Lokalnamen (Flurnamen) auf Landeskarten:

Die heutige Schreibweise soll unverändert bleiben.


Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenfassung
2. Die öffentliche Bedeutung der 150'000 Lokalnamen (Flurnamen) auf den Landeskarten
3. Die Schreibweise der Lokalnamen von 1832 bis 1919
4. Die Schreibweise der Lokalnamen von 1919 bis 1948
5. Die Schreibweise der Lokalnamen gemäss Weisungen 1948
6. Änderungen der Schreibweise seit 1948
7. Ein Vergleich zwischen der Rechtschreibung Duden und der Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte
8. Meine Forderung: In Zukunft keine Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen)
9. Das Projekt 2005 für eine neue Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen)
10. Beispiele für die von swisstopo angestrebte Schreibweise
     10.1 Beispiele gemäss Projekt 2005
     10.2 Beispiele von veränderten Lokalnamen in den Kantonen Thurgau und Zürich
     10.3 Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau. Ausgabe 2005
     10.4 Ortschaftsnamen mit verschiedener Schreibweise im Kanton Thurgau
11. Das Projekt 2005, ist es lediglich eine Präzisierung der Weisung 1948?
12. Das Projekt 2005 verlangt eine einheitliche Schreibweise
13. Das Projekt 2005 verlangt eine verbesserte Lokalnamenschreibung
14. Das Projekt 2005 verlangt Verbindlichkeit
15. Persönliche Vernehmlassung 2005 zum "Entwurf Mai 2005 für Toponymische Richtlinien der Schweiz"
16. Stellungnahmen 2005 Schweizerischer Fachorganisationen (SIK-GIS, SOGI,  KKGEO)
17. Auswertung der Vernehmlassung 2005 durch swisstopo
18. Anfrage von Frau NR Kathy Riklin und Antwort des Bundesrates
19. Presse 2006
     Cordula Sanwald im Beobachter vom 11. 11. 2005.

     Angelo Garovi in der NZZ vom 24. 1. 2006.
     Angelo Garovi in der Berner Zeitung vom 13. 12. 2006.
20. Leitfaden 2006
21. Persönliche Vernehmlassung 2006 zum "Leitfaden 2006"
22. Prof. Eduard Imhof, 1945 und 1948
23. Stellungnahmen 2006 Schweizerischer Fachorganisationen (SIK-GIS, SOGI, KKGEO)
24. Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie
25. Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG), Entwurf vom Juni 2005
26. Verordnung über geografische Namen (GeoNV), Version 20. 11. 2006
27. Persönliche Vernehmlassung im 1. Anhörungsverfahren, Februar 2007
28. Presse 2007
     Sabine Arnold und Martin Schlatter im Tages Anzeiger vom 11. 01. 2007
    
Martin Gurtner vom Bundesamt für Landestopografie im Sonntags-Blick vom 18. 03. 2007
    
Markus Häfliger in NZZ am Sonntag vom 17. Juni 2007
    
Catherine Cossy in LE TEMPS vom 21. Juni 2007
    
Anja Müller in "Zürichsee-Zeitung" vom 8. 10. 2007
    
Christian von Arx in "Solothurner Zeitung" vom 10. 10. 2007
    
Brigitte Tiefenauer in "Die Südostschweiz" vom 19. 11. 2007
29. Einzelne Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zum GeoNV (Verordnung über geografische Namen)
30. Ergebnis des Anhörungsverfahrens zum GeoNV (Verordnung über geografische Namen)
31. Nationalrat, 6. März 2007
     31.1 Überblick
     31.2 NR Aeschbacher
     31.3 BR Schmid
     31.4 NR Riklin
     31.5 BR Schmid    
32. Kreisschreiben Eidgenössischen Vermessungsdirektion, 6. Juni 2007
33. SOGI-Apéro im Dozentenfoyer der ETH Zürich, 11. Juli 2007
34. Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG), Fassung vom 5. Oktober 2007
35. Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), Version 21. 09. 2007
36. Persönliche Vernehmlassung im 2. Anhörungsverfahren, November 2007
37. "Stabile Objektidentifikation", ein Qualitätsmerkmal von SwissNames
38. Presse 2008
     "bsn" in "NZZ Online" vom 5. 1. 2008
     Steffen Riedel in Zürcher Unterländer vom 17. 02. 2008
     Urs Rüttimann in Neue Nidwaldner Zeitung vom 6. März 2008
     Urs Rüttimann in Neue Obwaldner Zeitung vom 7. März 2008
     Wendelin Waser in ZISCH, Nidwalden vom 31. März 2008
     Urs Rüttimann in Neue Nidwaldner Zeitung vom 1. April 2008
     Sepp Durrer im Unterwaldner vom 24. Juni 2008
     Marc Nicodet in Schweizer Gemeinde vom 15. Oktober 2008
39. Wolfenschiessen NW: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!
40. Ennetmoos NW: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!
41. Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG), rechtskräftig
42. Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), rechtskräftig
43. Presse 2009
     Simon Wälti im Bund vom 01. 04. 2009; und weitere.
     Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung vom 25. 5. 2009.
     Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung vom   8. 7. 2009.
     Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung vom 11. 7. 2009.
     Ida Sandl in der Thurgauer Zeitung vom 18. 7. 2009.
     Marc Engelhard in der Thurgauer Zeitung vom 21. 7. 2009.
     Marc Haltiner in der Thurgauer Zeitung vom 23. 7. 2009, 00 h.
     Marc Haltiner in der Thurgauer Zeitung vom 23. 7. 2009, 12 h.
     Christian Lipp im Schweizer Fernsehen vom 24. 7. 2009.
     Zwei Leserbriefe (KR Thomas Merz-Abt) in der Thurgauer Zeitung vom 30. Juli 2009.
     Regierungsrat Schläpfer: Kein Zurück bei Flurnamen. Thurgauer Zeitung vom 30. Juli 2009.
     Urs Brüschweiler in der Thurgauer Zeitung vom 4. 8. 2009.
     Markus Schoch im Tagblatt des Kantons Thurgau vom 4. 8. 2009.
     Drei Leserbriefe (H. Weibel, a. Grundbuchverwalter, Ermatingen) in der Thurgauer Zeitung vom 7. 8. 2009.
     rsa/sda in der Thurgauer Zeitung vom 7. 8. 2009.
     Schläpfer. Glosse in der Thurgauer Zeitung vom 8. 8. 2009.
     Und viele weitere bis Ende 2009.
44. Extreme Mundartschreibweise von Lokalnamen
     44.1 Überblick
     44.2 Bund
     44.3 Kanton Thurgau
     44.4 Kanton Schaffhausen
45. Parlamentarische Opposition im Kanton Thurgau
46. Presse 2010
47. Nidwalden. Schreibweisen der Lokalnamen nicht ändern!
48. Presse 2011 und folgende Jahre
49. Die Schreibweise der Lokalnamen gemäss Weisungen 2011
50. Zeitreise der swisstopo
51. Kanton Thurgau. Zurück zur gemässigten Schreibweise.

Links

Hinweis zu zwei sehr interessanten Webseiten von Martin Schlatter zum Thema Lokalnamen




1. Zusammenfassung

 

Revidierte Fassung vom 30. Dezember 2015 von Paul Märki














Grossformat

Entlisberg - Äntlisberg

Quelle: Webseite GISpunktHSR

Das Wichtigste in drei Sätzen.
Schreibt man den Namen der Kapelle an der Sitter "Tägenau" oder "Degenau", heisst die Autobahnüberdeckung in Zürich-Wollishofen "Entlisberg oder Äntlisberg"? Auf den verschiedenen Ausgaben von Landeskarte, Übersichts- und Grundbuchplan findet man beides. Der seit Generationen dauernde Streit um die "richtige Schreibweise" soll nun abgeschlossen werden, indem die heutige Schreibweise - ob "gut" oder "schlecht" - unverändert bleibt!

Lokalnamen als Kulturgut.
Lokalnamen können auf römische oder alemannische Zeiten zurückweisen. Ich wohne in der Siedlung Pünterswies, weil diese Wiese vor Generationen dem Landwirt Pünter gehörte. Der Lokalname Grüt verrät, dass Wald gerodet wurde. Der Büliberg weist darauf hin, dass Einheimische nicht Bülach sagen, sondern Büli. Und Hunderttausende von Leuten sagen Züri und schreiben Zürich. Die Lokalnamen enthalten eine Fülle von Hinweisen auf Geschichte, Volks- und Sprachkunde.

Lokalnamen als Informationsmittel.
Mit Koordinaten kann jede Stelle im Gelände bestimmt werden. Die meisten Leute jedoch orientieren sich auf einer Karte nach den Lokalnamen. Sie suchen diese auch auf den Wegweisern und in Heimatkundebüchern. Die Rega erhält den Notruf einer Verunfallten, die den Standort so angibt, wie er auf ihrem Tourenführer 1998 geschrieben steht. Der Bund führt eine Liste mit Hunderten von Flachmooren von nationaler Bedeutung, die nach Lokalnamen benannt sind. Gestaltungspläne, Quartierpläne und viele andere raumplanerische Erlasse werden nach Lokalnamen benannt. Auf der Landeskarte stehen 150'000, in der Amtlichen Vermessung 350'000 Lokalnamen.
 
Eine veränderte Schreibweise zerstört grundlos den Bezug zu schriftlichen Akten früherer Jahre.
Wer Dokumente oder Literatur über Genf sucht, sucht auch unter Genève. Wer Dokumente oder Literatur über den Äntlisberg sucht, stösst in einem klassischen Verzeichnis oder in einer digitalen Datenbank nie auf Entlisberg. Und in wenigen Jahren gibt es nur noch wenige Leute, die wissen, dass der Lokalname Äntlisberg früher Entlisberg geschrieben wurde. Der Bezug zu schriftlichen Akten früherer Jahre wird somit grundlos zerstört!

Die Schreibweise von 1948 bis heute.
Für die historischen Zehntenpläne, die Dufour- und die Siegfriedkarte gab es kaum Regeln über die Schreibweise der Lokalnamen. Als nach dem 2. Weltkrieg die Produktion der Landeskarte in vielen verschiedenen Massstäben ins Rollen kam, wurden am 27. Oktober 1948 die "Weisungen für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz" erlassen, ein detailliert geregelter Kompromiss zwischen Mundart und Schriftsprache. Die meisten Kantone hielten sich an diese Schreibregeln. Doch seit einigen Jahren entstanden vor allem in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen Bestrebungen nach einer mundartnahen Schreibweise. Zum Beispiel wurden im Kanton Thurgau 68% aller Siedlungsnamen verändert, sodass nun im Register für das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis für 1265 Siedlungen 2'178 verschiedene Schreibweisen angegeben werden müssen. Die Bestrebungen nach einer mundartnahen Schreibweise wurden vom Bundesamt für Landestopografie unterstützt mit den vergeblichen Versuchen, die Weisung 1948 zu ersetzen durch die "Toponymischen Richtlinien der Schweiz" (2005), dann in einem neuen, ebenfalls vergebliche Versuch durch den " Leitfaden 2006".

Der Ausweg aus dem Wirrwarr.
Im Jahre 2007 gibt die parlamentarische Beratung des neuen Geoinformationsgesetzes mit zehn Verordnungen Anlass zur Besinnung in der Frage der Schreibweise von Lokalnamen. Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat für diese Verordnungen zwei Anhörungsverfahren angeordnet. Für das Kapitel 29 dieser Webseite haben mir einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 1. Anhörungsverfahrens ihre Stellungnahme zur Schreibweise der Lokalnamen mitgeteilt. Die Meinungen sind eindeutig: Heute steht die Bedeutung der Lokalnamen als Informationsmittel im Vordergrund und da hilft nur ein grundsätzlicher Stopp gegen das weiteren Herumfeilen an der Schreibweise. Diese grundsätzliche Überzeugung wurde von weiten Kreisen aus der Praxis unterstützt. Am 6. März 2007 beriet der Nationalrat das Geoinformationsgesetz. In der Eintretensdebatte wurde der Bundesrat mehrfach ersucht in der Verordnung GeoNV 2008 festzuhalten, dass die heutige Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) beibehalten wird.

Erfolgreiche Opposition.
Die Opposition gegen masslose Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen wird auf der vorliegenden Webseite dokumentiert. Einen vorläufigen Schlusspunkt bilden das Geoinformationsgesetz und und die Verordnung GeoNV 2008. Diese beiden Erlasse werden am 1. Juli 2008 rechtskräftig und sollen dafür sorgen, dass die Schreibweise von Lokalnamen in Zukunft nur noch aus öffentlichem Interesse geändert wird.

Einlenken der Regierung im Kanton Thurgau.
Gemäss Informationen vom  22. Februar und  8. März 2012  hat die Thurgauer Regierung die seit den 80er-Jahren eingeführte extremmundartliche Schreibweise von Lokalnamen aufgegeben. Einerseits betrifft dies alle 2'300 Ortschaften und Siedlungen. Etwa die Hälfte davon ist extremmundartlich geschrieben worden, was nun wieder rückgängig gemacht wird. Anderseits werden die 18'000 Flurnamen von rein lokaler Bedeutung ihre extremmundartlich veränderte Schreibweise behalten.

Für die Zukunft hat dies Folgen:  Es wird noch lange dauern, bis die Korrekturen realisiert sind in allen Bereichen: Wegweiser, Strassentafeln, Karten, Pläne, Beschreibungen, Register, Grundbuch u.s.w. Der Wirrwarr in der Schreibweise von Lokalnamen wird leider noch währernd Jahren Alltag bleiben im Kanton Thurgau.
   18'000 Flurnamen von nur lokaler Bedeutung bleiben hingegen unverändert, grösstenteils wohl extremmundartlich geschrieben. Damit weichen sie auch in Zukunft ab von der für die Landeskarten vorgeschriebenen "gemässigten Mundartschreibweise" gemäss den Weisungen 1948 und 2011.

2015 erscheint das erste LK-Blatt mit bisheriger Scheibweise.

2016 werden im Kanton Thurgau auch alle weiteren analog nachgeführten Blätter der Landeskarte 1:25'000 erscheinen. Eine jahrzehntelange Phase der Verunsicherung ist damit abgeschlossen. Die Kosten und administrativen Leerläufe in der Verwaltung und in der Privatwirtschaft können jedoch nicht rückgängig gemacht werden.
      Das Ziel der vorliegenden Webseite lautet: Die heutige Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) soll unverändert bleiben. Dieses Ziel ist nun weitgehend erreicht. Der Redaktor dieser Webseite wird darum wahrscheinlich in Zukunft diese Webseite nicht weiter redigieren (Paul Märki, 30. Dezember 2015).

Eine Zukunft für die kulturhistorische Bearbeitung der Lokalnamen.
Die Einführung der mundartnahe Schreibweise der Lokalnamen auf amtlichen Kartenwerken ist heute nicht mehr realisierbar, weil sie im Widerspruch steht zur überwiegenden Bedeutung der Lokalnamen als Informationsmittel. Die wissenschaftliche Erschliessung der Lokalnamen wird vom Nationalfonds gefördert. Das Bundesamt für Landestopografie macht gemäss Art. 7.2 der Verordnung GeoNV 2008 toponymische Forschungsarbeiten und Publikationen öffentlich zugänglich.

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2. Die öffentliche Bedeutung der 150'000 Lokalnamen (Flurnamen) auf den Landeskarten

Ich zähle hier spontan Beispiele dafür auf, wo Lokalnamen (Flurnamen) der Landeskarten verwendet werden:
Feuerwehr, Sanität und andere Rettungsdienste (Lokalisieren von Einsatzorten), Polizei und Militär, Verwaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden, Gemeindebehörden (Festlegung von Strassen- und Quartiernamen), Raumplanung (Beschreibung von rechtlichen Festlegungen auf Richt- und Nutzungsplänen), Tourismus (Wandern, Skifahren, Bergsteigen), Wanderwege (unzählige Wegweiser), Pfadfinder und andere Jugendgruppen, Land- und Forstwirtschaft, Steuerverwaltung.

Die Lokalnamen (Flurnamen) werden in allen Massstäben der Landeskarten in derselben Schreibweise geschrieben. Die Landeskarte umfasst:
Im Massstab 1: 25'000:  247 Blätter
Im Massstab 1: 50'000:   78 Blätter
Im Massstab 1:100'000:  23 Blätter
Dazu kommen zahlreiche weitere Kartenprodukte.

EDV, GIS und GPS erleichtern zwar die Verwendung von Landeskoordinaten. Trotzdem werden auch in Zukunft für Gebietsbezeichnungen Lokalnamen (Flurnamen) verwendet.
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3. Die Schreibweise der Lokalnamen von 1832 bis 1919

Der Vorläufer der heutigen Landeskarte war der Topographische Atlas der Schweiz, bestehend aus Dufour- und Siegfriedkarte. Für die Schreibweise der Lokalnamen galt die Schriftsprache als selbstverständlich. Dazu einige Beispiele aus dem Buch "Geschichte der Dufourkarte", Bern 1896:

Die eidgenössische Militärkommission hatte für die Dufourkarte u.a. folgende Grundsätze aufgestellt:
"(2) Die Ortsnamen sollen in der Sprache wiedergegeben werden, welche die Mehrheit der Bevölkerung spricht."
"(4) Wenn ein Berg oder ein Fluss mehrere Namen trägt, so soll nur ein einziger geschrieben werden, und zwar der bekannteste oder der, welcher von den Lokalbehörden angenommen ist. Dadurch wird dieser Name gewissermassen offiziell."

Bild
General Dufour erliess um 1838 "Instruktionen für die Aufnahmen in 1/25'000 und 1/50'000". Unter dem Titel "Schrift" verfügte er: "Die Schrift der Originalaufnahmen wird in gewöhnlicher Ronde, jedoch sorgfältig ausgeführt, und die Grösse im richtigen Verhältnis zur Wichtigkeit der Objekte." Über die Schreibweise verliert Dufour kein Wort.

Und kaum waren die beiden ersten Blätter XVI und XVII der Dufourkarte erschienen, wurden im "Schweizerischen Beobachter" am 4., 7. und 9. April 1846 u.a. die folgenden Beanstandungen der Schreibweise gemacht:
(5) Vollhorn, nicht Fallhorn.
Kommentar von General Dufour: "Der Ingenieur hält seine Bezeichnung aufrecht."
(7) Geltenschuss, statt Geltenschoss.
Kommentar von General Dufour: "Klauberei."

(23) Taube schreibt sich Daube.
Kommentar von General Dufour: "Man verliess sich ganz auf den Schulmeister."

 
Was haben die Blattränder von Karten mit der Schreibweise von Lokalnamen zu tun?
Anfangs des 20. Jahrhunderts wurden die Blattränder der Dufourkarte 1:100'000 definiert. Welche Person dies machte und was diese dabei überlegte, weiss ich nicht. Hingegen weiss ich, dass die Blatteinteilung der Dufourkarte um 1930 exakt übernommen wurde für die Blatteinteilung der Landeskarte. Und dass zum Beispiel der Kanton Zürich diese Blatteinteilung als Grundlage für seinen Übersichtsplanes 1:2'500 verwendet hat: Durch dreimaliges Halbieren eines Blattes der Landeskarte 1:25'000 entsteht ein Blatt des kantonalen Übersichtsplanes.
     Hätte es bessere Blatteinteilungen gegeben als jene von Dufour? Bestimmt. Aber man behielt den 200 Jahre alten Raster bei, weil die Nachteile einer Umstellung viel grösser gewesen wären als die Vorteile eines neuen Rasters!
     Und nun die Analogie zu den Lokalnamen: Wenn man die umstrittene  Schreibweise eines Lokalnamens beibehält, sind die Nachteile in der Regel kleiner, als wenn man die Schreibweise ändert.
    
Jeder Vergleich hinkt, so auch dieser. (Redaktionelle Ergänzung des  Kapitels 3 vom 8. Mai 2008.) 


Dokumentation der Lokalnamen in den Erstvermessungen der amtlichen Vermessung.
Das Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB, Art. 942 ff) regelte die Einführung eines Grundbuches mit Grundbuchplänen. Auf diese gesetzliche Bestimmung stützte sich die "Instruktion vom 10. Juni 1919 für die Vermarkung und die Parzellarvermessung", später ersetzt durch die "Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) vom 18. November 1992". Alle Grundbuchvermessungen der Schweiz müssen demnach eine Liste der erhobenen Lokalnamen enthalten mit einem Plan, welcher für jeden Lokalnamen den Geltungsbereich festlegt ( Beispiel eines solchen Planes aus dem Kanton Solothurn). Diese Akten liegen bei den kantonalen Vermessungsämtern, eine Kopie davon bei Swisstopo, Abteilung "Eidgenössische Vermessungsdirektion". 
(Redaktionelle Ergänzung des Kapitels 3 vom 16. April 2009.)

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4. Die Schreibweise der Lokalnamen von 1919 bis 1948

Bis zum zweiten Weltkrieg ging man davon aus, dass die Mundart auch in der deutschen Schweiz zum Untergang verurteilt sei. Ein Anzeichen von einem Meinungsumschwung spürt man in der 1919 erschienenen "Instruktion für die Parzellarvermessung". Sie verlangt nämlich im Artikel 28 lit. i: "Die Lokalnamen sind bei ortskundigen Gemeindeabgeordneten zu erheben und nach der ortsüblichen Schreibweise einzutragen." Für die meisten Lokalnamen (Flurnamen) gab es jedoch keine ortsübliche Schreibweise, und so blieb es dem Geometer überlassen, ob er Schriftsprache oder Mundart schrieb.
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5. Die Schreibweise der Lokalnamen gemäss Weisungen 1948


Weisungen 1948 (PDF, 69 KB)


Seit dem 27. Oktober 1948 gelten die "Weisungen für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz" und seither sind einige kantonale Sonderregelungen dazu gekommen. Nomenklaturkommissionen verfügen die Schreibweise für jeden einzelnen Lokalnamen (Flurnamen).

Die heutige Schreibweise ist ein Kompromiss zwischen phonetischer und schriftsprachlicher Schreibweise, wobei auch die speziellen Formen in den verschiedenen Gegenden gewürdigt werden. Die Weisungen wurden in einigen Kantonen verschieden gehandhabt. In der Regel ist aber die Schreibweise der einzelnen Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte seit Jahrzehnten unverändert geblieben und diese Schreibweise wurde meist unverändert für die verschiedensten Verwendungszwecke übernommen. Seit einigen Jahren wurde hingegen in vielen Gemeinden die Schreibweise 1948 laufend verändert. Dies im Sinne eines erst seit Mai 2005 öffentlich vorliegenden Entwurfes "Toponymische Richtlinien der Schweiz".
   
Grundsätze gemäss Weisungen 1948
  1. Mit der Schreibweise der Lokalnamen ist die eindeutige und übereinstimmende Bezeichnung der Örtlichkeiten bei jedem schriftlichen Gebrauch anzustreben; die Namen sollen leicht zu schreiben und zu lesen sein und von den Einheimischen ohne weiteres verstanden werden. Damit wird die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Orte am ehesten gewährleistet.
  2. Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen; Rückbildungen abgeschliffener und verdunkelter Formen sowie andere Konstruktionen sind abzulehnen. Man schreibe deshalb Hostet, wo so gesprochen wird, nicht Hofstatt. Nicht volkstümliche Zusammensetzungen und unnötige Beifügungen, wie Blackialpoder Alp Blacki, Juchhof,wo bloss Blacki, Juchgesprochen wird, sind zu vermeiden. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere, in Zweifelsfällen und wo zweckmässig die weiter verbreitete für die Schreibweise massgebend.
  3. In der schriftsprachlichen Form sind in der Regel zu belassen:
    a. allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind, z.B. Berg, Feld, Weg, Grat(nicht Bärg, Fäld, Wäg, Grot);
    b. Präpositionen und häufig gebrauchte Adjektive, insbesondere in Verbindung mit schriftsprachlichen Wörtern, z.B. Bei, Auf; Unterer, Oberer Stafel; Kleine Allmend.
  4. Durch die Bewahrung typisch und allgemein schweizerischer Lautungen und die Berücksichtigung von mundartlichen Besonderheiten, die grössere Gebiete umfassen, ist eine der Eigenart des deutschschweizerischen Namengutes angemessene Schreibweise anzustreben. Vor allem sollen, von den in Grundsatz 3 erwähnten Wörtern abgesehen, die für das Gesamtschweizerdeutsche charakteristischen Lauterscheinungen zum Ausdruck kommen (Spicher, Hus, Hüser, Guet, Büel, Chalchegg).Die Kantone regeln im Rahmen der vorliegenden Grundsätze die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von sprachlichen Sonderentwicklungen, die ihr Gebiet betreffen (Bundesratsbeschluss vom 22. Februar 1938, Artikel 4 und 5). Schwer lesbare Formen sind nach Grundsatz 1 zu vermeiden.
  5. Namen, deren ursprünglicher Sinn dunkel oder nicht allgemein bekannt ist, sind möglichst so zu schreiben, wie sie gesprochen werden, z. B. Horbach, Rodhof,wo diese Formen der Mundart entsprechen, nicht Haarbach, Radhof(falsche Sinndeutung).
  6. Zwitterformen (konstruierte und dem Sprachgefühl widerstrebende Bildungen) und Widersprüche sind zu vermeiden, insbesondere
    a. die Verbindung eines nach Grundsatz 3b zulässigen schriftsprachlichen Wortes mit einem Namen in typisch mundartlicher Form. Man schreibe deshalb Uf der Mur(nicht Auf der Mur), dagegen Auf den Bächen(nicht Uf den Bächen);
    b. soweit angebracht, Wortformen, die einen von der lokalen Mundart abweichenden und einen typisch mundartlichen Lautstand in sich vereinigen, wie z.B. Schnegg mit eund mundartlichem gg, wo Schnägggesprochen wird.
  7. Mundartformen von bekannten Ortsnamen (auch Familiennamen), deren Schreibform festgesetzt ist und welche in Lokalnamen enthalten sind, sollen bewahrt werden: Ifleracker (Ifwil), Büliberg (Bülach), Honeriholz (Hohenrain), Rüssmatt (Reuss), Rifeld (Rhein), Nüchemerfeld (Neukomm).
  8. Für die Schreibung der Namen dient das gewöhnliche Alphabet der schweizerischen Schulschrift (das Scharf- sist als sszu schreiben). Statt der Umlaute Ae, Oe, Ueverwende man die einfachen Zeichen Ä, Ö, Üund man unterscheide zwischen I(Vokal) und J(Konsonant).

Für die praktische Durchführung der Grundsätze sind die Schreibregeln wegleitend. 

Zwei Postulate für die Beibehaltung der Weisung 1948 anlässlich der Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie

  • Die Weisungen 1948: linguistisch - pragmatische Bemerkungen.
    Referent: Angelo Garovi, Obwaldner Staatsarchivar, Titularprofessor für deutsche Sprachwissenschaft an der Universität Basel
    Link zu PDF (23 KB)
  • Die Weisungen 1948: Gründe zur Beibehaltung aus Sicht der Benutzer.
    Referent: Martin Schlatter, Leiter GIS-Zentrum Kanton Zürich
    Link zu PDF (1'413 KB)


Die Weisungen 1948 - fälschlicherwese hin und wieder totgesagt - sind während 63 Jahren ununterbrochen gültig gewesen, genau bis zum 1. August 2011!
Eine Chronologie der
Webseite von swisstopo:

  • "in Kraft"
    2005. Die Weisungen 1948 waren auf der Webseite Amtliche Vermessung aufgeführt mit dem Hinweis "in Kraft".
  • "ausser Kraft"
    Mitte März 2007 wurde dieser Hinweis geändert: "ausser Kraft". Ein formeller Beschluss über die Ausserkraftsetzung ist dem Redaktor dieser Webseite nicht bekannt.

  • in Kraft
    2. Januar 2008. Zufällig stellte der Redaktor dieser Webseite fest, dass die Weisungen wieder aufgeführt waren im Abschnitt "Rechtserlasse Stufe Departement" auf der Webseite "Die Amtliche Vermessung der Schweiz (AV)": "Stand: 01.04.1977. Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz (1102KB)".
  • "anzuwenden - ohne gesetzliche Grundlage"
    Dies offenbar darum, weil im Kreisschreiben Nr. 2007 / 02 Leitfaden Toponymie -  Weisungen 1948 verfügt ( vgl. Kap. 32) wurde: "Bei neu anstehenden Arbeiten sind wie bisher die Weisungen 1948 anzuwenden, obwohl sie auf Stufe Bund seit längerem keine gesetzliche Grundlage mehr aufweisen." Ein formeller Beschluss über die angeblich fehlende gesetzliche Grundlage wird nicht zitiert.

  • "in Kraft"
    20. Juni 2009. Zufällig stellt der Redaktor dieser Webseite fest, dass die Weisungen - offenbar ohne Vorbehalte - wieder als rechtsgültig im Internet aufgeführt werden:
    Webseite" Das Portal der amtlichen Vermessung", Rechtliche Grundlagen / Geografische Namen.
  • Und weiterhin in Kraft! Nochmals während 63 Jahren?
    1. August 2011. Zwar werden die Weisungen 1948 nach 63-jährigem Bestehen formell aufgehoben. Der Anhang mit den ausführlichen Weisungen für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen wird jedoch gemäss Artikel 10 der Weisungen 2011 unverändert übernommen als Anhang in den Weisungen 2011!
         Die formelle Aufhebung der Weisungen 1948 im Artikel 11 der  Weisungen 2011 beweist, dass die Weisungen 1948 während 63 Jahren gültig waren. Alle Verstössse gegen die Weisungen 1948 waren somit rechtswidrig.


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6. Änderungen der Schreibweise seit 1948: Pfannenstiil, Pfannnenstil, Pfannestiel

Ausführlich Bericht von Dr. phil. Adolf Baumann im Tages Anzeiger.

Pfannenstiel - Pfannenstil - Pfannenstiel

Ausführlich berichtete darüber Dr. phil. Adolf Baumann im Tages Anzeiger.

In den Sechzigerjahren wurde auf einer Neuauflage der Landeskarte als grosse Überraschung für die Behörden der Gemeinde Meilen der Name des Berges Pfannenstiel als Pfannenstil geschrieben, was in der Gemeinde viele Umtriebe und kostspielige neue Beschilderungen zur Folge hatte. Eben so unerwartet erschien in einer späteren Ausgabe der Landeskarte wieder die frühere Schreibweise Pfannenstiel!

Pfanestil - Pfanestiil

Diese Häusergruppe liegt zwischen Münchwilen TG und Eschlikon.
Pfanestil  steht auf Blatt   103 der Landeskarte 1:100'000, Ausgabe 2002
Pfanestiil steht auf Blatt   216 der Landeskarte 1:  50'000, Ausgabe 2004
Pfanestiil steht auf Blatt 1073 der Landeskarte 1:  25'000, Ausgabe 2004

St. Pelagiberg - Palagibärg

Entlang der Sitter zwischen St. Gallen und Bischofszell stehen in der Landeskarte 2000 folgende Schreibweisen anders als in der Landeskarte 1978:
Palagibärg statt St. Pelagiberg (in der Landeskarte 2007 steht wieder St. Pelagiberg!)
Tägenau statt Degenau (in der Landeskarte 2007 steht wieder Degenau!)
Tröö statt Trön
Ärgete statt Ergeten.

