49. Die Schreibweise der Lokalnamen gemäss Weisungen 2011.


Weisungen 2011, vollständiger Wortlaut (PDF, 118 KB).

Quelle: Kreisschreiben swisstopo vom 30. Juni 2011.


Weitere Informationen stehen auf dem GIS der HSR .

Weisungen
betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz (Weisungen 2011).
Ausgabe August 2011.

Herausgeber: Bundesamt für Landestopografie, Eidgenössische Vermessungsdirektion.

Inhaltsverzeichnis
1  Begriff
2  Erhebung der Namen (Art. 1 und 2)
3  Schreibweise der Namen (Art. 3 bis 7
4  Die Nachführung der Namen (Art. 8)
5  Übergangsbestimmung: vor 1948 erhobene Namen (Art. 9)
6  Schlussbestimmung
  • Artikel 10. Die im Anhang enthaltenen Grundsätze und Regeln bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Weisungen.
  • Artikel 11. Die Weisungen vom 27. Oktober 1948  des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements werden aufgehoben.
  • Artikel 12. Diese Weisungen treten am 1. August 2011 in Kraft.

Anhang (Artikel 10): Grundsätze und Regeln für die Schreibung von Namen lokaler Bedeutung, für die keine besondere Regelung festgesetzt ist.  Fussnote: Text wurde aus den Weisungen von 1948 unverändert übernommen und entspricht Art. 7 der Weisungen 2011.


Kommentar des Redaktors dieser Webseite (2. Juli 2011).

Die "Weisungen 1948" waren bis 2011, also während 63 Jahren gültig. Nun werden sie formell am 1. August 2011 aufgehoben. Gleichzeitig werden aber die Weisungen 1948 im Anhang der Weisungen 2011 buchstabengetreu wieder übernommen!

Die meisten Kapitel auf der vorliegenden Webseite dokumentieren diesen Ablauf:
  • Kapitel 6 bis 18. Swisstopo publiziert das "Projekt 2005" für eine neue Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) und missachtet damit die Weisungen 1948. Der Kanton Thurgau hat sogar bereits seit etwa 1996 die Schreibweise seiner Lokalnamen auf extremmundartliche Art verändert und swisstopo hat diese Schreibweisen in der Landeskarte laufend übernommen!
  • Kapitel 20 bis 23. Nach der breiten Ablehnung des "Projektes 2005" versucht swisstopo mit dem "Leitfaden 2006" erneut, die Weisungen 1948 zu unterwandern. Auch dieser Vorstoss wird von Fachkreisen abgelehnt.
  • Kapitel 25 bis 36. Die ersten Entwürfe für ein Geoinformationsgesetz (GeoIG) und eine Verordnung über geografische Namen (GeoNV) gehen 2005 und 2006 in die Vernehmlassung.
  • Kapitel 41 und 42. Die Verordnung über geografischen Namen (GeoNV) wird 2008 rechtskräftig, nachdem auf Druck von Fachleuten verschiedene Verbesserungen vorgenommen worden waren. Wesentlich in dieser Verordnung ist der Artikel 4 Ziff. 3 mit der Bestimmung: "Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden."
  • Kapitel 44.3. Die extremmundartliche Schreibweise verursacht im Kanton Thurgau viele sinnlose und kostspielige Umtriebe in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung.
  • Kapitel 19, 28, 38, 43, 46 und 48. Die Presse hat seit 2006 wesentlich dazu beigetragen, dass swisstopo und die Regierung des Kantons Thurgau die extremmundartlichen Schreibweise von Lokalnamen aufgegeben haben.

Die Bedeutung einer unveränderten Schreibweise der Lokalnamen hat die Schweizerische Informatikkonferenz in ihren Stellungnahmen an swisstopo bereits 2005 und gleichlautend auch 2011 treffend zusammengefasst:
  • "Mit Lokalnamen soll die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten gewährleistet werden. Lokalnamen sollen möglichst leicht gelesen und geschrieben werden können.
  • Für Lokalnamen wird nicht eine Schreibweise erwartet, welche nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten korrekt ist, sondern eine gängige, möglichst allgemeinverständliche und vertraute Schreibweise nach "gesundem Menschenverstand".
  • Lokalnamen sollen stabil bleiben und möglichst nicht geändert werden, da sich aus ihnen andere Namen gebildet haben und Missverständnisse und Unsicherheiten während der Umstellungsphase entstehen.
  • Lokalnamen sollten in der Amtlichen Vermessung, auf Übersichtsplänen, in Landeskarten sowie auf Ortsplänen und touristischen Karten einheitlich geschrieben werden.
  • Dabei ist aber anzustreben, dass Lokalnamen nicht nur auf Karten, Plänen, im Zusammenhang mit Geodaten und anderen offiziellen Dokumenten einheitlich geschrieben werden, sondern dass diese Schreibweise auch im privaten und geschäftlichen Bereich als optimaler Kompromiss und auf grösstmögliche Akzeptanz aufgebaute Lösung anerkannt und somit verwendet wird. Für Benutzer ist jede Schreibweise unverständlich, welche nicht auch in der realen Welt, auf Wegweisern, Prospekten, in Adressverzeichnissen, Fahrplänen (Haltestellen) und dergleichen Verbreitung findet."


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