38. Presse 2008
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Siehe auch die Kapitel Presse 2006 2007 2008
2009
2010
2011
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NZZ Online

Landeskarte 1:50'000, Ausgabe 1963
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Kopfzerbrecher - Chuenisbärgli oder Kuonisbergli? Glosse von "bsn" in NZZ Online vom 5. Januar 2008. Vollständiger Text: PDF 20 KB
Leserbrief des Redaktors dieser Webseite an die NZZ
"Der Verfasser des Artikels "Kopfzerbrecher" in NZZ Online vom 5. 1. 2008 befragte das Institut für Germanistik der Universität Bern und stellte fest: "Dr. Erich Blatter weiss Bescheid. Den ewigen Zwiespalt zwischen Kuonisbergli
(gängige NZZ-Schreibweise) und Chuenisbärgli führt er auf die Tendenz zurück, im 19. Jahrhundert die Namen zu verneuhochdeutschen, was aus dem «Ch» ein «K» und aus dem «ä» ein
«e» ergab. Im Zuge der geistigen Landesverteidigung habe nach dem Zweiten Weltkrieg hierzulande indes eine mundartliche Anpassung stattgefunden, weshalb auf der Landeskarte wieder das Chuenisbärgli erscheint.
Die Auskunft von Dr. Erich Blatter könnte präziser sein, denn als Mitverantwortlicher für die häufigen Änderungen der Schreibweise von Flurnamen auf Landeskarten ist er genau im Bild. Im Jahre
1948, erliess Bundesrat Ed. v. Steiger als sinnvollen Kompromiss zwischen Mundart und Schrifsprache die Weisungen über die Schreibweise von Lokalnamen. Der erste Grundsatz dieser Weisung lautet: "Mit der
Schreibweise der Lokalnamen ist die eindeutige und übereinstimmende Bezeichnung der Örtlichkeiten bei jedem schriftlichen Gebrauch anzustreben; die Namen sollen leicht zu schreiben und zu lesen sein und von den Einheimischen ohne
weiteres verstanden werden. Damit wird die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Orte am ehesten gewährleistet." Es wurde zum Beispiel festgehalten, dass das Wort Berg in der Schriftsprache zu belassen sei. So wird in der
Landeskarte 1963 die bisherige Schreibweise "Kuenisbergli" beibehalten. Im Widerspruch zur erwähnten Weisung 1948 wurden jedoch die Namen auf den Landeskarten laufend in zu einer extremmundartlichen Schreibweise verändert.
Im Auftrag des Bundesamtes für Landestopografie versuchte Dr. Erich Blatter im Jahre 2005 mit einem "Entwurf für Toponymischen Richtlinien der Schweiz" eine nachträgliche
rechtliche Grundlage für diese Praxis zu schaffen. Dieser Versuch scheiterte. Eine kritische Betrachtung durch den Flurnamenforscher Dr. Angelo Garovi erschien in der NZZ vom 24. Januar 2006 unter
dem Titel: "Landeskarten als Spielfeld für Linguisten?" Und auf Grund des vehementen Widerstandes aus dem Nationalrat und aus Kreisen praktisch tätiger Fachleute verfügte am 6. Juni 2007 die
Eidgenössische Vermessungsdirektion: "Die Kantone werden gebeten, bis zum Vorliegen [revidierter Vorschriften] keine Änderungen an der Nomenklatur vorzunehmen."
Die Verunsicherung durch die Schreibweisen Kuonisbergli und Chuenisbärgli ist ein typisches Beispiel für die Folgen der fortlaufenden Änderungen der Schreibweise von Flurnamen. In den Kantonen Schaffhausen
und Thurgau wurde beispielsweise in den letzten Jahre die Schreibweise von mehr als der Hälfte aller Lokalnamen extremmundartlich korrigiert. Wegen dieser ständig sich verändernden Schreibweise verlieren leider die Lokalnamen auf
unseren amtlichen Kartenwerken immer mehr ihre wichtige Bedeutung als einfache und eindeutige Lokalisierungmittel."
Die folgenden Details zu diesem Beispiel lassen erahnen, welche sinnlosen Leerläufe in der Privatwirtschaft und in den öffentlichen Verwaltungen bei jeder Änderung der Schreibweise eines Lokalnamens entstehen dürften:
- Schreibweise auf der Landeskarte:
Seit 1930, Landeskarte (und auch die frühere Siegfriedkarte): Kuenisbergli
Seit 1974, Landeskarte: Chuenisbärgli
- Adressbezeichnungen in Adelboden:
Kuonisbergliweg (9 Adressen), Kuonisberglistrasse (2 Adressen), Alp Kuonisbergli (1 Adresse)
- Bezeichnungen für Skiliftbetreiber:
Kuonisbergli AG (1997), Chuonisbärgli AG (1998), Chuenisbärgli AG (2001).
