44. Extreme Mundartschreibweise von Lokalnamen |
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44.1 Überblick |
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Definition "Extreme Mundartschreibweise" | Mit "extremer Mundartschreibweise" wird in diesem Kapitel eine Schreibweise bezeichnet, welche der Weisung 1948 grundsätzlich widerspricht. Nicht als grundsätzlicher Widerspruch gelten kleinere Abweichungen, wie zum Beispiel die Schreibweise des "stummen -n". | ||||||||||||||||||||||||
Grundsatz | In der vorliegenden
Webseite wird der Grundsatz vertreten: "Die heutige Schreibweise
soll unverändert bleiben." Begründung im Kapitel 1.
Zusammenfassung. |
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Gesetzliche Vorschrift in der Verordnung GeoNV 2008 | Seit dem 1. Juli 2008 ist die eidg. Verordnung über die geografischen
Namen (GeoNV) rechtskräftig. Die
wichtigsten Bestimmungen stehen im Artikel 4 und lauten: 1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert. 2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert. 3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden. |
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Wie soll diese gesetzliche Vorschrift umgesetzt werden? | Voraussichtlich werden jene extremmundartliche Schreibweisen
rückgängig gemacht, welche von einer breiten Öffentlichkeit nicht
akzeptiert worden sind. Dies Korrekturen sollten nach Meinung der
Redaktion dieser Webseite möglichst bald erfolgen. |
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Zwei Beispiele: |
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![]() Roopel dürfte von der Bevölkerung kaum akzeptiert werden. Diese Schreibweise verstösst gegen die Weisung 1948 und gegen die Verordnung 2008 |
![]() Bevor Ortstafeln und Wegweiser geändert worden sind, sollte auf den Karten wieder die frühere Schreibweise Rotbühl eingeführt werden. Quelle und weitere Beispiele: Blogs über geografische Namen |
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![]() Ärdhuuse dürfte von der Bevölkerung kaum akzeptiert werden. Diese Schreibweise verstösst gegen die Weisung 1948 und gegen die Verordnung GeoNV 2008 |
![]() Bevor Ortstafeln und Wegweiser geändert worden sind, sollte auf den Karten wieder die frühere Schreibweise Erdhausen eingeführt werden. Viel Ärger, Umtriebe und Kosten würden sonst während der Übergangszeit entstehen: Adressänderunen der Einwohner und Firmen in Erdhausen, Sucht man in Akten und in der Literatur unter Erdhausen oder Ärdhuuse? Zwei Beispiele für solche Unsicherheiten: Schweizerisches Inventar der Kulturgüteroder Regierungsrat des Kantons Thurgau. Quelle und weitere Beispiele: Blogs über geografische Namen |
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Zitate zu den Anforderungen an die Schreibweise von Lokalnamen auf Karten | Im Kapitel 44.3 stehen
auszugsweise Zitate zu diesem Thema. |
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Hilfe für die Planung zukünftiger Korrekturen |
Die Webseite www.lokalnamen.ch wurde in
chronologischer Reihenfolge geschrieben. Im vorliegenden Kapitel wird
nun zusammenfassend geschildert, wie es dazu kommen konnte, dass viele
Lokalnamen in extremer Mundartscheibweise geschrieben sind. Dies
betrifft vor allem die Kantone Thurgau und Schaffhausen. Eine solche
Zusammenfassung dient dem Verständnis der bisherigen Entwicklung und
hilft bei der Planung zukünftiger Korrekturen. |
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Berücksichtigung der Weisungen 1948 in den Kantonen. Analyse einzelner Merkmale. |
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![]() Graben, Bäretswil, ZH. Quelle: Webseite swisstopo, Geodaten, Stand 08. 09. 2009. ![]() Grabe, Leimiswil, BE. Quelle: Webseite swisstopo, Geodaten, Stand 08. 09. 2009. |
A. Stummes -n in Lokalnamen Gemäss Weisungen 1948 (Kapitel Schreibregeln, II. Die unbetonten Silben) soll das "stumme n" geschrieben werden. Beachte auch die Bestimmung "Begründete Abweichungen von dieser Ordnung regeln die Kantone." Über die Praxis in den einzelnen Kantonen (PDF 260 KB), orientiert die Webseite "Schweizerisches Forum zu Geoinformationen", Stand 08. 09. 2009. |
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44.2 Bund |
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Zusammenfassung | Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) ist
verantwortlich für die Schreibweise der Lokalnamen auf den
Landeskarten. Die Eidgenössische Vermessungsdirektion war früher
eine eigene Abteilung des Justiz- und Polizeidepartementes; heute ist
sie eine Abteilung des Bundesamtes für Landestopografie. Die Eidg.
Vermessungsdirektion hat die Oberaufsicht über die Amtliche Vermessung.
