39. Wolfenschiessen: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!


Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47.


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Bereits im Jahre 2007 wurde dieser Wegweiser montiert mit der Schreibweise Banalp statt Bannalp. Doch erst am 27. Februar 2008 erfolgt die öffentliche Auflage der neuen Schreibweise!

Klicken Sie auf das Bild, dann wird es noch bunter:
  • Banalp statt Bannalp
  • Chäiserstuel statt Chaiserstuel
  • Eggiligrat statt Eggeligrat
  • Walleg statt Walegg
  • Welenberg statt Wellenberg


Amtsblatt Nidwalden: Justiz- und Sicherheitsdirektion
Nomenklatur Gemeinde Wolfenschiessen, öffentliche Auflage

Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, Hauptstr. 20, 6386 Wolfenschiessen, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, Stansstaderstr. 54, 6370 Stans, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Fachliche Auskünfte erteilt das Staatsarchiv.
     Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die Nomenklaturkommission Nidwalden, c/o Staatsarchiv, Stansstaderstr. 54, 6371 Stans.
Ende der Auflage: Dienstag, 1. April 2008

Stans, 27. Februar 2008 Nomenklaturkommission Nidwalden 


"Unsere Seilbahn muss bei der Umstellung von Bannalp auf Banalp rund 20'000 Franken aufwenden, um vom Briefkopf über Arbeitskleider bis zum Logo auf der Seilbahn die Schreibweise zu ändern", sagt Urs Waser in einem Interview der Neuen Nidwaldner Zeitung.

...doch die die Nomenklaturkommission Nidwalden will Dutzende von Lokalnamen anders schreiben, als bisher üblich!

"Wir in Wolfenschiessen ärgern uns schon lange, weil wir das absolut nicht für nötig halten, all diese Namen abzuändern. Es ist mehr als nur Arbeitbeschaffung, und schiesst weit über das Ziel hinaus", schreibt Landrat Sepp Durrer. Dann fügt er bei: "Wir möchten unter allen Umständen diese Namensänderungen verhindern. Wir fühlen uns nicht ernst genommen, und spüren statt dessen eine Arroganz von irgendwelchen "Möchtegernstudierten", welche uns zeigen wollen, dass sie absolut über uns stehen, und wir eigentlich nur zu nicken haben!"



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Das BAV schreibt am 26. März 2008, dass es der Änderung der Schreibweise des Stationsnamens Bannalp nicht zustimmen würde. Zudem verstosse die neue Schreibweise gegen die nationalen Nomenklaturgrundsäze, wonach geografische Namen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden dürfen.

Wortlaut dieses Briefes nebenstehend.



Schweizerische Eidgenossenschaft.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK.
Bundesamt für Verkehr BAV. Abteilung Finanzierung. Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen. Postadresse 3003 Bern. 

Nomenklaturkommission Nidwalden c/o Staatsarchiv, Stansstaderstrasse 54, 6371 Stans.

Bern, 26. März 2008

Nomenklatur Gemeinde Wolfenschiessen, Kollision mit national festgelegten Stationsnamen 

Sehr geehrte Damen und Herren
     Durch einen uns zugesandten Zeitungsartikel wurden wir darauf aufmerksam, dass Ihre Kommission beabsichtigt, die Schreibweisen verschiedener Namen zu andern. So soll die Bannalp neu nur noch mit einem n geschrieben werden. Fur uns ist der Grund für diese Änderung nicht nachvollziehbar.
     Zudem verstösst die neue Schreibweise auch gegen die nationalen Nomenklaturgrundsätze, wie sie jetzt auch im Zusammenhang mit dem neuen Geoinformationsgesetz (http://admin.ch/ch/d/ff/2007/7155.pdf) diskutiert und im Grundsatz bestätigt wurden. So wird in den Ausführungsbestimmungen verlangt, dass geografische Namen soweit möglich und sinnvoll in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert werden sollen. Zudem sollen sie nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
     Wir bitten Sie deshalb, von den vorgesehenen Änderungen, insbesondere der Umbenennung von Bannalp in Banalp abzusehen, da kein öffentliches Interesse an einer Änderung der Schreibweise besteht und zudem die neue Schreibweise nicht in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert ist.
     Wir teilen Ihnen auch mit, dass wir einem allfälligen Gesuch um Änderung der Stationsnamen aus den erwähnten Gründen nur schwerlich zustimmen könnten.
     Freundliche Grüsse
Bundesamt für Verkehr, Dr. Markus Giger, Sektionschef, Sektion Schienennetz.

