer Fragen, die sich
im Bereich Geoinformation in einem Kanton stellen, steht dabei im Vordergrund.
Für die nebenstehende Stellungnahme vom 24. Juli 2006 zeichnet Thomas Hösli, Präsident KKGEO
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Link zur vollständigen Stellungnahme vom 24. Juli 2006 an das Bundesamt für Landestopografie
Einige Zitate aus der Stellungnahme:
- "Lokalnamen werden immer mehr in kantonalen GIS in digitaler Form benutzt und sind dort für zahlreiche kantonale und kommunale Benutzer aus dem Bereich Planung, Umwelt, Verkehr, Amtliche Vermessung, Infrastruktur, Einsatzleitzentrale
und zahlreiche weitere Bereiche ein sehr wichtiges Orientierungsinstrument. Bei der Schreibweise von Lokalnamen geht es darum, die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer, wie wir sie bereits in unserer Stellungnahme vom 12.09.06
dargelegt haben, bestmöglich zu erfüllen."
- "Lokalnamen sind nicht nur für kantonale und kommunale GIS in der Ebene Amtliche Vermessung, Übersichtpläne und Landeskarten ein wichtiges Orientierungsinstrument, sie tauchen auch in Zehntausenden von Registern und Dokumenten
auf (z.B. gesetzliche Erlasse, Verwaltungs-, Gerichts- und Grundbuchakten, militärische und technische Dokumente, Firmen- und Strassenbezeichnungen, Namens- und Adressverzeichnisse, usw.)."
- "Mit den neuen Richtlinien zur Schreibweise von Lokalnamen besteht nun die grosse Gefahr, dass Lokalnamen zugunsten von mundartnäheren Schreibweisen immer wieder geändert werden, was den Bedürfnissen der Benutzerinnen und
Benutzer völlig widerspricht."
- "Dass man von einem solch wichtigen Grundsatz der Weisungen 1948 abweicht, bekannte Wörter in Schriftsprache zu schreiben, ist der KKGEO unerklärlich."
- "Die KKGEO lehnt als Vertretung der Benutzerinnen und Benutzer von Geodaten auf Stufe Kanton und Gemeinde den Entwurf Leitfaden Toponymie Mai 2006 aus den oben genannten Gründen entschieden ab."
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