- Schreibweisen in der Internet-Suchmaschine Google am 6. Januar 2008:
Chuenisbärgli 4440 mal
Chuenisbergli 261 mal
Chuonisbärgli 88 mal
Chuonisbergli 6 mal
Kuenisbärgli 3 mal
Kuenisbergli 113 mal
Kuonisbärgli 607 mal
Kuonisbergli 1440 mal
- 5. und 6. Januar 2008: AUDI FIS Ski World Cup am Chuenisbärgli in Adelboden.
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Zürcher Unterländer

Vier Namen für einen einzigen Berg: Rheinsberg, Rhinsberg, Rinsberg und Rischberg
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Vier Namen für einen einzigen Berg: Rheinsberg, Rhinsberg, Rinsberg und Rischberg
Zürcher Unterländer vom 17. Februar 2008. Text Steffen Riedel, Bild Johanna Bossart
Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels (PDF, 508 KB)
Einige Zitate aus diesem Artikel:
- Der R(h)insberg ist für Schildermaler und Kartenzeichner eine dauerhafte Arbeitsbeschaffungsmassnahme.
- Schon wieder neue Schilder.
- Eine Umbenennung des Berges zöge einige Folgearbeiten nach sich. So müssten - schon wieder - sämtliche Wegweiser für Wanderer ausgetauscht werden.
Bemerkung des Redaktors dieser Webseite:
Zusätzlich zu den finanziellen Aufwendungen bewirken die Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen auch hier Verwirrungen für Kartenbenützerinnen und Kartenbenützer! Und in Verzeichnissen und Registern wird man von den
vier Schreibweisen auf Anhieb kaum die richtige treffen!
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Neue Nidwaldner Zeitung

Urs Waser zeigt bei der Bahn auf einen der vielen Schriftzüge, die bei einer Namensänderung von «Bannalp» auf «Banalp» geändert werden müssten. (Bild Urs Rüttimann/Neue NZ)
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Wolfenschiessen: Neue Ortsnamen ärgern
Neue Nidwaldner Zeitung vom 6. März 2008.
Text und Bild: Urs Rüttimann
Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels ( PDF, 491 KB), Kurztext ( PDF, 86 KB)
Einige Zitate aus diesem Artikel:
- Beispielsweise wird Bannalp zu Banalp oder Hechhuis zu Höchhuis.
- Die neue Schreibweise der Ortsnamen stösst in Wolfenschiessen auf Widerstand. Mit Einsprachen soll deren Einführung abgeblockt werden.
- Unsere Wanderwege sind letzten Sommer neu beschildert worden. Was macht es für einen Sinn, jetzt das Ausschreibungsverfahren für neue Schreibweisen zu starten?
- Viele ältere Bewohner Wolfenschiessens halten die Neuschreibung der Ortsnamen für verwirrlich.
- Unsere Seilbahn muss bei der Umstellung von Bannalp auf Banalp rund 20'000 Franken aufwenden, um vom Briefkopf über Arbeitskleider bis zum Logo auf der Seilbahn die Schreibweise zu ändern.
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Neue Obwaldner Zeitung

Arnold Wagner, Gemeindepräsident von Kerns: "Wir wollen Namen, die wir nachleben können". (Archivbild Corinne Glanzmann/Neue OZ)
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Tendenz zur Mundart wird abgeschwächt
Neue Obwaldner Zeitung vom 7. März 2008.
Text: Urs Rütimann
Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels ( PDF, 275 KB), Kurztext ( PDF, 140 KB).
Ein Zitat aus diesem Artikel:
- Doch die Antwort der Gemeinden an die Nomenklaturkommission folgte prompt: zu teuer und unnötig, lautet ihr Tenor. Die Namen seien möglichst zu belassen, wie sie jetzt feststünden. Denn nach der Revision hätten
Strassenschilder und Drucksachen an die neuen Schreibweisen angepasst werden müssen.
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ZISCH. Neue Luzerner Zeitung Online.