Dazu gehören auch Übersichtsplan und Grundbuchplan und damit auch die
Schreibweise der Lokalnamen auf diesen Kartenwerken. Leider haben diese beiden Instanzen seit Jahren die Weisungen 1948 missachtet und das Bundesamt für Landestopografie hat eine extreme Mundartschreibweise sogar noch gefördert. Heute besteht ein Wirrwarr von Schreibweisen, besonders ausgeprägt in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen. Im Vollzug des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) wurde die Verordnung GeoNV 2008 erlassen. Diese soll verhindern, dass das Durcheinander in den Schreibweisen weiter zunimmt. Bestehende extreme Mundartschreibweisen können vermutlich nur teilweise rückgängig gemacht werden. |
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Siehe Kapitel 3 | |||||||||||||||||||||||||
1919-1948 | Siehe Kapitel 4 | ||||||||||||||||||||||||
27. Oktober 1948 | Am 27. Oktober 1948 wurden von Bundesrat Ed. v. Steiger, Vorsteher
des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes, die " Weisungen für die Erhebung und die
Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der
deutschsprachigen Schweiz" erlassen. Diese Weisungen sind ein
sorgfältig ausgearbeiteter Kompromiss zwischen phonetischer und
schriftsprachlicher Schreibweise, wobei auch die speziellen Formen in
den verschiedenen Gegenden gewürdigt werden. Die Weisung 1948, ein oft ungeliebtes und fälschlicherweise sogar totgesagtes Kind des Bundesamtes für Landestopografie und der Eidg. Vermessungsdirektion! Näheres darüber in einer Chronologie auf dieser Webseite. |
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1993 | Das Projekt AV93 des Bundes definiert eine moderne, computergeführte Vermessung. Gelegentlich wird behauptet, dieses Projekt verlange neue Schreibweisen der Lokalnamen. Diese Behauptung ist falsch. Auf der Webseite Geoinfo Vermessung stehen weiter Informationen. | ||||||||||||||||||||||||
10. Juni 1994 | Erlass der Technische
Verordnung des VBS vom 10. Juni 1994 über die amtliche
Vermessung (TVAV). Gelegentlich wird behauptet, diese Verordnung
verlange neue Schreibweisen der Lokalnamen. Diese Behauptung ist
falsch. Sie kann keineswegs aus den Artikeln 37 und 41 hergeleitet
werden. Würde ein Kanton die TVAV als Grundlage für eine grundsätzliche Überprüfung der Schreibweisen von Lokalnamen beiziehen, müsste er gemäss den Artikeln 1 und 2 im kantonalen Umsetzungsplan Auskunft geben über Art, Umfang, Termine und Kosten. |
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Mai 2005 | Swisstopo erlässt Toponymische Richtlinien für die Schweiz, Entwurf Mai
2005. Andere Bezeichnungen: Projekt 2005 für eine neue Schreibweise
der Lokalnamen (Flurnamen) oder TR05. Siehe Kapitel 9. Beispiele gemäss Projekt 2005
stehen im Kapitel 10. Mängel werden
ferner aufgezählt in den Kapiteln 11,
12, 13 und 14. Die Toponymischen Richtlinien werden in eine Vernehmlassung gegeben. |
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12. September 2005 | Toponymische Richtlinien 2005. Ablehnende Vernehmlassung des Redaktors dieser Webseite. | ||||||||||||||||||||||||
Ende September 2005 | Toponymische Richtlinien 2005. Ablehnende Vernehmlassungen folgender Schweizerischer Fachorganisationen: Schweizerische Organisation für Geo-Information SOGI, Arbeitsgruppe Geographische Informationssysteme (GIS) der Schweizerischen Informatikkonferenz und Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen. | ||||||||||||||||||||||||
Wo Unsinn einen Namen hat. Artikel von Cordula Sanwald im Beobachter. | |||||||||||||||||||||||||
Totuflieji - Höje Laas - Düüheltor - Besch Hieti Landeskarten als Spielfeld für Linguisten? Artikel in der NZZ von Dr. Angelo Garovi, Titularprofessor für deutsche Sprachwissenschaft an der Universität Basel. | |||||||||||||||||||||||||
28. März 2006 | Toponymische Richtlinien 2005: Auswertung der Vernehmlassung durch swisstopo. Diese Auswertung hat zwei Mängel: Das Thema "heutige Schreibweise beibehalten" wird nicht dargestellt und der Bericht über die Vernehmlassung wird mit der eigenen Stellungnahme von swisstopo vermischt. | ||||||||||||||||||||||||
Antwort des
Bundesrates auf die Anfrage von
Frau NR Kathy Riklin vom 22. März 2006. Frau NR Riklin lehnt in ihrer Anfrage die Toponymischen Richtlinien 2005 wohlbegründet ab und schlägt vor, auch in Zukunft die Weisungen 1948 anzuwenden. Die bundesrätliche Antwort enthält u.a. die folgende Aussage: "Die TR05 [ Toponymische Richtlinien 2005] stellen keine Kehrtwende in der bisherigen Nomenklaturpraxis dar. Sie führen auch zu keiner grossflächigen Überarbeitung der Nomenklatur und bleiben in enger Anlehnung an die W48 [ Weisungen 1948]. Sie kommen überdies primär im Rahmen von Revisionen zur Anwendung, die ohnehin vorgesehen wären." Dieser Satz lässt darauf schliessen, dass die Antwort des Bundesrates vermutlich von einem Mitarbeiter der swisstopo entworfen wurde, und dass dieser Mitarbeiter das Ergebnis der Vernehmlassung kaum gewürdigt haben dürfte. |
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24. Mai 2006 | Swisstopo schickt den Leitfaden 2006 in die Vernehmlassung. Dieser ersetzt die Toponymischen Richtlinien 2005. | ||||||||||||||||||||||||
22. Juni 2006 | Leitfaden 2006. Ablehnende Vernehmlassung des Redaktors dieser Webseite. | ||||||||||||||||||||||||
Ende Juni 2006 | Leitfaden 2006. Ablehnende Vernehmlassungen folgender Schweizerischer Fachorganisationen: Schweizerische Organisation für Geo-Information SOGI, Arbeitsgruppe Geographische Informationssysteme (GIS) der Schweizerischen Informatikkonferenz und Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen. | ||||||||||||||||||||||||
3. November 2006 | Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie. Thema: Schreibweise von Lokalnamen. Befürworter des Leitfadens 2006: Martin Gurtner, Leiter Topografische Grundlagen, swisstopo und Alfred Richli, Mitglied der Flurnamenkommission Kanton Schaffhausen. Ablehnend gegenüber dem Leitfaden 2006 äussert sich Martin Schlatter, Leiter GIS-Zentrum Kanton Zürich. | ||||||||||||||||||||||||