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7. Ein Vergleich zwischen der Rechtschreibung Duden und der Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte

Die Sprache lebt und verändert sich. Der Duden hält dies fest. Er ändert von Zeit zu Zeit auch die Rechtschreibung. "Sie klettert wie eine Gemse" kann darum in der Neuauflage eines Romans so geschrieben werden: "Sie klettert wie eine Gämse". Im Gegensatz zur Änderung der Rechtschreibung von Lokalnamen (Flurnamen) hat dies für den Leser des Romans keine Nachteile.

Flurnamen lebten und veränderten sich auch, als sie noch vor allem von den ortsansässigen Bauern, Fischern und Jägern gebraucht wurden. Heute sind die meisten Flurnamen zu Begriffen erstarrt. Sie sind somit vergleichbar mit den Namen von Gemeinden oder von Bahnstationen, die man auch nicht mehr ändert. Es besteht auch eine gewisse Ähnlichkeit mit Familiennamen: Maier, Mayer, Meier oder Meyer!

Dank der Landeskarten wurden die Mundartformen von Flurnamen über das ganze Gebiet der Schweiz bis in unsere moderne Zeit erhalten. Die Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) auf der heutigen Landeskarte ist das Ergebnis des Zusammenspiels von drei Elementen:
1. Die gesprochene Sprache der ansässigen Bevölkerung im 20. Jahrhundert.
2. Die "Weisungen für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz vom 27. 10. 1948" und einige kantonale Sonderregelungen.
3. Die bisherige konkrete Anwendung dieser Weisungen durch die beauftragten Nomenklaturkommissionen für jeden einzelnen Flurnamen.

Die Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte sind heute für die Öffentlichkeit in erster Linie eindeutige Lagebezeichnungen und nur in zweiter Linie ein Spiegel der Mundarten. Darum soll die bis heute eingeführte Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) unverändert auf allen Landeskarten erhalten bleiben, unabhängig davon, ob die Schreibweise vollkommen scheint oder nicht. Weil die Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte nicht phonetisch geschrieben werden können, wird jede Weisung für die Schreibweise ein Kompromiss sein.
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8. Meine Forderung: In Zukunft keine Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen)

Ich befürchte, dass durch das Projekt 2005 zahlreiche Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte anders geschrieben würden. Werden es 1 Promille, 1 Prozent oder 10 Prozent der 150'000 Lokalnamen (Flurnamen) sein? Also 150, 1'500 oder 15'000 anders geschriebene Lokalnamen? Die Analyse der bereits realisierten Änderungen für vier Gemeinden lässt befürchten, dass es auch 50 Prozent, nämlich 75'000 anders geschriebene Lokalnamen (Flurnamen) sein könnten!

Auf jeden Fall würden jahrzehntelang verschiedene Schreibweisen derselben Lokalnamen (Flurnamen) in Gebrauch sein, denn eine solche Umstellung kann nicht von einem Jahr aufs andere durchgeführt werden. Die Landeskarten werden alle 6 Jahre nachgeführt und die Benutzerinnen und Benutzer behalten ihre Kartenblätter während 20 bis 40 Jahren, bevor sie neue kaufen. Somit wären während rund 50 Jahren dieselben Lokalnamen (Flurnamen) auf den im Gebrauch stehenden Landeskarten in verschiedener Schreibweise anzutreffen. Und die Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen), die in Akten zitiert sind, wird man grundsätzlich nie einer neuen Schreibweise anpassen.

Die neue Schreibweise würde von den bestehenden Nomenklaturkommissionen für jeden Lokalnamen (Flurnamen) individuell beschlossen. Beschlüsse, Vernehmlassungsverfahren und Änderungen der Landeskarten wären mit hohen Kosten verbunden. Die Folgekosten von Missverständnissen während der Umstellungszeit dürften ebenfalls beträchtlich sein.

Hier beschreibe ich drei frei erfundene Beispiele möglicher Missverständnisse:

1. Ein Tourist meldet dem Rettungsdienst einen Unfall. Standort des Verletzten gemäss Landeskarte im Rucksack des Touristen: Ifang. Der Rettungschef sucht auf der neuesten digitalen Version von Swiss Map nach Ifang. Er hätte unter Yfang suchen müssen.

2. Steht der Bloosebärg unter Naturschutz? Ich schlage im Register der Schutzgebiete nach. Bloosebärg finde ich nicht, wohl aber Blosenberg. Ist dies dasselbe? Hat man im Zeitpunkt der Unterschutzstellung Blosenberg und nicht Bloosebärg geschrieben? *)

3. Der Gemeinderat hat im Baugebiet Rohr einer projektierten Strasse den Namen Rohrstrasse gegeben. Nach vier Jahren werden die neuen Häuser bezogen. Eine Neuzuzügerin fragt an einer Gemeindeversammlung, warum die Strasse Rohrstrasse und nicht Roorstrasse heisse, denn so sei die Gegend auf dem neuen Blatt der Landeskarte bezeichnet. Antwort: Als der Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, stand auf der Landskarte noch Rohr.

Ich meine, dass sich solche und ähnliche Missverständnisse vermeiden lassen, wenn man die Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) grundsätzlich nicht mehr ändert!

*) Ergänzung zum Beispiel 2: 
Die Eidgenössische Liste der Flachmoore von nationaler Bedeutung enthält wohl Hunderte von Flachmooren. Jedes dieser Flachmoore wird nach dem entsprechenden Lokalnamen benannt. Wird swisstopo wohl veranlassen und finanzieren, dass diese Liste und alle zugehörigen Pläne und Akten mit den Lokalnamen nach neuer Schreibweise revidiert und von den zuständigen Instanzen in allen betroffenen Gemeinden und Kantonen neu genehmigt werden?
     Quellennachweis für diese Liste: Verordnung des Bundes über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung ( Flachmoorverordnung, SR 451.33) vom 7. September 1994 (Stand am 12. Juli 2005) mit Anhang 1, Liste der Flachmoore von nationaler Bedeutung. 

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9. Das "Projekt 2005" für eine neue Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen)

Auch bezeichnet als
"Entwurf Mai 2005 für Toponymische Richtlinien der Schweiz"

Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) hat das Projekt 2005 in den beiden folgenden Dokumenten beschrieben:
- Entwurf Mai 2005 (135 KB), PDF-Dokument auf 26 Seiten.
- Kommentierter Entwurf Mai 2005 (412 KB), PDF-Dokument auf 70 Seiten.

(Bis Februar 2006 waren diese beiden Dokument zugänglich über die Webseite  www.swisstopo.ch, Kapitel Grundlagen, Unterkapitel Topografie. Weil heute diese beiden Dokumente nicht mehr über die Webseite von swisstopo eingesehen werden können, führen die beiden Links oben zu den Dokumenten, die ich seinerzeit kopiert hatte.)

Das Projekt 2005 ist nach meiner Meinung sehr sorgfältig ausgearbeitet und nennt präzis die Änderungen gegenüber den Weisungen 1948. Ich zitiere aus dem Kapitel Einleitung / B. Grundlage, Vorgehen und Methode des "Kommentierten Entwurfes Mai 2005":

"Grundlage der neu erarbeiteten Toponymischen Richtlinien bilden die Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz vom 27. Oktober 1948 . Um Quervergleiche zwischen den Weisungen und den Richtlinien zu ermöglichen, lehnen sich die Letzteren eng an Aufbau, Systematik und Wortlaut der Weisungen an. Zudem erscheinen im Druck beide Versionen nebeneinander. Die Toponymischen Richtlinien bemühen sich um eine allgemein verständliche, möglichst auf Eindeutigkeit ausgerichtete, mit einschlägigen Namenbeispielen illustrierte Regelformulierung. Neuerungen oder Abweichungen gegenüber den Weisungen werden gekennzeichnet und, falls erforderlich, kommentiert."
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10. Beispiele für die von swisstopo angestrebte Schreibweise

10.1 Beispiele gemäss Projekt 2005


Nachstehend nenne ich einige Beispiele von veränderten Schreibweisen, wahllos herausgegriffen aus dem "Kommentierten Entwurfes Mai 2005". Wichtig scheint mir bei dieser Aufzählung nicht zu sein, ob die neue Schreibweise besser oder schlechter wäre als die alte. Ich gehe auch nicht darauf ein, für welche Landesgegend die genannten Beispiele gelten. Ich will lediglich illustrieren, dass während Jahrzehnten bei der Verwendung von Lokalnamen (Flurnamen) zeit- und kostenintensive Verwechslungen zu erwarten sind:

Bärg oder Berg statt einheitlich Berg
Bloosebärg statt Blosenberg
Chru(u)tbach statt Chrutbach
Fäld oder Feld statt einheitlich Feld
Iifang oder Yfang statt Ifang
Mu(u)racher statt Muracher
Mu(u)segg statt Musegg
Oobethölzli statt Obethölzli
Riifäld oder Ryfäld statt Rifeld
Roor statt Rohr
Rüti, Rüüti oder Rütti statt einheitlich Rüti
Schwygrueb oder Schwiigrueb statt Schwigrueb
Stoofel statt Stofel
Wäg oder Weg statt einheitlich Weg
Wi(i)bärg oder Wybärg statt Wiberg
Wiide oder Wyde statt Widen
Zeente statt Zehnten.



10.2 Beispiele von veränderten Lokalnamen in den Kantonen Thurgau und Zürich

 

Auf  dem 'GISpunkt HSR Wiki' finden Sie  Änderungen der Schreibweise in verschiedenen Kantonen.



Zwei Zitate:


"Gemäss Einschätzungen der SOGI (vgl. Stellungnahme SOGI Anhang 1 2.1) entsprach die Schreibweise der Lokalnamen auf dem Landeskartenblatt 1073 Wil 1:25 000, Ausgabe 1978, weitgehend dem Standard Weisungen 1948. In der Ausgabe 2004 hat sich von rund 540 Lokalnamen die Schreibweise deren 290 (54%) geändert." 

"Im Kanton Zürich hält man sich strikte an die Weisungen 1948. ... Soll nun für eine Harmonisierung mit der Zeit die Schreibweise der Lokalnamen im Kanton Zürich in mehr Mundart gemäss Leitfaden Toponymie 2006 in etwa analog Kanton Thurgau erfolgen? Der Kanton Zürich lehnt den Leitfaden Toponymie ab und fordert die Beibehaltung der bewährten Weisungen 1948. Es darf nicht sein, dass wegen Kantonen, welche sich nicht an den bewährten Standard 1948 gehalten haben, für die ganze deutschsprachige Schweiz ein neuer, von einer grossen Mehrheit der Benutzer nicht akzeptierter Standard definiert wird! "


  10.3 Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis
Kanton Thurgau. Ausgabe 2005


Bezugsquelle:
Büromaterial-, Lehrmittel- und Drucksachenzentrale des Kantons Thurgau, Fr. 20.-
   > Shop Publikationen
   > Allgemeine Publikationen Kanton
   > Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis)

Vollständige Verzeichnisse:
Von der Webseite der Dienststelle für Statistik des Kantons Thurgau wurden am 24. 03. 2009 folgende Verzeichnisse (Ausgabe 2005) kopiert:

Daraus abgeleitet und vereinfacht wurden:


Setzen Sie sich persönlich ins Bild!
Welches sind die Siedlungsnamen in der Sie interessierenden Gemeinde, die sich geändert haben?
a) Klicken Sie auf die Webseite  giswiki.hsr.ch,
b) Es erscheint eine Tabelle aller Thurgauer Gemeinden. Ein Klick auf die gewünschte Gemeinde zeigt Ihnen die alte und die neue Schreibweise aller Siedlungsnamen, deren Schreibweise gemäss  Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis 2005 geändert worden ist.



Dieses Verzeichnis (
Prospekt davon) enthält die Namen aller 1265 Siedlungen (Ortschaft, Weiler, Hof) im Kanton Thurgau. In den letzten Jahren wurde die Schreibweise von 68% aller Siedlungsnamen verändert, sodass in der Ausgabe 2005 dieses Verzeichnisses für 1'265 Siedlungen 2'178 verschiedene Schreibweisen angegeben werden mussten!

In diesem Siedlungsverzeichnis werden für jede Siedlung angegeben:
  • Bezirk
  • Politische Gemeinde
  • Primarschulgemeinde
  • Oberstufengemeinde
  • Volksschulgemeinde
  • Evangelische Kirchgemeinde
  • Katholische Kirchgemeinde
  • Postleitzahl
  • Polizeiposten

 

Wie haben wohl diese Institutionen das Problem der verschiedenen Schreibweisen gemeistert? Die kantonale Dienststelle für Statistik wählte für die Siedlungen die alte Schreibweise, denn sonst könnte man das Verzeichnis 2005 nicht mehr mit dem Verzeichnis 1983 vergleichen. In Klammern wurden neben jeder Siedlung die neuen, abweichenden Schreibweisen geschrieben.

Beispiele der 823 Siedlungen, bei denen in Klammern eine neue Schreibweise steht:

  • Ammansegg (Amesegg), Gemeinde Fischingen 
  • Debrunnen (Teebrune), Gemeinde Herdern 
  • Rosenberg (Roosebärg), Gemeinde Müllheim 

Beispiele der 43 Siedlungen, bei denen in Klammer zwei oder drei neue Schreibweisen stehen:

  • Engelswilen (Ängelschwiile, Engelschwiile), Gemeinde Kemmental 
  • Herrenguet (Häreguet, Heereguet), Gemeinde Sirnach
  • Sigensee (Sigesee, Sigeze, Zigeze), Gemeinde Münchwilen (TG) 

 

Für 1'265 Siedlungen gibt es 2'178 verschiedene Schreibweisen! Dieses Beispiel zeigt mit aller Deutlichkeit, welche Verwirrung entsteht, wenn man die heutige Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) ändert. 
 
Wieviele geänderte Siedlungsnamen gibt es in jeder Gemeinde? Dies zeigen die beiden folgenden Tabellen: 
- Gemeinden geordnet nach Alphabet. PDF 179 KB
- Gemeinden geordnet nach Anzahl Änderungen. PDF 174 KB

Quelle: Webseite GISpunkt HSR, Zusammenspiel Orts- und Lokalnamen. 

Am 21. Dezember 2012 hat die Dienststelle für Statistik Thurgau das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Thurgau neu herausgegeben, denn in der Zwischenzeit hat die Thurgauer Regierungt soweit als möglich alle extremmundartlichen Schreibweisen rückgängig gemacht:  Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis des Kantons Thurgau 2012. 

Weitere Informationen stehen im Kapitel 48 dieser Webseite, Presse 2012.

10.4 Ortschaftsnamen mit verschiedener Schreibweise im Kanton Thurgau


Die Schreibweise der 26 Ortschaften im Gebiet Münchwilen-Wängi wurde  analysiert. Das Ergebnis ist erschreckend: In den letzten Jahren hat mehr als die Hälfte dieser Ortschaften eine veränderte Schreibweise erhalten und  3 dieser Ortschaften werden in der Landesvermessung sogar anders geschrieben als in der Amtlichen Vermessung!

Ein Klick zeigt das Ergebnis dieser Analyse
 (PDF 384 KB).


Grossformat
Wirrwarr von Schreibweisen im Kanton Thurgau.
Die private Firma map.search.ch war ratlos und schrieb beide Schreibweisen: Mezikon und Mezike. Ein kleiner Schritt könnte dann nach dem Muster von "Biel/Bienne" zu "Mezikon/Mezike" führen, wie meine Fotomontage auf der Abbildung oben zeigt! Wenn die zuständigen Instanzen diesem Wirrwarr von Schreibweisen nicht ein rasches Ende setzen, könnte man in der Gemeinde Münchwilen bald einmal sogar die folgende Bezeichnung finden:
"Sigensee/Sigesee/Sigeze/Zigeze"!


In der erwähnten Analyse wurden die folgenden drei Schreibweisen aufgelistet:
  1. Private Firmen, z.B. Google Maps Schweiz oder Miplan AG in 4614 Hägendorf SO. Bund und Kantone sind natürlich nicht an die Schreibweisen privater Firmen gebunden. Diese Schreibweisen werden hier nur deshalb zitiert, weil sie zeigen, welche Schreibweisen bis vor wenigen Jahren auch auf amtlichen Karten im Kanton Thurgau üblich waren.
  2. Landesvermessung, insbesondere Landeskarte.
    Verantwortlich: Bundesamt für Landestopografie swisstopo.
    Die Schreibweisen wurden vermutlich zwischen ca 1996 und 2004 geändert.
  3. Amtliche Vermessung, insbesondere Übersichts- und Grundbuchpläne.
    Verantwortlich: Zuständige Instanzen im Kanton Thurgau. Die Oberleitung und Oberaufsicht liegt bei der Eidg. Vermessungsdirektion, einem Sektor des Bundesamtes für Landestopografie swissstopo.
    Die Schreibweisen wurden vermutlich seit ca 2000 geändert.


" Die linke Hand weiß nicht, was die rechte tut."
Persönliche Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 3. Januar 2009.

  • Im Gebiet Münchwilen-Wängi wurde  in den letzten Jahren für mehr als die Hälfte der Ortschaften die Schreibweise geändert. Gemäss  Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis des Kantons Thurgau werden für 1'265 Siedlungen sogar 2'178 verschiedene Schreibweisen angegeben!
  • Dieser Wirrwarr von Schreibweisen im Kanton Thurgau muss bereinigt werden. Je länger die Behörden damit zuwarten, umso eindrücklicher  werden die Proteste der betroffenen Bevölkerung sein.
  • Dieser Wirrwarr von Schreibweisen widerspricht der  Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) vom 21. Mai 2008 (510.625). Diese enthält nämlich im Artikel 4 die folgenden Grundsätze.
    1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
    2 Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
    3 Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
  • War es denn vor dem Erlass dieser Verordnung in der Schweiz üblich, die Schreibweisen von Lokalnamen immer wieder zu ändern? Ein Blick auf die Situation in anderen Kantonen zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Dafür sorgten seit Jahrzehnten das Bundesamt für Landestopografie swisstopo (Landeskarten) und die Eidg. Vermessungsdirektion als Oberleitung und Oberaufsicht über die Amtlichen Vermessungen in den Kantonen. Im Jahre 1999 wurden diese beiden Ämter durch einen Departementswechsel enger miteinander verbunden:1999 wurde die Eidg. Vermessungsdirektion vom EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) als neuer Sektor dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo  im VBS (Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) angegliedert. Darum lautet der Titel dieses Abschnittes "Die linke Hand weiss nicht, was die rechte tut."


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11. Das Projekt 2005, ist es lediglich eine Präzisierung der Weisung 1948?

 


Die folgenden Kapiteln 12, 13 und 14 zeigen, dass das Projekt 2005 weit mehr ist als nur eine Präzisierung!

A. Zitat

aus der Einleitung zum " Kommentierten Entwurfes Mai 2005",  Kapitel A. Ausgangslage und Absicht, drittletzter Abschnitt: 

" Hauptabsicht der Toponymischen Richtlinien ist es, bisherige Interpretationslücken in den Weisungen möglichst zu schliessen, um inskünftig Unsicherheiten, Inkonsequenzen oder Irrtümer in der Nomenklatur zu minimieren oder auszuräumen. 
Vom vorliegenden Entwurf der Toponymischen Richtlinien soll nach Ablauf einer dreimonatigen Konsultations- oder Vernehmlassungsfrist eine revidierte, definitive Fassung zunächst für die Deutschschweiz erstellt werden. Anschliessend ist die Erarbeitung entsprechender Richtlinien geplant, die auf die lateinische Schweiz (d.h. auf die französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Gebiete) abgestimmt sind. Diese dereinst gesamtschweize-rischen Richtlinien sollen inskünftig vor allem dort zur Anwendung gelangen, wo die kantonale Vermessung neue, ergänzte oder revidierte Nomenklaturverzeichnisse erstellt, wo die kantonalen Nomenklaturkommissionen Veränderungen beantragen oder wo swisstopo - etwa wegen widersprüchlicher (punktueller oder flächendecken-der) Namenorthografien in der Karte - Anlass zum Handeln sieht. Die neuen Toponymischen Richtlinen zielen also keineswegs darauf ab, bestehende kantonale Nomenklaturen umzuschreiben oder rückgängig zu machen."

B. Mein Kommentar

Den ersten und den letzten Satz dieses Zitates habe ich unterstrichen. Leider sind diese Absichtserklärungen für mich aus den beiden folgenden Gründen nicht glaubwürdig:
1.
Die vermutlich vorzeitige Anwendung des Projektes 2005 bei vier analysierten Gemeinden ergibt eine Änderung von 55% aller Lokalnamen (Flurnamen).

2.
Die erwähnten Absichtserklärungen widersprechen grundsätzlich den übrigen Forderungen des Projektes 2005. Dies begründe ich in den folgenden Abschnitten:

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12. Das Projekt 2005 verlangt eine einheitliche Schreibweise

 

A. Zitate

aus der Einleitung zum "Kommentierten Entwurf  Mai 2005", (Unterstreichungen von Paul Märki):

Kapitel A. Ausgangslage und Absicht, erste Abschnitte:

"... Die parallele Anwendung von verschieden ausgestalteten Regeln, das Befolgen zeitgebundener - z. T. schriftsprachlich eingefärbter oder antiquierter - Schreibmoden führten in der Amtlichen Vermessung auf kantonaler Ebene und im Landeskartenwerk auf Stufe Bund notgedrungen zu einer auffälligen Vermengung von bereinigten und tradierten Namensschreibungen ungleicher Güte und letztlich zu einer uneinheitlichen Orthografie - zu Heterografie - der Lokalnamen. Hinzu kommt, dass regionale oder überregionale Dialektmerkmale in der Namenschreibweise bislang in den Kantonen ungleich berücksichtigt wurden.

" Handlungsbedarf in Sachen Nomenklatur besteht zudem gestützt auf folgende Tatsache: Im Zuge der Neuvermessungen wird auch das Namengut überarbeitet. Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) ist von diesem Prozess direkt betroffen, indem es nach Artikel 2 der oben erwähnten Verordnung die Ortsnamen in die offiziellen Landeskarten aufzunehmen hat. Artikel 5 derselben Verordnung fordert hierfür eine einheitliche Schreibweise, die in Zusammenarbeit und Einvernehmen mit den Kantonen konzipiert werden soll." 

" swisstopo hat deshalb die Weisungen einer kritischen Durchsicht unterzogen und zum vorliegenden Entwurf der Toponymischen Richtlinien umgearbeitet."

Kapitel A. Ausgangslage und Absicht, letzter Abschnitt:

"swisstopo hofft, dass mit den Toponymischen Richtlinien dereinst ein solides und praktikables orthografisches Regelwerk vorliegen wird, welches hilft, die längst erwünschte Harmonisierung der Namenschreibweise zwischen der Amtlichen Vermessung und jener der Landeskarten herbeizuführen.

Kapitel B. Grundlage, Vorgehen und Methode, Schreibpraxis bei Lokalnamen, mittlerer und letzter Abschnitt:

"... Der Wunsch liegt deshalb nahe, derartig störende Bilder  babylonischer Graphie-Verwirrung mittels Normen und Regeln zu beruhigen, deren konsequente Befolgung und Anwendung zu einheitlich konzipierten Karten-Namenformen - kurz: zu einer homogenen Beschriftung im Landeskartenwerk - führt."

"Es darf nicht verschwiegen werden: Die überaus grosse Anzahl der schweizerischen Toponyme und deren Vielschichtigkeit in phonologischer wie morphologischer Hinsicht stellen ein nach Homogenität trachtendes, regelgesteuertes Schreibsystem auf eine harte Probe: Denn nicht selten sperren sich Toponyme - als Bestandteile äusserst vielfältigen und sich wandelnden Sprache - gegen ein all zu eng geschnürtes (orthografisches) Normierungs- respektive Vereinheitlichungskorsett, ein Umstand, der allenfalls in bestimmten Fällen eine gewisse Relativierung der Regeln und eine Grosszügigkeit oder Elastizität in der Fixierung der Schreibweise fordert und, falls sinnvoll oder begründbar, Varianten, Kompromiss- oder Ausnahmelösungen nicht grundsätzlich ausschliesst. Mit anderen Worten: Es wird unmöglich sein, jede Finesse, etwa jeden Lautwandel, zu regeln.
     Allein: selbst wenn in der kartografischen Namenlandschaft, aller Anstrengungen zum Trotz, einige Problem- oder Zweifelsfälle stehen bleiben und man sich auf eine gewisse Pluralität der Schreibungen im Sinne eines So-wohl-als-auch einlässt: Solch vermeintliche Schwachstellen sollten weder der  angestrebten Homogenität des Regelwerkes Abbruch tun noch Anreiz bieten für freies Interessenspiel oder Willkür."

B. Mein Kommentar: 

Aus den zitierten Stellen des Projektes 2005 kann man die beiden folgenden Aussagen ableiten: 
1. "Homogene Beschriftung im Landeskartenwerk" erwünscht.
2.  "Es wird unmöglich sein, jede Finesse, etwa jeden Lautwandel, zu regeln."
Der Wunsch nach einer "homogenen Beschriftung" ist stärker als die Erkenntnis, dass man nicht "jede Finesse regeln" kann. Das Projekt 2005 bringt folglich für viele Lokalnamen (Flurnamen) eine veränderte Schreibweise auf der Landeskarte. 
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13. Das Projekt 2005 verlangt eine verbesserte Lokalnamenschreibung

A. Zitate

aus der Einleitung zum " Kommentierten Entwurf Mai 2005", Kapitel A. Ausgangslage und Absicht, mittlerer Abschnitt (Unterstreichungen von Paul Märki):

"Die Weisungen wie auch die Toponymischen Richtlinien behandeln eigentlich zwei verschiedene sprachliche Bereiche innerhalb der Lokalnamenschreibung:

1. Die Namenorthografie

Hier seien als Beispiele von Neuerungen gegenüber den Weisungen genannt:
o die grundsätzliche Propagierung einer lautnahen, nach einheitlichen Regeln konzipierten und möglichst konsequent angewandten Schreibweise nach Dieth, sowie 
o der Grundsatz, wonach auch Namen, deren zugrunde liegende Wörter in der Hochsprache (noch) vorkommen, nach Möglichkeit wie alle übrigen Toponyme zu behandeln und nach der ortsüblichen Sprechform zu schreiben sind.

2. Die in Lokalnamen gespiegelten, regionaltypischen Mundartmerkmale

Als Neuerung gegenüber den Weisungen weiten hier die Toponymischen Richtlinien
odie Liste der wichtigsten schweizerdeutschen Dialektbesonderheiten aus und diskutieren deren Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung im Schriftbild der Lokalnamen."

B. Mein Kommentar: 

Ich nenne drei Beispiele für die geforderte verbesserte Lokalnamenschreibung:
1. Schreibweise nach Dieth , 1986. (Z. B. ii, uu oder üü).
2. Aufhebung von Grundsatz 3 der Weisung 1948: "In der schriftsprachlichen Form sind in der Regel zu belassen: a. allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind, z.B. Berg, Feld, Weg, Grat (nicht Bärg, Fäld, Wäg, Grot)." 
3. Einheitliche Würdigung der wichtigsten schweizerdeutschen Dialektbesonderheiten.

Schlussfolgerung: Das Projekt 2005 bringt für viele Lokalnamen (Flurnamen) eine veränderte Schreibweise auf der Landeskarte. Leider wurde diese bereits teilweise vorweggenommen. Welche Anzahl von Lokalnamen (Flurnamen) ist betroffen? Bei einer Stichproben-Analyse wurde festgestellt, dass in vier untersuchten Gemeinden 55% aller Lokalnamen (Flurnamen) geändert worden sind! 
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14. Das Projekt 2005 verlangt Verbindlichkeit

A. Zitate

aus der Einleitung zum " Kommentierten Entwurf Mai  2005", Kapitel A. Ausgangslage und Absicht, zweitletzter Abschnitt (Unterstreichungen von Paul Märki):

"Die Toponymischen Richtlinien werden dereinst für die eidgenössischen Landeskarten und die Namendatenbank des Bundesamtes für Landestopografie (swisstopo) allgemein gültig und verbindlich verbindlich sein. Ausserdem soll dieses Regelwerk (mit unveränderten Inhalten) für alle Kantone der Schweiz sowie die Bundesverwaltung als Empfehlung gelten. Letztlich dienen die Toponymischen Richtlinien als Vorstufe zur bevorstehenden Ablösung (im Zusammenhang mit dem neuen Geoinformationsgesetz) der Weisungen von 1948."

B. Mein Kommentar: 

Das Projekt 2005 bringt für viele Lokalnamen (Flurnamen) eine veränderte Schreibweise auf der Landeskarte.
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15. Persönliche Vernehmlassung 2005 zum "Entwurf Mai 2005 für Toponymische Richtlinien der Schweiz"


Diese Vernehmlassung steht zur freien Verfügung für Kopien oder Bearbeitungen

www.swisstopo.ch Kapitel Grundlagen, Topografie


Paul Märki, Ingenieur-Geometer, Auf der Hürnen 17, 8706 Meilen

An das Bundesamt für Landestopografie, Seftigenstrasse 264, CH-3084 Wabern.

Meilen, 12. September 2005


Vernehmlassung zum "Entwurf Mai 2005 für Toponymische Richtlinien der Schweiz"


Antrag:
1. Der Bestand an Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte wird unverändert belassen.
2. Auf Neuerungen in der Weisung 1948 (wie z. B. die Schreibweise nach Dieth) wird verzichtet.
3. Die vor Jahren ohne Rechtsgrundlage bereits begonnene Änderung des Namenbestandes im Sinne des " Kommentierten Entwurfs Mai 2005" wird nicht fortgesetzt.
4. Die Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) soll in einzelnen Gemeinden nur noch dann geändert werden, wenn die Schreibweise auf der Landeskarte nicht übereinstimmt mit der Schreibweise in den Werken der Amtlichen Vermessung der betreffenden Gemeinde.

Begründung:
1. Der "Kommentierte Entwurf Mai 2005" beweist, dass Bund und Kantone von 1948 bis heute die Chance verpasst haben, auf der Landeskarte ein für die Ansprüche der Sprachwissenschaft homogenes Bild aller Lokalnamen (Flurnamen) zu schaffen. Es ist unrealistisch, mit der Weisung 2005 den Bestand an Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte verbessern zu wollen. Es besteht sogar die Gefahr, dass eine noch grössere Inhomogenität entsteht als heute.
2. Die heutige Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte ist für die praktischen Bedürfnisse von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft durchaus brauchbar.
3. Die im "Kommentierten Entwurf Mai 2005" angestrebten Verbesserungen würden im Alltag der Kartenbenützer eine Übergangszeit von einem halben Jahrhundert bedingen. Eine solche Übergangsphase kann nicht verantwortet werden wegen der damit verbundenen Unsicherheiten und Verwechslungsgefahren. 
4. Die Kosten für eine Verbesserung der Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) und die daraus entstehenden Folgekosten sind volkswirtschaftlich nicht zu verantworten.
5. Die praktische Bedeutung von unveränderten Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte ist höher zu gewichten als der sprachwissenschaftliche Anspruch auf ein homogenes Bild von Lokalnamen (Flurnamen). Die Arbeiten von Sprachforscherinnen und Sprachforschern gehören in Fachpublikationen, Namenbücher und in eine Datenbank des Bundesamtes für Landestopografie.
6. Weitere Aspekte finden Sie auf meiner Webseite www.lokalnamen.ch

Freundliche Grüsse Paul Märki

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16. Stellungnahmen 2005 Schweizerischer Fachorganisationen

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Schweizerische Organisation für Geo-Information SOGI,
Organisation Suisse pour l'Information Géographique (OSIG)


Die SOGI vereinigt interessierte Mitglieder mit dem Ziel, in der Schweiz die Anwendung der Geoinformation und deren interdisziplinären Einsatz zu fördern.

