Ein
Klick zeigt den Entwurf dieses Gesetzes (PDF, 67 KB)
Vier Artikel dieses Gesetzes zeigen dessen Bedeutung für die
Lokalnamen:
(Hervorhebungen in Kursivschrift durch den Verfasser dieser
Webseite)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1, Zweck
"Dieses Gesetz bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der
Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörde von Bund,
Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der
Gesellschaftund der Wissenschaft für eine breite
Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der
erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung
stehen."
- 2. Kapitel: Grundsätze
1. Abschnitt: Qualitative und technische Anforderungen
Art. 4, Harmonisierung, Absatz 1:
"Die qualitativen und technischen Anforderungen an Geodaten und
Geometadaten sind so festzulegen, dass ein einfacher Austausch
und eine breite Nutzung möglich sind."
- Art. 7, Geografische Namen
"Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die geografischen
Namen. Er regelt namentlich die Zuständigkeiten, das Verfahren
und die Tragung der Kosten."
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
"Das Bundesgesetz vom 21. Juni 1935 über die Erstellung neuer
Landeskarten wird aufgehoben."
Persönliche Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite zum
vorliegenden Entwurf "Geoinformationsgesetz"
Lokalnamen (Flurnamen) gehören zu den Geoinformationen gemäss
Geoinformationsgesetz. Sie haben grosse strategische, politische,
soziale, rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung. Sie sind so
festzulegen, dass ein einfacher Austausch und eine breite Nutzung
möglich ist für Gesellschaft, Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft.
Lokalnamen (Flurnamen) auf Landeskarten und in der Amtlichen Vermessung
dürfen nicht zum Spielball für Linguisten verkommen.
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Der Bundesrat hat am 6. September 2006 das Ergebnis des
Vernehmlassungsverfahren zum neuen Bundesgesetz über Geoinformation zur
Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden der Eidg. Räte
verabschiedet. Der Nationalrat hat das Gesetz am 6. März 2007 beschlossen. Im Laufe des
Jahres 2007 wird auch der Ständerat dieses Gesetz behandeln.
Nachstehend
der Text, den das Eidg. Departements für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf seiner Internetseite
veröffentlicht hat:
"Die strategische, politische, soziale, rechtliche und
wirtschaftliche Bedeutung der Geoinformation nimmt unaufhaltsam zu.
Studien zeigen, dass heute zwischen 60 und 80 Prozent aller
politischen, wirtschaftlichen und privaten Entscheidungen einen
räumlichen Bezug aufweisen. Die Daten, neuen Technologien und Verfahren
im Bereich der Geoinformation werden immer intensiver genutzt. Dies hat
zu einer unvollständigen gesetzlichen Ordnung in diesem Gebiet
geführt."
"Mit dem Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) soll sichergestellt
werden, dass den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der
Wirtschaft, der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Forschung
Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine
breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, in der richtigen Qualität und zu
angemessenen Kosten zur Verfügung stehen. Dieses Ziel soll erreicht
werden, indem auf nationaler Ebene verbindliche bundesrechtliche
Standards für die Erfassung, Modellierung und den Austausch von
Geodaten, insbesondere von Geobasisdaten des Bundesrechts festgelegt
werden. Weiter sollen innerhalb der Bundesverwaltung Zuständigkeiten
und Kompetenzen für eine Koordination der Geoinformation, eine
einheitliche Klassifizierung sowie einheitliche Tarifierungsgrundsätze
der grundlegenden Geoinformationen definiert und die Finanzierung, das
Urheberrecht und der Datenschutz geregelt werden."
"Geoinformationen entstehen aus raumbezogenen Daten, welche die
Gegebenheiten eines Landes beschreiben - sei es durch Koordinaten,
Ortsnamen, Postadressen oder andere Kriterien. Sie bilden die Basis für
Planungen, Massnahmen und Entscheidungen aller Art, in der Verwaltung
genauso wie in der Politik, der Wirtschaft und Wissenschaft oder im
Privatbereich. Beispiele für solche Geodaten bildet der Plan für das
Grundbuch, der durch die amtliche Vermessung erstellt wird, oder der
Zonenplan. Ohne Geoinformationen und die ihnen zu Grunde liegenden
Geodaten wäre eine gut funktionierende direkte Demokratie undenkbar.
Ihr enormes Potenzial - in politischer wie in volkswirtschaftlicher
Hinsicht - macht Geoinformationen zu einem Wirtschaftsgut ersten
Ranges."
"In der Bundesverwaltung liegen über Hundert verschiedene Geodatensätze
vor. Eine noch grössere Menge an Geodatenbeständen findet sich auf
kantonaler und kommunaler Ebene. All diese Informationen wurden mit
erheblichen Kosten erhoben und verkörpern insgesamt einen enormen, auf
mehr als 5 Milliarden Franken geschätzten Wert. Bei weitem die
wichtigsten Nutzer der Geodaten der öffentlichen Hand sind die
Dienststellen der öffentlichen Verwaltung selbst bzw. Dritte, die im
öffentlichen Auftrag handeln."
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