39. Wolfenschiessen: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern! |
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Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47. |
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![]() Bereits im Jahre 2007 wurde dieser Wegweiser montiert mit der Schreibweise Banalp statt Bannalp. Doch erst am 27. Februar 2008 erfolgt die öffentliche Auflage der neuen Schreibweise! Klicken Sie auf das Bild, dann wird es noch bunter:
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Amtsblatt Nidwalden: Justiz- und Sicherheitsdirektion Nomenklatur Gemeinde Wolfenschiessen, öffentliche Auflage Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, Hauptstr. 20, 6386 Wolfenschiessen, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, Stansstaderstr. 54, 6370 Stans, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Fachliche Auskünfte erteilt das Staatsarchiv. Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die Nomenklaturkommission Nidwalden, c/o Staatsarchiv, Stansstaderstr. 54, 6371 Stans. Ende der Auflage: Dienstag, 1. April 2008 Stans, 27. Februar 2008 Nomenklaturkommission Nidwalden |
"Unsere Seilbahn muss bei der Umstellung von Bannalp auf Banalp
rund 20'000 Franken aufwenden, um vom Briefkopf über Arbeitskleider bis
zum Logo auf der Seilbahn die Schreibweise zu ändern", sagt Urs Waser
in einem Interview der Neuen
Nidwaldner Zeitung. ...doch die die Nomenklaturkommission Nidwalden will Dutzende von Lokalnamen anders schreiben, als bisher üblich! "Wir in Wolfenschiessen ärgern uns schon lange, weil wir das absolut nicht für nötig halten, all diese Namen abzuändern. Es ist mehr als nur Arbeitbeschaffung, und schiesst weit über das Ziel hinaus", schreibt Landrat Sepp Durrer. Dann fügt er bei: "Wir möchten unter allen Umständen diese Namensänderungen verhindern. Wir fühlen uns nicht ernst genommen, und spüren statt dessen eine Arroganz von irgendwelchen "Möchtegernstudierten", welche uns zeigen wollen, dass sie absolut über uns stehen, und wir eigentlich nur zu nicken haben!" |
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![]() Das BAV schreibt am 26. März 2008, dass es der Änderung der Schreibweise des Stationsnamens Bannalp nicht zustimmen würde. Zudem verstosse die neue Schreibweise gegen die nationalen Nomenklaturgrundsäze, wonach geografische Namen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden dürfen. Wortlaut dieses Briefes nebenstehend. |
Schweizerische Eidgenossenschaft. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Bundesamt für Verkehr BAV. Abteilung Finanzierung. Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen. Postadresse 3003 Bern. Nomenklaturkommission Nidwalden c/o Staatsarchiv, Stansstaderstrasse 54, 6371 Stans. Bern, 26. März 2008 Nomenklatur Gemeinde Wolfenschiessen, Kollision mit national festgelegten Stationsnamen Sehr geehrte Damen und Herren Durch einen uns zugesandten Zeitungsartikel wurden wir darauf aufmerksam, dass Ihre Kommission beabsichtigt, die Schreibweisen verschiedener Namen zu andern. So soll die Bannalp neu nur noch mit einem n geschrieben werden. Fur uns ist der Grund für diese Änderung nicht nachvollziehbar. Zudem verstösst die neue Schreibweise auch gegen die nationalen Nomenklaturgrundsätze, wie sie jetzt auch im Zusammenhang mit dem neuen Geoinformationsgesetz (http://admin.ch/ch/d/ff/2007/7155.pdf) diskutiert und im Grundsatz bestätigt wurden. So wird in den Ausführungsbestimmungen verlangt, dass geografische Namen soweit möglich und sinnvoll in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert werden sollen. Zudem sollen sie nur aus öffentlichem Interesse geändert werden. Wir bitten Sie deshalb, von den vorgesehenen Änderungen, insbesondere der Umbenennung von Bannalp in Banalp abzusehen, da kein öffentliches Interesse an einer Änderung der Schreibweise besteht und zudem die neue Schreibweise nicht in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert ist. Wir teilen Ihnen auch mit, dass wir einem allfälligen Gesuch um Änderung der Stationsnamen aus den erwähnten Gründen nur schwerlich zustimmen könnten. Freundliche Grüsse Bundesamt für Verkehr, Dr. Markus Giger, Sektionschef, Sektion Schienennetz. Kopie z. K. an: - Luftseilbahn BannaIp, Fell-Chrüzhütte AG, 6387Oberrickenbach - Gemeindeverwaltung Wolfenschiessen, Hauptstrasse 20, 6386 WoIfenschiessen NW |
![]() ZISCH. Neue Luzerner Zeitung Online. Wendelin Waser, Ennetmoos schreibt am 31. 03. 2008 einen Leserbrief. Vollständiger Text des Leserbriefes im Kapitel "38. Presse 2008". Nebenstehend einige Zitate aus diesem Leserbrief. |
Unsinnige Nomenklatur. Zu den neuen Ortsnamen in Nidwalden.