Die SOGI fördert und unterstützt:
- den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit der Mitglieder im Fachbereich Geoinformation und speziell deren Anwendung,
- den interdisziplinären Informationsaustausch über den Einsatz moderner Informationstechnologien namentlich bei Aufbau und Betrieb von Geoinformationssystemen,
- die Information über die Bedeutung, Nutzbarkeit und richtige Anwendung von Geoinformation,
- die Verbreitung und den Gebrauch von Geoinformation in der Schweiz,
- den Gebrauch von leistungsfähigen Informatikhilfsmitteln und -verfahren in der Verwaltung, der Abfrage und Verteilung von Geoinformation,
- die Anwendung von Normen und Standards für die Entwicklung und Realisierung von Geomatikanwendungen, für den Austausch von Geoinformation und die Zusammenarbeit der dafür eingesetzten Systeme,
- die Ausbildung der Datenerzeuger und Datenanwender von Geoinformation.

Für die nebenstehende Stellungnahme vom 15. 09. 2005 zeichnet Rudolf Schneeberger, SOGI-Präsident.
Link zur vollständigen Stellungnahme vom 15. September 2005 an das Bundesamt für Landestopografie

Einige Ausschnitte aus dieser Stellungnahme:

 

"Der vorliegende Entwurf der Toponymischen Richtlinien beinhaltet nach wie vor keine sanfte Renovation der Weisung 1948, sondern bewirkt durch die Propagierung der neuen Schreibweise nach Dieth eine wesentliche Änderung."

"Obwohl sich die swisstopo grundsätzlich gegen eine allzu lautnahe Schreibweise von Lokalnamen ausspricht, enthalten die Toponymischen Richtlinien keine Schranken, eine solche zu verhindern. Wenn sogar die Weisungen 1948 mit der Propagierung einer moderaten Schreibweise die in 4.2 erwähnten Beispiele im Kanton Thurgau nicht verhindern können, wie sollen es dann die Toponymischen Richtlinien tun, welche eine möglichst lautnahe Schreibweise propagieren?"

"Dem Datenfluss von der Amtlichen Vermessung zu den Landeskarten muss grosse Beachtung geschenkt werden. Bei Unstimmigkeiten zwischen der Schreibweise von Lokalnamen in Amtlicher Vermessung, Übersichtsplänen und Landeskarten ist ein gemeinsames Vorgehen angebracht und der Meinung der Gemeinde und der Bevölkerung ist genügend Beachtung zu schenken."

"Umstellungsaufwand: Aus volkswirtschaftlichen Überlegungen sind die mit dem Wechsel der Kompromissschreibweise auf die Schreibweise gemäss Dieth verbundenen Aufwendungen nicht gerechtfertigt. Dazu gehört nicht nur der grosse Anpassungsaufwand für abgeleitete Namen, sondern auch der Zeitbedarf, die Gemeinden zu überzeugen, dass Lokalnamen nicht mehr auf die gewohnte Art geschrieben werden dürfen. Zudem bestehen zahlreiche Datenbestände mit Lokalnamen in unzähligen Datenbanken bei kantonalen und kommunalen Verwaltungen, bei Werken, Notfall- und Polizeidienststellen, Versicherungen, etc, die wohl alle mit einem hohen Aufwand angepasst werden müssten, um Missverständnisse zu eliminieren. Wer hat eine Abschätzung dieser Kosten gemacht? Wie soll die Postzustellung mit diesem Namenswirrwar in ländlichen Gebieten erfolgen?"

"Es wird befürchtet, dass bestehende Mängel wie:
- Uneinheitliche Orthografie der Lokalnamen in der Amtlichen Vermessung und in den Landeskarten
- Interpretationslücken
- Unsicherheiten bei der Schreibweise von Lokalnamen
- Inhomogenitäten bei der Schreibweise von Lokalnamen
durch die Einführung der Toponymischen Richtlinien nicht abnehmen, sondern sogar stark zunehmen."



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Arbeitsgruppe Geographische Informationssysteme (GIS) der Schweizerischen Informatikkonferenz

Schweizerische Informatikkonferenz,
Abkürzung deutsch: SIK, Abkürzung französisch: CSI

Mitglieder der Arbeitgruppe SIK-GIS sind Vertreter aus 4 Bundesstellen, 9 Kantonen und einer Gemeinde. Zu den Zielen gehört die gemeinsame Förderung von GIS in der öffentlichen Verwaltung, die gemeinsame Behandlung von Fragestellungen und Koordination der Aktivitäten. Die SIK-GIS lässt Studien über aktuelle GIS-Themen erarbeiten und führt Veranstaltungen durch, um diese Studien einem grösseren Publikum vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.

Für die nebenstehende Stellungnahme vom 12. 9. 2005 zeichnen der Präsident August Keller und der Vizepräsident Martin Schlatter.

Link zur vollständigen Stellungnahme vom 12. September 2005 an das Bundesamt für Landestopografie

Zusammenfassung, welche auf Seite 3 dieser Stellungnahme steht:
  • "Mit Lokalnamen soll die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten gewährleistet werden. Lokalnamen sollen möglichst leicht gelesen und geschrieben werden können.
  • Für Lokalnamen wird nicht eine Schreibweise erwartet, welche nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten korrekt ist, sondern eine gängige, möglichst allgemeinverständliche und vertraute Schreibweise nach "gesundem Menschenverstand".
  • Lokalnamen sollen stabil bleiben und möglichst nicht geändert werden, da sich aus ihnen andere Namen gebildet haben und Missverständnisse und Unsicherheiten während der Umstellungsphase entstehen.
  • Lokalnamen sollten in der Amtlichen Vermessung, auf Übersichtsplänen, in Landeskarten sowie auf Ortsplänen und touristischen Karten einheitlich geschrieben werden.
  • Dabei ist aber anzustreben, dass Lokalnamen nicht nur auf Karten, Plänen, im Zusammenhang mit Geodaten und anderen offiziellen Dokumenten einheitlich geschrieben werden, sondern dass diese Schreibweise auch im privaten und geschäftlichen Bereich als optimaler Kompromiss und auf grösstmögliche Akzeptanz aufgebaute Lösung anerkannt und somit verwendet wird. Für Benutzer ist jede Schreibweise unverständlich, welche nicht auch in der realen Welt, auf Wegweisern, Prospekten, in Adressverzeichnissen, Fahrplänen (Haltestellen) und dergleichen Verbreitung findet."




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Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen 

Abkürzung deutsch: KKGEO, Abkürzung französisch: CCGEO

Die KKGEO vereinigt die kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen mit dem Ziel, eine gemeinsame Interessenvertretung der Kantone zu gewährleisten. Die gemeinsame Behandlung fach- und verwaltungstechnischer Fragen, die sich im Bereich Geoinformation in einem Kanton stellen, steht dabei im Vordergrund.

Für die nebenstehende Stellungnahme 12. 9. 2005 zeichnen der Präsident Thomas Hösli und der Vizepräsident Martin Schlatter.

Vollständigen Stellungnahme vom 12. September 2005 an das Bundesamt für Landestopografie (PDF).

Ausschnitt aus dem Begleitschreiben

Da Lokalnamen zu wichtigen Geoinformationen gehören, ist das Interesse für Lokalnamen bei Benutzern von Geoinformationen sehr gross. Die kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen teilen die Meinung des Vorstandes KKGEO, dass die Toponymischen Richtlinien 2005 die Bedürfnisse der Benutzer zu wenig abdecken. Zudem gehen wir davon aus, dass über 300'000 Lokalnamen in der Amtlichen Vermessung existieren und dass durchaus die Hälfte dieser Lokalnamen bei einem Wechsel auf die Schreibweise nach den vorgeschlagenen Toponymische Richtlinien ändern könnten. Leider fehlen hier in den Unterlagen nähere Angaben dazu. Nicht nur der Umstellungsaufwand, sondern auch der Aufwand für die Anpassung der aus Lokalnamen abgeleiteten Namen wäre immens. Während einer Umstellungszeit von Jahrzehnten wäre mit sehr grossen Inhomogenitäten und entsprechenden Unsicherheiten zu rechnen. Wir lehnen aus diesen Überlegungen eine Umstellung der Schreibweise von den bewährten Weisungen 1948 auf die neue Schreibweise der Lokalnamen gemäss vorgeschlagenen Toponymischen Richtlinien entschieden ab. Unsere konkreten Gründe dazu decken sich mit der Begründung der Arbeitsgruppe der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK-GIS). 

Stellungnahme
Die dem Begleitbrief folgende Stellungnahme der KKGEO ist identisch mit derjenigen der SIK-GIS.

(Die Stellungnahme der KKGEO vom 12. 9. 2005 wurde am 20. 12. 2005 in die vorliegende Webseite aufgenommen.)

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17. Auswertung der Vernehmlassung 2005 durch swisstopo

 

Vollständiger Titel:
"Rückmeldung zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Topographischen Richtlinien für die deutsche Schweiz (TRO5)",

verfasst am 28. März 2006 durch Martin Gurtner und Dr. Erich Blatter, Bundesamt für Landestopografie, Topografie.

Link zum vollständigen Text (PDF, 613 KB)


Diese Auswertung befriedigt mich persönlich nicht aus den beiden folgenden Gründen:

a) Mein Hauptanliegen wird nicht behandelt

Mein Antrag vom 12. September 2005
 geht davon aus, dass die wichtigste Aufgabe der Lokalnamen in der Landeskarte darin besteht, klare Verständigungen über Örtlichkeiten zu gewährleisten. Dies ist nur möglich, wenn die heutige Schreibweise unverändert bleibt. Leider wird dieses Thema ausgeblendet. Das Bundesamt für Landestopografie beschränkt sich darauf, eine bessere Schreibweise der Lokalnamen zu diskutieren.

b) Die Auswertung vermischt Ergebnisbericht und Stellungnahme
"Der Ergebnisbericht informiert über die eingereichten Stellungnahmen und fasst deren Inhalte übersichtlich und wertungsfrei zusammen" ( Art. 20 der Vernehmlassungsverordnung). Leider fehlt eine solche klare Information.

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18. Anfrage von NR Kathy Riklin an den Bundesrat


Rechts steht der vollständige Wortlaut dieser Anfrage.

Bild Frau Kathy Riklin, Nationalrätin


Ausschnitt aus dem Wortlaut (rechts) dieser Anfrage:

"Damit widerspricht die vorgesehene Richtlinie dem Hauptzweck jeder Karte. Karten müssen Orientierung ermöglichen, das heisst auch, sie müssen allgemeinverständlich und leicht lesbar sein, und zwar nicht nur für Ortsansässige. Insbesondere für Schweizerinnen und Schweizer aus anderen Sprachregionen und für Touristen sind extremmundartliche Schreibweisen weder verständlich noch aussprechbar."

Frau NR Kathy Riklin hat am 22. März 2006 im Nationalrat eine Anfrage (06.1020) an den Bundesrat eingereicht:

 "Landeskarten mit extremmundartlicher Schreibweise?"
Eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesamts für Landestopographie hat im Mai 2005 einen Entwurf für neue "Toponymische Richtlinien der Schweiz" vorgelegt. Die vorgeschlagene Richtlinie schlägt für die Schreibweise der Lokalnamen den Grundsatz "Schreibe, was du hörst und wie du sprichst" vor, d.h. sie plädiert für eine extremmundartliche Schreibung. Die Namen sollten also so geschrieben werden, wie sie am entsprechenden Ort gesprochen werden, beispielsweise Totuflieji - Höje Laas - Düüheltor - Besch Hieti.
      Damit widerspricht die vorgesehene Richtlinie dem Hauptzweck jeder Karte. Karten müssen Orientierung ermöglichen, das heisst auch, sie müssen allgemeinverständlich und leicht lesbar sein, und zwar nicht nur für Ortsansässige. Insbesondere für Schweizerinnen und Schweizer aus anderen Sprachregionen und für Touristen sind extremmundartliche Schreibweisen weder verständlich noch aussprechbar.
      Im Rahmen des Neuentwurfs des Geoinformationsgesetzes soll auch die den Richtlinien übergeordnete "Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen" angepasst werden. Die neuen Richtlinien sollen die "Weisungen für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz" des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes von 1948 ersetzen. Der jetzige Vorschlag ist zwar aus lokalsprachkundlicher Sicht interessant, er kann aber zu Unsicherheiten und Verständlichkeitsproblemen führen, z.B. bei Rettungsdiensten. Zudem führt die Umstellung zu erheblichen Folgekosten in der Grundbuchvermessung, bei der Nachführung der Landeskarten sowie der Stadt- und Ortspläne und bei Beschilderungen.
      Die erneute Diskussion dieser Sprachregelung scheint mir übertrieben und unnötig. Sie widerspricht auch den Anstrengungen, wieder vermehrt die hochdeutsche Sprache zu verwenden. Mein Vorstoss richtet sich indes in keiner Weise gegen die Erfassung des hohen Guts der Flur- und Ortsnamen in ihrer lokalen Sprachform. Der Ort, wo dieses Gut gesammelt und in feiner Differenzierung darzustellen ist, sind jedoch nicht die Karten, sondern die kantonalen Namensbücher. Die Fertigstellung dieser Namensbücher, insbesondere auch in der Westschweiz, sollte Priorität haben.
      1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass an der Regelung von 1948, die einen sinnvollen Kompromiss zwischen berechtigter Schrifttradition und reiner Lokalsprache darstellte, festgehalten werden sollte?
      2. Was gedenkt er zu tun, damit die kantonalen Namensbücher speditiv fertiggestellt und sorgfältig weitergeführt werden? 

Antwort des Bundesrates vom 24. Mai 2006



Antwort des Bundesrates vom 24. Mai 2006


Mit den "Toponymischen Richtlinien der Schweiz" (TR05) soll den Kantonen ein zeitgemässes, verlässliches und praktikables Instrument zur Regelung der Lokalnamenschreibweise in die Hand gegeben werden. Die vom Bundesamt für Landestopografie als Entwurf vorgestellten TR05 sehen vor, die fast schon sechzigjährigen "Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen von 1948" (W48) zu überarbeiten: Insbesondere sollen einige Grundsätze oder Schreibregeln der W48 präzisiert bzw. ergänzt sowie Widersprüche und Unstimmigkeiten möglichst beseitigt werden. Auf diese Weise können die zum Teil kantonal unterschiedlichen Interpretationen der W48 einander angenähert werden.
     Die TR05 stellen keine Kehrtwende in der bisherigen Nomenklaturpraxis dar. Sie führen auch zu keiner grossflächigen Überarbeitung der Nomenklatur und bleiben in enger Anlehnung an die W48. Sie kommen überdies primär im Rahmen von Revisionen zur Anwendung, die ohnehin vorgesehen wären.
     Dagegen ist es die Absicht, den deutschschweizerischen "Nomenklatur-Kurs" mit den Richtlinien innerhalb genauer definierten Leitplanken zu halten, um längerfristig eine gewisse Harmonisierung der Entscheide der kantonalen Nomenklaturkommissionen zu erreichen. So wird beispielsweise mit einer restriktiven Bezeichnung der Vokallängen der exzessiv lautnahen Namenschreibung entgegengetreten.
     1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die W48 einen sinnvollen Kompromiss zwischen berechtigter Schrifttradition und reiner Lokalsprache darstellen. Der darin in Artikel 7 aufgestellte Grundsatz, Namen von geringer, lokaler Bedeutung seien in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache zu schreiben, ist auch heute unbestritten.
     2. Der Bundesrat hat keinen Einfluss auf die Produktion der Namenbücher, welche alleine in der Kompetenz der Kantone liegt. Zudem sieht er nur einen geringen Zusammenhang zwischen den Namenbüchern, welche hauptsächlich eine sorgfältige, möglichst lückenlose Erschliessung, Dokumentation und Deutung sämtlicher Toponyme bezwecken, und den TR05, welche die Schreibpraxis bei Lokalnamen betreffen. 

Kommentar des Redaktors der vorliegenden Webseite
(10. Juni 2006 ):



Ich zitiere aus dem Wortlaut der bundesrätlichen Antwort (oben):

     "Die TR05 stellen keine Kehrtwende in der bisherigen Nomenklaturpraxis dar. Sie führen auch zu keiner grossflächigen Überarbeitung der Nomenklatur und bleiben in enger Anlehnung an die W48. Sie kommen überdies primär im Rahmen von Revisionen zur Anwendung, die ohnehin vorgesehen wären."

     Ich verweise auf das Beispiel der kürzlich veränderten Schreibweise von Flurnamen auf der Landeskarte 1:25'000, Blatt 1073 Wil im Kapitel 6 dieser Webseite und gestatte mir die beiden folgenden Fragen:
1.
Zeigt dieses Beispiel nicht eine krasse Verletzung der Schreibregeln der W48?
2. Handelt es sich bei den TR05 nicht um um den Versuch des Bundesamtes für Landestopographie (swisstopo), solche Verletzungen der Schreibregeln der W48 nachträglich zu sanktionieren und diese Praxis auch in Zukunft weiter zu betreiben ?

Ich wiederhole an dieser Stelle meine Forderung:

Im Hinblick auf die vielfältige praktische Verwendung der Lokalnamen (Flurnamen) besteht ein öffentliches Interesse daran, dass deren gegenwärtige Schreibweise unverändert bleibt. Eine Änderung der Schreibweise soll im Einzelfall nur dann erwogen werden, wenn der betreffende Lokalname auf der Landeskarte und in den Plänen der amtlichen Vermessung (Übersichtsplan, Grundbuchplan) verschieden geschrieben wird (vertikale Koordination). Die Schreibweise der Lokalnamen auf öffentlichen Kartenwerken darf nicht als dialektales Experimentierfeld missbraucht werden.


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19. Presse 2006


Siehe auch die Kapitel Presse  2006   2007   2008   2009   2010   2011

Leserbrief

In einem Leserbrief weise ich hin:
- auf die vorliegende  Webseite und
- auf die Vernehmlassungsfrist vom 15. 09. 2005.

tec 21, Die Fachzeitschrift für Architektur, Ingenieurwesen und Umwelt, Nr. 35. Zürich, 26. August 2005. Seite 38, Rubrik Magazin, Leserbriefe.


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www.beobachter.ch

Ein Klick zeigt den vollständigen Artikel. 

Nachstehend die beiden im Artikel enthaltenen Abbildungen:
Topografie: Wo Unsinn einen Namen hat.
Der Bund will mehr Dialekt und weniger Schriftdeutsch bei Flurnamen. Heisst es nun "Rifeld" oder "Riifäld"? Die grosse Desorientierung droht.

So lauten Titel und Untertitel eines sorgfältig recherchierten und sehr kritischen Artikels im Beobachter, 11. November 2005, Nr. 23, Seite 23 und 24. .

Text: Cordula Sanwald
Bild: Ursula Meisser

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Früher Holderberg, neu Holderbärg - "so ein Seich!": André Bourquin (links) und Rolf Thalmann
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"Für uns ist jede Minute kostbar. Müssen wir lange nach korrekten Ortsangaben recherchieren, kann das gefährlich sein."
Robert Frey, Schutz & Rettung Zürich

Bild Leserbriefe

www.beobachter.ch
Zwei Beispiele in der Ausgabe vom 9. 12. 2005, Nr. 25, Seite 48:


Mit Kopfschütteln habe ich diesen Artikel gelesen. Wem kommt wohl solch ein Blödsinn in den Sinn? Das muss jemand sein, der sonst nichts, aber auch gar nichts zu tun hat und dafür erst noch bezahlt wird.
Lisbeth Scramoncin, Staad

Ihr ausgezeichneter Artikel zeigt eindrücklich, welche fatalen Konsequenzen die laufende Änderung von Lokalnamen für die Öffentlichkeit haben kann. Die heutige Schreibweise der Flurnamen auf Landeskarten sollte unverändert bleiben. Die Schreibweise eines Namens dient der Verständigung in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Diese eindeutige Verständigung ist in diesem Fall wichtiger als die Pflege der Mundart.
Paul Märki, Meilen



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www.nzz.ch

Ein Klick zeigt den vollständigen Artikel.
Totuflieji - Höje Laas - Düüheltor - Besch Hieti
Landeskarten als Spielfeld für Linguisten?

So lauten Titel und Untertitel eines Artikels in der Neuen Zürcher Zeitung von Dienstag, 24. Januar 2006, Nr. 19, Seite 13, Kapitel SCHWEIZ.

Autor: Angelo Garovi, Obwaldner Staatsarchivar und Titularprofessor für deutsche Sprachwissenschaft an der Universität Basel

Einige Zitate aus diesem Artikel:
  • Während diskutiert wird, ob man in der ersten Klasse oder sogar schon im Kindergarten Hochdeutsch sprechen soll, legt das Bundesamt für Landestopographie (swisstopo) einen Entwurf zu neuen Richtlinien für die Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) vor. Auf 57 Seiten werden ... sogenannte "Toponymische Richtlinien" aufgestellt - und dies in einer Rigidität, die an die Mundarttümelei der geistigen Landesverteidigung erinnert.
  • Die Geschichte scheint sich zu wiederholen. 1947 entfachte sich ein Streit zwischen dem Linguisten der Landestopographie und Sprachwissenschaftern und Kartographen. Die Landestopographie entwarf 1947 - ähnlich wie nun 2005 wieder - Richtlinien, wonach ... die Flurnamen in extremmundartlicher Schreibung erscheinen sollten ...
  •  Gegen ein solches dialektales Experimentierfeld erhoben schon 1947 bedeutende Linguisten und Kartographen Einspruch.
  • In diesem Streit mit dem Linguisten der Landestopographie setzte sich ein Gegenentwurf der Zürcher Nomenklaturkommission durch, ausgerechnet verfasst vom damaligen Redaktor am Schweizerdeutschen Wörterbuch (Idiotikon), Guntram Saladin.
  • Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement erliess dann 1948, weitgehend den Zürcher Kompromissvorschlägen folgend - die "Weisungen".
  • Sollen nun diese seinerzeit in vielen Sitzungen ausgehandelten Weisungen wieder im Sinne der verworfenen Vorschläge der Landestopographie von 1947 zurückbuchstabiert werden? Wer den Entwurf von 2005 liest, fragt sich: Was soll das? Dieser Entwurf der Landestopographie bringt wieder unlesbare, verwirrende Schreibungen, die seinerzeit von namhaften Linguisten wie Rudolf Hotzenköcherle, Paul Zinsli, Andrea Schorta, Jakob Jud und Kartographen unter Anführung von Eduard Imhof klar abgelehnt wurden.
  • Am Schluss seines Artikels zitiert des Sprachwissenschafter Angelo Garovi den bedeutenden Kartographen und ETH-Professor Eduard Imhof: "Pläne und Karten sind für alle da, nicht nur für Linguisten".
  • Ein Klick zeigt den vollständigen Artikel.




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www.nzz.ch

Ein Klick zeigt alle drei Leserbriefe.
Totuflieji - Höje Laas - Düüheltor - Besch Hieti
Landeskarten als Spielfeld für Linguisten?
So lauteten Titel und Untertitel eines Artikels in der Neuen Zürcher Zeitung von Dienstag, 24. Januar 2006, Nr. 19, Seite 13, Kapitel SCHWEIZ.
Autor: Angelo Garovi, Obwaldner Staatsarchivar und Titularprofessor für deutsche Sprachwissenschaft an der Universität Basel

Zu diesem Artikel erschienen in der Neuen Zürcher Zeitung von Montag, 6. Februar 2006, Nr. 30, Seite 26, " Briefe an die NZZ", drei Leserbriefe:

  • Walter Lendi (St. Gallen), ehemaliger Obmann der sankt-gallischen Namenkommission.
    "Grundsätzlich hat er [Angelo Garovi] recht: Das eidgenössische Kartenwerk ... soll nicht zum Spielfeld der Linguisten werden."
    Ein Klick zeigt den vollständigen Leserbrief.
  • Paul Märki, dipl. Ing. ETH (Meilen), Verfasser der  vorliegenden Webseite:
    "Zum Glück haben bereits zwei Fachorganisationen gegen das Vorhaben der Landestopographie protestiert. Es sind dies die ... die SIK-GIS und die ... KKGEO. Diese Stellungnahmen werden vollständig zitiert auf der Webseite www.lokalnamen.ch."
    Ein Klick zeigt den vollständigen Leserbrief.
  • Martin Blattner (Binningen): 
    "Selbstverständlich haben Karten vorrangig Bedeutung als Hilfsmittel der Orientierung. Es ist sinnvoll, für alle wichtigen Geländepunkte die gebräuchlichen Namen beizubehalten."
    Ein Klick zeigt den vollständigen Leserbrief.




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Ein Beispiel: 
Wie soll die Postadresse und die Bushaltestelle eines Weilers mit 15 Haushalten im Zürcherischen Hütten geschrieben werden - Segel oder Sägel?

Der Gemeinderat macht eine Umfrage unter den Bewohnerinnen und Bewohnern und der Tages Anzeiger schreibt einen ganzen Artikel zu diesem Thema! Das Wesentliche an diesem Beispiel ist nach meiner Meinung nicht, wie man diesen Lokalnamen schreibt, sondern dass man die Schreibweise nicht verändert. Wichtig ist hingegen, dass der Name dieses Weilers auf der Landeskarte und auf den Plänen der amtlichen Vermessung gleich geschrieben wird (vertikale Koordination). Wäre diese Voraussetzung erfüllt gewesen, hätten die Post und der Busbetrieb diese Schreibweise sicher übernommen.

Mein Leserbrief vom 3. Juni 2006.


  Bild Leserbriefe

www.bernerzeitung.ch

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Schulreise, zum Beispiel nach "Burdlefschache",
und dabei hochdeutsch "parlieren"?


Hochdeutsch in der Volksschule, das erhitzt die Gemüter
Leserbriefe in der Berner Zeitung vom 13. Dezember 2006.

 

Angelo Garovi, Sprachwissenschafter und Mitglied der Dudenkommission Bern / Basel
schreibt am Anfang seines Leserbriefes:

"Die Sprachpolitik in der Eidgenossenschaft und den konföderierten Kantonen wird immer eigenartiger. Während in Bern beschlossen wird, ab der ersten Primarklasse im Unterricht "hochdeutsch" (oder "standarddeutsch") zu reden, legt im gleichen Bern das Bundesamt für Landestopographie (swisstopo) neue Richtlinien für die Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) vor, die alles andere als "schriftdeutsch" (oder "hochdeutsch"?) sind. Nach diesem Entwurf sollen folgende exotische Namen auf der Landeskarte stehen: Burdlefschache, Gitziahoore, Hiendertelti, Läitren, Hewwschleif, Höje, Laas, Düüheltor, Bir Heejen Schir, Totuflieji u. a. m. Was sollen Schüler und Schülerinnen beim Orientierungslauf im Turnen - auch in Hochdeutsch - damit anfangen? Oder auf der Schulreise, wo vielleicht auch noch hochdeutsch parliert (Fremdwörter erlaubt?) werden muss. Während die Bildungspolitiker in den Schulen "hochdeutschen" Unterricht verlangen, bringt gleichzeitig das Bundesamt für Landestopographie Regeln für eine extremmundartliche Schreibung auf Karten heraus, die krasser (ist Jugendsprache als Variante der Standardsprache erlaubt?) nicht zu den Vorschriften in der Schule stehen könnten."

Ein Klick zeigt den vollständigen Leserbrief (PDF 365KB)


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20. Leitfaden 2006


Ein Klick zeigt den Leitfaden (PDF, 305KB).
Vollständiger Titel:
"Leitfaden für die Schreibweise der Lokalnamen in der deutschsprachigen Schweiz. Entwurf Mai 2006. Letzte Änderung 16. 5. 2006. Für die externe Konsultation bestimmt."


Dem Vernehmen nach hat swisstopo diesen Leitfaden am 24. Mai 2006 allen Kantonsgeometern und weiteren Fachinstanzen zur externen Konsultation bis 24. Juli 2006 zugestellt. Er ersetzt den Entwurf Mai 2005 für Toponymische Richtlinien der Schweiz ( Projekt 2005 für eine neue Schreibweise der Lokalnamen)

Inhaltsverzeichnis
  • Grundsätze
  • Schreibregeln
  • I. Allgemeine Regeln
  • II. Vokale und Diphthonge in betonter Silbe
  • III. Unbetonte Silben und Endungen
  • IV. Die Konsonanten
  • V. Zusammen- und Getrenntschreibung
  • Abkürzungsverzeichnis / Symbolerklärungen
  • Erklärung sprachwissenschaftlicher Fachausdrücke


In diesem 25 Seiten umfassenden Leitfaden fehlt eine Analyse der Probleme, die für die Öffentlichkeit entstehen, wenn die Schreibweise von Lokalnamen verändert wird! 

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21. Persönliche Vernehmlassung 2006 zum "Leitfaden 2006"


Diese Vernehmlassung steht zur freien Verfügung für Kopien oder Bearbeitungen.


Paul Märki, Ingenieur-Geometer, Auf der Hürnen 17, 8706 Meilen

An das Bundesamt für Landestopografie,
Seftigenstrasss 264, CH-3084 Wabern

Meilen, 22. Juni 2006

Vernehmlassung zum Leitfaden 2006
(Leitfaden für die Schreibweise der Lokalnamen in der deutschsprachigen Schweiz. Entwurf Mai 2006. Letzte Änderung 16. 5. 2006.)