Kopie z. K. an:
- Luftseilbahn BannaIp, Fell-Chrüzhütte AG, 6387Oberrickenbach
- Gemeindeverwaltung Wolfenschiessen, Hauptstrasse 20, 6386 WoIfenschiessen NW


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ZISCH. Neue Luzerner Zeitung Online.

Wendelin Waser, Ennetmoos schreibt am 31. 03. 2008 einen Leserbrief.
Vollständiger Text des Leserbriefes im Kapitel "38. Presse 2008".

Nebenstehend einige Zitate aus diesem Leserbrief.

Unsinnige Nomenklatur. Zu den neuen Ortsnamen in Nidwalden.
  • Die Nomenklatur treibt in Nidwalden Blüten, die für einen normal denkenden Menschen Hohn und Spott sind. Offensichtlich hat sich die Nomenklaturkommission vorgenommen, ganze Arbeit zu leisten. Jeder Name, wenn nur irgendwie möglich, muss geändert werden. 
  • Die Gemeinden wurden zur Vernehmlassung eingeladen. Deren Eingaben wurden jedoch ignoriert und nicht einmal beantwortet. Jetzt liegen die Resultate in einigen Gemeinden auf und, wen wunderts, die Nomenklaturkommission ist in keinem Punkt auf die Eingaben der Gemeinde eingegangen. Sie hätte dazu immerhin drei Jahre Zeit gehabt. Die Sichtweise der Kommission ist klar: Sie hält sich für unfehlbar. In keinem andern Kanton wurde eine derartige Änderungswut an den Tag gelegt wie in Nidwalden. Dass die Konsequenzen unverhältnismässig, paradox und teils sinnlos sind, interessiert offensichtlich niemand. Und genau das ist kaum der Auftrag des Bundes.
  • Namenänderungen, so wie vorgeschlagen, haben unverhältnismässige Kosten für Private, Firmen, Gemeinden und Kanton.
  • Strassennamen werden geändert, die vor wenigen Jahren vom örtlichen Gemeinderat bestimmt wurden (die Langmattstrasse muss jetzt Langmattlistrasse heissen!). In Ennetmoos soll sogar ein Strassenname geändert werden, der von der Nomenklaturkommission selbst stammt. Ein weiteres äusserst ärgerliches Beispiel: Bannalp soll künftig «Banalp» heissen, was sowieso nicht richtig ist. Was soll dieser Stumpfsinn?
  • Es bleiben Fragen offen. Was geht im Kanton Nidwalden ab? Wo sind die Politiker, die einen gesunden Menschenverstand haben? Wo sind jene, die sich für einen vernünftigen Umgang mit den Finanzen einsetzen? Die Kosten einer derartigen Aktion sind unsinnig und unverhältnismässig. Es ist höchste Zeit, in dieser Angelegenheit in Nidwalden eine Denkpause einzuschalten. Gefragt ist der Regierungsrat. Vor der Nomenklaturkommission können die Einsprecher jedenfalls nicht erwarten, rechtliches Gehör zu finden.



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Radio DRS 1
Regionaljournal Zentralschweiz: Dienstag, 01.04.2008, 07.32-07.37 Uhr. Die Sendung kann auf dem Internet nicht mehr wiedergegeben werden.




Marlies Zehnder: Widerstand gegen neue Ortsnamen in Nidwalden

Der Kanton Nidwalden will eine ganze Reihe von Orts- und Flurnamen ändern, anders schreiben. Dies gibt Ärger. Als erste Gemeinde hat gestern die Gemeinde Wolfenschiessen ihren Protest offiziell ausgedrückt mit 1147 Unterschriften, welche beim Staatsarchiv deponiert worden sind. Man will nicht, dass Wellenberg mit einem «l» oder Bannalp mit einem «n» geschrieben wird. Dies sei unnötig und verursache hohe Kosten. «Der Widerstand ist überall gross und darum erwartet man eine Reaktion vom Kanton», sagt der Wolfenschiesser Gemeindepräsident Hans Kopp: «Ich gehe davon aus, dass die grosse Zahl von Unterschriften unsere Anliegen bestätigt und der Kanton mit uns darüber nochmals Gespräch führt und gewisse Dinge akzeptiert, weil beim Volk keine Akzeptanz vorhanden ist. Ins erste Auflageverfahren miteinbezogen sind auch Ennetmoos und Stanstad. Von dort gibt es ebenfalls Widerstand. 



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Urs Waser, Betriebsleiter Seilbahnen Bannalp und der Wolfenschiesser Landrat Sepp Durrer reichen fristgemäss die Einsprachen ein. Für die 1'147 Unterschriften benötigen sie einen  Leiterwagen.