Nidwalden 31.03.2008
Wendelin Waser, Ennetmoos, schreibt den nebenstehenden Leserbrief
Weitere Informationen:
"39. Wolfenschiessen: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern" |
Unsinnige Nomenklatur. Zu den neuen Ortsnamen in Nidwalden.
Die Nomenklatur treibt in Nidwalden Blüten, die für einen normal denkenden Menschen Hohn und Spott sind. Offensichtlich hat sich die Nomenklaturkommission vorgenommen, ganze Arbeit zu leisten. Jeder Name, wenn nur irgendwie möglich,
muss geändert werden. Die Gemeinden wurden zur Vernehmlassung eingeladen. Deren Eingaben wurden jedoch ignoriert und nicht einmal beantwortet. Jetzt liegen die Resultate in einigen Gemeinden auf und, wen wunderts, die Nomenklaturkommission ist
in keinem Punkt auf die Eingaben der Gemeinde eingegangen. Sie hätte dazu immerhin drei Jahre Zeit gehabt. Die Sichtweise der Kommission ist klar: Sie hält sich für unfehlbar. In keinem andern Kanton wurde eine derartige
Änderungswut an den Tag gelegt wie in Nidwalden. Dass die Konsequenzen unverhältnismässig, paradox und teils sinnlos sind, interessiert offensichtlich niemand. Und genau das ist kaum der Auftrag des Bundes.
Kostspielig und inkonsequent
Erstens haben die Namenänderungen, so wie vorgeschlagen, unverhältnismässige Kosten für Private, Firmen, Gemeinden und Kanton. Zweitens führen sie dazu, dass Namen diesseits und jenseits der Kantonsgrenzen verschieden sind
(Engelbergeraa, Melbach oder Rübibach). Drittens werden Strassennamen geändert, die vor wenigen Jahren vom örtlichen Gemeinderat bestimmt wurden (die Langmattstrasse muss jetzt Langmattlistrasse heissen!). In Ennetmoos soll sogar ein
Strassenname geändert werden, der von der Nomenklaturkommission selbst stammt. Ein weiteres äusserst ärgerliches Beispiel: Bannalp soll künftig «Banalp» heissen, was sowieso nicht richtig ist. Was soll dieser
Stumpfsinn?
Scheinbar wollen sich einzelne Personen in Nidwalden ein Denkmal setzten. Befremdend ist das Vorgehen von Paul Odermatt bei der Beschilderung der Nidwaldner Wanderwege. Seine Funktion hat er missbraucht, um in Nidwalden
vollendete Tatsachen zu schaffen. Die neuen Beschilderungen wurden vorzeitig und gegen den Willen der Betroffenen aufgestellt. Es wurde kurzerhand erklärt, die neuen Bezeichnungen seien definitiv und man lasse jetzt alle Wegweiser erstellen.
Herr Odermatt nahm auch an einer Versammlung der «Freunde der Bannalp» teil. Hier hörte er die Meinung unmissverständlich. Er versprach, mit den Betroffenen das Gespräch zu suchen, was nie passierte. Ebenfalls wehrte sich
Ursi Bissig vom Restaurant Urnerstaffel, dessen Name auch geändert wird, telefonisch bei Herrn Odermatt. Sie wies auf die Konsequenzen für ihren Betrieb hin, verbunden mit massiven Kosten. Bissig merkte unschwer, dass ihr Anliegen nicht
ernst genommen wurde. Die versprochene Antwort von Paul Odermatt steht bis heute aus.
Nun liegen die Resultate der Nomenklaturkommission in verschiedenen Gemeinden auf. Bis Ende Monat hat man Zeit für Einsprachen. Diese werden auch eintreffen. Allerdings wissen wahrscheinlich in Ennetmoos die meisten
nicht, dass insgesamt neun Strassennamen geändert werden sollten. Dies betrifft fast die Hälfte aller Einwohner! Interessant ist aber, dass die Einsprachen an die Nomenklaturkommission Nidwalden gesendet werden müssen, also an jenes
Gremium, das bereits die Vernehmlassung ignorierte und absolut keine andere Meinung als die eigene gelten lässt. Unter diesen Umständen ist vorhersehbar, was mit diesen Einsprachen geschieht. Die werden wohl schnell behandelt sein.
Es bleiben Fragen offen. Was geht im Kanton Nidwalden ab? Wo sind die Politiker, die einen gesunden Menschenverstand haben? Wo sind jene, die sich für einen vernünftigen Umgang mit den Finanzen einsetzen? Die
Kosten einer derartigen Aktion sind unsinnig und unverhältnismässig. Es ist höchste Zeit, in dieser Angelegenheit in Nidwalden eine Denkpause einzuschalten. Gefragt ist der Regierungsrat. Vor der Nomenklaturkommission können die
Einsprecher jedenfalls nicht erwarten, rechtliches Gehör zu finden.