  1. Im Hinblick auf die vielfältige praktische Verwendung der Lokalnamen (Flurnamen) besteht ein öffentliches Interesse daran, dass deren gegenwärtige Schreibweise auf der Landeskarte unverändert bleibt.
  2. Eine Änderung der Schreibweise soll im Einzelfall nur dann erwogen werden, wenn der betreffende Lokalname auf der Landeskarte und in den Werken der amtlichen Vermessung (insbesondere Übersichtsplan) verschieden geschrieben wird.
  3. Swisstopo soll eine Strategie für derart begründete Änderungen in der Schreibweise von Lokalnamen entwickeln. Ein solches Projekt sollte enthalten: Anzahl betroffener Lokalnamen, Art des Vorgehens, Zeitdauer, finanzieller Aufwand der verschiedenen betroffenen Instanzen, exemplarische Darstellung einiger Einzelfälle.
  4. Die vor Jahren ohne Rechtsgrundlage begonnene Änderung der Schreibweise von Lokalnamen darf nicht fortgesetzt werden. Ein Beispiel für solche Änderungen zeigt die Analyse www.lokalnamen.ch/bilder/namenliste.pdf für 246 Lokalnamen in einigen Gemeinden auf dem  LK-Blatt 1073 Wil, Ausgabe 2004.. Die Schreibweise von  55% dieser Lokalnamen wurde geändert!
  5. Die praktische Bedeutung von unverändert geschriebenen Lokalnamen auf der Landeskarte ist höher zu gewichten als der sprachwissenschaftliche Anspruch auf ein homogenes Bild der Schreibweise. Swisstopo und die Nomenklaturkommissionen haben seit 1948 die Chance verpasst, den Anspruch auf ein homogenes Bild der Schreibweise zu erfüllen. Die  praktischen Bedürfnisse der Öffentlichkeit lassen es nicht zu, diesen Mangel heute zu beheben. Die Schreibweise der Lokalnamen auf öffentlichen Kartenwerken darf nicht als dialektales Experimentierfeld missbraucht werden.
  6. Der Erlass des Leitfadens ist im heutigen Zeitpunkt nicht nötig. Die Beurteilung des Leitfadens 2006 ist schwierig, da eine Aufzählung der behaupteten Mängel der  Weisungen 1948 und eine vergleichende Darstellung gegenüber dem Leitfaden fehlen. Ich hätte es begrüsst, wenn geänderte Grundsätze und Schreibregeln offen als solche deklariert worden wären.
  7. Im Sinne einer effizienten Verwaltungstätigkeit und einer offenen Information wird swisstopo gebeten, bei der Auswertung der vorliegenden "Externen Konsultation" alle Stellungnahmen übersichtlich und wertungsfrei darzustellen. Dies war nach meiner Meinung bei der "Rückmeldung zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Topographischen Richtlinien für die deutsche Schweiz (TRO5)" am 28. März 2006 leider nicht der Fall. (Details siehe www.lokalnamen.ch/#17b, "Auswertung der Vernehmlassung durch swisstopo")

 


Freundliche Grüsse Paul Märki

(Am 18. Juli 2006 habe ich diesen Text als Brief gesandt an Herrn Jean-Philippe Amstein, Direktor des Bundesamtes für Landestopografie, Seftigenstrasss 264, CH-3084 Wabern.)


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22. Prof. Eduard Imhof, 1945 und 1948

Eine umfassende Darstellung des Lebenswerkes von Eduard Imhof befindet sich in der "Virtual Library Eduard Imhof".
Weitere Informationen über Eduard Imhof stehen auf der  Webseite Wiki GISpunkt HSR.


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Prof. Eduard Imhof (1895-1986). Portrait aus dem Jahre 1969.
Quelle: Webseite "Eduard Imhof - Kartograph und Künstler"

"Die Geschichte scheint sich zu wiederholen..."
"Die Geschichte scheint sich zu wiederholen. 1947 entfachte sich ein Streit zwischen dem Linguisten der Landestopographie und Sprachwissenschaftern und Kartographen." Dies schreibt Angelo Garovi (Obwaldner Staatsarchivar und Titularprofessor für deutsche Sprachwissenschaft an der Universität Basel) am 24. Januar 2006 in der NZZ.

In der Spalte rechts zitiere ich einige Sätze aus zwei Publikationen meines verehrten damaligen Lehrers Prof. Eduard Imhof. Sie sind heute so aktuell wie vor 60 Jahren.



Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten, von Prof. Ed. Imhof.
 
Sonderabdruck aus der "Schweizerischen Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik". Hefte Nr. 5, 6, 7, 8 und 9, Jahrgang 1945 

Seite  1. Kap. I. Mundartliche oder schriftsprachliche Schreibweise.
Seite  3. Kap. II. Fehlerberichtigungen und massgebende Quellen. 
Seite 17. Kap. III. Rechtslage und behördliche Regelungen.
Seite 21 bis 31. Kap. IV. Einige Beiträge zu eidgenössischen Nomenklatur-Grundsätzen. 

Die beiden Links zu diesem Sonderabdruck:
(PDF, 1752KB) Kap. I  
(PDF, 2313KB) Kap. II bis IV    

Zitate von Prof. Eduard Imhof:


"Es ist Vorrecht und Verpflichtung der amtlichen Pläne und Karten, den verschiedenartigsten Bedürfnissen zu dienen. Dies verlangt von ihnen eine möglichst leichte und allgemeinde Lesbarkeit und Schreibbarkeit der Ortsnamen." (Seite 10)

"Wir können es also einrichten, wie wir wollen, das Nebeneinander von Mundart und Schriftssprache wird immer bestehen bleiben, ebenso ihr gelegentliches Vorkommen in ein- und demselben Wortbild (Ennetbühl, Unterstrass, KleineScheidegg)." (Seite 11)

"Es spiegelt sich in unseren Plänen und Karten das sprachliche Schicksal der Schweiz, das Nebeneinander von Mundart und Schriftsprache. Sollen wir uns darüber graue Haare wachsen lassen, wo wir doch dieses gleiche Nebeneinader in den Werken von Jeremias Gotthelf so sehr bewundern? Sind nicht auch die Landkarten Bücher, und sind nicht auch hier die eingestreuten Mundartnamen reizende Zitate der Bauernsprache im schriftdeutschen Text?" (Seite 11)

"Messtechnische Kartenfehler lassen sich durch die heutigen Neuaufnahmen ausmerzen. Mit den Namenfehlern aber ist die Sache leider nicht so einfach. Im Gegensatz zum übrigen Karteninhalt ist die Kartenbeschriftung nicht nur ein Ergebnis richtiger oder falscher Aufnahmen, sondern darüber hinaus sehr oft Ursprung und Ursache eines neuen Gebrauches. In diesem Sinne kommt der kartographischnen Namenaufnahme eine grössere Verantwortung zu, als der Aufnahme aller übrigen Kartenteile. Es muss ihr auch heute eine besondere Bedeutung beigemessen werden; denn eine solche, den Volksgebrauch beeinflussende Kraft wird auch den neu entstehenden Plänen und Karten innewohnen." (Seite 14)

Eine Lösung ist nur dann brauchbar, "wenn sie allen Massstäben, allen Gebietsdimensionen und auch den schon bestehenden festen Schreibgebräuchen Rechnung trägt. Ein- und dieselbe Örtlichkeit muss in allen amtlichen Plänen und Karten in übereinstimmender Form angeschrieben werden." (Seite 30)

"Oberste Gesetze jeder Nomenklaturordnung sind die Anpassung an allgemeine Gebräuche, auch an festsitzende schriftliche Gebräuche, und eine möglichst allgemeine und leichte Verständlichkeit und Les- und Schreibbarkeit." (Seite 30)


Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage, von Eduard Imhof.
In: Geographica Helvetica. Bern. Jg. 3, 1948. S. 107-109. 

Link zu diesem Text: (PDF, 16KB)                 

Zitat des letzten Abschnittes in diesem Aufsatz von Eduard Imhof


"Sprachliche Einheitlichkeit wird durch meine Vorschläge nicht erreicht. Dieses Mangels bin ich mir bewusst. Jede Vermischung von Mundarten und Schriftsprache muss dem sprachlich geschulten Kartenbenützer unsympathisch sein. es wäre jedoch ein tragischer Irrtum, zu glauben, sprachliche Einheitlichkeit sei in der Plan- und Kartenbeschriftung der deutschen Schweiz überhaupt erreichbar. Eine kompromissfreie Lösung wäre nur in einer mundartlichen Spezialkarte mit phonetischen Lautzeichen möglich. Hoffen wir, dass auch eine solche nicht allzu lange auf sich warten lässt."


Grossformat
Zeichnung von Eduard Imhof während seiner Diplomarbeit am 27. August 1918: "Mein Bruder Walter als Messgehilfe auf dem Etzel".


Eduard Imhof, ein liebenswürdiger und bescheidener Mensch.
Kurz vor seinem Tode schrieb Eduard Imhof den Text   "Streiflichter" (PDF, 13'631 KB) mit persönlichen Erinnerungen aus seinem Leben. So habe auch ich einige Jahre später meinen verehrten Lehrer an der ETH erlebt: Er war nicht nur ein Kartograf von internationalem Ruf, sondern auch ein liebenswürdiger und bescheidener Mensch.
     Quelle: Eduard Imhof: Streiflichter. Vermessung, Photogrammetrie, Kulturtechnik. Sonderheft: 100 Jahre Abteilung für Kulturtechnik und Vermessung an der ETH-Zürich. Jg. 1986, 9. S. 400-404, 8 Abb. ETH-BIB: P 22 172, Sonderheft, 1986.

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23. Stellungnahmen 2006 Schweizerischer Fachorganisationen


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Schweizerische Organisation für Geo-Information SOGI,
Organisation Suisse pour l'Information Géographique (OSIG)


Die SOGI vereinigt interessierte Mitglieder mit dem Ziel, in der Schweiz die Anwendung der Geoinformation und deren interdisziplinären Einsatz zu fördern.

Die SOGI fördert und unterstützt:
- den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit der Mitglieder im Fachbereich Geoinformation und speziell deren Anwendung,
- den interdisziplinären Informationsaustausch über den Einsatz moderner Informationstechnologien namentlich bei Aufbau und Betrieb von Geoinformationssystemen,
- die Information über die Bedeutung, Nutzbarkeit und richtige Anwendung von Geoinformation,
- die Verbreitung und den Gebrauch von Geoinformation in der Schweiz,
- den Gebrauch von leistungsfähigen Informatikhilfsmitteln und -verfahren in der Verwaltung, der Abfrage und Verteilung von Geoinformation,
- die Anwendung von Normen und Standards für die Entwicklung und Realisierung von Geomatikanwendungen, für den Austausch von Geoinformation und die Zusammenarbeit der dafür eingesetzten Systeme,
- die Ausbildung der Datenerzeuger und Datenanwender von Geoinformation.

Für die nebenstehende Stellungnahme vom 21. 07. 2006 zeichnet Rudolf Schneeberger, SOGI-Präsident.

Link zur vollständigen Stellungnahme vom 21. Juli 2006 an das Bundesamt für Landestopografie.

Diese Stellungnahme ist gegliedert in:
  • Begleitbrief,
  • Stellungnahme,
  • Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3.


Die SOGI stellt folgende Anträge:

  1. "Der Leitfaden Toponymie 2006 wird in dieser Form als Grundlage für die Schreibweise von amtlichen Plan- und Kartenwerken entschieden abgelehnt, da er die wesentlichen Anforderungen der Benutzer nicht mehr abdeckt. ...
  2. Ausser ein paar in Anhang 3 vorgeschlagenen punktuellen Änderungen fordert die SOGI aus Rücksicht auf das öffentliche Interesse, die Weisungen 1948 weiterhin beizubehalten und in der revidierten Verordnung über geografische Namen unter das GeoIG zu stellen. Die SOGI setzt sich generell für schweizweite Standards ein. Die amtliche Vermessung ist in weiten Teilen der Schweiz mit hohem Investitionsaufwand erhoben und bundesrechtlich anerkannt. Deshalb ist die SOGI der Ansicht, dass die Grundsätze der Weisungen1948 unbedingt beizubehalten sind für den Abschluss der restlichen Ersterhebungen und für vereinzelte lokale Anpassungen im Rahmen der Nachführung amtlicher Vermessungswerke.
  3. Leider hat die swisstopo die Schreibweise von Lokalnamen bisher nur als sprachwissenschaftliche Angelegenheit betrachtet. Beim Expertentreffen Ende Januar / Anfangs Februar 2006 waren nur Sprachwissenschafter eingeladen worden und keine anderen Fachleute, wie seitens der Benutzer mehrmals verlangt wurde. Die SOGI fordert, dass die swisstopo eine neutrale Stelle bezeichnet, welche die Anliegen der Benutzer vertritt. Neben Organisationen der Geoinformation müssten zwingend auch von den Auswirkungen stark betroffene Organisationen wie Gemeinde- und Städteverband, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Post, Notfalldienste, Polizei, sowie Vertreter der Bereiche Kartografie, Orts- und Regionalplanung und Vermessung einbezogen werden."


Drei Zitate aus der Begründung zu den Anträgen:

  • "Durch eine optimale und auf möglichst grosse Akzeptanz ausgelegte Schreibweise der Lokalnamen ist gemäss Forderungen der Gemeinden und übrigen Benutzer anzustreben, dass die Schreibweise möglichst ohne Veränderungen auch in Namen von Strassen, benannten Gebieten und Haltestellen wie auch im privaten und geschäftlichen Bereich übernommen werden kann."
  • "Leider hat die swisstopo nur sprachwissenschaftliche Probleme behandelt und die praktischen Bedürfnisse der Benutzer nicht berücksichtigt. Sowohl das Ausmass der veränderten Schreibregeln wie auch die praktischen Auswirkungen wurden leider immer noch nicht untersucht und werden verharmlost. Die SOGI zeigt anhand eines Kartenbeispiels auf, dass ohne weiteres über 40% der Lokalnamen gemäss Leitfaden Toponymie 2006 gegenüber den Weisungen 1948 ändern können. Notwendige Anpassungen infolge veränderter Schreibweise von Lokalnamen von bestehenden Adress- und Fachdatenbanken (Notfall- und Alarmierungssysteme, Grundbuch, Landwirtschaft, Planung, Forst, Namen im Bereich öffentlicher Verkehr, Signalisation usw.) können schweizweit Kosten von zwei- oder gar dreistelligen Millionenbeträgen verursachen."
  • "Die SOGI ist der Ansicht, dass mit dem Leitfaden Toponymie 2006 als neuer Standard langfristig nicht eine grössere Harmonie, sondern ein grösseres Chaos als heute entstehen würde."



 
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Arbeitsgruppe Geographische Informationssysteme (GIS) der Schweizerischen Informatikkonferenz

Schweizerische Informatikkonferenz,
Abkürzung deutsch: SIK, Abkürzung französisch: CSI

Mitglieder der Arbeitgruppe SIK-GIS sind Vertreter aus 4 Bundesstellen, 9 Kantonen und einer Gemeinde. Zu den Zielen gehört die gemeinsame Förderung von GIS in der öffentlichen Verwaltung, die gemeinsame Behandlung von Fragestellungen und Koordination der Aktivitäten. Die SIK-GIS lässt Studien über aktuelle GIS-Themen erarbeiten und führt Veranstaltungen durch, um diese Studien einem grösseren Publikum vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.

Für die nebenstehende Stellungnahme vom 27. 07. 2006 zeichnet Rainer Humbel, Vize-Präsident Arbeitsgruppe SIK-GIS

Vollständige Stellungnahme vom 27. Juli 2006 an das Bundesamt für Landestopografie (PDF, 97KB)

Zwei Ausschnitte aus dem Begleitschreiben:

"Leider hat uns die eingehende Lektüre der aktualisierten Version des Leitfadens gezeigt, dass Sie unseren Anliegen vom vergangenen Herbst nur ausnahmsweise und zumeist in Bezug auf relativ untergeordnete Details gefolgt sind, dass sich aber an der von uns vor allem kritisierten Stossrichtung und generellen Ausrichtung kaum etwas geändert hat."

"Wir möchten zum Schluss nochmals auf die für  uns wesentlichen Grundsätze hinweisen, wie wir sie bereits in der Stellungnahme vom September 2005 präsentiert haben:
  • Mit Lokalnamen soll die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten gewährleistet werden. Lokalnamen sollen möglichst leicht gelesen und geschrieben werden können.
  • Für Lokalnamen wird nicht eine Schreibweise erwartet, welche nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten korrekt ist, sondern eine gängige, möglichst allgemeinverständliche und vertraute Schreibweise nach "gesundem Menschenverstand".
  • Lokalnamen sollen stabil bleiben und möglichst nicht geändert werden, da sich aus ihnen andere Namen gebildet haben und Missverständnisse und Unsicherheiten während der Umstellungsphase entstehen.
  • Lokalnamen sollten in der Amtlichen Vermessung, auf Übersichtsplänen, in Landeskarten sowie auf Ortsplänen und touristischen Karten einheitlich geschrieben werden.
  • Dabei ist aber anzustreben, dass Lokalnamen nicht nur auf Karten, Plänen, im Zusammenhang mit Geodaten und anderen offiziellen Dokumenten einheitlich geschrieben werden, sondern dass diese Schreibweise auch im privaten und geschäftlichen Bereich als optimaler Kompromiss und auf grösstmögliche Akzeptanz aufgebaute Lösung anerkannt und somit verwendet wird. Für Benutzer ist jede Schreibweise unverständlich, welche nicht auch in der realen Welt, auf Wegweisern, Prospekten, in Adressverzeichnissen, Fahrplänen (Haltestellen) und dergleichen Verbreitung findet."




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Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen 

Abkürzung deutsch: KKGEO, Abkürzung französisch: CCGEO

Die KKGEO vereinigt die kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen mit dem Ziel, eine gemeinsame Interessenvertretung der Kantone zu gewährleisten. Die gemeinsame Behandlung fach- und verwaltungstechnischer Fragen, die sich im Bereich Geoinformation in einem Kanton stellen, steht dabei im Vordergrund.

Für die nebenstehende Stellungnahme vom 24. Juli 2006 zeichnet Thomas Hösli, Präsident KKGEO

Link zur vollständigen Stellungnahme vom 24. Juli 2006 an das Bundesamt für Landestopografie

Einige Zitate aus der Stellungnahme:
  • "Lokalnamen werden immer mehr in kantonalen GIS in digitaler Form benutzt und sind dort für zahlreiche kantonale und kommunale Benutzer aus dem Bereich Planung, Umwelt, Verkehr, Amtliche Vermessung, Infrastruktur, Einsatzleitzentrale und zahlreiche weitere Bereiche ein sehr wichtiges Orientierungsinstrument. Bei der Schreibweise von Lokalnamen geht es darum, die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer, wie wir sie bereits in unserer Stellungnahme vom 12.09.06 dargelegt haben, bestmöglich zu erfüllen." 
  • "Lokalnamen sind nicht nur für kantonale und kommunale GIS in der Ebene Amtliche Vermessung, Übersichtpläne und Landeskarten ein wichtiges Orientierungsinstrument, sie tauchen auch in Zehntausenden von Registern und Dokumenten auf (z.B. gesetzliche Erlasse, Verwaltungs-, Gerichts- und Grundbuchakten, militärische und technische Dokumente, Firmen- und Strassenbezeichnungen, Namens- und Adressverzeichnisse, usw.)."
  • "Mit den neuen Richtlinien zur Schreibweise von Lokalnamen besteht nun die grosse Gefahr, dass Lokalnamen zugunsten von mundartnäheren Schreibweisen immer wieder geändert werden, was den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer völlig widerspricht."
  • "Dass man von einem solch wichtigen Grundsatz der Weisungen 1948 abweicht, bekannte Wörter in Schriftsprache zu schreiben, ist der KKGEO unerklärlich."
  • "Die KKGEO lehnt als Vertretung der Benutzerinnen und Benutzer von Geodaten auf Stufe Kanton und Gemeinde den Entwurf Leitfaden Toponymie Mai 2006 aus den oben genannten Gründen entschieden ab."



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24. Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie


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Schweizerische Gesellschaft für Kartografie 
Société suisse de cartographie 
Swiss Society of Cartography 

www.kartografie.ch
Schreibweise von Lokalnamen

Diesem Thema war die Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie gewidmet. Die Tagung wurde durchgeführt am 3. November 2006 in der Aula Berufsbildungszentrum Kanton Schaffhausen, Hintersteig 12, 8201 Schaffhausen.

Programm 


  • Die Weisungen 1948: linguistisch - pragmatische Bemerkungen.
    Referent: Angelo Garovi, Obwaldner Staatsarchivar, Titularprofessor für deutsche Sprachwissenschaft an der Universität Basel
    Link zum Text des Referates (PDF 23 KB)
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  • Die Weisungen 1948: Gründe zur Beibehaltung aus Sicht der Benutzer.
    Referent: Martin Schlatter, Leiter GIS-Zentrum Kanton Zürich (2006)
    Link zum Text des Referates  (PDF 1'413 KB)
    Siehe auch Artikel des Referenten auf dem geowebforum.
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  • Die Schaffhauser Flurnamen im Dickicht der toponymischen Richtlinien.
    Referent: Alfred Richli, Mitglied der Flurnamenkommission Kanton SH
    Link zum Text des Referates (PDF 30 KB)
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  • Diskussionsleiter Lorenz Hurni, Professor für Kartographie und Vorsteher des Instituts für Kartographie der ETH Zürich
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Stellungnahmen einiger Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer
zur Frage "Welches ist Ihre persönliche Meinung zur Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte?"
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Die Auswahl der für diese Stellungnahmen angefragten zwölf Personen  ist nicht repräsentativ.
Die Stellungnahmen erscheinen in alphabetischer Reihenfolge.

 

 

  • Verena Erismann, Thalwil. Stellungnahme vom 16. 11. 2006:
        Die offizielle Amtssprache in der Deutschschweiz ist hochdeutsch. Auf der offiziellen Landeskarte müssen daher Lokalnamen (Flurnamen) vorzugsweise schriftdeutsch und allgemein verständlich geschrieben sein. In der Schule lernen alle Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer die deutsche Schriftsprache, während die Mundart von Kanton zu Kanton verschieden und nicht immer allgemein verständlich ist. Zudem gibt es in der Schweiz immer mehr Fremdsprachige, welche in erster Linie Schriftdeutsch lernen und verstehen. Es ist wünschenswert und wichtig, die Schweizer Mundarten zu bewahren, aber nicht mit der Landeskarte, sondern mit Spezialkarten, Wörterbüchern und Erzählungen.

  • Joseph Thomas Halytskyj, Oberdorf 50, 8222 Beringen, Email: joseph.halytskyj@ktsh.ch, Sekretär der Flurnamenkommission des Kantons Schaffhausen. Stellungnahme vom 22. 11. 2006:
        Grundsatz: Man schreibt unter Einhaltung einschränkender Regeln, wie man spricht. Glaubensfrage oder wie schreibt man's richtig? Richtlinien alt oder neu, wie man's macht ist's falsch!
        Der Schreibende ist jetzt seit gut zehn Jahren mit der Erhebung und Erfassung von Flurnamen beschäftigt und weiss wovon er spricht oder schreibt. Es ist doch erstaunlich, was für ein Echo die Toponymischen Richtlinien des Bundes zur Schreibweise der Lokalnamen ausgelöst haben. Leider ist der positive Ansatz dieser Weisungen völlig verkannt worden und wird nun durch eine unsachgemässe weit übers Ziel hinausschiessende, einseitig Diskussion in Frage gestellt. Man will oder kann den positiven Ansatz der neuen Toponymischen Richtlinien nicht sehen. Wie hoch die Emotionswellen zu diesem Thema gehen, konnte man an der Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie (Thema "Die neuen Toponymischen Richtlinien") in Schaffhausen miterleben. Hier durften wir dann einen Vortrag geniessen, mit einer wahren "Bildli" und "Google" Flut, nach dem Motto, wie sag ich's den uneinsichtigen Flurnamenmenschen, dass sie auf dem falschen Weg oder Wäg? sind. Eigentlich schade für die ganze Mühe.
        Sprache ist ein Allgemeingut, das sind auch unsere Flurnamen, darum kann jeder mitreden und soll mitreden, wenn dies auf einer sachlichen Ebene geschieht. Das ist leider im Moment nicht der Fall, ich finde das haben unsere Flurnamen, äxgüsi oder ääxgüsi? Lokalnamen, nicht verdient.

  • Franz Klingenberg, dipl. Ing. ETH, 9200 Gossau. Stellungnahme vom 23. 11. 2006:
        Die Landeskarte als offizielles Kartenwerk hat neben zahlreichen weiteren Kartenprodukten eine Sonderstellung. Ihre Flurnamen sind eine Namensfraktion, welche ausgeprägt im grossmassstäblichen Bereich sichtbar wird. Als lokale Orientierungselemente in der (Offset-)gedruckten Karte im Allgemeingebrauch wichtig, sind die Namen informationstechnisch heute in den digitalen Kartenwerken aber auch als primäre Zugriffsschlüssel zu Datenbeständen verschiedener Kategorien nutzbar. Solche Schlüssel sollten formale und zeitliche Konstanten sein.
         Toponymie - Wissensbereich der geographischen Namen *) - erfordert verschiedene Dokumentations-Instrumente um ihrer Vielschichtigkeit gerecht zu werden, davon sind Ortsnamenbücher ein Bereich, die Geschichte(n) zu Namen ein weiterer. Prof. Eduard Imhof schrieb seinerzeit. Eine kompromissfreie Lösung wäre nur in einer mundartlichen Spezialkarte mit phonetischen Lautzeichen möglich. Und Dr. Hermann Wanner: Ohne Benützung phonetischer Zeichen wird es nie gelingen, der reichen Vielfalt der Mundart gerecht zu werden mit all den Vokalen, Umlauten, verschieden ausgesprochenen Konsonanten und auch der Betonung. So wird auch eine konsequente Mundartschreibung in den Karten in jeder Hinsicht unbefriedigend sein.
        Mit thematischem Output von GIS ist diese angesprochene Spezialkarte eine Lösungsmöglichkeit. Jedoch: Doppellaute in Normalschriftzeichen oder zusätzliche phonetische Lautzeichen sind nicht jedermanns Sache. Ergreifen wir doch aktuelle Hilfen: Originalton, auf den über aktive Lokalnamen in klassischer Schreibweise in digitalen Karten zugegriffen werden kann, ist besser. Der Entscheid für den Offsetdruck bedeutet das Aushandeln eines Kompromisses zwischen gegensätzlichen Aspekten. Dabei gibt es Verluste auf mehreren Seiten. So war es rückblickend abschliessend, was uns etwas anachronistisch anmutet. Denn mit Vorblick sind wir nun in vielfach komfortablerer Lage: der Flurname als primärer Zugriffschlüssel auf viele Wissensgefässe kann mit grossem Vorteil bleiben, was er in bisheriger Schreibweise nach den Weisungen von 1948 war. Die Zugriffstechniken von GIS, Hypertext, Multimedia, Hypermedia an PC und Internet ersparen es uns, gordische Interessenkonflikt-Knoten auflösen zu müssen, befreien uns aus einem Käfig. Der Zugriffschlüssel öffnet die Türen zur Toponymie, u.a. auch zu den stillen Schätzen der Namenbücher. Wie sich dies anfühlt, mögen annähernde Beispiele zeigen. Aktive Namen: Wie in der GIS-Funktion bei [Twixtel-TwixRoute] in der Karte für ein adressiertes Haus beim Darüberfahren mit dem Cursor dessen Bewohner und ihre Tel.Nr. aufscheinen, liessen sich die Multimediaprodukte wie Swiss Map 25 ausbauen mit weiteren präzisierenden Angaben zu anderen Namenschreibweisen und mit Phonogrammen, was z.B. Notfallzentralen dienen würde. 
        Einen Eindruck des Ton-Zugriffes vermittelt [Encarta-Enzyklopädie von Microsoft]: der Ortsname Bergenin Norwegen wird angeklickt > via Artikel über Bergen > Edvard Grieg > lassen sich Phonogramme aktivieren. Den Originalton des gesprochenen Wortes hören Sie in Encarta bei Winston Churchillund Gerhart Hauptmann
    Es ist zu vermuten, dass mit diesen Aussichten die Arbeit in Nomenklaturgremien nochmals herausfordernder wird und die digitale Landeskarte noch mehr Zuspruch gewinnt.
        *) KN Kartographischen Nachrichten August 2006 EuroGeoNames (EGN) - Aufbau einer geographischen Namendateninfrastruktur 

  • Kaspar Kundert, Geschäftsführer ESRI Geoinformatik AG, Zürich. Stellungnahme vom 20. 11. 2006:
        Die engagierten Vorträge an der SGK Herbsttagung zeigten die Dimension eines Themas, das auf den ersten Blick von vielen, die nicht direkt an der Diskussion beteiligt sind, eher belächelt wird. Persönlich gefällt mir ich die heutige Schreibweise auf den Landeskarten gut und ich bin der Meinung, wir sollten an den heutigen Regeln möglichst wenig ändern. So sympathisch die vermehrte Verwendung von Dialekt klingen und aussehen mag, der Lesbarkeit und Nutzbarkeit der Karten ist dies aber sicherlich nicht zuträglich. Mir ist es ein Anliegen Lokalnamen und Flurnamen zu finden, sei dies auf einer Karte, mit Google oder in einer Datenbank. Sekundär für mich ist in diesem Zusammenhang, woher die Lokalnamen stammen. Dieser Aspekt ist besser in separaten Publikationen festzuhalten.

  • Martin Probst, dipl. Vermessungs-Ing. FH, Tele Atlas, Director Regional Sales D/A/CH, 5432      Neuenhof. Stellungnahme vom 21. 11. 2006.
    An der Herbsttagung der SGK vom 3. November 2006 wurde mir das Spektrum der möglichen Meinungen zu diesem Thema so richtig vor Augen geführt. Ich kann mich allerdings nicht auf die Seite der Historiker und Namenkundler schlagen, welche die Landeskarte als Archiv für die lokal gültige Schreib- oder Sprechweise der Lokalnamen sehen. Ich bin der Meinung, dass die Karte primär ein Lokalisierungs- und Navigationsinstrument ist, und daher leicht lesbar und für ein breites, internationales Publikum einsetzbar sein muss. Ein Überladen der Karten mit mundartisiertenLokalnamen würde diesen Zweck nicht unterstützen. Die neue Schulkarte des Kantons Schaffhausen ist in diesem Sinne ein abschreckendes Beispiel. Aus diesen Gründen finde ich die heute geltenden Regelungen unterstützens- und beibehaltenswert.

  • Thomas Schulz, Dipl. Ing., Neuchâtel, Leiter Thematische Kartographie am Bundesamt für Statistik. Stellungnahme vom 21.11.2006:
        Die Weisungen von 1948 scheinen mir ein guter und begründeter Kompromiss zu sein, für den ich keinen Änderungsbedarf sehe. Die Landeskarten sind allgemein verständlich und bewährt. Ihre Einträge wurden bisher millionenfach von offizieller und privater Seite referenziert - allein die Folgekosten und die anschliessende Sprachverwirrung sollten eine Änderung ausschliessen. Topographische Karten dienen der Orientierung, und diese brauchen vor allem Ortsfremde. Deshalb sollten sie aus meiner Sicht so standardisiert wie möglich sein, um von vielen Benützern verstanden zu werden. Eine standardisierte, offizielle Amtssprache der Schweiz ist Deutsch. Wir würden auch kaum auf die Idee kommen, eine Weltkarte in einem Schulatlas in Lokalsprachen zu beschriften, wenn er im Geographieunterricht allgemein Verwendung finden soll. Schliesslich werden Namen in vielen Ländern, auch in Deutschland, völlig anders ausgesprochen als sie geschrieben sind, und ich kann kein Problem darin erkennen. Gleichwohl ist es ein wichtiges Anliegen, Mundarten zu bewahren und die Wurzeln von lokalen Namen zu wissen. Dies gehört für mich aber in thematische Karten (oder Layer), die man zusätzlich zu den offiziellen Karten führen kann. Bei einer allfälligen Änderungsdiskussion möchte ich anregen, in jedem Fall auch die französischen und italienischen Landesteile mit einzubeziehen, um deren Meinung und Vorschläge zu hören.