Wolfenschiessen. Ein Dorf wehrt sich gegen neue Namen
Neue Nidwaldner Zeitung vom 1. April 2008.
Text: Urs Rüttimann. Bild: Oliver Mattmann

Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels (PDF, 398 KB) 

Einsprachen wurden beim Staatsarchiv Stans eingereicht von:
  • Private, Vereine und Vertreter der Gemeinde Wolfenschiessen,
  • Seilbahnen Bannalp und Brunni, Skiklub, Fischerklub Bannalp, Berggasthäuser,
  • Weitere wirtschaftliche Unternehmen sowie Liegenschaftenbesitzer,
  • Gemeinderat Wolfenschiessen,
  • Wolfenschiesser Landrat Sepp Durrer,
  • Wolfenschiesser Landrat Hans Christen,
  • Wolfenschiesser Landrat Edi Christen,
  • Bundesamt für Verkehr (BAV).



Am 21. April 2008 überreichten Landrat Sepp Barmettler Buochs und 17 Mitunterzeichnende dem Landrat (Regierungsrat) des Kantons Nidwalden die nebenstehende dringliche Interpellation.



1. Wie ist die Nomenklaturkommission Nidwalden organisiert und welche Aufgaben hat sie? 
2. Welche Vorgaben erhält sie vom Bund und in welcher Frist müssen diese umgesetzt werden? 
3. Geht die Nomenklaturkommission Nidwalden über die Weisungen des Bundes hinaus und aus welchen Gründen? 
4. Welche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte haben die politischen Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Anstalten? 
5. Welche Frist besteht für den Ersatz der Strassenschilder und die Aenderungen im Einwohnerregister? 
6. Mit welchen finanziellen Folgen sind beim Kanton und den Gemeinden zu rechnen? 
7. Wie will die Kommission die Informationspolitik verbessern, um in Zukunft einen bessern Rückhalt in der Bevölkerung zu haben? 

Vollständiger Text (PDF, 10 KB) 

Der Landrat behandelte die Interpellation als Geschäft Nr. 3 und beschloss:
"Die Beantwortung der Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnende betreffend die Arbeit der Nomenklaturkommission wird als dringlich erklärt."

  
Am 22. April 2008 sandte Urs Waser dem Redaktor dieser Webseite seinen noch nicht publizierten Leserbrief zur Präsentation auf dieser Webseite.


 

Nomenklaturverordnung Wolfenschiessen, warum nur......?
Viele Fragen, vermutlich nie Antworten, zur unglaublich unsinnigen Geschichte der Nomenklaturverordnung Wolfenschiessen.
Warum ...

  • ...wurden die neuen Wanderwegschilder im Sommer 2006 eigenmächtig mit den abgeänderten Schreibweisen beschriftet und dies ohne öffentliche Auflage? 
  • ...ist man auf die Reklamationen gegen die neuen Wanderwegschilder nicht eingegangen?
  • ...wurde im Sommer 2006 gesagt, die öffentliche Auflage sei in den nächsten Monaten?
  • ...wurde mit der öffentlichen Auflage fast zwei Jahre gewartet? War das Taktik oder Vergesslichkeit?
  • ...ist man davon ausgegangen, dass es keinen Widerstand geben wird, und dass die Bevölkerung zu dieser Glanzidee nur nickt?
  • ...werden die Schreibweisen von Namen geändert im Vorfeld des neuen Geoinformationsgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt und das unter anderem vorschreibt, dass Schreibweisen ohne allgemeine Akzeptanz nicht geändert werden dürfen?
  • ...wurden die Schreibweisen von national festgelegten Stationsnamen geändert, die ohne Gesuch beim Bundesamt für Verkehr gar nicht geändert werden dürfen?
  • ...ist auf den amtlichen Dokumenten der Nomenklaturverordnung, die öffentlich aufgelegen sind, ein Logo einer Firma, in der ein Kommissionsmitglied Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident ist?
  • ...war von der Nomenklaturkommission niemand bereit, für einen geplanten Bericht vom Schweizer Fernsehen Stellung zu nehmen?
  • ...war niemand von der Nomenklaturkommission anwesend bei der angemeldeten Übergabe der Einsprachen mit den Unterschriften?
  • ...spricht niemand ein Machtwort und stoppt die Nomenklaturverordnung im ganzen Kanton Nidwalden?