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![]() Radio DRS 1 Regionaljournal Zentralschweiz: Dienstag, 01.04.2008, 07.32-07.37 Uhr. Die Sendung kann auf dem Internet nicht mehr wiedergegeben werden. |
Marlies Zehnder: Widerstand gegen neue Ortsnamen in Nidwalden Der Kanton Nidwalden will eine ganze Reihe von Orts- und Flurnamen ändern, anders schreiben. Dies gibt Ärger. Als erste Gemeinde hat gestern die Gemeinde Wolfenschiessen ihren Protest offiziell ausgedrückt mit 1147 Unterschriften, welche beim Staatsarchiv deponiert worden sind. Man will nicht, dass Wellenberg mit einem «l» oder Bannalp mit einem «n» geschrieben wird. Dies sei unnötig und verursache hohe Kosten. «Der Widerstand ist überall gross und darum erwartet man eine Reaktion vom Kanton», sagt der Wolfenschiesser Gemeindepräsident Hans Kopp: «Ich gehe davon aus, dass die grosse Zahl von Unterschriften unsere Anliegen bestätigt und der Kanton mit uns darüber nochmals Gespräch führt und gewisse Dinge akzeptiert, weil beim Volk keine Akzeptanz vorhanden ist. Ins erste Auflageverfahren miteinbezogen sind auch Ennetmoos und Stanstad. Von dort gibt es ebenfalls Widerstand. |
![]() Urs Waser, Betriebsleiter Seilbahnen Bannalp und der Wolfenschiesser Landrat Sepp Durrer reichen fristgemäss die Einsprachen ein. Für die 1'147 Unterschriften benötigen sie einen Leiterwagen. |
Wolfenschiessen. Ein Dorf wehrt sich gegen neue Namen Neue Nidwaldner Zeitung vom 1. April 2008. Text: Urs Rüttimann. Bild: Oliver Mattmann Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels (PDF, 398 KB) Einsprachen wurden beim Staatsarchiv Stans eingereicht von:
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Am 21. April 2008 überreichten Landrat Sepp Barmettler Buochs und 17 Mitunterzeichnende dem Landrat (Regierungsrat) des Kantons Nidwalden die nebenstehende dringliche Interpellation. |
1. Wie ist die Nomenklaturkommission Nidwalden organisiert und welche Aufgaben hat sie? 2. Welche Vorgaben erhält sie vom Bund und in welcher Frist müssen diese umgesetzt werden? 3. Geht die Nomenklaturkommission Nidwalden über die Weisungen des Bundes hinaus und aus welchen Gründen? 4. Welche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte haben die politischen Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Anstalten? 5. Welche Frist besteht für den Ersatz der Strassenschilder und die Aenderungen im Einwohnerregister? 6. Mit welchen finanziellen Folgen sind beim Kanton und den Gemeinden zu rechnen? 7. Wie will die Kommission die Informationspolitik verbessern, um in Zukunft einen bessern Rückhalt in der Bevölkerung zu haben? Vollständiger Text (PDF, 10 KB) Der Landrat behandelte die Interpellation als Geschäft Nr. 3 und beschloss: "Die Beantwortung der Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnende betreffend die Arbeit der Nomenklaturkommission wird als dringlich erklärt." |
Am 22. April 2008 sandte Urs Waser dem Redaktor dieser Webseite seinen noch nicht publizierten Leserbrief zur Präsentation auf dieser Webseite. |
Nomenklaturverordnung Wolfenschiessen, warum nur......?
Urs Waser, Oberrickenbach |
![]() Sepp Durrer, Landrat, Wolfenschiessen |
Nomenklatur auf Namenklautour Dies ist der Titel des Textes, den Landrat Sepp Durrer am 11. Juni 2008 publiziert hat im UNTERWALDNER, Inseratenteil des Nidwaldner Amtsblattes. Vollständiger Text (PDF, 161 KB) Zitate aus diesem Text:
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![]() Beat Fuchs, Justiz- und Sicherheitsdirektor von Nidwalden. (Bild Corinne Glanzmann/Neue NZ) |
Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben. In Wolfenschiessen und Ennetmoos führt die Vereinheitlichung der Ortsnamen zu bösem Blut. Die Regierung jedoch will die Namensrevision durchboxen. Neue Nidwaldner Zeitung online vom 30. 06. 2008 Text in Zeitung ( PDF, 768
KB)
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![]() Regierungsratsbeschluss vom 26. 08. 2008 |
Medieninformation über den Regierungsratsbeschluss vom 26. 08. 2008 Auf der Webseite des Kantons Nidwalden erschien am 4. 09. 2008 folgende Medieninformation: "Die Nidwaldner Regierung beantwortet die dringliche Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnenden zur Arbeit der Nomenklaturkommission. Deren Hauptaufgabe besteht aus der Festsetzung der Schreibweise von Lokalnamen. Weil der Bund seit diesem Sommer die rechtlichen Grundlagen überarbeitet, werden die laufenden Inkraftsetzungsverfahren in den Gemeinden ausgesetzt, bis neue Weisungen vorliegen." Wortlaut des Regierungsratsbeschlusses vom 26. 08. 2008 Vollständiger Text des 6-seitigen Regierungsratsbeschlusses (PDF, 87 KB) Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 7. 9. 2008: Dieser Regierungsratsbeschluss bestärkt mich in meinen obenstehenden Bemerkungen vom 5. 7. 2008. |
Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47. |
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