  • Prof. Dr. h.c. Peter Ziegler, Historiker, Wädenswil, Stellungnahme vom 20. 11. 2006:
        Die Referate Gurtner, Garovi und Schlatter haben mich in meiner Ansicht bestärkt, dass ein Festhalten an den Weisungen 1948 sinnvoll ist. Wohin Abweichungen führen könnten, offenbarten mir das Referat Richli und ein Blick auf die neue Schulkarte des Kantons Schaffhausen. Landkarten werden nicht in erster Linie von Einheimischen gelesen, sondern meist von Fremden ohne Kenntnisse der lokalen Mundart. Die Schreibung gemäss Weisung 1948 hat sich nach meinen Erfahrungen als Kompromiss bewährt. Verantwortliche, haltet daran fest!


Quellennachweis für die Fotografien: Webseite der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie, Bildergalerie Herbsttagung 2006 in Schaffhausen

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25. Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG), Entwurf. Rechtskräftiger Text siehe Kap. 41

Ein Klick zeigt den Entwurf dieses Gesetzes (PDF, 67 KB)


Vier Artikel dieses Gesetzes zeigen dessen Bedeutung für die Lokalnamen:

(Hervorhebungen in Kursivschrift durch den Verfasser dieser Webseite)

  • 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
    Art. 1, Zweck
    "Dieses Gesetz bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörde von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaftund der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen."

  • 2. Kapitel: Grundsätze
    1. Abschnitt: Qualitative und technische Anforderungen
    Art. 4, Harmonisierung, Absatz 1:
    "Die qualitativen und technischen Anforderungen an Geodaten und Geometadaten sind so festzulegen, dass ein einfacher Austausch und eine breite Nutzung möglich sind."

  • Art. 7, Geografische Namen
    "Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die geografischen Namen. Er regelt namentlich die Zuständigkeiten, das Verfahren und die Tragung der Kosten."

  • Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
    "Das Bundesgesetz vom 21. Juni 1935 über die Erstellung neuer Landeskarten wird aufgehoben."



Persönliche Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite zum vorliegenden Entwurf "Geoinformationsgesetz"

Lokalnamen (Flurnamen) gehören zu den Geoinformationen gemäss Geoinformationsgesetz. Sie haben grosse strategische, politische, soziale, rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung. Sie sind so festzulegen, dass ein einfacher Austausch und eine breite Nutzung möglich ist für Gesellschaft, Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft. Lokalnamen (Flurnamen) auf Landeskarten und in der Amtlichen Vermessung dürfen nicht zum Spielball für Linguisten verkommen.


Der Bundesrat hat am 6. September 2006 das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum neuen Bundesgesetz über Geoinformation zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden der Eidg. Räte verabschiedet. Der Nationalrat hat das Gesetz am 6. März 2007 beschlossen. Im Laufe des Jahres 2007 wird auch der Ständerat dieses Gesetz behandeln.

Nachstehend der Text, den das Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf seiner Internetseite veröffentlicht hat: 

"Die strategische, politische, soziale, rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung der Geoinformation nimmt unaufhaltsam zu. Studien zeigen, dass heute zwischen 60 und 80 Prozent aller politischen, wirtschaftlichen und privaten Entscheidungen einen räumlichen Bezug aufweisen. Die Daten, neuen Technologien und Verfahren im Bereich der Geoinformation werden immer intensiver genutzt. Dies hat zu einer unvollständigen gesetzlichen Ordnung in diesem Gebiet geführt."

"Mit dem Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) soll sichergestellt werden, dass den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Forschung Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, in der richtigen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem auf nationaler Ebene verbindliche bundesrechtliche Standards für die Erfassung, Modellierung und den Austausch von Geodaten, insbesondere von Geobasisdaten des Bundesrechts festgelegt werden. Weiter sollen innerhalb der Bundesverwaltung Zuständigkeiten und Kompetenzen für eine Koordination der Geoinformation, eine einheitliche Klassifizierung sowie einheitliche Tarifierungsgrundsätze der grundlegenden Geoinformationen definiert und die Finanzierung, das Urheberrecht und der Datenschutz geregelt werden."

"Geoinformationen entstehen aus raumbezogenen Daten, welche die Gegebenheiten eines Landes beschreiben - sei es durch Koordinaten, Ortsnamen, Postadressen oder andere Kriterien. Sie bilden die Basis für Planungen, Massnahmen und Entscheidungen aller Art, in der Verwaltung genauso wie in der Politik, der Wirtschaft und Wissenschaft oder im Privatbereich. Beispiele für solche Geodaten bildet der Plan für das Grundbuch, der durch die amtliche Vermessung erstellt wird, oder der Zonenplan. Ohne Geoinformationen und die ihnen zu Grunde liegenden Geodaten wäre eine gut funktionierende direkte Demokratie undenkbar. Ihr enormes Potenzial - in politischer wie in volkswirtschaftlicher Hinsicht - macht Geoinformationen zu einem Wirtschaftsgut ersten Ranges."

"In der Bundesverwaltung liegen über Hundert verschiedene Geodatensätze vor. Eine noch grössere Menge an Geodatenbeständen findet sich auf kantonaler und kommunaler Ebene. All diese Informationen wurden mit erheblichen Kosten erhoben und verkörpern insgesamt einen enormen, auf mehr als 5 Milliarden Franken geschätzten Wert. Bei weitem die wichtigsten Nutzer der Geodaten der öffentlichen Hand sind die Dienststellen der öffentlichen Verwaltung selbst bzw. Dritte, die im öffentlichen Auftrag handeln."


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26. Verordnung über geografische Namen (GeoNV), Version 20. 11. 2006. Rechtskräftiger Text siehe Kap. 42.


Frist für Vernehmlassungen im Anhörungsverfahren: 26. Februar 2007

Ein Klick zeigt den Entwurf dieser Verordnung (PDF 38 KB)
[Version 11, 20. 11. 2006, Entwurf für Anhörung/Ämterkonsultation]




Zwei  Artikel dieser Verordnung sind von Bedeutung für die Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen): 

(Hervorhebungen in Kursivschrift durch den Verfasser dieser Webseite)

  • 1. Abschnitt: Grundlagen
    Art. 1, Zweck
    "Geografische Namen dienen zur Verständigung über Örtlichkeitenund sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich gemäss der vorliegenden Verordnung verwendet werden."

  • Art. 4, Allgemeine Regel
    "Geografische Namen sollen einfach schreib- und lesbar sein sowie eine allgemeine Akzeptanz aufweisen."



Persönliche Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite zum vorliegenden Entwurf "Verordnung über geografische Namen"

Die oben zitierten Artikel 1 und 4 entsprechen der "Weisung 1948" und damit der bisherigen Praxis der meisten deutschsprachigen Kantone. Im Widerspruch dazu haben die Kantone Thurgau und Schaffhausen die bisherige Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) geändert und eine extremmundartliche Schreibweise eingeführt. Das Bundesamt für Landestopografie hat diese Entwicklung nicht nur toleriert, sondern sogar gefördert mit den beiden bisher gescheiterten Versuchen, die "Weisung 1948" zu ersetzen durch die "Toponymischen Richtlinien 2005" oder durch den "Leitfaden 2006"! Ich befürchte, dass das Bundesamt für Landestopografie die bisherigen Absichten weiter verfolgen wird, trotz der neuen Artikel 1 und 4. Um dies zu verhindern, muss die Öffentlichkeit im laufenden Anhörungsverfahren dafür sorgen, dass der Verordnung über geografische Namen Zähne eingesetzt werden. Lokalnamen (Flurnamen) auf Landeskarten und in der Amtlichen Vermessung dürfen nicht zum Spielball für Linguisten verkommen.

Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterbreitet die Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz dem Anhörungsverfahren. Frist: 26. Februar 2007. 

Link zur Webseite (Die folgenden Unterlagen wurden später [Stand 17. 06. 2007] von der Webseite genommen.)

Auf dieser Webseite stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
  • "Vorlage 1" bis "Vorlage 10": Es handelt sich um die 10 Verordnungen zum Geoinformationsgesetz, welche zur Anhörung unterbreitet werden. Frist: 26. Februar 2007. "Vorlage 7" ist die Verordnung über geografische Namen (GeoNV).
  • "Bericht": Ein 46-seitiger "Erläuternder Bericht vom 30. Nov. 2006. Verordnungsrecht zum Geoinformationsgesetz"
  • "Begleitschreiben": Brief des Bundesamtes für Landestopografie (swisstopo) vom 28. 11. 2006, unterzeichnet von Direktor Jean-Philippe Amstein.
  • "Adressatenliste": 26 Kantonale Fachstellen und 31 Adressaten unter dem Titel "Interessierte Kreise".

Diese Unterlagen wurden später [Stand 17. 06. 2007] von der Webseite genommen.


Struktur der Verordnung über geografische Namen (GeoNV):

  1. Grundlagen
  2. Geografische Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung
  3. Strassennamen
  4. Ortschaftsnamen
  5. Gemeindenamen
  6. Stationsnamen
  7. Koordination
  8. Schlussbestimmungen


Begriffe und Struktur der Verordnung (PDF 12 KB)




Beibehalten des Begriffes "Lokalnamen (Flurnamen)"
Im Art. 3 lit. h der GeoNV wird der Begriff "Topografische Objekte" definiert. Dieser neue Begriff entspricht ungefähr dem, was auf dieser Webseite mit der Bezeichnung "Lokalnamen (Flurnamen)" gemeint ist. Solange die GeoNV nicht rechtskräftig ist, wird auf dieser Webseite weiterhin der Begriff "Lokalnamen (Flurnamen)" verwendet.


Später erschienene Versionen:

Verordnung über geografische Namen (GeoNV),
Version 14, 19. April 2007; bereinigt. (PDF, 33 KB)
   

Erläuternder Bericht, Verordnungsrecht zum Geoinformationsgesetz (GeoIG)
vom 30. April 2007 (PDF, 725 KB)
  



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27. Persönliche Vernehmlassung im 1. Anhörungsverfahren, Februar 2007

Frist: 26. Februar 2007


Diese Vernehmlassung steht zur freien Verfügung für Kopien oder Bearbeitungen. 

Weitere Informationen in den Kapiteln 25 und 26
An das Bundesamt für Landestopografie

Projekt GeoIG
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern

Hombrechtikon, 21. Februar 2007

Anhörungsverfahren Geoinformationsgesetz (GeoIG)
Stellungnahme zur Verordnung über geografische Namen (GeoNV)


Sehr geehrter Herr Direktor,

ich nehme wie folgt Stellung zur Verordnung über geografische Namen (GeoNV):

Der Wortlaut des Artikels 7 GeoNV im Entwurf:

Art. 7, Allgemeine Regeln
(1) Das Bundesamt für Landestopografie erlässt allgemeine Regeln für die geografischen Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung.
(2) Die allgemeinen Regeln bestehen aus:
   a. den Allgemeinen Toponymischen Richtlinien;

   b. den Regelungen für die unterschiedlichen Regionen der Landessprachen;
(3) Die Eidgenössische Vermessungsdirektion legt Art und Umfang der Umsetzung der allgemeinen Regeln für die geografischen Namen der amtlichen Vermessung fest.

A.  Antrag auf Änderung und Ergänzung des Artikels 7, Absatz 2 im folgenden Sinne:
  • Es werden keine Toponymische Richtlinien erlassen.
  • Die Weisungen 1948 werden beibehalten.
  • Die heutige Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) bleibt unverändert.
    Es gelten die beiden folgenden Ausnahmen:
  • 1. Ausnahme: Die heutige Schreibweise eines Lokalnamens (Flurnamen) für eine bestimmte Örtlichkeit wird verändert, wenn die Schreibweisen auf Landeskarte, Grundbuch- und Übersichtsplan nicht übereinstimmen.
  • 2. Ausnahme: Die Schreibweise eines Lokalnamens (Flurnamen) für eine bestimmte Örtlichkeit wird nötigenfalls verbessert, wenn die heutige Schreibweise bisher noch nie nach den Weisungen 1948 bearbeitet worden ist.
B. Begründung
  • Es ist seit 1948 nicht gelungen, über alle Gebiete der deutschsprachigen Schweiz eine einheitliche Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) zu erhalten. Wer realistisch denkt,  muss sich damit abfinden, dass dies auch in den nächsten 50 Jahren kaum möglich wäre.
  • Im Gegensatz zur Situation im Jahre 1948 stellt sich heute nicht mehr die Frage, wie man Lokalnamen (Flurnamen) schreiben soll. Wichtigstes Ziel ist heute, dass "geografische Namen zur Verständigung über Örtlichkeiten dienen" (Art. 1 GeoNV). Dieses Ziel kann nur erreicht werden, indem der heutige Namenbestand mit all seinen Unzulänglichkeiten "eingefroren" wird. 
       Eine Analogie kann in den Familiennamen gesehen werden. Diese dienen zur Identifikation von Personen. Es käme niemanden in den Sinn zu prüfen, ob Meier oder Maier die besseren Schreibweisen sind als Meyer. Und erst recht käme niemand auf die Idee, die Schreibweise seines Familiennamens Meier in Meyer zu ändern!
  • Geodaten sollen "den Behörden..., der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch [und] einfach... zur Verfügung stehen." Diese Forderung in Artikel 1 des Geoinformationsgesetzes gilt besonders auch für die Lokalnamen (Flurnamen), denn diese sind ein besonders weit verbreitetes Element der Geodaten. Darum dürfen Lokalnamen (Flurnamen) auf Landeskarten und in der Amtlichen Vermessung nicht zum Spielball für Linguisten verkommen.
C. Belege
  • In den vier thurgauischen Gemeinden Bichelsee-Balterswil, Eschlikon, Sirnach und Wängi wurde die Schreibweise von 55 % aller Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte verändert.
    [Quelle: Analyse vom 10. 08. 2005 im Kapitel 6 der Webseite www.lokalnamen.ch].
  • Zahlreiche Lokalnamen mit veränderter Schreibweise in den Kantonen Thurgau und Zürich. [Quelle: Kapitel 10.2 der Webseite www.lokalnamen.ch].
  • Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis. Kanton Thurgau. Ausgabe 2005. Für 1'265 Siedlungen gibt es 2'178 Schreibweisen!
    [Quelle:  Kapitel 10.3 der Webseite www.lokalnamen.ch].
  • Konsequente Anwendung der Schreibweise in Mundart im Kanton Schaffhausen.
    [Quelle: Referat von Alfred Richli vom 3. 11. 2006 im Kapitel 24 der Webseite www.lokalnamen.ch].
  • In den Jahren 2005 und 2006 versuchte das Bundesamt für Landestopographie zwei Mal mit neuen Richtlinien die bewährte gemässigte Schreibweise gemäss Weisung 1948 abzuschaffen. Bei keinem dieser Vorstösse wurden die finanziellen und administrativen Folgen einer Änderung der Schreibweise seriös abgeklärt.
    [Quelle: Kapitel 9 und 20 der Webseite www.lokalnamen.ch].

D. Legitimation zur Teilnahme am Anhörungsverfahren

  • Die zur Anhörung Eingeladenen sind auf einer Adressatenliste verzeichnet. Die öffentliche Publikation durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport auf der Webseite www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#VBS wäre sinnlos, wenn der Teilnehmerkreis auf die Eingeladenen beschränkt wäre.
  • Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) lautet: "Jede Person und jede Organisation kann sich an einem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und eine Stellungnahme einreichen." Gemäss Art. 2 der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061.1) gilt diese Bestimmung sinngemäss auch für Anhörungen.


Freundliche Grüsse
Paul Märki, Ingenieur-Geometer, Waffenplatzstrasse 26, 8634 Hombrechtikon


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28. Presse 2007


Siehe auch die Kapitel Presse  2006   2007   2008   2009   2010   2011
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Tages Anzeiger

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Flurnamen sollen gut lesbar sein


Flurnamen sollen gut lesbar sein

Tages Anzeiger vom 11. Januar 2007.
Mit Martin Schlatter sprach Sabine Arnold.


Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels (PDF, 507 KB)

Einige Zitate aus diesem Artikel:

  • Landesweit wird heftig über die Schreibweise von Flurnamen getritten. Martin Schlatter aus der Au vertritt eine deutliche Meinung, gegen eine "extrem mundartliche" Schreibung.
  • Martin Schlatter hat an der ETH Kulturingenieur studiert, diese Fachrichtung beschäftigt sich mit Vermessung, Planung und Umwelt. Seine berufliche Karriere begann er als Mitarbeiter in einem Geometerbüro in Adliswil. Seit 1989 leitet er das Zentrum für das geografische Informationssystem des Kantons Zürich (GIS-ZH). Seine Fachabteilung vernetzt unzählige raumbezogene Daten (z.B. Naturschutzgebiete, belastete Standorte, Haltestellen des ÖV oder statistische Daten). Der 51-jährige ist verheiratet, Vater zweier Söhne (16- und 19-jährig) und lebt seit gut 20 Jahren in der Au. (sa)
  • Die Schweizerische Organisation für Geo-Information (SOGI) ist die schweizerische Dachorganisation für den interdisziplinären Einsatz von Geoinformation.
  • Es ist das Anliegen der SOGI, Flurnamen nicht zu verändern, nur weil man sie sprachlich verbessern will.
  • Verändern wir die Schreibweise der Flurnamen, müssen wir schweizweit mit schätzungsweise 100 Millionen Franken Kosten rechnen.


Text des Leserbriefes



Tages Anzeiger vom 13. Januar 2007, Leserbrief.


Text des Leserbriefes (PDF, 118 KB)





Vollstndiger Text



Im Artikel "Lokalnamen auf Landeskarten" weise ich hin:
- auf die vorliegende Webseite und
- auf die Vernehmlassungsfrist vom 26. 02. 2007.

Text des Artikels (PDF, 443 KB)

tec21, Die Fachzeitschrift für Architektur, Ingenieurwesen und Umwelt, Nr. 6, Zürich, 5. Februar 2007. Seite 10, Rubrik Magazin.



 
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Persönliche Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite zum nebenstehenden Interview im Sonntags-Blick: Martin Gurtner vom Bundesamt für Landestopografie hat nach meiner Meinung den Verfasser des Blick-Interviews Daniel Jaggi falsch informiert:

  1. Das Hochdeutsche habe sich eingeschlichen und nun herrsche ein Sprach-Chaos.
    Meine Meinung: Das Sprach-Chaos herrscht, weil im Widerspruch zur Weisung 1948 mit Unterstützung des Bundesamtes für Landestopografie begonnen wurde, eine mundartnahe Schreibweise einzuführen.
  2. Jetzt sollen die Flurbezeichnungen wieder in den Dialekt zurückübertragen werden.
    Meine Meinung: Gemäss nationalrätlicher Debatte vom 6. März 2007 ist soll die heutige Schreibweise beibehalten werden.
  3. Das Bundesamt für Landestopografie gebe noch dieses Jahr einen Leitfaden heraus. 
    Meine Meinung: Gemäss den übereinstimmenden Stellungnahmen von Fachverbänden, Städteverband und Gemeindeverband dürfen keine neuen Vorschriften über die Schreibweise erlassen werden. Die Weisungen 1948 sind beizubehalten.




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Sonntag-Blick vom 18. März 2007, Seite 18

 

Text des Interviews (PDF, 448 KB)

Wortlaut des Interviews:

Schluss mit Sprachsalat auf unseren Landkarten
CHAOS Unsere Landkarten sind so schweizerisch, wie es nur geht: detailliert, umfassend, präzise. Dennoch hat sich auch hier das Hochdeutsche eingeschlichen. Bei Flurnamen herrscht teilweise ein regelrechtes Sprach-Chaos.Mal heisst es "Bärenboden", mal "Bärebode", mal "Auf der Fluh", mal "Uf dr Flue". Jetzt sollen die oftmals in Schriftsprache eingetragenen Flurbezeichnungen wieder in den Dialekt zurückübertragen werden. "Uns ist es ein Anliegen, dass sie den jeweils gesprochenen lokalen Dialekt wiedergeben", sagt Martin Gurtner vom Bundesamt für Landestopografie. Denn: "Unsere Karten sind ein Kulturgut."
     Das Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo) in Bern wird deshalb noch dieses Jahr einen Leitfaden herausgeben.Dieser gilt allerdings nur als Empfehlung, da jeder Kanton für die Schreibweise der Namen selber zuständig ist. Gurtner: "Es macht aber schlicht keinen Sinn, wenn beispielsweise der Kanton Zürich die Römerstrasse als Römerstrasse bezeichnet und der Kanton Thurgau als Röömerstroos."

DANIEL JAGGI





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Aargauer Zeitung AZ vom 12. April 2007, Seiten 1 und 4

Daniel Friedli: Knatsch um Horen, Wäge und Fälder

Vollständiger Text (PDF; 364 KB)

Ausschnitte aus dem Text:
  • Kulturingenieur Martin Schlatter, Vertreter der SOGI (Schweizerische Organisation für Geo-Information), warnt vor dem Aufwand bei einer Änderung der Schreibweise.
  • Der Gemeindeverband befürchtet, dass eine Praxisänderung von den Ortsplänen bis hin zum Grundbuch erhebliche Umstellungs- und Anpassungskosten verursachen würde. "Es scheint eine Kleinigkeit zu sein, aber die Rechtssicherheit hängt daran, sagt Vizedirektorin Maria Luisa Zürcher."
  • Die SBB wollen die alten Weisungen beibehalten, weil sie Angst davor haben, dass ihre Stationsnamen plötzlich nicht mehr mit den geografischen Namen übereinstimmen.
  • Die Post gibt zu bedenken, dass mundartliche Schreibweisen ihr die Arbeit erschweren.
  • Die Rettungsflugwacht pocht darauf, dass die Namen möglichst leicht zu lesen seine. Sonst werde die telefonische Übermittlung im Notfall schwieriger. 



 
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Basellandschaftliche Zeitung vom 12. April 2007
Daniel Friedli: Knatsch um Horen, Wäge und Fälder

Vollständiger Text (PDF, 27 KB)
Es handelt sich um denselben Text wie in der oben angeführten Aargauer Zeitung. 



 
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Solothurner Zeitung vom 12. April 2007
Daniel Friedli: Knatsch um Horen, Wäge und Fälder

Vollständiger Text (PDF, 25 KB)
Es handelt sich um ungefähr denselben Text wie in der oben angeführten Aargauer Zeitung. 



 
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Zofinger Tagblatt vom 12. April 2007
Daniel Friedli: Knatsch um Horen, Wäge und Fälder

Vollständiger Text (PDF, 58 KB)
Es handelt sich um ungefähr denselben Text wie in der oben angeführtenAargauer Zeitung. 




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Schaffhauser Nachrichten vom 16. April 2007, Seite 6
Daniel Friedli: Knatsch um Horen, Wäge und Fälder

Vollständiger Text (PDF; 529 KB)

Es handelt sich um ungefähr denselben Text wie in der oben angeführten Aargauer Zeitung. 
Zusätzlich ist jedoch ein Kapitel beigefügt mit dem Titel:
"Dialektomanie: Schaffhauser Flurnamenkommission verwahrt sich dagegen".
Daraus geht hervor, dass die Schaffhauser Flurnamenkommission ihre Arbeit mit Unterstützung des Nationalfonds während einiger Jahre noch weiter fortsetzen wird.



 
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Die Südostschweiz vom 20. April 2007
Daniel Friedli: Streit um Horen, Wäge, und Fälder auf neuen Landkarten

Vollständiger Text (PDF, 360 KB)
Es handelt sich um ungefähr denselben Text wie in der oben angeführten Aargauer Zeitung. 



 
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Werdenberger & Obertoggenburger vom 20. April 2007
Daniel Friedli: Streit um Horen, Wäge, und Fälder auf neuen Landkarten

Vollständiger Text (PDF, 351 KB)
Es handelt sich um ungefähr denselben Text wie in der oben angeführten Aargauer Zeitung. 



 
Bote der Urschweiz

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Dr. Viktor Weibel, Schwyz, Projekt Orts- und Flurnamenbuch des Kantons Schwyz und Mitglied der Nomenklaturkommissionen von Schwyz und Nidwalden.

In Zusammenarbeit mit dem Historiker Albert Hug schrieb er beispielsweise:
- Urner Namenbuch, 4 Bände, Altdorf 1988-1991,
- Nidwaldner Orts- und Flurnamen, 5 Bände, Stans 2003.



Bote der Urschweiz vom 20. April  2007
Daniel Friedli: Streit um Horen, Wäge, und Fälder auf neuen Landkarten
Es handelt sich vermutlich um ungefähr denselben Text wie in der oben angeführten Aargauer Zeitung. 

Bote der Urschweiz vom 1. Mai 2007
Dr. Viktor Weibel: Leserbrief "Regelung wäre klar"
Vollständiger Text dieses Leserbriefes (PDF, 927 KB)

Ausschnitte aus diesem Leserbrief:
  • Im Folgenden schreibe ich davon, wie das Problem der richtigen Schreibweise von Orts- und Flurnamen zumindest in den Kantonen Schwyz und Nidwalden angegangen wird. Die verantwortlichen Stellen benutzen die Daten, die ihnen die Namenforschung liefert. In Nidwalden betrifft dies das im Jahre 2003 erschienene Werk "Nidwaldner Orts- und Flurnamen" und in Schwyz die Daten aus dem Projekt "Orts- und Flurnamenbuch des Kantons Schwyz". Die Schreibweise der Namen basiert in beiden angezeigten kantonalen Forschungswerken auf den Wegweisungen, wie sie 1948 formuliert worden sind [Weisungen 1948]. Diese fordern eine mundartnahe Schreibweise, aber keine reine mundartliche Schreibweise.
  • In Schwyz und Nidwalden hält man sich an die[se] moderaten und brauchbaren Weisungen [Weisungen 1948].
  • Im Kanton Thurgau ist man etwas gar eigenmächtig dazu gekommen, die Namen sehr mundartgerecht zu schreiben, mit dem Nachteil, dass sie weder für Einheimische noch für Auswärtige leicht in ihrer Bedeutung erfasst werden können. Diese Art des Vollzugs hat wesentlich zum Aufstand der Gegner beigetragen. Aber letztlich ist das ein Problem des Kantons Thurgau, und man muss sich dort selber mit dem eigenen Kuckucksei herumschlagen, vor allem, weil man diesen Weg eigenmächtig und ohne Absprache mit den verschiedenen mit den Namenfragen beschäftigten Institutionen und Instanzen der Deutschschweiz begonnen hat.
  • Es zeigt sich, dass man im Allgemeinen in jenen Kantonen, wo man die oben erwähnte moderate mundartnahe Schreibweise [Weisungen 1948] verwendet, nur in seltenen Fällen auf Unverständnis stösst.



  
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NZZ am Sonntag



NZZ am Sonntag vom 17.Juni 2007
Markus Häfliger: Bund stoppt Dialektwelle auf der Landeskarte
Vollständiger Text (PDF, 587 KB)

Dieser Artikel nimmt Bezug auf das Kreisschreiben vom 6. Juni 2007 der Eidgenössischen Vermessungsdirektion an die kantonalen Vermessungsaufsichten.

Ausschnitte aus dem Text:
  • Ein monatelanger Konflikt um die Lokal- und Flurnamen in den Landeskarten scheint gelöst: Der Bund weist die Kantone an, auf extrem mundartliche neue Schreibweisen zu verzichten.
  • Solche [mundartnahe] Dialektformen seien für Auswärtige kaum lesbar, argumentiert die Schweizerische Organisation für Geo-Information (SOGI) im Internet.
  • Jetzt versichert der stellvertretende Swisstopo-Direktor Fridolin Wicki, das Bundesamt habe "gar nie revolutionäre Änderungen geplant". Die Auseinandersetzung beruhe im Wesentlichen auf "Missverständnissen". Am 2. Mai haben sich die SOGI und Swisstopo in Zug zu einer Aussprache getroffen.
  • Als Resultat hat Swisstopo den Brief verschickt; die SOGI musste sich verpflichten, sich nicht mehr in den Medien zum Sprachstreit zu äussen.
  • Auf politischer Ebene kämpften unter anderem die Nationalratsmitglieder Kathy Riklin (cvp.) und Ruedi Aeschbacher (evp.) gegen die Mundartwelle.


Siehe auch Kommentar zu diesem Artikel von Jens-Rainer Wiese.



     
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LE TEMPS,1211 Genève 2




Le Temps vom 21. Juni 2007
Catherine Cossy: La topographie rendue folle par les dialectes
Vollständiger Text (PDF, 84 KB)

Ausschnitte aus dem Text:
  • SUISSE ALEMANIQUE. Riispärg ou Risperg? Les cantons alémaniques optent de plus en plus pour des noms de lieux dialectaux. Polémique. 

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    Dans les bureaux de Swisstopo à Wabern (BE) Photo: Keystone

  • L'exemple est régulièrement cité pour démontrer la gravité du problème: les premiers secours ont eu toutes les peines à trouver le motard grièvement blessé qu'on leur avait signalé à la Kehlhofstrasse, parce qu'entre-temps, l'index des rues de la localité ne comportait plus qu'une Chälhofstrasse dans leur système de navigation par satellite.
  • Alors que les petits Alémaniques sont de plus en plus tenus de pratiquer le Hochdeutsch dès le jardin d'enfants, il reste un champ d'action privilégié pour les défenseurs du dialecte: les cartes géographiques. Le sujet, identitaire, donc hautement émotionnel, refait régulièrement surface. Après avoir tenté maladroitement de mettre de l'ordre dans la transcription des noms locaux de Suisse alémanique, l'Office fédéral de la topographie Swisstopo essaie de freiner l'ardeur des tenants de la prononciation locale. Dans une circulaire envoyée au début de juin, les cantons sont priés de renoncer provisoirement à toute modification de leurs lieux-dits.
  • A l'époque de la Carte Dufour, la mère de toutes les cartes nationales suisses établie par le  durant la première moitié du XIXe siècle, on s'était contenté de préciser qu'un seul nom par lieu était autorisé, dans la langue parlée par une majorité de la population. Les premières - et dernières -  directives datent de 1948 et n'existent qu'en allemand. Elles sont un compromis entre dialecte local et allemand écrit. Les noms facilement identifiables comme «Berg» et «Feld» par exemple devaient rester en Hochdeutsch et ne pas suivre toutes les accentuations possibles.
  • Soucieux de «préciser quelques principes et d'éliminer les divergences», Swisstopo a voulu lancer un processus d'harmonisation. Mais son projet de nouvelles directives présenté en 2005 n'a fait que mettre de l'huile sur le feu. Le passage qui recommandait d'orthographier les noms locaux de moindre importance en tenant compte de leur prononciation habituelle sur place a suscité une vague de protestations.
  • Jugeant que les directives de 1948 suffisent amplement, les géomètres et géographes rassemblés dans l'Organisation suisse pour l'information géographique ont plaidé pour que l'orthographe des noms locaux s'inspire du bon sens et ne suive pas forcément des considérations linguistiques et historiques savantes. Un ingénieur géomètre zurichois à la retraite entretient même un site internet particulièrement fourni et actuel sur lequel il traque toutes les inconséquences ( http://www.lokalnamen.ch).
  • En Suisse romande, la question se pose avec beaucoup moins d'acuité. Mais les discussions n'en sont pas moins animées. André Jolidon, président jusqu'à la fin du mois de la commission vaudoise de nomenclature, précise: «Nous travaillons d'entente avec les municipalités. Nous leur demandons comment ils prononcent. Mais on ne force pas la main aux gens. Ce qui peut entraîner deux poids, deux mesures.»


Siehe auch Kommentar zu diesem Artikel von Jens-Rainer Wiese.