Wendelin Waser, Ennetmoos
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Der stellvertretende Staatsarchivar Emil Weber zieht den Leiterwagen mit den 1'147 Unterschriften der Opposition ins Staatsarchiv an der Stansstaderstrasse 54
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Wolfenschiessen. Ein Dorf wehrt sich gegen neue Namen
Neue Nidwaldner Zeitung vom 1. April 2008.
Text: Urs Rüttimann. Bild: Oliver Mattmann
Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels (PDF, 398 KB)
Zitate aus diesem Artikel:
- Wolfenschiessen will seine Schreibweise von Orts- und Flurnamen nicht ändern. Fast 1'150 Unterschriften bekräftigen dies. Gestern wurden sie eingereicht.
- Kommission in corpore abwesend. Von der fünfköpfigen Nomenklaturkommission war gestern niemand anwesend, um die Unterschriften und Einsprachen der Wolfenschiesser Delegation in Empfang zu nehmen.
- Die Orts- und Flurnamen sollen bis 2009 bereinigt sein. Einsprache wie jetzt Wolfenschiessen haben auch schon andere Gemeinden, so etwa Stans oder Oberdorf, gemacht.
Weitere Informationen:
"39. Wolfenschiessen: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern"
" 40. Ennetmoos: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!"
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Sepp Durrer, Landrat Wolfenschiessen
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Nomenklatur auf Nomenklautour
Unterwaldner. Inserateteil des Nidwaldner Amtsblatt vom 24. Juni 2008.
Text: Sepp Durrer, Landrat Wolfenschiessen
Vollständiger Text ( PDF 161 KB)
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«Schweizer Gemeinde», Offizielles Informationsorgan des Schweizerischen Gemeindeverbandes und der Schweizerischen Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber (SKSG).
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Neue gesetzliche Grundlage für die geografischen Namen [ GeoIG und GeoNV].
"Schweizer Gemeinde", Ausgabe 10/2008 vom 15. Oktober 2008
Text: Marc Nicodet
Vollständiger Text (PDF 342 KB)
Zitate aus diesem Artikel:
- Als massgebliche Elemente zur Ortsbestimmung sollen die geografischen Namen leicht verständlich sein und sich problemlos schreiben und abschreiben lassen - nicht nur von den Bewohnerinnen und Bewohnern der betreffenden Region, sondern
von jeder Person, die sich an diesen Ort begeben oder Auskünfte zu dieser Region erhalten möchte. Im Zeitalter des Internets gehören sie in verschiedenen Bereichen zu den am meisten genutzten Kriterien bei der Suche nach und dem
Zugriff auf Informationen. Diese Feststellungen haben den Gesetzgeber veranlasst, die Schriftsprache (anstelle der Dialektbezeichnung) für die geografischen Namen zu stärken. Ein weiterer Grundsatz wird ebenfalls in den ersten Artikeln
der Verordnung in Erinnerung gerufen, nämlich der Wille Änderungen bestehender Namen nur in sehr wenigen, beschränkten Fällen zu genehmigen.
- Informationen im Internet:
Wie dargelegt, existieren bestimmte Empfehlungen oder Richtlinien (ergänzend zur GeoNV) bereits, während andere entweder überarbeitet oder neu erstellt werden müssen. Ein guter Gesamtüberblick und ein einfacher Zugang zu
all diesen Dokumenen (oder zu den aktuellen Informationen über den Fortschritt der Arbeiten) gibt es ab Ende Oktober im Internet unter www.cadastre.ch (Projekte/Geografische Namen).
Unter derselben Adresse werden zudem für die Gemeinde- und Ortschaftsnamen eine schematische Beschreibung der verschiedenen Etappen des Verfahrens, sowie eine Check-Liste der vorzulegenden Dokumente bereitstehen.
Kommentar des Redaktors dieser Webseite (3. November 2008)
- Dieser Artikel in der "Schweizer Gemeinde" hat besonderes Gewicht, weil dessen Verfasser Marc Nicodet bei swisstopo/Eidgenössische Vermessungsdirektion die Funktion eines Leiters "Koordination und Entwicklung der AV [Amtliche
Vermessung]" hat.
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