6. März 2007 | Der Nationalrat verabschiedet das Geoinformationsgesetz (GeoIG). In der Eintretensdebatte wurden sechs Voten abgegeben für die unveränderte Schreibweise der Lokalnamen. | ||||||||||||||||||||||||
6. Juni 2007 | Die Eidgenössische Vermessungsdirektion bittet die Kantone [vorläufig] keine Änderungen in der Nomenklatur [von Lokalnamen] vorzunehmen. | ||||||||||||||||||||||||
1. Juli 2008 | Seit diesem Zeitpunkt sind rechtskräftig: Geoinformationsgesetz (GeoIG) "Art. 1. Zweck. Dieses Gesetz bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen." Lokalnamen gehören zu den Geodaten. Sie können den Artikel 1 nur erfüllen, wenn sie unverändert bleiben. |
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Verordnung über die geografischen
Namen (GeoNV) "Art. 4 Grundsätze: 1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert. 2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert. 3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden." |
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1. August 2011 | Swisstopo erlässt die Weisungen 2011 betreffend die
Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung
und der amtlichen Vermessung:
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44.3 Extreme Mundartschreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau |
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Thurgauer Zeitung vom 12. Januar 1952. Die Schreibung unserer Flurnamen. Von Oskar Bandle. Links zum vollständigen Artikel: Transkription (HTML 18 KB) Transkription (WORD 37 KB) Abbildung von zwei Zeitungsseiten (PDF 788 KB) Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 18. November 2010. A. Der Namenforscher Oskar Bandle. Oskar Bandle kritisiert in diesem Artikel die Schreibweise der Lokalnamen in den Siegfriedkarten, den Vorläufern der Landeskarte. "Echte Mundart und Schriftdeutsch, Schweizerdeutsch und Reichsdeutsch, Bodenständiges und Fremdes ist da in buntem, fröhlichem Durcheinander vermischt, ohne dass irgendeine feste Regel, irgendwelche einheitlichen Gesichtspunkte durchblicken würden." Nach einer eingehenden Analyse zieht Bandle die Schlussfolgerungen:
Mit dem Ausdruck "eidgenössische Grundsätze und Regeln" bezeichnet Oskar Bandle die vier Jahre vorher vom Bund erlassenen Weisungen 1948. Zwei weitere Zitate aus dem ausführlichen Artikel von von Bandle zu den Weisungen 1948:
B. Tragen Oskar Bandle und Eugen Nyffenegger Verantwortung für den Wirrwar von Schreibweisen im Kanton Thurgau? Oskar Bandle war seit 1950 massgebend beteiligt an den Erhebungen von Lokalnamen im Kanton Thurgau und später bei der Redaktion des Thurgauer Namenbuches. Quellen:
Namenforscher haben bei ihrer Arbeit vor allem sprachwissenschaftlichen Anforderungen zu genügen. Häufig haben sie jedoch wenig Verständnis für die Schreibweise von Lokalnamen auf amtlichen Plänen und Karten, denn sie kennen folgende Aspekte kaum: Öffentliche Verwaltung, Grundbuch, Gebäudeadressen, Wegweiser, Rettungsdienste und Zugriff zu früheren Akten. Sie sind sich auch kaum der Bedeutung der Schreibweise von Lokalnamen bewusst bei Beschreibungen in Geologie, Archäologie, Raumplanung, Volkskunde oder Tourismus. Aber Namenforscher sind ja nicht zuständig und damit auch nicht verantwortlich für die Schreibweise von Lokalnamen in amtlichen Kartenwerken. Die Zuständigkeit und die Verantwortung liegen bei der swisstopo als Herausgeberin der Landeskarte und als eidgenössische Aufsichtsbehörde über weitere amtliche Vermessungen. Und dieses Bundesamt hat etwa von 1990 bis 2006 aus meiner Sicht bezüglich der Schreibweise von Lokalnamen auf amtlichen Kartenwerken des Kantons Thurgau sträflich versagt. Ein weiterer Kommentar zum Zeitungsartikel vom 12. Januar 1952 von Oskar Bandle steht auf der Webseite GISpunktHSR. |
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Die Verordnung (211.441) des Regierungsrates über die amtliche Vermessung vom 28. November 1995 tritt in Kraft. Im § 14 steht, dass der kantonalen Nomenklaturkommission die Schreibweise der Ortsnamen obliegt. Dass Bundesrecht zu beachten ist, gilt als selbstverständlich und wird darum nicht in einer kantonalen Verordnung erwähnt. | |||||||||||||||||||||||||
ab etwa 1996 | Analyse über die Änderungen in der
Schreibweise von Ortschaftsnamen im Kanton Thurgau ab etwa 1996 Beispiel Ausschnitt Wängi - Münchwilen. Die Schreibweise der 26 Ortschaften im Gebiet Münchwilen-Wängi wurde analysiert. Das Ergebnis ist erschreckend: In den letzten Jahren hat mehr als die Hälfte dieser Ortschaften eine veränderte Schreibweise erhalten. |
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Der Regierungsrat des Kantons
Thurgau beantwortet die Einfache Anfrage von Kantonsrat Bruno
Rieser, Kreuzlingen, vom 6. Juli 1998 betreffend Thurgauer
Namenbuch. Auszüge aus der regierungsrätlichen Antwort:
Kommentar des Redaktors dieser Webseite:
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ab 1999 | Ab 1999 basieren die Neuausgaben der Landeskartenauf den Grundlagen des Thurgauer Namenbuches. (Quelle: Nyffenegger/Bandle: Thurgauer Namenbuch 1.1. Frauenfeld 2003. Seite 46) | ||||||||||||||||||||||||
bis 2003 | Bis 2003 sind etwa drei Viertel der Grundbuch- und Vermessungspläne [AV] und in Namengebung, Schreibweise und Lokalisierung mit dem Thurgauer Namenbuch koordiniert. (Quelle: Nyffenegger/Bandle: Thurgauer Namenbuch 1.1. Frauenfeld 2003. Seite 46) | ||||||||||||||||||||||||
Einfache Anfrage von Kantonsrat
Werner Dickenmann, Frauenfeld, betreffend "Beibehaltung von
bestehenden Flurnamen". Werner Dickenmann ärgert sich, wenn Flurnamen geändert werden. Er fragt u. a. "Aufgrund welches Rechtstitels dient bei Neuvermessungen das Thurgauer Namenbuch als Grundlage für die Festlegung von Orts- und Flurnamen?" In der Antwort vom 28. September 2004 weist der Regierungsratauf folgende Rechtsgrundlagen hin:
Kommentar des Redaktors dieser Webseite:
Zitate zu den Anforderungen an die Schreibweise von Lokalnamen auf Karten; auszugsweise Zitate:
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Neue mundartnahe Schreibweise der Flurnamen in
Zihlschlacht (TG). Frau Heidi Grau, Gemeindeammann, befürchtet, dass
durch diese Änderungen ein heilloses Durcheinander entstehen könnte.