   
8. Oktober 2007

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Martin Schlatter, dipl. Ing. ETH, Leiter GIS-Zentrum beim Amt für Raumordnung und Vermessung der Baudirektion des Kantons Zürich.



Gebäudeadressierung im Bezirk Horgen
Zürichsee-Zeitung, Linkes Ufer, vom 8. Oktober 2007
Interview von Anja Müller mit Martin Schlatter.
Dieser Artikel zeigt an Beispielen den Zusammenhang zwischen Flurnamen und Strassennamen als Grundlagen für die eindeutige Gebäudeadressierung.

Vollständiger Artikel in der Zürichsee-Zeitung: PDF 1'010 KB

"Empfehlung zur Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen",
verfasst von Martin Schlatter: PDF 1'441 KB


   10. Oktober 2007

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Christian von Arx: Vermessung ist nicht Forschung. Solothurner Zeitung vom 10. Oktober 2007.

Als Schlussfolgerung aus diesem Artikel ist zu unterscheiden zwischen::
  • Amtliche Vermessung: Grundlage für Landeskarte, Grundbuchplan, Übersichtsplan und amtliche Register. Die einmal festgelegte Schreibweise soll unverändert bleiben.
  • Forschung, z.B. Flurnamenbücher: Im August 2007 hat der Solothurner Regierungsrat der Forschungsstelle der Uni Basel Beiträge bewilligt für den Flurnamenband Dorneck-Thierstein. Die in Solothurn angesiedelte Forschungsstelle wird mit dem Projekt "Namenbuch der Nordwestschweiz" am Deutschen Seminar der Universität Basel vernetzt. Für die Schreibweise haben die Sprachwissenschafter Regeln erarbeitet, doch werden die Namen im Flurnamenbuch in verschiedenen Varianten - entsprechend den verwendeten Quellen - geschrieben und auch in der Lautschrift wiedergegeben.


Vollständiger Artikel in der Solothurner Zeitung: PDF 393 KB.


  

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Die Südostschweiz vom 19. November  2007. Brigitte Tiefenauer: 
  • Gemeinden haben kein Gehör für neue Namen.
    "Die laufende Bereinigung der Lokal- und Flurnamen stösst in den St. Galler Gemeinden auf wenig Gegenliebe."
  • "Äscherus - nöd zom Zuäluägä".
    "Kulturhistoriker legen sich ins Zeug - für einige Buchstaben und viel Geld. Den Gemeinden ist dieses Vorgehen in der Form von Namensbereinigungen auf den Grundbuchplänen ein Dorn im Auge. Nun werden die Namenkundler gestoppt."
  • Im Notfallbereich unverantwortbar
    "Offenbar hat man über dem Eifer, das Kulturgut zu wahren, die Aufgabe der Namen als Orientierungshilfen vergessen."

    Dies sind einige Zitate aus dem zweiseitigen Text. Vollständiger Text (PDF, 1'050 KB)



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29. Einzelne Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zur GeoNV (Verordnung über geografische Namen)

Bis zum 26. Februar 2007 wurden die Stellungnahmen zu den Ausführungsverordnungen des Geoinformationsgesetzes dem Bundesamt für Landestopografie eingereicht. Anschliessend  wird Ergebnis dieses Anhörungsverfahrens publiziert. Weil aber der Nationalrat das Geoinformationsgesetz schon vorher behandeln wird (6. März 2007), werden im vorliegenden Kapitel bereits ab 1. März 2007 einzelne Stellungnahmen vorgestellt.

Bemerkungen zu den nachfolgenden einzelnen Stellungnahmen:
  • Die Stellungnahmen wurden erst nach Ablauf einer Sperrfrist (1. März 2007) und nur mit Zustimmung der AbsenderInnen hier aufgeschaltet.
  • Die Stellungnahmen werden nur auszugsweise bezüglich des Themas Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) wiedergegeben.
  • Anstelle der Stellungnahmen, die im Anhörungsverfahren eingereicht wurden, können die AbsenderInnen ihre Meinung auch in gekürzter Form präsentieren.
  • Auch nach dem 1. März 2007 werden Stellungnahmen aufgenommen. 



 

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Schweizerische Organisation für Geo-Information SOGI,
Organisation Suisse pour l'Information Géographique (OSIG)


Die SOGI vereinigt interessierte Mitglieder mit dem Ziel, in der Schweiz die Anwendung der Geoinformation und deren interdisziplinären Einsatz zu fördern.

Die SOGI fördert und unterstützt:
- den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit der Mitglieder im Fachbereich Geoinformation und speziell deren Anwendung,
- den interdisziplinären Informationsaustausch über den Einsatz moderner Informationstechnologien namentlich bei Aufbau und Betrieb von Geoinformationssystemen,
- die Information über die Bedeutung, Nutzbarkeit und richtige Anwendung von Geoinformation,
- die Verbreitung und den Gebrauch von Geoinformation in der Schweiz,
- den Gebrauch von leistungsfähigen Informatikhilfsmitteln und -verfahren in der Verwaltung, der Abfrage und Verteilung von Geoinformation,
- die Anwendung von Normen und Standards für die Entwicklung und Realisierung von Geomatikanwendungen, für den Austausch von Geoinformation und die Zusammenarbeit der dafür eingesetzten Systeme,
- die Ausbildung der Datenerzeuger und Datenanwender von Geoinformation.



Link zur Zusammenfassung der Stellungnahme vom 23. 02. 2007 (PDF 61 KB)

Dies ist das 3. Mal, dass das Bundesamt für Landestopografie in diesem Sinne informiert wird. Vergleiche Stellungnahme 2005 zu den "Toponymischen Richtlinien der Schweiz" und Stellungnahme 2006 zum "Leitfaden 2006".

Zitate:
  • Die SOGI ... wehrt sich vehement gegen eine extreme Mundartschreibweise.
  • Orts- und Lokalnamen sollen bezüglich Lage und Schreibweise stabil bleiben und in allen Informationsträgern übereinstimmend sein.
  • Die SOGI ist überzeugt, dass es im Interessenkonflikt bei der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen zwei unterschiedliche Gefässe zu nutzen gilt:
    - Pragmatische Schreibweise (Karten und Pläne, Weisungen 1948)
    - Mundartnahe Schreibweise (Namenbuch, thematische Geodatenebenen, allenfalls Tonwiedergabe, Leitfaden Toponymie 2006)



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Arbeitsgruppe Geographische Informationssysteme (GIS) der Schweizerischen Informatikkonferenz

Schweizerische Informatikkonferenz,
Abkürzung deutsch: SIK, Abkürzung französisch: CSI

Mitglieder der Arbeitgruppe SIK-GIS sind Vertreter aus 4 Bundesstellen, 9 Kantonen und einer Gemeinde. Zu den Zielen gehört die gemeinsame Förderung von GIS in der öffentlichen Verwaltung, die gemeinsame Behandlung von Fragestellungen und Koordination der Aktivitäten. Die SIK-GIS lässt Studien über aktuelle GIS-Themen erarbeiten und führt Veranstaltungen durch, um diese Studien einem grösseren Publikum vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.



Link zur Stellungnahme vom 26. 02. 2007 (PDF 30 KB)

Dies ist das 3. Mal, dass das Bundesamt für Landestopografie in diesem Sinne informiert wird. Vergleiche Stellungnahme 2005 zu den "Toponymischen Richtlinien der Schweiz" und Stellungnahme 2006 zum "Leitfaden 2006".

Zitate:
  • Der Entwurf der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) entspricht grundsätzlich unseren Anliegen, mit Ausnahme beiliegender Änderungsanträge. Der bedeutendste Änderungsantrag betrifft mit Art. 7 die Grundsätze über die Schreibweise der geografischen Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung ... .
  • Bei der Regelung der Schreibweise von Orts- Lokalnamen gilt es, den Anforderungen und Bedürfnissen der grossen Mehrheit der Benutzer oberste Priorität einzuräumen. Wir [sprechen uns] ... für die Beibehaltung der ausgewogenen und den heutigen Anforderungen nach wie vor gerecht werdenden Weisungen 1948 aus. Die meisten Orts- und Lokalnamen sind in der Schweiz gemäss diesen Regeln geschrieben. Wir forderten die bisherigen Schreibweisen beizubehalten und lehnen es im Sinne der Nachhaltigkeit ab, neue Schreibregeln einzuführen. 
  • Aus obigen Gründen lehnten wir mit Stellungnahmen vom 27. Juli 2006 auch den Leitfaden Toponymie 2006 ab und forderten, die Weisungen 1948 ... auch für die Zukunft zu bestätigen. Der entsprechende Änderungsantrag im Art. 7 ist daher mit den beiden genannten Stellungnahmen begründet.



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Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen 

Abkürzung deutsch: KKGEO, Abkürzung französisch: CCGEO

Die KKGEO vereinigt die kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen mit dem Ziel, eine gemeinsame Interessenvertretung der Kantone zu gewährleisten. Die gemeinsame Behandlung fach- und verwaltungstechnischer Fragen, die sich im Bereich Geoinformation in einem Kanton stellen, steht dabei im Vordergrund.



Link zu einem Auszug zur Stellungnahme vom 26. 02. 2007 (PDF 81 KB)

Dies ist das 3. Mal, dass das Bundesamt für Landestopografie in diesem Sinne informiert wird. Vergleiche Stellungnahme 2005 zu den "Toponymischen Richtlinien der Schweiz" und Stellungnahme 2006 zum "Leitfaden 2006".

Zitate:
  • Die KKGEO misst geografischen Namen eine sehr grosse Bedeutung zu. Praktisch jeder Einstieg in eine digitale Karte erfolgt mit geografischen Namen (z.B. Gemeindename und Adressen). Die KKGEO unterstützt daher grundsätzlich die Verordnung über geografische Namen (GeoNV), wo diesem Umstand Rechnung getragen wird, schlägt ... jedoch noch ein paar wichtige Ergänzungen vor.
  • Ausserhalb des Baugebietes werden Flurnamen als Adressen zur Raumlokalisation verwendet. Bei digitalen Daten spielt die exakte, durchgängige Schreibweise (vertikale Harmonie) geografischer Namen eine noch grössere Rolle als bei analogen Karten und Plänen. Geografische Namen sollen nicht nur in verschiedenen Ebenen gleich geschrieben werden, sondern wegen dem grossen Anpassungsaufwand in Registern und Datenbanken auch über die Zeit möglichst konstant bleiben. Die Regeln zur Schreibweise von Flurnamen dürfen daher keinesfalls geändert werden.
  • Wie die KKGEO bereits in den Stellungnahmen vom 12.9.2005 und 24.7.2006 zu den Toponymischen Richtlinien resp. Leitfaden gefordert haben, sollen die Weisungen 1948 beibehalten werden.



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Schweizerischer Verband für Geomatik und Landmanagement

 

Ziele und Aktivitäten
- Wahrung und Förderung der gemeinsamen Berufsinteressen
- Förderung des Ansehens des Berufsstandes in der Öffentlichkeit
- Herausgabe einer Fachzeitschrift
- Veranstaltung von Fortbildungsveranstaltungen
- Kontakte zu Behörden, Hochschulen und Berufsverbänden des In- und Auslandes

Mitglieder
- 703 Einzelmitglieder (Geomatik-, Kultur- und Vermessungsingenieure, Ingenieur-Geometer)
- 5 Kollektivmitglieder (Firmen)
Sektionen und Gruppen



Link zum Auszug aus der Stellungnahme vom Februar 2007 (PDF 29 KB)

Zitate:
  • Die Regelung der Schreibweise der Namen im Rahmen der Verordnung über die geographischen Namen ist ... unbefriedigend. Die umstrittenen Allgemeinen Toponymischen Richtlinien werden quasi 'durch die Hintertür' eingeführt, was von verschiedenen Stellen als Vertrauensbruch interpretiert wird und die Glaubwürdigkeit der Gesetzgebung mindert. Wir haben dazu bereits zweimal Stellung genommen und wir möchten hier festhalten, dass wir die gegenwärtig inkonsistente Handhabung der Toponomie als schädlich für den Ruf der amtlichen Vermessung betrachten.
  • Wir haben schon immer darauf hingewiesen, dass die Namensgebung von zwei grundverschiedenen Funktionen beeinflusst wird, nämlich der adressrelevanten und der sprachwissenschaftlichen. Aus der Sicht der Geoinformation steht die erste Funktion im Vordergrund, was verständliche und aussprechbare Namen bedingt. Diese Festlegungen sind eindeutig Geobasisdaten und wir beantragen Ihnen, für diese die bewährte Regelung von 1948 wieder zu aktivieren und auf die Toponymischen Richtlinien zu verzichten. 
  •  Wir ... heben ... hervor, dass die Verordnung in Art 1 feststellt: Geografische Namen dienen zur Verständigung über Örtlichkeiten und in Art 3 nochmals betont: Geografische Namen sollen einfach schreib- und lesbar sein, sowie eine allgemeine Akzeptanz aufweisen.
    Es geht also um Verständigung und nicht um eine sprachwissenschaftliche Dokumentation. Dem widerspricht die Bestimmung in Art. 7, es seien die Allgemeinen Toponymischen Richtlinien zu verwenden. Dieser Widerspruch muss bereinigt werden, indem die Weisungen von 1948 in der GeoNV verankert werden.



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VERBAND SCHWEIZERISCHER GRUNDBUCHVEWALTER


   Unser Verband ist die repräsentative Vereinigung der Grundbuchverwalter der ganzen Schweiz, grösstenteils akademisch gebildete Praktiker. Bereits an der Gründung am 11. Dezember 1948 haben Vertreter aus 20 Kantonen teilgenommen. Heute zählt er rund 250 Einzelmitglieder sowie 4 Kollektivmitglieder.
   Der Verband ist stark engagiert in Vernehmlassungsverfahren auf Bundesebene. Er organisiert Bildungsveranstaltungen. Vermehrt soll auch die Lösung und Organisation praktischer Probleme auf eidgenössischer Ebene angestrebt werden. Im weiteren ist der Verband stark vertreten in der eidgenössischen Fachkommission im Bereich der Oberaufsicht über das Grundbuch. 

Persönliche Stellungnahme des Verbandspräsidenten, Jürg Bracher, 3312 Fraubrunn





Link zur persönlichen Stellungnahme des Verbandspräsidenten vom 1. März 2007 (PDF 27 KB)


Zitat:
  • Ganz persönlich bin ich ... der Meinung, dass eine extreme mundartnahe Schreibweise in Karten und Plänen kontraproduktiv ist, da sie höchstens zu Verständigungsschwierigkeiten führt. Sicher, es muss verhindert werden, dass die Schreibweise von Lokalnamen immer wieder geändert wird, insbesondere damit ein historisch gewachsenes Verständnis dokumentiert und konstant erhalten bleibt. Dafür ist aber eine pragmatische Lösung anzustreben. Dies gilt vor allem dann, wenn mit den Lokalnamen auch Strassenbezeichnungen usw. verbunden sind. Auch eine nicht ortsansässige Person - und dies braucht wahrlich nicht ein/e Ausländer/in zu sein - sollte die Bezeichnung halbwegs vernünftig aussprechen und vom Hören her verständlich aufschreiben können, was bei extremen Schreibweisen nicht mehr gewährleistet ist.



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SIA

Der massgebliche Berufsverband für qualifizierte Fachleute der Bereiche Bau, Technik und Umwelt.

Gegründet 1837

2007:

Insgesamt 14'368 Mitglieder in den Kategorien
Einzelmitglieder (11'126)
Firmenmitglieder (2'457)
Assoziierte Mitglieder (765)
Partner des SIA (20)

Der SIA fördert kreatives und innovatives Wirken sowie optimierte Qualität. Er steht für die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Bedeutung der durch ihn vertretenen Berufe ein.



Link zur Stellungnahme vom 21. 02. 2007 (PDF 120 KB)  

 

Zitate aus dem Abschnitt "Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV)":

  • Geographische Namen, namentlich Flurnamen sind in verschiedenen Tätigkeitsfeldern unserer Mitglieder wichtige Raumreferenzen. Insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich fliessen sie auch in Fachbezeichnungen ein oder werden zur Bezeichnung von Referenzlokalitäten verwendet. Diese Bereiche sind deshalb auf die Konsistenz dieser Namen sowohl in der Schreibweise wie in deren Positionierung zwingend angewiesen. Wir gehen deshalb einig mit den in Art. 1 und 3 festgehaltenen Bestimmungen, dass geographische Namen der Verständigung über Örtlichkeiten dienen soll und deshalb einfach schreib- und lesbar sein und eine allgemeine Akzeptanz aufweisen sollen. Die Schweiz hat bereits einmal, bei der Einführung der Landeskarte, eine umwälzende Änderung der Flurnamen erfahren. Namentlich in den raumbezogenen deskriptiven Naturwissenschaften (Geologie, Archäologie, Botanik usw.) ist man seither mit dem Problem konfrontiert, dass Flurreferenzen ohne Beizug alter Karten nicht mehr nachvollzogen werden können.
  • Zurzeit bestehen verschiedene neue Anläufe, die seit 1948 mehr oder weniger festgesetzten Namen zu überarbeiten und - wie das Beispiel der kürzlich erschienen Landeskarten 1:25'000 im Bereich der Kantone Schaffhausen und Thurgau zeigt - einer extremen Mundartaussprache anzupassen. Die entsprechenden Versuche wirken oft hilflos und widersprechen gängiger Orthographie. 
  • Der SIA wehrt sich vehement gegen dieses so angezettelte babylonische Sprachwirrnis. Die Verbindung zwischen Flurnamen und den in althergebrachter schriftsprachlicher Weise geschriebenen Ortsnamen wird erschwert ( Nussbommersee und Nussbaumen). Dörfer, welche erst kürzlich ihre Selbständigkeit verloren haben, werden anders behandelt, als althergebrachte Weiler und Ortsteile (Hausen und  Huuse in Bornhausen bzw. Imelhuuse). Durch die Änderung der Flurnamen wird zudem jeglicher Nachvollzug älterer Gutachten, Umweltverträglichkeitsberichte etc. unnötig erschwert wenn nicht ganz verunmöglicht. Dies alles ohne dass dabei als Gegenwert etwas Erhebliches gewonnen würde. Die extrem mundartliche Schreibweise trägt kaum etwas zur Rettung unserer Mundart bei und erschwert jede Kommunikation mit Fremdsprachlichen und oft auch Ausserkantonalen (grooss tönt nicht thurgauerischer, wenn von einem Berner ausgesprochen, als gross!) Dazu dient sie kaum der Erhellung der Bedeutung und Herkunft der Orts- und Flurnamen, sondern oft vielmehr deren zusätzlichen Verschleierung. 
  • Auch im Kontext der Geoinformation, der ja das ganze Gesetzeswerk in erster Linie gewidmet ist, ist die Konsistenz der Schreibweise essentiell. Genau so wie Koordinatensysteme nicht nach Belieben geändert werden können, muss das toponymische Orientierungssystem konstant bleiben oder zumindest eindeutig rückverfolgbar sein. Ähnlich wie bei der anstehenden Transformation des Koordinatensystems müsste der Bund als Herausgeber der Landeskarten einen historisierenden Flurnamendatensatz herausgeben, der jederzeit erlaubt, einen früher Zustand zu rekonstruieren oder ehemals gültige Flurnamen schnell und eindeutig zu lokalisieren. Diese und andere mit der Umstellung verbundene Kosten liessen sich allerdings vermeiden, wenn die Flurnamen im Stand 2000 eingefroren (unabhängig davon, ob sie der Richtlinie von 1948 entsprechen) und für verbindlich erklärt würden. 



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Schweizerischer Gemeindeverband
Association des Communes Suisses
Associazione dei Comuni Svizzeri
Associaziun da las Vischnancas Svizras


Seit 1953 ist der Schweizerische Gemeindeverband der politische Vertreter der Gemeinden auf Bundesebene. Der seit 1999 in der Verfassung verankerte «Gemeindeartikel» (Bundesverfassung Art. 50) verpflichtet den Bund, bei der Gesetzgebung auf die Interessen der Gemeinden Rücksicht zu nehmen. 

Derzeit sind 1907 Gemeinden im Schweizerischen Gemeindeverband organisiert. Das sind rund 71 Prozent aller Gemeinden.

Der Schweizerische Gemeindeverband als nationale, parteipolitisch unabhängige Vereinigung aller Gemeinden setzt sich zum Ziel, die Kompetenz und die Leistungsfähigkeit der Mitgliedgemeinden zu verbessern, ihre Zusammenarbeit und ihre Solidarität zu fördern sowie die Gemeinden bei der Durchsetzung ihres Anspruches nach autonomer Organisation und Aufgabenerfüllung gegenüber Bund und Kantonen zu unterstützen.





Link zur Stellungnahme vom 21. 02. 2007 (PDF 73 KB)

 

Zitate betreffend "Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV)":

  • Eine allgemeine Verordnung über geografische Namen ist zu begrüssen. Geografische Namen sind ein wichtiger Bestandteil für die Identität einer Gemeinde oder einer Stadt. Sie haben eine eigene Geschichte und dienen der räumlichen Kommunikation.
  • Obwohl nicht Gegenstand der Verordnung, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir bezüglich den noch zu erarbeitenden und zu genehmigenden toponymischen Richtlinien der Ansicht sind, dass die Beschreibung gemäss Weisung von 1948 beizubehalten sei. Der Schweizerische Gemeindeverband wurde bereits von Städten und Gemeinden auf diese Thematik angesprochen. Diese Richtlinien wurden damals in einem langwierigen Prozess erarbeitet und haben sich bis heute bewährt. Änderungen von oben nach unten in diesem äusserst sensiblen Bereich könnten mehr Schaden als Nutzen bringen. ...
  • Wir sprechen uns insbesondere gegen eine allfällige vermundartlichte, der jeweiligen lokalen Aussprache nahe stehende Schreibweise von «Geografischen Namen» aus. Eine Änderung der bewährten Praxis ist nicht nötig und nicht sinnvoll. Zudem würden für alle Beteiligte erhebliche Umstellungs- und Anpassungskosten entstehen.



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Schweizerischer Städteverband


Der Schweizerische Städteverband (SSV) ist ein moderner Dienstleistungs- und Interessenverband, der die Kernstädte, die grösseren Agglomerationsgemeinden sowie die regionalen Zentren vertritt. Die städtische Schweiz, das sind heute mehr als zwei Drittel der Bevölkerung unseres Landes.



Link zum Auszug aus der Stellungnahme vom 15. 02. 2007 (PDF 12 KB)

Zitat:
  • Eine allgemeine Verordnung über "geographische Namen" ist sehr zu begrüssen. "Geographische Namen" sind ein wichtiger Bestandteil für die räumliche Kommunikation und Lokalisierung. Obwohl nicht Gegenstand der Verordnung möchten wir darauf hinweisen, dass wir bezüglich den noch zu erarbeitenden und zu genehmigenden Toponymischen Richtlinien der Ansicht sind, dass die Regelung, wie sie in der Weisung von 1948 beschrieben ist, beibehalten wird. Wir lehnen insbesondere eine vermundartlichte, der jeweiligen lokalen Aussprache nahe stehende Schreibweise von "Geographischen Namen" ab. Eine Änderung der bewährten Praxis ist nicht nötig und auch nicht sinnvoll; zudem würden für alle Beteiligte erhebliche Umstellungs- und Anpassungskosten entstehen.



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Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega)

Die Schweizerische Rettungsflugwacht ist eine selbständige, gemeinnützige Stiftung und Korporativmitglied des Schweizerischen Roten Kreuzes. Ihr oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Für die operative Führung ist eine dreiköpfige Geschäftsleitung verantwortlich

Der Rega-Helikopter bringt medizinische Hilfe auf die Unfallstelle. In den Helikoptern und Jets der Rega gehört ein Arzt zur Standard-Besatzung.



Link zur Stellungnahme vom 23. 02. 2007 (PDF 98 KB)

Zitate:
  • Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) organisiert und führt in der ganzen Schweiz Rettungen durch. Die Einsatzzentrale ist in der ganzen Schweiz ... für jeden Hilfesuchenden rund um die Uhr erreichbar.
  • Bei einer Alarmierung ist es für die Mitarbeitenden der Einsatzzentrale von grosser Bedeutung, den genauen Notfallort abzufragen. Der Notfallort wird bei sehr vielen Alarmierungen via den geographischen Namen ermittelt, viele Anrufer beziehen sich beim Notruf auf Landeskarten (verschiedener Jahrgänge), Tourenführer und Wegbeschilderungen.
  • Für die Einsatzzentrale der Rega ist es von zentraler Bedeutung, dass diese Namen so stabil bleiben, wie nur möglich. Die geographischen Namen müssen leicht leserlich sein, ansonsten ist eine schnelle telefonische Übermittlung im Notfall nicht sichergestellt. Aus diesen Gründen schlagen wir vor, im Art. 7 die Grundsätze der Schreibweise mit den Weisungen von 1948 festzulegen. Die geographischen Namen sollen nur in Ausnahmefällen geändert werden, keinesfalls infolge neuer Schreibregeln.



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Schweizerische Bundesbahnen

SBB Infrastruktur, Betriebsführung, 3000 Bern 65



Link zur Stellungnahme vom 21. 02. 2007 (PDF 36 KB)

Zitate:
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Die Schweizerische Post 
PostMail, Prozessmanagement, 8020 Zürich 



Link zur Stellungnahme vom 19. 02. 2007 (PDF 43 KB)

Zitate:
  • Wir begrüssen eine Beibehaltung der Weisung 1948. Für uns ist es wichtig, dass die Ortschaften eindeutig sind und von der Bevölkerung getragen werden. 
  • Lokalnamen (Flurnamen) fliessen in der Regel auch in die Ortschaftsbezeichnungen ein. Diese Ortschaftsbezeichnungen werden vermehr in elektronischen Systemen und Statistiken verwendet. Mundartliche Schreibweise lassen verschiedene Varianten zu und erschweren dazu den praktischen Gebrauch, unter anderem auch in den verschieden Suchsystemen. 



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ARV Geoinformation und Vermessung

Die Veränderungen in unserer Gesellschaft hin zur Informations- und Wissensgesellschaft sind heute täglich erkennbar. In diesem neuen Umfeld nimmt auch die politische und wirtschaftliche Bedeutung von Geoinformationen stark zu. Geoinformationen bilden die Grundlagefür Planungen, Massnahmen und Entscheidungen aller Art, in der Verwaltung genauso wie in der Politik, der Wirtschaft und Wissenschaft oder im Privatbereich. Man geht heute davon aus, dass rund 80% aller Entscheide auf Geoinformationen beruhen. Im Amt für Raumordnung und Vermessung erfüllen die drei Abteilungen Vermessung, GIS-Zentrum und Datenlogistik ZH zentrale Aufgaben bei der Erhebung, Verwaltung, Bearbeitung, Nutzung und Weitergabe von Geodaten und Geoinformationen.



Link zur Zusammenfassung der Stellungnahme vom 15. 02. 2007 (PDF 24 KB)

Zitate:
  • Die zuständige Regierungsrätin des Kantons Zürich hat mit Schreiben vom 22. August 2005 gefordert, die bewährten Weisungen 1948 beizubehalten. Die Weisungen 1948 sind in der GeoNV an geeigneter Stelle zu verankern. «Die Regeln für die deutschsprachige Schweiz bilden die (revidierten) Weisungen 1948»
  • Als Fachstelle für Orts- und Lokalnamen setzt der Kanton eine Nomenklaturkommission ein, in welcher die Interessen der Benutzer von Orts- und Lokalnamen (beispielsweise aus einem der Bereiche öffentliche Verwaltung, öffentliches Bauwesen, öffentlicher Verkehr, Statistik usw.) vertreten sind.
  • Orts- und Lokalnamen sollen bezüglich Lage und Schreibweise stabil bleiben und in allen Informationsträgern übereinstimmend sein.
  • Der Begriff «Geografische Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung» ist äusserst ungeeignet, da er zu lang und zu missverständlich ist und bei den Gemeinden kaum auf Verständnis stossen wird. Wir schlagen den bewährten und landläufigen Begriff «Orts- und Lokalnamen» vor.



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HSR Hochschule für Technik Rapperswil

Ad-hoc-Arbeitsgruppe GeoIG:
- Stefan F. Keller, Prof. für Informationssysteme HSR (Koordination)
- Peter Bolliger, Prof. für Landschaftsökologie HSR
- Thomas Matta, Prof. für Raumplanung HSR
- Walter Ulmann, Lehrbeauftragter, Stadtplaner von Uster



Link zur Stellungnahme vom 25.02.2007 (PDF 27 KB)

Zitate:  
  • Antrag auf Änderung und Ergänzung des GeoNV Art. 7, Abs. 2 im folgenden Sinne
    - Es werden keine (zusätzlichen) toponymischen Richtlinien erlassen. 
    - Die Weisungen 1948 werden beibehalten.
    - Die heutige Schreibweise der geografischen Namen (Lokal- & Flurnamen) bleibt unverändert [mit zwei Ausnahmen].  
  • Geodaten sollen "den Behörden, der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch [und] einfach... zur Verfügung stehen. "Diese Forderung in Art. 1 des GeoIG und auch der INSPIRE-Direktive (EU) gilt besonders für die geografischen Namen. 
  • Geografische Namen sind ein wichtiger orientierender wie auch identifizierender Bestandteil der Geobasisdaten. Darum soll deren Umgang mit Fachleuten und mit betroffenen Organisationen abgestimmt sein. Oberstes Ziel muss sein, dass "geografische Namen zur Verständigung über Örtlichkeiten dienen" (Art. 1 GeoNV). Dieses Ziel kann erreicht werden, indem
    - der heutige Namenbestand mit all seinen Unzulänglichkeiten "eingefroren" wird. 
    - Gegebenenfalls muss in Kantonen, wo grobe Abweichungen von den Weisungen festzustellen sind, die Eidg. Vermessungsdirektion ihre strategische Rolle in verstärktem Masse wahrnehmen, so dass geografische Namen nicht weiter disharmonisiertwerden.
  • Die Webseiten
    www.lokalnamen.ch
    - Wiki GISpunktHSRund 
    - geowebforum
     
    enthalten wichtige Informationen, die meist im Sinne [unseres] Antrags sind.
  • Die Forderung nach Beibehaltung der Weisungen 1948 lässt der Swisstopo oder anderen interessierten Stellen weiterhin offen, zusätzlich zu den offiziellengeografischen Namen weitere, alternative (Mundart-) Bezeichnungen zu verwalten, um daraus Thematische Karten beispielsweise für historische und linguistische Zwecke herleiten zu können. 
  • Wir wissen von mindestens vier Schweizer Städten, dass die Kostenfolgen teilweise erheblich wären. Damit stünde ein linguistisch-sprachhistorisch begründeter Vorteil erheblichen volkswirtschaftlichen und wiederkehrenden Kosten gegenüber. In den Jahren 2005 und 2006 versuchten Mitarbeiter der Swisstopo die bisherige gemässigte Schreibweise abzuschaffen. Bei keinem dieser Vorstösse wurden die finanziellen und organisatorischen Folgen davon nachvollziehbar aufgezeigt. [Quelle: Kapitel 9 und 20 der Webseite www.lokalnamen.ch]. 
  • Das Zusammenspiel der geografischen Namen in einzelnen wenigen Kantonen präsentiert sich unserer Meinung nach signifikant schlechter als in Kantonen, die sich an den Weisungen 1948 orientiert haben. Wir vermuten, dass es hier Handlungsbedarf gibt, v.a. auf Stufe Bund und Kantone.