Urs Waser, Oberrickenbach
Andreas Beerli, Oberrickenbach

  
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Sepp Durrer, Landrat, Wolfenschiessen 


Nomenklatur auf Namenklautour
Dies ist der Titel des Textes, den Landrat Sepp Durrer am 11. Juni 2008 publiziert hat im UNTERWALDNER, Inseratenteil des Nidwaldner Amtsblattes.

Vollständiger Text (PDF, 161 KB) 

Zitate aus diesem Text:
  • Das Flurnamenbuch ist ein wissenschaftliches, nicht amtliches Werk, und mir scheint, kein Grund der Bevölkerung vertraute Namen zu klauen.
  • Unsere eifrigen Schreibtischtäter scheinen in Änderungswut geraten zu sein. Wem nützt's?
  • Braucht man mehr Arbeit?
  • Haben wir keine dringenderen Probleme?

  
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Beat Fuchs, Justiz- und Sicherheitsdirektor von Nidwalden.
(Bild Corinne Glanzmann/Neue NZ) 


Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben.
In Wolfenschiessen und Ennetmoos führt die Vereinheitlichung der Ortsnamen zu bösem Blut. Die Regierung jedoch will die Namensrevision durchboxen. 

Neue Nidwaldner Zeitung online vom 30. 06. 2008
Text: Urs Rüttimann 

Text online       (PDF,   65 KB)

Text in Zeitung ( PDF, 768 KB)

Zitate aus der Online-Fassung dieses Zeitungsartikels:

  • Die Vereinheitlichung der Flurnamen hätte nach dem Zeitplan des Regierungsrates 2009 vollzogen sein sollen. Denn 2010 folgt unaufschiebbar die Volkszählung, die sich erstmals schweizweit auf digitalen Daten abstützen wird. Das heisst: Jeder Person soll bis dann mittels Computer eine Adresse zugeordnet werden. 
  • Die stockende Reform der Flurnamen mit der anstehenden Volkszählung zu koordinieren, war dem Justiz- und Sicherheitsdirektor Beat Fuchs zu riskant. «Für die Volkszählung werden wir noch die bisherige Schreibweise der Flurnamen verwenden», erklärt er das Verfahren. Die von der Regierung eingesetzte Nomenklaturkommission soll indessen mit ihrer Arbeit wie bisher fortfahren. «Wir versuchten in unserer bisherigen Arbeit eine einheitliche Linie in die Reform der Schreibweise der Flurnamen zu bringen.» Das nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Lexikon der «Nidwaldner Orts- und Flurnamen» sei die richtige Grundlage dazu. 


Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 5. 7. 2008:

  • Die Regierung ist sich also bewusst, dass mit der Änderung der Lokal- und Strassennamen sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner von Wolfenschiessen und Ennetmoos neue Wohnadressen erhalten würden.
  • Die Regierung kennt jedoch die seit dem 1. Juli 2008 geltende Verordnung vom 21. Mai 2008 über die geografischen Namen (GeoNV) nicht. Ihre Absichten widersprechen nämlich dem Artikel 4 (Grundsätze)  dieser Verordnung mit den beiden folgenden Absätzen:
  • "Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden."
  • "Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert."
  • Wo liegt hier das öffentliche Interesse?
  • Wo erkennt der Regierungsrat angesichts der breiten Opposition der Bevölkerung die erforderliche Akzeptanz?
  • Zudem scheint es mir weltfremd zu sein, das wissenschaftliche Werk "Nidwaldner Orts- und Flurnamen" zu missbrauchen als Grundlage  für kostspielige Änderungen von Einwohner-Adressen, die in unzähligen öffentlichen und privaten Akten enthalten sind.

 
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Regierungsratsbeschluss vom 26. 08. 2008


Medieninformation über den
Regierungsratsbeschluss vom 26. 08. 2008


Auf der Webseite des Kantons Nidwalden erschien am 4. 09. 2008 folgende Medieninformation:
"Die Nidwaldner Regierung beantwortet die dringliche Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnenden zur Arbeit der Nomenklaturkommission. Deren Hauptaufgabe besteht aus der Festsetzung der Schreibweise von Lokalnamen. Weil der Bund seit diesem Sommer die rechtlichen Grundlagen überarbeitet, werden die laufenden Inkraftsetzungsverfahren in den Gemeinden ausgesetzt, bis neue Weisungen vorliegen." 


Wortlaut des
Regierungsratsbeschlusses vom 26. 08. 2008


Vollständiger Text des 6-seitigen Regierungsratsbeschlusses (PDF, 87 KB)


Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 7. 9. 2008:
Dieser Regierungsratsbeschluss bestärkt mich in meinen obenstehenden
Bemerkungen vom 5. 7. 2008.




Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47.

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