Quelle: Artikel von Urs Müller in der Thurgauer Zeitung vom 2. September 2004. |
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Der Gemeinderat von Sirnach (TG) hat beim Departement für
Inneres und Volkswirtschaft einen Rekurs eingereicht gegen die neue
Schreibweise der Flurnamen. Quelle: Artikel von Urs Müller in der Thurgauer Zeitung vom 2. September 2004. |
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Stichprobenanalyse zur
Änderung der Schreibweisevon Lokalnamen in vier Thurgauer
Gemeinden. Analysiert wurden die Ausgaben 1978 und 2004 des
Landeskartenblattes 1073 Wil. Ergebnis: Bei total 246 Lokalnamen wurde
von 135 (55%) Lokalnamen die Schreibweise verändert. |
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Anfangs 2005 | Ortschaften- und
Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau. Ausgabe 2005. Dieses
Verzeichnis enthält die Namen aller 1265 Siedlungen (Ortschaft, Weiler,
Hof) im Kanton Thurgau. In den letzten Jahren wurde die Schreibweise
von 68% aller Siedlungsnamen verändert, sodass in der Ausgabe 2005
dieses Verzeichnisses für 1'265 Siedlungen 2'178 verschiedene
Schreibweisen angegeben werden mussten! Wie haben wohl die vielen kantonalen und kommunalen Verwaltungsabteilungen im Kanton Thurgau das Problem der verschiedenen Schreibweisen gemeistert? Die kantonale Dienststelle für Statistik wählte für die Siedlungen die alte Schreibweise, denn sonst könnte man das Verzeichnis 2005 nicht mehr mit dem Verzeichnis 1983 vergleichen. In Klammern wurden neben jeder Siedlung die neuen, abweichenden Schreibweisen geschrieben. |
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2007 | Zitat aus Nyffenegger/Graf: Thurgauer Namenbuch 3.1. Frauenfeld
2007. Seite 9: "Für den Kanton Thurgau wurde vom Thurgauer Namenbuch eine Schreibweise definiert, die auf den eidgenössischen Vorschriften basiert, in der Anwendung aber konsequent ist und dem heutigen Standard der Mundartschreibweise entsprich. Der Entwurf zu den Toponymischen Richtlinien der Schweiz 2005 hat diese Schreibweise weitgehend integriert." Kommentar des Redaktors dieser Webseite:
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21. November 2008 | Ein Beispiel für die Unsicherheiten: Ärdhuuse steht auf offiziellen Karten, doch im Entwurf des ISOS für ein Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung, Kanton Thurgau, ist die Rede von einem "Bauernhaus Vers. Nr. 236, Erdhausen". | ||||||||||||||||||||||||
12. Mai 2009 | Ein Beispiel für die Unsicherheiten: Ärdhuuse steht auf offiziellen Karten, doch der Regierungsrat des Kantons Thurgau schreibt in seinem Beschluss Nr 371 über "Zukunft Obstbau Thurgau" in einer Adressangabe Erdhausen. | ||||||||||||||||||||||||
Wenn aus Rotbühl Roopel wird . Der Artikel von Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung wurde im Kanton Thurgau stark beachtet. Die vielen Kommentare und Leserbriefe zeigen, dass die zahlreichen Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen einen kostspieligen und verwirrenden Leerlauf verursachen. | |||||||||||||||||||||||||
15. Juni 2009 | Einfache Anfrage"Bereinigung von
Orts- und Flurnamen" von Prof. Dr. Thomas Merz-Abt, Mitglied des
Grossen Rates, an den Regierungsrat des Kantons Thurgau.Wörtliche
Abschrift: Thomas Merz-Abt, CVP/glp-Fraktion. Austr. 11B, 8570 Weinfelden. info@thomasmerz.ch Einfache Anfrage Bereinigung von Orts- und Flurnamen Ein Artikel der Thurgauer Zeitung vom 25. Mai 2009 machte auf die umfassende Veränderung von Thurgauer Flurnamen aufmerksam. Tausende von Orts- und Flurnamen wurden in den letzten Jahren geändert. Nun folgt offenbar auch eine Anpassung auf Wegweisern und Ortstafeln. Dabei werden in Dokumenten, auf Tafeln und Wegweisern gebräuchliche Bezeichnungen in Schriftsprache durch mündliche Bezeichnungen ersetzt (z.B. Roopel für Rotbüel, Nole für Nollen, Blaaki für Bleiche, Ottebärg für Ottenberg usw.). Zahlreiche Reaktionen in der Öffentlichkeit zeigen, dass der Sinn dieser umfassenden Veränderung von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht gesehen wird. Sie stösst aus verschiedenen Gründen in breiten Kreisen auf Unverständnis. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
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8. Juli 2009 | Wenn die Ambulanz Rotbühl sucht . Artikel von Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung. | ||||||||||||||||||||||||
11. Juli 2009 | Roopel, Äppeste, Holpmishus: Wer zieht die Notbremse? Leitartikel von Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung. | ||||||||||||||||||||||||
18. Juli 2009 | Gehirn-Jogging. Artikel von Ida Sandl in der Thurgauer Zeitung. | ||||||||||||||||||||||||
"Ich wohne im Rotbühl, nicht
im Roopel" Artikel von Marc Engelhard in der Thurgauer
Zeitung. Dieser Artikel erschien am 21. 7. 2009 unter dem Titel "Wenn die Karte Velofahrer total verwirrt" auch in den Online-Ausgaben der folgenden Zeitungen: Basler Zeitung, Berner Zeitung, Der Bund und Tages Anzeiger. |
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Neue Flurnamen - neue Kritik. Artikel von Marc Haltiner in der Thurgauer Zeitung. | |||||||||||||||||||||||||
Flurnamen: Gemeinden wollen sich wehren. Artikel von Marc Haltiner in der Thurgauer Zeitung. | |||||||||||||||||||||||||
Flurnamen sorgen für Verwirrung. Bericht von Christian Lipp im Schweizer Fernsehen SF1, Schweiz aktuell. Dauer 5 Minuten. | |||||||||||||||||||||||||
Zwei Leserbriefe (KR Thomas Merz-Abt) Thurgauer Zeitung. | |||||||||||||||||||||||||
RR Schläpfer: Kein Zurück bei Flurnamen. Interview von Christof Widmer. Thurgauer Zeitung. | |||||||||||||||||||||||||