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asa Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG
8640 Rapperswil und 8610 Uster

Tätigkeitsgebiete: Architektur, Raumplanung, Verkehrsplanung, Tiefbau, Öffentlicher Verkehr und Konfliktmanagement.
Gegründet 1978. Heute 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter






Link zur Stellungnahme vom 20. 02. 2007 (PDF 54 KB)


Zitat:
  • Unser Planungsbüro hat täglich mit Landeskarten, Daten der Amtlichen Vermessung, usw. zu tun. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Lokalnamen (Flurnamen) auf Landeskarten und in der Amtlichen Vermessung unverändert bleiben.
  • Antrag auf Änderung und Ergänzung des GeoNV Art. 7, Abs. 2 im folgenden Sinne
    - Es werden keine (zusätzlichen) toponymischen Richtlinien erlassen. 
    - Die Weisungen 1948 werden beibehalten.
    - Die heutige Schreibweise der geografischen Namen (Lokal- & Flurnamen) bleibt unverändert mit zwei Ausnahmen:
    - Koordination der Schreibweise im Einzelfall zwischen Landeskarte und Amtlicher Vermessung
    - Einzelne Lokalnamen, deren Schreibweise noch nie nach den Weisungen 1948 revidiert wurde.



     
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Persönliche Stellungnahme des Verfassers dieser Webseite Siehe Kapitel 27 dieser Webseite.


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30. Ergebnis des Anhörungsverfahrens zur GeoNV (Verordnung über geografische Namen)

Anforderungen an das "Ergebnis des Anhörungsverfahrens":


Leider wurden diese Anforderungen nicht erfüllt bei der Auswertung der Vernehmlassung zum "Entwurf der Topographischen Richtlinien für die deutsch Schweiz (TRO5)". Zudem ist dem Verfasser dieser Webseite nichts bekannt über eine  Auswertung der Vernehmlassungen zum "Leitfaden 2006". Damit wurde in beiden Fällen die bedeutende Opposition unterschlagen, die sich gegen eine Änderung der Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) gerichtet hatte.

Bericht zur Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) vom September 2007, Ausschnitt:

Auf diesen Bericht verweise ich im Kapitel 35, GeoNV Version 21. 09. 2007.

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31. Nationalrat, 6. März 2007: Beratung des Geoinformationsgesetzes (GeoIG)

31.1 Überblick

Am 6. März 2007 ist im Nationalrat das Geoinformationsgesetz (GeoIG) verabschiedet worden. 

Ergebnis der nationalrätlichen Debatte:
Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat mit Artikel 7 der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) dafür sorgt, dass die heutige Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen, geografische Namen) unverändert bleibt.


Der Inhalt der Debatte kann in drei Teile gegliedert werden.
Siehe Spalte rechts:



  1. Die Nationalrätinnen und Nationalräte begrüssten dieses Gesetz und würdigten seine Bedeutung. NR Ruedi Aeschbacher formulierte dies so:
    "Wichtigstes Ziel dieses Gesetzes ist es, dass Geodaten über das ganze Gebiet der Schweiz für eine breite Nutzung nachhaltig, aktuell, in einer guten Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen. Deshalb muss dieses Gesetz verbindliche bundesrechtliche Standards für die Erfassung, für die Modellierung und den Austausch von Geodaten setzen und auch entsprechend die Zuständigkeiten regeln. In den Bereichen Landesvermessung, Landesgeologie und amtliche Vermessung ist das Gesetz zugleich auch ein Fachgesetz." 
  2. Debattiert wurde nur über den Artikel 41, Schaffung eines Registers für die Patentierung der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer. Die Mehrheit der vorberatenden nationalrätlichen Kommission wollte kein solches Register. NR Ruedi Aeschbacher vertrat den Minderheitsantrag der Kommission für ein solches Berufsregister. Dieser Minderheitsantrag wurde mit 67 gegen 65 Stimmen angenommen. Allen übrigen Gesetzesartikeln wurde diskussionslos zugestimmt. 
    Gesamtabstimmung: Für Annahme des Entwurfes ... 150 Stimmen. Dagegen ... 3 Stimmen.
  3. In der Eintretensdebatte wurden sechs Voten abgegeben für die unveränderte Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen). Diese Frage wird zwar nicht im Gesetz behandelt, sondern im Artikel 7 des Gesetzes an den Bundesrat delegiert, der diese Frage in einer der zehn Verordnungen regeln wird. Die Erklärungen im Nationalrat werden hoffentlich den Bundesrat dazu bewegen, im Artikel 7 der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) festzuhalten, dass die heutige Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) - mit zwei Ausnahmen - beibehalten wird.

Liste der Sprechenden in der Eintretensdebatte in der Spalte rechts:

Vollständige Texte der Referate (PDF 95 KB).
Gelb angelegt:Schreibweise Lokalnamen


Verzeichnis der Links auf die Webseite des Parlamentes:

- WebTV Live+

- Amtliches Bulletin. Die Wortprotokolle. 1995 bis aktuelle Session

- 02. Sitzung vom 06.03.2007, 06.077 Geoinformationsgesetz


Falls die Videoübertragung in den Kapiteln 31.2 bis 31.5 nicht funktionieren sollte, 
wählen Sie bitte das gewünschte Videoformat.


Videoarchiv: Die Videodaten werden während der Dauer der laufenden Legislatur archiviert. Sie sind auf der vorliegenden Webseite nichtarchiviert.

Seiten 1 bis 7, Eintretensdebatte:
Seite 1, Chevrier Maurice (C, VS)
Seite 2, Rutschmann Hans (V, ZH)
Seite 3, Aeschbacher Ruedi (E, ZH). Gelb angelegt:Schreibweise der Lokalnamen. Vgl. Kap. 31.2
Seite 3, Stump Doris (S, AG). Gelb angelegt:Schreibweise der Lokalnamen.
Seite 4, Markwalder Bär Christa (RL, BE)
Seite 5, Brunner Toni (V, SG). Gelb angelegt:Schreibweise der Lokalnamen.
Seite 5, Cathomas Sep (C, GR). Gelb angelegt:Schreibweise der Lokalnamen.
Seite 6, Lustenberger Ruedi (C, LU). Gelb angelegt:Schreibweise der Lokalnamen.
Seite 6, Schmid Samuel, Bundesrat. Gelb angelegt:Schreibweise der Lokalnamen. Vgl. Kap. 31.3
Seite 7, Riklin Kathy (C, ZH). Gelb angelegt:Schreibweise der Lokalnamen. Vgl. Kap. 31.4
Seite 7, Schmid Samuel, Bundesrat. Gelb angelegt:Schreibweise der Lokalnamen. Vgl. Kap. 31.5


Seiten 8 bis 12, Behandlung des Gesetzes

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31.2 Ruedi Aeschbacher, Nationalrat

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Aeschbacher Ruedi (E, ZH):... Erlauben Sie mir, dass ich zum Schluss dieses Eintretensreferates noch einige Bemerkungen zu Artikel 7 des Gesetzentwurfes mache. Hier wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, Vorschriften über die geografischen Namen zu erlassen. Auch wenn das Parlament damit eine Aufgabe delegiert, darf man doch der Erwartung Ausdruck geben, dass der Bundesrat bei der Konkretisierung dieser Bestimmung auf der bewährten Linie dessen bleiben wird, was  1948 mit den Weisungen für geografische Namen vorgegeben und in einer guten Art und Weise bis heute entwickelt wurde. Konkret geht es darum, dass keine neuen toponymischen Richtlinien erlassen werden müssen, dass die Schreibweisen der Lokal- und Flurnamen unverändert bleiben sollen. Es gibt dazu nur zwei Ausnahmen, nämlich erstens die Ausnahme - sie ist ja logisch -, welche daraus resultieren könnte, dass die heutige Schreibweise eines Lokal-, eines Flurnamens für eine bestimmte Örtlichkeit dann verändert werden muss, wenn die Schreibweisen auf Landeskarte, im Grundbuch und auf Übersichtsplänen nicht mehr übereinstimmen. Eine allfällige zweite Ausnahme besteht darin, dass die Schreibweise für eine bestimmte Örtlichkeit nötigenfalls verbessert werden muss, wenn die heutige Schreibweise bisher noch nie nach den allgemeinen Weisungen aus dem Jahre 1948  bearbeitet worden ist.Mit diesen Bemerkungen möchte ich dafür votieren, dass in der Bestimmung der Namen nicht Änderungen eintreten, die nachher wieder auf Opposition stossen könnten. Allerdings hat die Kommission bereits beschlossen, dass sie über diese Verordnung eine Anhörung bzw. eine Konsultation durchführen möchte. Sie hat dann noch Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Im Gesamten dürfen wir sagen: Es ist hier eine erfreuliche, eine gute, eine breitabgestützte Gesetzgebung in Gang gesetzt worden. Wir dürfen ohne Hemmungen auf sie eintreten, und wir werden damit im Grossen und Ganzen ein gutes Gesetz beschliessen. 

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31.3 Samuel Schmid, Bundesrat

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Schmid Samuel, Bundesrat: ... Schliesslich geht es noch um Artikel 7 in Bezug auf die Zuständigkeit bei der Flurnamengebung. Hier bestätige ich gerne, was wir bereits in der Kommission ausgeführt haben: Es stimmt, dass hier eine Kompetenzdelegation oder -konzentration beim Bundesrat vorliegt. Es stimmt aber ebenfalls, dass nicht vorgesehen ist, hiermit die heutige Praxis umzustossen und das Rad neu zu erfinden.Die Kommission hat auch den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Konsultation verlangt. Dieser liegt bereits vor, und ich kann aus diesem Entwurf zitieren, dass die zuständige kantonale Behörde die Schreibweise bzw. die Gebietszuordnung in Zusammenarbeit mit den kantonalen Nomenklaturkommissionen und den Gemeinden festsetzt. Das Bundesamt für Landestopografie hat dann eine gewisse Koordinationsmöglichkeit, aber es ist überhaupt nicht die Idee des Erfinders, dass wir da in bewährte und bekannte Flurnamen und eine Namengebung eingreifen, die keiner Veränderung bedarf. Allerdings gibt es gelegentlich auch Koordinationsprobleme und unterschiedliche Schreibweisen auf verschiedenen Ebenen. Hier soll die Regelung auch nicht Irrtümer perpetuieren. So werden die hier gemachten und zitierten Ausführungen vonseiten des Bundesrates durchaus geteilt, und wir werden hier an der heutigen Praxis kaum etwas ändern, es sei denn punktuell in Einzelfällen, aber eigentlich im Interesse der Sache und nicht, um derartige Probleme neu aufzurollen. 

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31.4 Kathy Riklin, Nationalrätin

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Riklin Kathy (C, ZH): Herr Bundesrat, "Höje Laas", "Frooi Uusicht", "Düüheltor", "Äbeni Flue" - ich weiss nicht, wie Sie zu diesen Namen stehen, ob sie allen verständlich sind. Ich habe im letzten Jahr eine Anfrage gemacht (06.1020), und Sie haben mir am 24. Mai 2006 geantwortet, dass Sie auch der Meinung seien, dass die Weisung 48 einen sinnvollen Kompromiss zwischen berechtigter Schrifttradition und reiner Lokalsprache darstellt. Wieso haben Sie dann am gleichen Tag den Entwurf " Toponymische Richtlinien 2005" verteidigt und neu den Entwurf " Leitfaden Toponymie 2006" erlassen, der ebenso völlig konträr zur Weisung 48 ist? Damit müssten z. B. im Kanton Thurgau 50 Prozent der Namen geändert werden. Dieser Prozess ist bereits im Gang. In den Kantonen Schaffhausen und Thurgau kennt man die Landeskarten beinahe nicht mehr, weil sie nur noch aus schweizerdeutschen Ausdrücken bestehen. Was können Sie mir dazu sagen? Welche Weisung gilt jetzt, Weisung 48, gemäss der man eine einheitliche Sprache bewahrt und auch die Namen weiterhin so schreibt, wie sie immer geschrieben wurden, oder werden nun auf den Landeskarten alle Namen auf Schweizerdeutsch übersetzt? 

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31.5 Samuel Schmid, Bundesrat

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Link zur Videoaufnahme.  Empfohlener Browser: Internet Explorer.

Link zum vollständigen Text

Schmid Samuel, Bundesrat: Ich stehe zu dem, was ich soeben gesagt habe, nämlich, dass die Bezeichnungen so weitergeführt werden sollen, wie sie bis jetzt in der Praxis verwendet wurden. Im Übrigen nehme ich mich dieses Problems gerne an. 

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 32. Kreisschreiben Nr. 2007/02 der Eidgenössischen Vermessungsdirektion vom 6. Juni 2007

Bild Die Eidgenössische Vermessungsdirektion publiziert von Zeit zu Zeit Kreisschreiben. Das Kreisschreiben Nr. 2007/02 vom 6. Juni 2007 wurde veranlasst durch eine Sitzung vom 02. 05. 2007 mit Vertretern der SOGI und dem Bundesamt für Landestopografie. Das Kreisschreiben richtet sich an die kantonalen Vermessungsaufsichten.

Link zu diesem Kreisschreiben (PDF 82 KB)


Der Redaktor dieser Webseite hat versucht, die im Kreisschreiben genannten Tätigkeiten in ihrem zeitlichen Ablauf aufzuzählen:
  1. Die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) wird weiter bearbeitet, bis sie einen "konsolidierten Stand" erreicht hat.
  2. Der Leitfaden Toponymie wird durch swisstopo fertig gestellt. Zwei Entwürfe liegen bereits vor: Entwurf Mai 2005 und Entwurf Mai 2006.
  3. Swisstopo setzt eine paritätische Arbeitsgruppe ein zur Erarbeitung einer Technischen Verordnung über die geografischen Namen (TGeoNV). Diese wird Schreibregeln für die topografischen Objekte in den Landessprachen erarbeiten. Der Leitfaden Toponymie steht dieser Arbeitsgruppe zur Verfügung.
  4. Bei den Schreibregeln für die deutschsprachige Schweiz werden - unter Einbezug des Leitfadens Toponymie - die Weisungen 1948 leicht überarbeitet.
  5. Nach Beendigung der Arbeiten der erwähnten Arbeitsgruppe wird entschieden, ob und falls ja wann und wie der Leitfaden Toponymie publiziert wird.

 

Persönliche Beurteilung durch den Redaktor dieser Webseite:

  • Das bisher bekannte Ergebnis der Vernehmlassungzur Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) zeigt, dass die heutige Schreibweise der Lokalnamen unverändert bleiben soll. Die Debatte im Nationalrat hat dies bestätigt.
  • Gemäss Artikel 1 des Geoinformationsgesetzes sollen Geodaten "den Behörden..., der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch [und] einfach... zur Verfügung stehen." Diese Forderung gilt besonders auch für die Lokalnamen, denn diese sind ein besonders breit verbreitetes Element der Geodaten. 
  • Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sollte die Schreibweise von Lokalnamen nur in jenen Einzelfällen geändert werden, wo ein konkreter Lokalname auf der Landeskarte und in der Amtlichen Vermessung verschieden geschrieben wird. Eine solche vertikale Koordination der Schreibweise sollte durch die Landestopografie dringend durchgeführt werden. Was im vorliegenden Kreisschreiben gefordert wird ("Leitfaden Toponymie" und  "Schreibregeln für die deutschsprachige Schweiz") ist nach meiner Meinung unnötig. Die Weisungen 1948 genügen!


Bereits 10 Tage nach der Veröffentlichung des Kreisschreibens der Vermessungsdirektion hat die "NZZ am Sonntag" dazu Stellung genommen.


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  33. SOGI-Apéro im Dozentenfoyer der ETH Zürich, 11. Juli 2007

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Einige TeilnehmerInnen auf der Terrasse des Dozentenfoyers


Ausschnitt aus Seite 2 des Informationsblattes 3-2007 der SOGI, Schweizerische Organisation für Geoinformation:

SOGI-Apéro im Dozentenfoyer der ETH Zürich

Die SOGI hat am 11. Juli 2007 zu einem Apéro eingeladen, um sich bei den vielen Personen (auch Nichtmitgliededer SOGI) zu bedanken für das geleistete Engagement zur Rückbesinnung auf die vom berühmten ETHProfessor Eduard Imhof mitgeprägten Schreibregeln für Orts- und Flurnamen in der deutschsprachigen Schweiz, den Weisungen 1948.

Vgl. Geowebforum http://urlx.org/geowebforum.ch/038e8

Trotz Sommerferien in einigen Teilen der Schweiz trafen sich über 30 Personen, Vertreter von Bund, Kantonen, Gemeinden, Privatwirtschaft und Politik, aus allen Landesteilen zu einem heiteren Zusammentreffen. Eine bunt gemischte Schar von Spezialisten aus den Bereichen Sprachwissenschaft, Geomatik, Versorgungsunternehmungen, Rettungswesen, Bildung usw. folgten ein paar Kurzbeiträgen zum Thema Schreibregeln als Rück- und Ausblick.
Robert Baumann
SOGI-Fachgruppe Koordination Geoinformation

Quelle: Informationsblatt 3-2007 der SOGI oder PDF 677 KB.


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  34. Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG), Fassung 5. Oktober 2007.
Rechtskräftiger Text siehe Kap. 41

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Beratung im Nationalrat am 6. März 2007

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Beratung im Ständerat am 20. Juni 2007,

Schlussabstimmung am 5. Oktober 2007,
Inkrafttreten voraussichtlich am 1. Januar 2009.


Bezüglich geografischer Namen verweise ich auf folgende Änderung:
  • GeoIG, Entwurf vom Juni 2005 (Vgl. Kapitel 25 dieser Webseite)
    Art. 7
      Geografische Namen
    Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die geografischen Namen. Er regelt namentlich die Zuständigkeiten, das Verfahren und die Tragung der Kosten.
  • GeoIG, Fassung 5. Oktober 2007
    Art. 7
      Geografische Namen
    1  Der Bundesrat erlässt Vorschriften zur Koordination der Namen von Gemeinden, 
    Ortschaften und Strassen. Er regelt die übrigen geographischen Namen, die 
    Zuständigkeiten und das Verfahren sowie die Kostentragung. 
    2  Der Bundesrat entscheidet in letzter Instanz über Streitigkeiten aus der Anwendung 
    von Absatz 1. 

Vollständige Dokumente:

  • Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG), Fassung 5. Oktober 2007. PDF 62 KB.
  • Informationen zum Geoinformationsgesetz und den Verordnungen. Stand Oktober 2007. PDF 260 KB.
  • Erläuternder Bericht Verordnungsrecht zum Geoinformationsgesetz (GeoIG) vom 30. April 2007.  PDF 725 KB.

Quelle:  Webseite Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport / Bundesamt für Landestopografie swisstopo / Grundlagen / Rechtliches / Geoinformationsgesetz. (Stand 19. 10. 2007)


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  35. Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), Version 21. 09. 2007. Rechtskräftiger Text siehe Kap. 42

Bisher 29 Versionen der GeoNV
Für die erste Vernehmlassung zur Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) diente als Grundlage die Version 11 der GeoNV vom 20. 11. 2006 mit 31 Artikeln.
Nun liegt die Version 29 der GeoNV vom 21. 09. 2007 mit 42 Artikeln vor.


Vollständige Dokumente:

  • Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), Version 29 vom 21. 09. 2007. PDF 41 KB.
  • Erläuternder Bericht vom 30. April 2007.  PDF 725 KB.
  • Erläuternder Bericht, Teil GeoNV, vom September 2007. PDF 52 KB.

Quelle:  Webseite Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport / Bundesamt für Landestopografie swisstopo / Grundlagen / Rechtliches / Geoinformationsgesetz (Stand 19. 10. 2007).

2. Anhörung zur Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), November 2007
Mit Schreiben vom 27. 09.  2007 lädt das Bundesamt für Landestopografie swisstopo die Adressaten gemäss Adressatenliste zur 2. Anhörung ein:

  • Termin: 30. November 2007
  • Mail-Adresse  geoig@swisstopo.ch
  • Allenfalls schriftlich an das Bundesamt für Landestopografie, Projekt GeoIG, Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern


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  36. Persönliche Vernehmlassung im 2. Anhörungsverfahren, November 2007

Frist: 30. November 2007


Diese Vernehmlassung steht zur freien Verfügung für Kopien oder Bearbeitungen.

2. Anhörungsverfahren, November 2007
Weitere Informationen dazu in den Kapiteln 34 und 35.  


Zum Vergleich:
1. Anhörungsverfahren,  Februar 2007.
Informationen in den Kapiteln 25, 26, 27, 29, 30 und 31.
An das Bundesamt für Landestopografie

Projekt GeoIG
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern

Hombrechtikon, 24. November 2007.

2. Anhörung zur Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV)

Sehr geehrter Herr Direktor,
ich nehme wie folgt Stellung zur Version 29 vom 21. 09. 2007 der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

A. Antrag zum Artikel 4.  Die Absätze 1 und 3 werden präzisiert, der Absatz 2 bleibt unverändert:
  • 1 Um eine irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten zu gewährleisten, sollen geografische Namen einfach schreib- und lesbar sein sowie eine allgemeine Akzeptanz aufweisen.
  • 2 Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert.
  • 3 Die Schreibweise soll nur aus öffentlichem Interesse geändert werden, insbesondere wenn sie in amtlichen Informationsträgern (Pläne, Karten, Register) für dieselbe Örtlichkeit nicht einheitlich ist.
Geoinformationsgesetz (GeoIG) vom 5. Oktober 2007:

Art. 1 Zweck 
Dieses Gesetz bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen. 

Art. 4 Harmonisierung 
1 Die qualitativen und technischen Anforderungen an Geodaten und Geometadaten sind so festzulegen, dass ein einfacher Austausch und eine breite Nutzung möglich sind. 
B. Begründung
  • Die meisten Forderungen in der Vernehmlassung vom Februar 2007 (Kapitel 29 der Webseite www.lokalnamen.ch) und in der nationalrätlichen Debatte vom 6. März 2007 (Kapitel 31 der Webseite www.lokalnamen.ch) verlangen, dass die heutige Schreibweise der geografischen Namen unverändert bleibt und Ausnahmen nur für die vertikale Koordination zulässig sind. Der revidierte Artikel 4 entspricht diesen Forderungen. Nur so können Art. 1 (Zweck) und Art. 4 (Harmonisierung) des Geoinformationsgesetzes auch bezüglich der geografischen Namen erfüllt werden.
  • Die Verordnung über die geografischen Namen ist so aufgebaut, wie wenn wir das Jahr 1935 und nicht das Jahr 2007 schreiben würden, und wie wenn wir noch alle Freiheiten hätten für die Nomenklatur einer neu zu schaffenden Landeskarte. Dabei geht es in den kommenden Jahren nur noch darum, die störendsten Unstimmigkeiten in den heutigen Schreibweisen zu bereinigen. Der revidierte Artikel 4 bezieht sich auf dieses brennende Problem.
  • Mit dem revidierten Artikel 4 werden klare Ziele formuliert für die gemäss den Artikeln 5, 6, 8 und 40 zu erlassenden Richtlinien, Empfehlungen, Weisungen und Normen.
  • Hinweis zu einem grammatikalischen Fehler im Absatz 3 des Artikels 4: In der früheren Formulierung "Sie sollen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden" bezog sich das Wort "Sie" auf "geografische Namen". Geografische Namen sollen natürlich nicht  geändert werden - das stand auch nie zur Diskussion - sondern lediglich deren Schreibweise.
C. Belege
  • In den vier thurgauischen Gemeinden Bichelsee-Balterswil, Eschlikon, Sirnach und Wängi wurde die Schreibweise von 55 % aller Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte verändert.
    [Quelle: Analyse vom 10. 08. 2005 im Kapitel 6der Webseite www.lokalnamen.ch].
  • Zahlreiche Lokalnamen mit veränderter Schreibweise in den Kantonen Thurgau und Zürich. [Quelle: Kapitel 10.2 der Webseite www.lokalnamen.ch]. 
  • Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis. Kanton Thurgau. Ausgabe 2005. Für 1'265 Siedlungen gibt es 2'178 Schreibweisen!
    [Quelle:  Kapitel 10.3 der Webseite www.lokalnamen.ch].
  • Konsequente Anwendung der Schreibweise in Mundart im Kanton Schaffhausen.
    [Quelle: Referat von Alfred Richli vom 3. 11. 2006 im Kapitel 24 der Webseite www.lokalnamen.ch].
D. Legitimation für die Teilnahme am 2. Anhörungsverfahren
  • Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) lautet: "Jede Person und jede Organisation kann sich an einem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und eine Stellungnahme einreichen." Gemäss Art. 2 der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061.1) gilt diese Bestimmung sinngemäss auch für Anhörungen.



Freundliche Grüsse

Paul Märki, Ingenieur-Geometer,

Waffenplatzstrasse 26, 8634 Hombrechtikon


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  37. "Stabile Objektidentifikation", ein Qualitätsmerkmal von SwissNames

Ganzes Bild aus der Webseite swisstopo

" SwissNames
ist die ausführlichste und umfangreichste Sammlung von Namendaten der Schweiz. SwissNames enthält die Namen der Landeskarten 1:25 000 bis 1:500 000 und umfasst mehr als 190 000 georeferenzierte Eintragungen."


A. SwissNames,
ein Blick auf die Webseite des Bundesamtes für Landestopografie, swisstopo

Ein Zitat zum Thema  "SwissNames":

" Qualität

SwissNames zeichnet sich durch folgende Qualitätsmerkmale aus:
  • flächendeckend in homogener Qualität und Form
  • eindeutige und stabile Objektidentifikation
  • einfache Struktur
  • verschiedene Lieferformate : ArcInfo e00, ArcView shapefile, Textdatei(.txt)"

"Redaktion: Topografie. Zuletzt aktualisiert am: 12.12.2007"



B. Kommentar des Redaktors der vorliegenden Webseite (7. Februar 2008):

Bei der Aufzählung der Qualitätsmerkmale von "SwissNames" (Lokalnamen, Flurnamen) nennt swisstopo im vorangehenden Abschnitt an zweiter Stelle

  • eindeutige und stabile Objektidentifikation.

"Stabile Objektidentifikation", das ist ja genau das, was ich seit dem Jahre 2005 auf dieser Webseite fordere: "Die heutige Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) auf Landeskarten soll unverändert bleiben". Es ist für mich unbegreiflich, dass das Bundesamt für Landestopografie dieses Qualitätsmerkmal aufstellt und dennoch in Zusammenarbeit mit den kantonal zuständigen Behörden zum Beispiel die Schreibweise von mehr als der Hälfte aller Lokalnamen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen verändert hat oder verändern wollte! Auch wenn bei den zitierten Qualitätsmerkmalen vielleicht eher eine stabile Objektidentifikationsnummer gemeint war, muss unter diesem Ausdruck auch eine konstante Schreibweise verstanden werden.

SwissNames offenbart für viele Lokalnamen mit erschreckender Klarheit die Diskrepanz zwischen den Schreibweisenauf der Landeskarte und in der Amtlichen Vermessung, z.B. im Kantonalen Übersichtsplan.

Zugriff im Internet zu kleinen Kartenausschnitten mit SwissNames:

  1. Webseite swisstopo Geodaten öffnen
  2. Feld "Suchen": Klick auf den Link "Swissnames"
  3. Feld "Suche nach Swissnames": Lokalname einsetzen. Go. Es erscheint die "Anzahl Ergebnisse" und eine Liste sämtlicher Orte, in denen der gesuchte Lokalname vorkommt. Den gewünschten anklicken.
  4. Feld "Themen": Die beiden Felder "Pixelkarten" und "SwissNames" anklicken. Anschliessend Klick auf neu laden (Quadrat mit einem halbkreisförmigen Kreis, es ist das 6. Quadrat in einer Reihe von 8 Quadraten). Es erscheint ein Ausschnitt der Landeskarte mit sämtlichen SwissNames in kleiner Schrift.


Umfassender Zugriff zu SwissNamesgemäss Preisblatt vom Januar 2006 ( PDF 107 KB):
Preisbeispiel für unbefristete Betriebslizenz mit Updates, ganze Schweiz, Landeskarte 1 : 25'000:
Fr. 4'470.15 im 1. Jahr und Fr. 1'900.75 Folgejahr.

BEISPIELE für fehlende vertikale Koordination:

(Beispiele aus dem Kanton Thurgau auf der Webseite GISpunktHSR)

LANDESKARTE      ÜBERSICHTSPLAN

SH, Schleitdheim: Babental auf der Landeskarte Bild

BildBoobedel auf dem Übersichtsplan

ZH, Fischenthal: Ror auf der Landeskarte Bild

BildRohr auf dem Übersichtsplan

 

 

ZH, Stadt Zürich: Äntlisberg auf der Landeskarte Bild



Bild
Entlisberg auf dem Übersichtsplan und als Bezeichnung von vielen öffentlichen Gebäuden und Institutionen  im angrenzenden Wohnquartier.


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38. Presse 2008


Siehe auch die Kapitel Presse  2006   2007   2008   2009   2010   2011
  
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NZZ Online



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Landeskarte 1:50'000, Ausgabe 1963



Kopfzerbrecher - Chuenisbärgli oder Kuonisbergli?
Glosse von "bsn" in NZZ Online vom 5. Januar 2008. Vollständiger Text: PDF 20 KB


Leserbrief des Redaktors dieser Webseite an die NZZ
"
Der Verfasser des Artikels "Kopfzerbrecher" in NZZ Online vom 5. 1. 2008 befragte das Institut für Germanistik der Universität Bern und stellte fest: "Dr. Erich Blatter weiss Bescheid. Den ewigen Zwiespalt zwischen Kuonisbergli (gängige NZZ-Schreibweise) und Chuenisbärgli führt er auf die Tendenz zurück, im 19. Jahrhundert die Namen zu verneuhochdeutschen, was aus dem «Ch» ein «K» und aus dem «ä» ein «e» ergab. Im Zuge der geistigen Landesverteidigung habe nach dem Zweiten Weltkrieg hierzulande indes eine mundartliche Anpassung stattgefunden, weshalb auf der Landeskarte wieder das Chuenisbärgli erscheint.
     Die Auskunft von Dr. Erich Blatter könnte präziser sein, denn als Mitverantwortlicher für die häufigen Änderungen der Schreibweise von Flurnamen auf Landeskarten ist er genau im Bild. Im Jahre 1948, erliess Bundesrat Ed. v. Steiger als sinnvollen Kompromiss zwischen Mundart und Schrifsprache die Weisungen über die Schreibweise von Lokalnamen. Der erste Grundsatz dieser Weisung lautet: "Mit der Schreibweise der Lokalnamen ist die eindeutige und übereinstimmende Bezeichnung der Örtlichkeiten bei jedem schriftlichen Gebrauch anzustreben; die Namen sollen leicht zu schreiben und zu lesen sein und von den Einheimischen ohne weiteres verstanden werden. Damit wird die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Orte am ehesten gewährleistet." Es wurde zum Beispiel festgehalten, dass das Wort Berg in der Schriftsprache zu belassen sei. So wird in der Landeskarte 1963 die bisherige Schreibweise "Kuenisbergli" beibehalten. Im Widerspruch zur erwähnten Weisung 1948 wurden jedoch die Namen auf den Landeskarten laufend in zu einer extremmundartlichen Schreibweise verändert.
     Im Auftrag des Bundesamtes für Landestopografie versuchte Dr. Erich Blatter im Jahre 2005 mit einem "Entwurf für Toponymischen Richtlinien der Schweiz" eine nachträgliche rechtliche Grundlage für diese Praxis zu schaffen. Dieser Versuch scheiterte. Eine kritische Betrachtung durch den Flurnamenforscher Dr. Angelo Garovi erschien in der NZZ vom 24. Januar 2006 unter dem Titel: "Landeskarten als Spielfeld für Linguisten?" Und auf Grund des vehementen Widerstandes aus dem Nationalrat und aus Kreisen praktisch tätiger Fachleute verfügte am 6. Juni 2007 die Eidgenössische Vermessungsdirektion: "Die Kantone werden gebeten, bis zum Vorliegen [revidierter Vorschriften] keine Änderungen an der Nomenklatur vorzunehmen."
     Die Verunsicherung durch die Schreibweisen Kuonisbergli und Chuenisbärgli ist ein typisches Beispiel für die Folgen der fortlaufenden Änderungen der Schreibweise von Flurnamen. In den Kantonen Schaffhausen und Thurgau wurde beispielsweise in den letzten Jahre die Schreibweise von mehr als der Hälfte aller Lokalnamen extremmundartlich korrigiert. Wegen dieser ständig sich verändernden Schreibweise verlieren leider die Lokalnamen auf unseren amtlichen Kartenwerken immer mehr ihre wichtige Bedeutung als einfache und eindeutige Lokalisierungmittel."

