40. Ennetmoos: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!


Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47.


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Kanton Nidwalden mit dem Hauptort Stans
Kanton Obwalden mit dem Hauptort Sarnen


Amtsblatt Nidwalden: Justiz- und Sicherheitsdirektion
Nomenklatur Gemeinde Ennetmoos, öffentliche Auflage

Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, 6372 Ennetmoos, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, Stansstaderstr. 54, 6370 Stans, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Fachliche Auskünfte erteilt das Staatsarchiv.
     Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die Nomenklaturkommission Nidwalden, c/o Staatsarchiv, Stansstaderstr. 54, 6371 Stans.
Ende der Auflage: Dienstag, 1. April 2008
Stans, 27. Februar 2008 Nomenklaturkommission Nidwalden


Folgende Unterlagen wurden öffentlich aufgelegt:
  • Bericht der Nomenklaturkommission NW zur öffentlichen Auflage mit den Kapiteln:
    1. Einleitung, Zielsetzung
    2. Grundlagen
    3. Bearbeitung
    4. Namenkategorien und Abgrenzung
    5. Ergebnis
    5.1 Listen
    5.2 Plan
    6. Öffentliche Auflage
  • Von diesen Unterlagen können herabgeladen werden:
    Bericht, oben genannt ( PDF 301 KB)
    Listen gemäss Ziff. 5.1 oben ( PDF 2'390 KB)


Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 10. 4. 2008:

  • Es geht nicht darum, wie man einen Lokalnamen schreibt, sondern darum, dass die  bisherige Schreibweise unverändert bleibt.
  • Die Nomenklaturkommission erschwert Einsprachen, indem sie entgegen $ 7 der Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) vom 20. Mai 1987 nicht ihre beantragten Änderungen der Schreibweise nennt, sondern lediglich Listen sämtlicher vorkommenden Namen beilegt. Sie mutet also jeder interessierten Person zu, auf der umfangreichen Liste die Schreibweise eines jeden einzelnen Lokalnamens zu überprüfen.
  • Die Nomenklaturkommission beantragt ferner die Änderung von zahlreichen Strassennamen. An diesen Strassen wohnen sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner von Ennetmoos. Ist die Nomenklaturkommission nicht fähig zu beurteilen, welche Umtriebe und Kosten sie den betroffenen Personen zumutet, wenn diese ihre Adressen ändern müssen? Weiss die Nomenklaturkommission, dass jede betroffene Person ihre persönliche Adressänderung an Dutzende von Adressaten mitteilen sollte? 
  • Im Bericht beleuchtet die Nomenklaturkommission mit keinem Wort die politischen und administrativen Probleme sowie die Kosten, welche sich mit der Änderung eines jeden Lokalnamens und eines jeden Strassennamens ergeben. Es ist zu befürchten, dass Nomenklaturkommission davon keine Ahnung hat!
  • Ich empfehle den zuständigen rekurrierenden Behörden, dass sie nicht um die Schreibweise einzelner Lokal- oder Strassennamen feilschen, sondern grundsätzlich jegliche Änderung der Schreibweise ablehnen.



Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47.


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