Antwort der Regierung auf die Einfache Anfrage Merz vom 15. Juni 2009. | |||||||||||||||||||||||||
"Thurberg" kämpft um den Namen. Artikel von Urs Brüschweiler in der Thurgauer Zeitung. | |||||||||||||||||||||||||
Umstrittene Flurnamen. Artikel von Markus Schoch im Tagblatt des Kanton Thurgau. | |||||||||||||||||||||||||
Drei Leserbriefe (H. Weibel, a. Grundbuchverwalter, Ermatingen) in der Thurgauer Zeitung. | |||||||||||||||||||||||||
"Mundartnahe" Umbenennungen soll es weiterhn geben. Artikel in der Thurgauer Zeitung. | |||||||||||||||||||||||||
Glosse über RR Schläpfer in der Thurgauer Zeitung. | |||||||||||||||||||||||||
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Nach dem 8. August 2009 werden in diesem Kapitel nur noch gelegentlich Hinweise gemacht auf das Kapitel Presse. |
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Bericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen. | |||||||||||||||||||||||||
Aus "Roopel" soll wieder "Rotbühl" werden. Mitteilung des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft. | |||||||||||||||||||||||||
Der Streit um Ortsnamen im Thurgau ist entschieden. | |||||||||||||||||||||||||
Das Aufräumen nach dem Namenstreit. | |||||||||||||||||||||||||
NEUE THURGAUER WANDERKARTE Der Verlag Huber in Frauenfeld hat eine neue Thurgauer Wanderkarte 1:50'000 herausgegeben. In der Legende dieser Karte steht der Vermerk "Kartengrundlage: Landeskarte 1:50'000, Nachführungsstand 2002."
Kommentar auf der Rückseite der Karte, verfasst von Andreas Keller, Präsident der Flurnamenkommission des Kantons Thurgau, Departement für Inneres und Volkswirtschaft. Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld. Tel. +41 (0)52 724 23 72 andreas.keller@tg.ch Orts- und Flurnamen - Mundart oder Schriftsprache. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die Orts- und Flurnamen in der ganzen Schweiz erstmals systematisch für die Landeskarten erfasst. Dabei entstand ein Streit darüber, ob die Namen in Mundart oder Schriftsprache geschrieben werden sollten. Im Thurgau setzte sich bei kleineren Ortschaften und bei reinen Flurnamen eine mundartnahe Schreibweise durch. Mit der fortschreitenden Erfassung von Mundartnamen zeigte jede Kartenauflage neue Differenzen zu den schriftsprachlichen Namen, die man bisher von Adressen, Ortstafeln und Wegweisern gewohnt war. Das bekannteste Beispiel ist "Roopel", für den Weiler "Rotbühl" bei Fischingen. ![]() Mundart und Schriftsprache unterscheiden sich stark - wie das Beispiel Roopel/Rotbühl eindrücklich zeigt. Die neuen Mundartnamen stiessen in der Bevölkerung, bei Gemeinden und in politischen Kreisen zunehmend auf Widerstand, weshalb der Kanton eine Arbeitsgruppe zur Lösung des Problems einsetzte. In ihrem Bericht vom 23. März 2010 empfiehlt die Arbeitsgruppe, die besiedelten Gebiete - Ortschaften, Weiler, Höfe - wieder traditionell in Schriftsprache zu schreiben. Das Gleiche empfiehlt sie auch für Flurnamen von bekannten Ausflugszielen und Naherholungsgebieten. Hingegen sollen die übrigen Flurnamen - also die unbesiedelten Gebiete ohne besondere Bedeutung - in Mundart bleiben. Von "Alewinde" bis "Zigeze"
Ein Teil der Mundartnamen muss somit in die traditionelle schriftsprachliche Form zurückgeführt werden. Diese Rückführung erfordert einige rechtliche Schritte und ist erst angelaufen. Die vorliegende neue Wanderkarte zeigt ganz aktuell die Übergangssituation: Wo eine Rückkehr zur Schriftsprache geplant ist, wird der Name in beiden Schreibweisen aufgeführt. Kommentar des Verfasses dieser Webseite vom 21. Oktober 2010. Ich begrüsse es, dass mit dieser "zweisprachigen Wanderkarte" darauf hingewiesen wird, dass voraussichtlich im Jahr 2016, bei der nächsten Neuauflage der Landeskarte 1:25'000 aus dem Jahr 2010, die Schreibweise vieler Lokalnamen ersetzt wird durch die in grüner Farbe dargestellte Schreibweise auf dieser neuen Wanderkarte. Leider erweckt der Kommentar unter dem Titel "Mundart oder Schriftsprache" den falschen Eindruck, dass die Lokalnamen bisher in Mundart geschrieben worden seien und dass in Zukunft die schriftsprachliche Schreibweise gelte. Die von der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen beantragte Änderung der Schreibweise will lediglich die in den letzten Jahren erfolgte vorschriftswidrige Einführung der extremmundartlichen Schreibweise von Lokalnamen rückgängig machen. Gemäss den Weisungen 1948 wird die Schreibweise ein wohlabgewogener Kompromiss zwischen Mundart und Schriftsprache bleiben. Die neue "zweisprachige" Thurgauer Wanderkarte weist auf den volkswirtschaftlichen Leerlauf hin, der im Kanton Thurgau entstanden ist durch die unüberlegten Änderungen der Schreibweisen von Lokalnamen. Vier Hinweise erläutern dieses Thema:
Kartenausschnitte ![]() Schwarz: "Iifang". Extremmundartliche Schreibweise. Grün: "Ifang". Schreibweise, bevor die vorschriftswidrige extremmundartliche Schreibweise eingeführt worden war. Die Schreibweise "Ifang" war vermutlich während Jahrzehnten üblich. Sie soll wieder unverändert eingeführt werden. Richtigerweise wird also nicht als 3. Variante die Schriftsprache "Einfang" eingeführt. ![]() Schwarz: "Teebrune". Extremmundartliche Schreibweise. Grün: "Debrunnen". Schreibweise, bevor eine grundlos veränderte Schreibweise eingeführt worden war. Die Schreibweise "Debrunnen" war vermutlich während Jahrzehnten üblich und wurde in allen Akten so verwendet. Die Verbindung zu bisherigen schriftlichen Unterlagen würde mit der Schreibweise "Teebrune" sehr erschwert. |
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22. Februar 2012 | ![]() Departement für Inneres und Volkswirtschaft, Generalsekretariat. Schlussbericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen vom 22. Februar 2012. (Original auf PDF 123 KB.) Nachfolgend die vollständige Wiedergabe: Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen: Andreas Keller, Präsident Ulrike Baldenweg Christian Dettwiler Roland Kuttruff 1 Bericht der ersten Arbeitsgruppe Aufgrund einer breiten Kritik an der mundartnahen Schreibweise der Orts- und Flurnamen setzte der Vorsteher des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) am 13. August 2009 eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, die tatsächliche und rechtliche Situation hinsichtlich der Festsetzung und Schreibweise von Orts- und Flurnamen sowie weiteren Namen zu analysieren und bis zum 30. April 2010 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu erstellen. Die Arbeitsgruppe lieferte am 23. März 2010 den geforderten Bericht ab (Beilage 1). Der Bericht wurde am 28. Mai 2010 den Medien vorgestellt und enthielt insbesondere die folgenden Empfehlungen zur Schreibweise der Orts- und Flurnamen:
2 Neue Arbeitsgruppe In der Folge setzte der Vorsteher des DIV am 29. Juni 2010 eine neue Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, die Empfehlungen gemäss Bericht der ersten Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen vom 23. März 2010 umzusetzen. In die neue Arbeitsgruppe wurden berufen:
Der Auftrag richtete sich nach dem Umsetzungskonzept vom 21. Mai 2010 (Beilage 2), welches vom Departementschef und vom Präsidenten der Arbeitsgruppe gemeinsam erarbeitet worden war. 3 Umsetzungsarbeiten der Arbeitsgruppe 3.1 Aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen Im Auftrag der Arbeitsgruppe erstellte David Gallati von der Dienststelle für Statistik zunächst eine aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen. Dabei wurden Wohngebäude, die weniger als 100 bis 150 Meter voneinander entfernt liegen, jeweils zu einer Siedlung zusammengefasst. Als trennende Elemente wurden Höhenunterschiede, Wasserläufe, Bahngeleise oder Strassen berücksichtigt; als verbindende Elemente galten Verkehrsmöglichkeiten wie Brücken oder Unterführungen. Die verwendeten Schreibweisen basierten auf dem Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau, Ausgabe 2005. Als weitere Quellen dienten das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), die Namendatenbank des Bundesamtes für Landestopografie (SwissNames), das historisierte Gemeindeverzeichnis des Bundesamtes für Statistik, die Landeskarte der Schweiz sowie das Thurgauer Namenbuch. Die Liste wurde nach Politischen Gemeinden gegliedert und umfasst rund 2300 Namen. Die höchste Zahl von 117 Siedlungen ist in der Gemeinde Fischingen verzeichnet, bei Dozwil und Gottlieben sind es hingegen nur ganz wenige Siedlungen. 3.2 Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung Ergänzend zur aktualisierten Liste der Ortschaften und Siedlungen erstellte die Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Verein Thurgauer Wanderwege eine Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung (Beilage 3). Auf diese Liste kamen Flurnamen, denen eine über das Lokale hinausgehende Bedeutung zukommt und die auf der Landeskarte 1:25'000 verzeichnet sind. Um Überschneidungen zu vermeiden, wurden jene Namen, die bereits als Ortschaft oder Siedlung verzeichnet waren, hier nicht mehr aufgenommen. Somit umfasst die Liste noch 33 Flurnamen von übergeordneter Bedeutung, namentlich von markanten Erhebungen, Gewässern und Ausflugszielen. 3.3 Vernehmlassungsverfahren In der Zeit vom 28. Oktober 2010 bis zum 31. Januar 2011 wurde eine Vernehmlassung bei allen Politischen Gemeinden im Kanton durchgeführt. Den Gemeinden wurden folgende Unterlagen zugestellt:
Die Gemeinden hatten die Möglichkeit, fehlende Siedlungen und Ortsteile zusätzlich einzutragen, allfällige nicht sinnvoll abgrenzbare Siedlungen aus der Liste zu streichen, für unübliche Namen eine gebräuchliche Alternative vorzuschlagen oder unter mehreren vorgeschlagenen Namen den gebräuchlichsten anzugeben. Ausserdem wurden die Gemeinden gebeten, alle aufgelisteten Siedlungen auf der Karte einzuzeichnen, damit sämtliche bestehenden Wohngebäude im jeweiligen Gemeindegebiet und insgesamt im Kanton einem (und nur einem) bestimmten Siedlungsnamen zugeordnet werden können. Die Ergebnisse der Vernehmlassung waren sehr gut. Innerhalb der angesetzten Frist gingen die Unterlagen von fast 90 Prozent der Gemeinden in der gewünschten Form ein. Bei den restlichen Gemeinden musste nochmals nachgefragt werden und einzelne von ihnen benötigten etwas Unterstützung bei der Bearbeitung der Dokumente. Im Frühjahr 2011 lagen dann aber die Stellungnahmen von allen 80 Politischen Gemeinden vor. Inhaltlich zeigten sich die Gemeinden äusserst zufrieden mit den Vorarbeiten der Arbeitsgruppe. Die Änderungswünsche bezogen sich nie auf die grundsätzlichen Aspekte der Arbeit, sondern immer nur konkret auf einzelne Namen von gewissen Ortsteilen, Siedlungen oder Höfen. Einige wenige Unklarheiten wurden vom Amt für Geoinformation direkt mit der entsprechenden Gemeinde ausgeräumt, so dass die Liste der Ortschaften und Siedlungen schliesslich zur vollumfänglichen Zufriedenheit aller beteiligten Stellen bereinigt werden konnte. 4 Neue Thurgauer Wanderkarte Im Sommer 2010 trat der Verlag Huber als Herausgeber der Thurgauer Wanderkarte an die Arbeitsgruppe heran. Die letzte Auflage dieser Karte war seit einiger Zeit vergriffen und der Verlag plante eine Neuauflage. Zu diesem Zeitpunkt waren die Listen mit den aktualisierten Namen erst verwaltungsintern in Vorbereitung und eine rechtskräftige Erfassung der neuen Namen in der amtlichen Vermessung lag noch in der Ferne. Der Verlag entschloss sich daher in Absprache mit der Arbeitsgruppe, im Herbst 2010 eine Zwischenauflage herauszubringen, in der nebst den noch gültigen Mundartnamen in einer andern Schriftfarbe auch die traditionellen Namen in Schriftsprache erschienen. Auf Anraten der Arbeitsgruppe orientierte sich der Verlag dabei am Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Ausgabe 2005. Die neue Thurgauer Wanderkarte kam planmässig im Herbst 2010 heraus und ist eine „zweisprachige“ Besonderheit (Beilage 4). Der Präsident der Arbeitsgruppe erhielt zudem Gelegenheit, in einem Falzteil der Karte auf die Thematik der Orts- und Flurnamen hinzuweisen und einige Beispiele zu nennen (Beilage 5). Auf diese Weise konnte die Stossrichtung der Umsetzungsarbeiten im Namensstreit auf der Karte sichtbar gemacht und in der Medienberichterstattung beim Erscheinen der Karte auch dargstellt werden. 5 Gesetz über Geoinformation und zugehöriges Verordnungsrecht Mit dem Bundesgesetz über Geoinformation vom 5. Oktober 2007 wurden unter anderem auch die amtliche Vermessung auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Die Thurgauer Anschlussgesetzgebung mit dem kantonalen Gesetz über Geoinformation und drei dazugehörigen Verordnung wurde auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Im vorliegenden Fall interessiert speziell die Verordnung des Regierungsrates über die amtliche Vermessung vom 22. November 2011. In den §§ 12 und 13 regelt diese Verordnung den Bereich der geografischen Namen neu. Demnach ist das Amt für Geoinformation insbesondere zuständig für die Festlegung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung (Flurnamen, Ortsnamen, Geländenamen, Bodenbedeckung und Einzelobjekte). Die Nomenklaturkommission, die nach neuem Bundesrecht keine Entscheidbefugnis mehr hat, nimmt als kantonale Fachstelle eine Prüfung der Namen vor und kann Empfehlungen an das zuständige Amt für Geoinformation abgeben. 6 Weitere Umsetzungsschritte 6.1 Neues Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis In der Dienststelle für Statistik laufen gegenwärtig die Vorbereitungen für ein neues Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis. Basis dazu ist die aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung. Seitens der Arbeitsgruppe sind hier keine Aktivitäten mehr erforderlich. 6.2 Amtliche Vermessung / Sichtbarkeit im ThurGIS. Die geografischen Namen sind Teil der amtlichen Vermessung und werden dort von den zuständigen Stellen nachgeführt. Die im Rahmen der Vernehmlassung erhobenen Orts- und Siedlungsnamen fliessen in die Ebene Nomenklatur der amtlichen Vermessung ein. Die Flurnamen sind Teil des Projektes „Periodische Nachführung“ der amtlichen Vermessung. Alle Gebiete des Kantons werden im Rahmen dieses Projektes von den zuständigen Nachführungsgeometern erfasst und auf den aktuellen Stand gebracht. Die nachgeführten Namen werden im Geoinformations-System ThurGIS nach und nach sichtbar. Von jenen Namen, die in den Medien besondere Aufmerksamkeit fanden, sind schon viele angepasst und im Thurgis in der neuen Form sichtbar (vgl. Beilagen 6 - 8). Besonders zu erwähnen sind:
Das Projekt „Periodische Nachführung“ läuft nun weiter. Am Ende des Projektes werden die einzelnen Grundeigentümer einen Güterzettel erhalten, auf dem die jeweiligen Flurnamen sichtbar sind. Dabei kann es zu einzelnen Streitfällen kommen, die dann auf dem ordentlichen Rekursweg zu behandeln sind. Seitens der Arbeitsgruppe sind hier keine Aktivitäten mehr erforderlich. 6.3 Nachführung in den Landeskarten Die geografischen Namen der amtlichen Vermessung bilden auch die Grundlage für die Landeskarten. Der in den Landeskarten sichtbare Wechsel zu den neuen Namen findet aber logischerweise immer erst dann statt, wenn ein Kartenblatt in einer neuen Auflage erscheint. Wie bereits erwähnt, konnte mit der „zweisprachigen“ Thurgauer Wanderkarte immerhin bereits ein für die Bevölkerung sichtbares Zeichen gesetzt werden. Vom Bund ist eine neue Auflage der Landeskarten 1:25'000 für den Thurgau jedoch erst 2016 geplant. In den Landeskarten werden die neuen Namen daher wohl erst ab diesem Zeitpunkt sichtbar sein. 7 Abschliessende Bemerkungen Die Arbeitsgruppe hat die in ihren Möglichkeiten liegenden Arbeiten zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem ersten Bericht abgeschlossen. Die weiteren Schritte obliegen nun den für die einzelnen Bereiche zuständigen Stellen und richten sich nach dem geltenden Recht und den ordentlichen Verfahrensabläufen. Mit dem per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzten Geoinformationsrecht sind die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen. Die hohen Wellen, welche die Mundartschreibweise der Thurgauer Orts- und Flurnamen seinerzeit warf, haben sich in der Zwischenzeit weitgehend gelegt. Die Arbeitsgruppe geht zuversichtlich davon aus, dass der Thurgau auf dem vorgezeigten Weg nach und nach wieder zu einer einheitlichen Schreibweise der betreffenden Namen zurückfindet. Damit wird der Vorsteher des DIV ersucht, von diesem Abschlussbericht Kenntnis zu nehmen und die Arbeitsgruppe aufgrund des erledigten Auftrages aufzulösen. Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen Der Präsident [sig.] lic. iur. Andreas Keller. Beilagen (PDF 2'284 KB)
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8. März 2012 | ![]() Information vom 8. März 2012 auf der Webseite des Kantons Thurgau. Diese Information wird nachstehend vollständig wiedergegeben: Gutes Ende für Thurgauer Orts- und Flurnamen. Der Thurgau ist auf dem Weg zurück zur einheitlichen Schreibweise der Orts- und Flurnamen. Eine Arbeitsgruppe, die mit der Umsetzung der im Jahr 2010 vorgeschlagenen Empfehlungen beauftragt war, hat ihre Arbeit erfolgreich abgeschlossen. Im Jahr 2009 wurde breite Kritik zur mundartnahen Schreibweise der Thurgauer Orts- und Flurnamen laut. Daraufhin setzte der verantwortliche Regierungsrat Kaspar Schläpfer umgehend eine Arbeitsgruppe ein, die die Situation abklärte und Empfehlungen erarbeitete. Diese wurden im Mai 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Wesentlichen empfahl die Arbeitsgruppe, dass die Ortsnamen wieder nach der traditionellen, das heisst hochsprachlichen Schreibweise anzupassen seien. Eine neue Arbeitsgruppe befasste sich anschliessend mit der Umsetzung der Vorgaben und Empfehlungen. 2'300 Namen. In ihrem Schlussbericht hält die Arbeitsgruppe nun fest, dass eine aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen sowie eine Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung erstellt worden ist. Die Liste der Ortschaften und Siedlungen wurde nach den Politischen Gemeinden gegliedert und umfasst rund 2'300 Namen. Die höchste Zahl von 117 Siedlungen zählt die Gemeinde Fischingen, bei Dozwil und Gottlieben sind es hin-gegen nur ganz wenige. Die Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein Thurgauer Wanderwege erstellt und umfasst insgesamt 33 Namen, namentlich von markanten Erhebungen, Gewässern und Ausflugszielen wie beispielsweise Stählibuck, Nussbaumersee oder Hudelmoos. Gemeinden zufrieden. Im Rahmen einer Vernehmlassung erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, sich zu den Listen zu äussern. Die Ergebnisse der Vernehmlassung waren sehr gut. Innerhalb der gesetzten Frist gingen die Unterlagen von fast 90 Prozent der Gemeinden ein und inhaltlich zeigten sich die Gemeinden sehr zufrieden mit den Arbeiten der Arbeitsgruppe. Einige Unklarheiten konnten direkt mit den Gemeinden ausgeräumt werden, so dass die Liste der Ortschaften und Siedlungen schliesslich zur vollen Zufriedenheit aller beteiligten Stellen bereinigt werden konnte. Neues Verzeichnis in Arbeit. Als weiterer Umsetzungsschritt laufen bei der Dienststelle für Statistik gegenwärtig die Vorbereitungen für ein neues Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis. Basis dazu ist die aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen. Die Flurnamen sind ausserdem Teil des Projektes «periodische Nachführung» der amtlichen Vermessung. Damit werden die nachgeführten Namen im Geoinformationssystem Thurgis nach und nach sichtbar, so beispielsweise Namen wie Rotbühl statt Roopel, Thurberg statt Tuurbärg oder Nollen statt Nole, die in der Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit fanden. Zweisprachige Wanderkarte. Für die vergriffene Thurgauer Wanderkarte konnte mit einer Zwischenauflage eine gute Lösung gefunden werden. In dieser erscheinen nebst den noch gültigen Mundartnamen in einer andern Schriftfarbe auch die traditionellen Namen in Schriftsprache. Die neue Wanderkarte kam planmässig im Herbst 2010 heraus und ist eine «zweisprachige» Besonderheit. Bei den Landeskarten wird der Wechsel zu den neuen Namen erst mit einer neuen Auflage sichtbar. Diese ist für die Landeskarten 1:25 000 vom Bund im Jahr 2016 geplant. Amt für Geoinformation zuständig. Mit der Inkraftsetzung der Verordnung zum Gesetz über die Geoinformation auf den 1. Januar 2012 ist neu das Amt für Geoinformation zuständig für die Festlegung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung. Diese umfasst die Flurnamen, Ortsnamen, Geländenamen, Bodenbedeckung und Einzelobjekte. Die Nomenklaturkommission, die nach neuem Bundesrecht keine Entscheidbefugnis mehr hat, nimmt als kantonale Fachstelle eine Prüfung der Namen vor und kann Empfehlungen an das zuständige Amt für Geoinformation abgeben. Orts- und Flurnamen, Beilagen. PDF, 2'284 KB. Orts- und Flurnamen, Schlussbericht. PDF, 123 KB. [Es handelt sich um den im vorhergehenden Abschnitt dargestellten Schlussbericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen vom 22. Februar 2012.] Dieser Text vom 8. März 2012 ist identisch mit der bereits am 6. März 2012 erschienenen Information im Magazin auf der Webseite thurgaukultur.ch. Siehe auch Artikel von Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung vom 9. März 2012. Siehe auch Kommentar des Verfassers dieser Webseite vom 15. März 2012. Siehe auch Webseite roopel.blogspot.com von Martin Schlatter vom 9. März 2012, 8. März und vom 6. März 2012. |
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44.4 Extreme Mundartschreibweise von Lokalnamen im Kanton Schaffhausen |
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2002-2003 | Erhebung der Flurnamen von Schleitheim (SH). Anschliessend erfolgte die Schreibweise auf Karten in extremer Mundartschreibweise. Weitere Informationen: Analyse der Änderungen, Bericht und Webseite Museum Schleitheim. | ||||||||||||||||||||||||
3. November 2006 | Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie. Thema: Zur Schreibweise von Lokalnamen im Kanton Schaffhausen äussert sich Alfred Richli, Mitglied der Flurnamenkommission Kanton Schaffhausen: Die Schaffhauser Flurnamenkommission findet sich mit den neuen Richtlinien bestätigt auf ihrem Weg zur konsequenten Anwendung der überlieferten Mundart. Der Sekretär der Flurnamenkommission des Kantons Schaffhausen, Joseph Thomas Halytskyj, unterstützt diese Haltung. | ||||||||||||||||||||||||
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