Die folgenden Details zu diesem Beispiel lassen erahnen, welche sinnlosen Leerläufe in der Privatwirtschaft und in den öffentlichen Verwaltungen bei jeder Änderung der Schreibweise eines Lokalnamens entstehen dürften:

  • Schreibweise auf der Landeskarte:
    Seit 1930, Landeskarte (und auch die frühere Siegfriedkarte): Kuenisbergli
    Seit 1974, Landeskarte: Chuenisbärgli 
  • Adressbezeichnungen in Adelboden:
    Kuonisbergliweg (9 Adressen), Kuonisberglistrasse (2 Adressen), Alp Kuonisbergli (1 Adresse)
  • Bezeichnungen für Skiliftbetreiber:
    Kuonisbergli AG (1997), Chuonisbärgli AG (1998), Chuenisbärgli AG (2001).
  • Schreibweisen in der Internet-Suchmaschine Google am 6. Januar 2008:
    Chuenisbärgli 4440 mal
    Chuenisbergli 261 mal
    Chuonisbärgli 88 mal
    Chuonisbergli 6 mal
    Kuenisbärgli 3 mal
    Kuenisbergli 113 mal
    Kuonisbärgli 607 mal
    Kuonisbergli 1440 mal
  • 5. und 6. Januar 2008: AUDI FIS Ski World Cup am Chuenisbärgli in Adelboden.

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Zürcher Unterländer

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Vier Namen für einen einzigen Berg: Rheinsberg, Rhinsberg, Rinsberg und Rischberg


Vier Namen für einen einzigen Berg: Rheinsberg, Rhinsberg, Rinsberg und Rischberg


Zürcher Unterländer vom 17. Februar 2008.
Text Steffen Riedel, Bild Johanna Bossart


Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels (PDF, 508 KB)

Einige Zitate aus diesem Artikel:

  • Der R(h)insberg ist für Schildermaler und Kartenzeichner eine dauerhafte Arbeitsbeschaffungsmassnahme.
  • Schon wieder neue Schilder.
  • Eine Umbenennung des Berges zöge einige Folgearbeiten nach sich. So müssten - schon wieder - sämtliche Wegweiser für Wanderer ausgetauscht werden.


Bemerkung des Redaktors dieser Webseite: 
Zusätzlich zu den finanziellen Aufwendungen bewirken die Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen auch hier Verwirrungen für Kartenbenützerinnen und Kartenbenützer! Und in Verzeichnissen und Registern wird man von den vier Schreibweisen auf Anhieb kaum die richtige treffen!



Neue Nidwaldner Zeitung

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Urs Waser zeigt bei der Bahn auf einen der vielen Schriftzüge, die bei einer Namensänderung von «Bannalp» auf «Banalp» geändert werden müssten. (Bild Urs Rüttimann/Neue NZ)



Wolfenschiessen: Neue Ortsnamen ärgern
Neue Nidwaldner Zeitung vom 6. März 2008.
Text und Bild: Urs Rüttimann

Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels ( PDF, 491 KB), Kurztext ( PDF, 86 KB)

Einige Zitate aus diesem Artikel:
  • Beispielsweise wird Bannalp zu Banalp oder Hechhuis zu Höchhuis.
  • Die neue Schreibweise der Ortsnamen stösst in Wolfenschiessen auf Widerstand. Mit Einsprachen soll deren Einführung abgeblockt werden.
  • Unsere Wanderwege sind letzten Sommer neu beschildert worden. Was macht es für einen Sinn, jetzt das Ausschreibungsverfahren für neue Schreibweisen zu starten?
  • Viele ältere Bewohner Wolfenschiessens halten die Neuschreibung der Ortsnamen für verwirrlich.
  • Unsere Seilbahn muss bei der Umstellung von Bannalp auf Banalp rund 20'000 Franken aufwenden, um vom Briefkopf über Arbeitskleider bis zum Logo auf der Seilbahn die Schreibweise zu ändern. 



Neue Obwaldner Zeitung

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Arnold Wagner, Gemeindepräsident von Kerns: "Wir wollen Namen, die wir nachleben können".  (Archivbild Corinne Glanzmann/Neue OZ)



Tendenz zur Mundart wird abgeschwächt
Neue Obwaldner Zeitung vom 7. März 2008.
Text: Urs Rütimann

Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels ( PDF, 275 KB), Kurztext ( PDF, 140 KB).

Ein Zitat aus diesem Artikel:

  • Doch die Antwort der Gemeinden an die Nomenklaturkommission folgte prompt: zu teuer und unnötig, lautet ihr Tenor. Die Namen seien möglichst zu belassen, wie sie jetzt feststünden. Denn nach der Revision hätten Strassenschilder und Drucksachen an die neuen Schreibweisen angepasst werden müssen.




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ZISCH. Neue Luzerner Zeitung Online.

Nidwalden 31.03.2008

Wendelin Waser, Ennetmoos,
 schreibt den nebenstehenden Leserbrief

Weitere Informationen:
"39. Wolfenschiessen: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern"

Unsinnige Nomenklatur. Zu den neuen Ortsnamen in Nidwalden. 
Die Nomenklatur treibt in Nidwalden Blüten, die für einen normal denkenden Menschen Hohn und Spott sind. Offensichtlich hat sich die Nomenklaturkommission vorgenommen, ganze Arbeit zu leisten. Jeder Name, wenn nur irgendwie möglich, muss geändert werden. Die Gemeinden wurden zur Vernehmlassung eingeladen. Deren Eingaben wurden jedoch ignoriert und nicht einmal beantwortet. Jetzt liegen die Resultate in einigen Gemeinden auf und, wen wunderts, die Nomenklaturkommission ist in keinem Punkt auf die Eingaben der Gemeinde eingegangen. Sie hätte dazu immerhin drei Jahre Zeit gehabt. Die Sichtweise der Kommission ist klar: Sie hält sich für unfehlbar. In keinem andern Kanton wurde eine derartige Änderungswut an den Tag gelegt wie in Nidwalden. Dass die Konsequenzen unverhältnismässig, paradox und teils sinnlos sind, interessiert offensichtlich niemand. Und genau das ist kaum der Auftrag des Bundes.

Kostspielig und inkonsequent
 
Erstens haben die Namenänderungen, so wie vorgeschlagen, unverhältnismässige Kosten für Private, Firmen, Gemeinden und Kanton. Zweitens führen sie dazu, dass Namen diesseits und jenseits der Kantonsgrenzen verschieden sind (Engelbergeraa, Melbach oder Rübibach). Drittens werden Strassennamen geändert, die vor wenigen Jahren vom örtlichen Gemeinderat bestimmt wurden (die Langmattstrasse muss jetzt Langmattlistrasse heissen!). In Ennetmoos soll sogar ein Strassenname geändert werden, der von der Nomenklaturkommission selbst stammt. Ein weiteres äusserst ärgerliches Beispiel: Bannalp soll künftig «Banalp» heissen, was sowieso nicht richtig ist. Was soll dieser Stumpfsinn?
     Scheinbar wollen sich einzelne Personen in Nidwalden ein Denkmal setzten. Befremdend ist das Vorgehen von Paul Odermatt bei der Beschilderung der Nidwaldner Wanderwege. Seine Funktion hat er missbraucht, um in Nidwalden vollendete Tatsachen zu schaffen. Die neuen Beschilderungen wurden vorzeitig und gegen den Willen der Betroffenen aufgestellt. Es wurde kurzerhand erklärt, die neuen Bezeichnungen seien definitiv und man lasse jetzt alle Wegweiser erstellen. Herr Odermatt nahm auch an einer Versammlung der «Freunde der Bannalp» teil. Hier hörte er die Meinung unmissverständlich. Er versprach, mit den Betroffenen das Gespräch zu suchen, was nie passierte. Ebenfalls wehrte sich Ursi Bissig vom Restaurant Urnerstaffel, dessen Name auch geändert wird, telefonisch bei Herrn Odermatt. Sie wies auf die Konsequenzen für ihren Betrieb hin, verbunden mit massiven Kosten. Bissig merkte unschwer, dass ihr Anliegen nicht ernst genommen wurde. Die versprochene Antwort von Paul Odermatt steht bis heute aus.
     Nun liegen die Resultate der Nomenklaturkommission in verschiedenen Gemeinden auf. Bis Ende Monat hat man Zeit für Einsprachen. Diese werden auch eintreffen. Allerdings wissen wahrscheinlich in Ennetmoos die meisten nicht, dass insgesamt neun Strassennamen geändert werden sollten. Dies betrifft fast die Hälfte aller Einwohner! Interessant ist aber, dass die Einsprachen an die Nomenklaturkommission Nidwalden gesendet werden müssen, also an jenes Gremium, das bereits die Vernehmlassung ignorierte und absolut keine andere Meinung als die eigene gelten lässt. Unter diesen Umständen ist vorhersehbar, was mit diesen Einsprachen geschieht. Die werden wohl schnell behandelt sein.
     Es bleiben Fragen offen. Was geht im Kanton Nidwalden ab? Wo sind die Politiker, die einen gesunden Menschenverstand haben? Wo sind jene, die sich für einen vernünftigen Umgang mit den Finanzen einsetzen? Die Kosten einer derartigen Aktion sind unsinnig und unverhältnismässig. Es ist höchste Zeit, in dieser Angelegenheit in Nidwalden eine Denkpause einzuschalten. Gefragt ist der Regierungsrat. Vor der Nomenklaturkommission können die Einsprecher jedenfalls nicht erwarten, rechtliches Gehör zu finden.
     Wendelin Waser, Ennetmoos



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Der stellvertretende Staatsarchivar Emil Weber zieht den Leiterwagen mit den 1'147 Unterschriften der Opposition  ins Staatsarchiv an der Stansstaderstrasse 54



Wolfenschiessen. Ein Dorf wehrt sich gegen neue Namen

Neue Nidwaldner Zeitung vom 1. April 2008.
Text: Urs Rüttimann. Bild: Oliver Mattmann

Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels (PDF, 398 KB) 

Zitate aus diesem Artikel:

  • Wolfenschiessen will seine Schreibweise von Orts- und Flurnamen nicht ändern. Fast 1'150 Unterschriften bekräftigen dies. Gestern wurden sie eingereicht.
  • Kommission in corpore abwesend. Von der fünfköpfigen Nomenklaturkommission war gestern niemand anwesend, um die Unterschriften und Einsprachen der Wolfenschiesser Delegation in Empfang zu nehmen. 
  • Die Orts- und Flurnamen sollen bis 2009 bereinigt sein. Einsprache wie jetzt Wolfenschiessen haben auch schon andere Gemeinden, so etwa Stans oder Oberdorf, gemacht.


Weitere Informationen:
"39. Wolfenschiessen: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern"  
" 40. Ennetmoos: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!"

  
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Sepp Durrer, Landrat Wolfenschiessen


Nomenklatur auf Nomenklautour
Unterwaldner. Inserateteil des Nidwaldner Amtsblatt vom 24. Juni 2008.
Text: Sepp Durrer, Landrat Wolfenschiessen

Vollständiger Text ( PDF 161 KB)

 

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«Schweizer Gemeinde», Offizielles Informationsorgan des Schweizerischen Gemeindeverbandes und der Schweizerischen Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber (SKSG). 




Neue gesetzliche Grundlage für die geografischen Namen [ GeoIG und  GeoNV].
"Schweizer Gemeinde", Ausgabe 10/2008 vom 15. Oktober 2008
Text: Marc Nicodet

Vollständiger Text (PDF 342 KB)

Zitate aus diesem Artikel:
  • Als massgebliche Elemente zur Ortsbestimmung sollen die geografischen Namen leicht verständlich sein und sich problemlos schreiben und abschreiben lassen - nicht nur von den Bewohnerinnen und Bewohnern der betreffenden Region, sondern von jeder Person, die sich an diesen Ort begeben oder Auskünfte zu dieser Region erhalten möchte. Im Zeitalter des Internets gehören sie in verschiedenen Bereichen zu den am meisten genutzten Kriterien bei der Suche nach und dem Zugriff auf Informationen. Diese Feststellungen haben den Gesetzgeber veranlasst, die Schriftsprache (anstelle der Dialektbezeichnung) für die geografischen Namen zu stärken. Ein weiterer Grundsatz wird ebenfalls in den ersten Artikeln der Verordnung in Erinnerung gerufen, nämlich der Wille Änderungen bestehender Namen nur in sehr wenigen, beschränkten Fällen zu genehmigen.
  • Informationen im Internet:
    Wie dargelegt, existieren bestimmte Empfehlungen oder Richtlinien (ergänzend zur GeoNV) bereits, während andere entweder überarbeitet oder neu erstellt werden müssen. Ein guter Gesamtüberblick und ein einfacher Zugang zu all diesen Dokumenen (oder zu den aktuellen Informationen über den Fortschritt der Arbeiten) gibt es ab Ende Oktober im Internet unter www.cadastre.ch (Projekte/Geografische Namen). Unter derselben Adresse werden zudem für die Gemeinde- und Ortschaftsnamen eine schematische Beschreibung der verschiedenen Etappen des Verfahrens, sowie eine Check-Liste der vorzulegenden Dokumente bereitstehen. 


Kommentar des Redaktors dieser Webseite (3. November 2008)

  • Dieser Artikel in der "Schweizer Gemeinde" hat besonderes Gewicht, weil dessen Verfasser Marc Nicodet bei swisstopo/Eidgenössische Vermessungsdirektion die Funktion eines Leiters "Koordination und Entwicklung der AV [Amtliche Vermessung]" hat.



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  39. Wolfenschiessen: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!


Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47.


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Bereits im Jahre 2007 wurde dieser Wegweiser montiert mit der Schreibweise Banalp statt Bannalp. Doch erst am 27. Februar 2008 erfolgt die öffentliche Auflage der neuen Schreibweise!

Klicken Sie auf das Bild, dann wird es noch bunter:
  • Banalp statt Bannalp
  • Chäiserstuel statt Chaiserstuel
  • Eggiligrat statt Eggeligrat
  • Walleg statt Walegg
  • Welenberg statt Wellenberg


Amtsblatt Nidwalden: Justiz- und Sicherheitsdirektion
Nomenklatur Gemeinde Wolfenschiessen, öffentliche Auflage

Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, Hauptstr. 20, 6386 Wolfenschiessen, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, Stansstaderstr. 54, 6370 Stans, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Fachliche Auskünfte erteilt das Staatsarchiv.
     Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die Nomenklaturkommission Nidwalden, c/o Staatsarchiv, Stansstaderstr. 54, 6371 Stans.
Ende der Auflage: Dienstag, 1. April 2008

Stans, 27. Februar 2008 Nomenklaturkommission Nidwalden 


"Unsere Seilbahn muss bei der Umstellung von Bannalp auf Banalp rund 20'000 Franken aufwenden, um vom Briefkopf über Arbeitskleider bis zum Logo auf der Seilbahn die Schreibweise zu ändern", sagt Urs Waser in einem Interview der Neuen Nidwaldner Zeitung.

...doch die die Nomenklaturkommission Nidwalden will Dutzende von Lokalnamen anders schreiben, als bisher üblich!

"Wir in Wolfenschiessen ärgern uns schon lange, weil wir das absolut nicht für nötig halten, all diese Namen abzuändern. Es ist mehr als nur Arbeitbeschaffung, und schiesst weit über das Ziel hinaus", schreibt Landrat Sepp Durrer. Dann fügt er bei: "Wir möchten unter allen Umständen diese Namensänderungen verhindern. Wir fühlen uns nicht ernst genommen, und spüren statt dessen eine Arroganz von irgendwelchen "Möchtegernstudierten", welche uns zeigen wollen, dass sie absolut über uns stehen, und wir eigentlich nur zu nicken haben!"



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Das BAV schreibt am 26. März 2008, dass es der Änderung der Schreibweise des Stationsnamens Bannalp nicht zustimmen würde. Zudem verstosse die neue Schreibweise gegen die nationalen Nomenklaturgrundsäze, wonach geografische Namen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden dürfen.

Wortlaut dieses Briefes nebenstehend.



Schweizerische Eidgenossenschaft.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK.
Bundesamt für Verkehr BAV. Abteilung Finanzierung. Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen. Postadresse 3003 Bern. 

Nomenklaturkommission Nidwalden c/o Staatsarchiv, Stansstaderstrasse 54, 6371 Stans.

Bern, 26. März 2008

Nomenklatur Gemeinde Wolfenschiessen, Kollision mit national festgelegten Stationsnamen 

Sehr geehrte Damen und Herren
     Durch einen uns zugesandten Zeitungsartikel wurden wir darauf aufmerksam, dass Ihre Kommission beabsichtigt, die Schreibweisen verschiedener Namen zu andern. So soll die Bannalp neu nur noch mit einem n geschrieben werden. Fur uns ist der Grund für diese Änderung nicht nachvollziehbar.
     Zudem verstösst die neue Schreibweise auch gegen die nationalen Nomenklaturgrundsätze, wie sie jetzt auch im Zusammenhang mit dem neuen Geoinformationsgesetz (http://admin.ch/ch/d/ff/2007/7155.pdf) diskutiert und im Grundsatz bestätigt wurden. So wird in den Ausführungsbestimmungen verlangt, dass geografische Namen soweit möglich und sinnvoll in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert werden sollen. Zudem sollen sie nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
     Wir bitten Sie deshalb, von den vorgesehenen Änderungen, insbesondere der Umbenennung von Bannalp in Banalp abzusehen, da kein öffentliches Interesse an einer Änderung der Schreibweise besteht und zudem die neue Schreibweise nicht in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert ist.
     Wir teilen Ihnen auch mit, dass wir einem allfälligen Gesuch um Änderung der Stationsnamen aus den erwähnten Gründen nur schwerlich zustimmen könnten.
     Freundliche Grüsse
Bundesamt für Verkehr, Dr. Markus Giger, Sektionschef, Sektion Schienennetz.

Kopie z. K. an:
- Luftseilbahn BannaIp, Fell-Chrüzhütte AG, 6387Oberrickenbach
- Gemeindeverwaltung Wolfenschiessen, Hauptstrasse 20, 6386 WoIfenschiessen NW


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ZISCH. Neue Luzerner Zeitung Online.

Wendelin Waser, Ennetmoos schreibt am 31. 03. 2008 einen Leserbrief.
Vollständiger Text des Leserbriefes im Kapitel "38. Presse 2008".

Nebenstehend einige Zitate aus diesem Leserbrief.

Unsinnige Nomenklatur. Zu den neuen Ortsnamen in Nidwalden.
  • Die Nomenklatur treibt in Nidwalden Blüten, die für einen normal denkenden Menschen Hohn und Spott sind. Offensichtlich hat sich die Nomenklaturkommission vorgenommen, ganze Arbeit zu leisten. Jeder Name, wenn nur irgendwie möglich, muss geändert werden. 
  • Die Gemeinden wurden zur Vernehmlassung eingeladen. Deren Eingaben wurden jedoch ignoriert und nicht einmal beantwortet. Jetzt liegen die Resultate in einigen Gemeinden auf und, wen wunderts, die Nomenklaturkommission ist in keinem Punkt auf die Eingaben der Gemeinde eingegangen. Sie hätte dazu immerhin drei Jahre Zeit gehabt. Die Sichtweise der Kommission ist klar: Sie hält sich für unfehlbar. In keinem andern Kanton wurde eine derartige Änderungswut an den Tag gelegt wie in Nidwalden. Dass die Konsequenzen unverhältnismässig, paradox und teils sinnlos sind, interessiert offensichtlich niemand. Und genau das ist kaum der Auftrag des Bundes.
  • Namenänderungen, so wie vorgeschlagen, haben unverhältnismässige Kosten für Private, Firmen, Gemeinden und Kanton.
  • Strassennamen werden geändert, die vor wenigen Jahren vom örtlichen Gemeinderat bestimmt wurden (die Langmattstrasse muss jetzt Langmattlistrasse heissen!). In Ennetmoos soll sogar ein Strassenname geändert werden, der von der Nomenklaturkommission selbst stammt. Ein weiteres äusserst ärgerliches Beispiel: Bannalp soll künftig «Banalp» heissen, was sowieso nicht richtig ist. Was soll dieser Stumpfsinn?
  • Es bleiben Fragen offen. Was geht im Kanton Nidwalden ab? Wo sind die Politiker, die einen gesunden Menschenverstand haben? Wo sind jene, die sich für einen vernünftigen Umgang mit den Finanzen einsetzen? Die Kosten einer derartigen Aktion sind unsinnig und unverhältnismässig. Es ist höchste Zeit, in dieser Angelegenheit in Nidwalden eine Denkpause einzuschalten. Gefragt ist der Regierungsrat. Vor der Nomenklaturkommission können die Einsprecher jedenfalls nicht erwarten, rechtliches Gehör zu finden.



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Radio DRS 1
Regionaljournal Zentralschweiz: Dienstag, 01.04.2008, 07.32-07.37 Uhr. Die Sendung kann auf dem Internet nicht mehr wiedergegeben werden.




Marlies Zehnder: Widerstand gegen neue Ortsnamen in Nidwalden

Der Kanton Nidwalden will eine ganze Reihe von Orts- und Flurnamen ändern, anders schreiben. Dies gibt Ärger. Als erste Gemeinde hat gestern die Gemeinde Wolfenschiessen ihren Protest offiziell ausgedrückt mit 1147 Unterschriften, welche beim Staatsarchiv deponiert worden sind. Man will nicht, dass Wellenberg mit einem «l» oder Bannalp mit einem «n» geschrieben wird. Dies sei unnötig und verursache hohe Kosten. «Der Widerstand ist überall gross und darum erwartet man eine Reaktion vom Kanton», sagt der Wolfenschiesser Gemeindepräsident Hans Kopp: «Ich gehe davon aus, dass die grosse Zahl von Unterschriften unsere Anliegen bestätigt und der Kanton mit uns darüber nochmals Gespräch führt und gewisse Dinge akzeptiert, weil beim Volk keine Akzeptanz vorhanden ist. Ins erste Auflageverfahren miteinbezogen sind auch Ennetmoos und Stanstad. Von dort gibt es ebenfalls Widerstand. 



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Urs Waser, Betriebsleiter Seilbahnen Bannalp und der Wolfenschiesser Landrat Sepp Durrer reichen fristgemäss die Einsprachen ein. Für die 1'147 Unterschriften benötigen sie einen  Leiterwagen.



Wolfenschiessen. Ein Dorf wehrt sich gegen neue Namen
Neue Nidwaldner Zeitung vom 1. April 2008.
Text: Urs Rüttimann. Bild: Oliver Mattmann

Vollständiger Text dieses Zeitungsartikels (PDF, 398 KB) 

Einsprachen wurden beim Staatsarchiv Stans eingereicht von:
  • Private, Vereine und Vertreter der Gemeinde Wolfenschiessen,
  • Seilbahnen Bannalp und Brunni, Skiklub, Fischerklub Bannalp, Berggasthäuser,
  • Weitere wirtschaftliche Unternehmen sowie Liegenschaftenbesitzer,
  • Gemeinderat Wolfenschiessen,
  • Wolfenschiesser Landrat Sepp Durrer,
  • Wolfenschiesser Landrat Hans Christen,
  • Wolfenschiesser Landrat Edi Christen,
  • Bundesamt für Verkehr (BAV).



Am 21. April 2008 überreichten Landrat Sepp Barmettler Buochs und 17 Mitunterzeichnende dem Landrat (Regierungsrat) des Kantons Nidwalden die nebenstehende dringliche Interpellation.



1. Wie ist die Nomenklaturkommission Nidwalden organisiert und welche Aufgaben hat sie? 
2. Welche Vorgaben erhält sie vom Bund und in welcher Frist müssen diese umgesetzt werden? 
3. Geht die Nomenklaturkommission Nidwalden über die Weisungen des Bundes hinaus und aus welchen Gründen? 
4. Welche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte haben die politischen Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Anstalten? 
5. Welche Frist besteht für den Ersatz der Strassenschilder und die Aenderungen im Einwohnerregister? 
6. Mit welchen finanziellen Folgen sind beim Kanton und den Gemeinden zu rechnen? 
7. Wie will die Kommission die Informationspolitik verbessern, um in Zukunft einen bessern Rückhalt in der Bevölkerung zu haben? 

Vollständiger Text (PDF, 10 KB) 

Der Landrat behandelte die Interpellation als Geschäft Nr. 3 und beschloss:
"Die Beantwortung der Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnende betreffend die Arbeit der Nomenklaturkommission wird als dringlich erklärt."

  
Am 22. April 2008 sandte Urs Waser dem Redaktor dieser Webseite seinen noch nicht publizierten Leserbrief zur Präsentation auf dieser Webseite.


 

Nomenklaturverordnung Wolfenschiessen, warum nur......?
Viele Fragen, vermutlich nie Antworten, zur unglaublich unsinnigen Geschichte der Nomenklaturverordnung Wolfenschiessen.
Warum ...

  • ...wurden die neuen Wanderwegschilder im Sommer 2006 eigenmächtig mit den abgeänderten Schreibweisen beschriftet und dies ohne öffentliche Auflage? 
  • ...ist man auf die Reklamationen gegen die neuen Wanderwegschilder nicht eingegangen?
  • ...wurde im Sommer 2006 gesagt, die öffentliche Auflage sei in den nächsten Monaten?
  • ...wurde mit der öffentlichen Auflage fast zwei Jahre gewartet? War das Taktik oder Vergesslichkeit?
  • ...ist man davon ausgegangen, dass es keinen Widerstand geben wird, und dass die Bevölkerung zu dieser Glanzidee nur nickt?
  • ...werden die Schreibweisen von Namen geändert im Vorfeld des neuen Geoinformationsgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt und das unter anderem vorschreibt, dass Schreibweisen ohne allgemeine Akzeptanz nicht geändert werden dürfen?
  • ...wurden die Schreibweisen von national festgelegten Stationsnamen geändert, die ohne Gesuch beim Bundesamt für Verkehr gar nicht geändert werden dürfen?
  • ...ist auf den amtlichen Dokumenten der Nomenklaturverordnung, die öffentlich aufgelegen sind, ein Logo einer Firma, in der ein Kommissionsmitglied Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident ist?
  • ...war von der Nomenklaturkommission niemand bereit, für einen geplanten Bericht vom Schweizer Fernsehen Stellung zu nehmen?
  • ...war niemand von der Nomenklaturkommission anwesend bei der angemeldeten Übergabe der Einsprachen mit den Unterschriften?
  • ...spricht niemand ein Machtwort und stoppt die Nomenklaturverordnung im ganzen Kanton Nidwalden?

Urs Waser, Oberrickenbach
Andreas Beerli, Oberrickenbach

  
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Sepp Durrer, Landrat, Wolfenschiessen 


Nomenklatur auf Namenklautour
Dies ist der Titel des Textes, den Landrat Sepp Durrer am 11. Juni 2008 publiziert hat im UNTERWALDNER, Inseratenteil des Nidwaldner Amtsblattes.

Vollständiger Text (PDF, 161 KB) 

Zitate aus diesem Text:
  • Das Flurnamenbuch ist ein wissenschaftliches, nicht amtliches Werk, und mir scheint, kein Grund der Bevölkerung vertraute Namen zu klauen.
  • Unsere eifrigen Schreibtischtäter scheinen in Änderungswut geraten zu sein. Wem nützt's?
  • Braucht man mehr Arbeit?
  • Haben wir keine dringenderen Probleme?

  
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Beat Fuchs, Justiz- und Sicherheitsdirektor von Nidwalden.
(Bild Corinne Glanzmann/Neue NZ) 


Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben.
In Wolfenschiessen und Ennetmoos führt die Vereinheitlichung der Ortsnamen zu bösem Blut. Die Regierung jedoch will die Namensrevision durchboxen. 

Neue Nidwaldner Zeitung online vom 30. 06. 2008
Text: Urs Rüttimann 

Text online       (PDF,   65 KB)

Text in Zeitung ( PDF, 768 KB)

Zitate aus der Online-Fassung dieses Zeitungsartikels:

  • Die Vereinheitlichung der Flurnamen hätte nach dem Zeitplan des Regierungsrates 2009 vollzogen sein sollen. Denn 2010 folgt unaufschiebbar die Volkszählung, die sich erstmals schweizweit auf digitalen Daten abstützen wird. Das heisst: Jeder Person soll bis dann mittels Computer eine Adresse zugeordnet werden. 
  • Die stockende Reform der Flurnamen mit der anstehenden Volkszählung zu koordinieren, war dem Justiz- und Sicherheitsdirektor Beat Fuchs zu riskant. «Für die Volkszählung werden wir noch die bisherige Schreibweise der Flurnamen verwenden», erklärt er das Verfahren. Die von der Regierung eingesetzte Nomenklaturkommission soll indessen mit ihrer Arbeit wie bisher fortfahren. «Wir versuchten in unserer bisherigen Arbeit eine einheitliche Linie in die Reform der Schreibweise der Flurnamen zu bringen.» Das nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Lexikon der «Nidwaldner Orts- und Flurnamen» sei die richtige Grundlage dazu. 


Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 5. 7. 2008:

  • Die Regierung ist sich also bewusst, dass mit der Änderung der Lokal- und Strassennamen sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner von Wolfenschiessen und Ennetmoos neue Wohnadressen erhalten würden.
  • Die Regierung kennt jedoch die seit dem 1. Juli 2008 geltende Verordnung vom 21. Mai 2008 über die geografischen Namen (GeoNV) nicht. Ihre Absichten widersprechen nämlich dem Artikel 4 (Grundsätze)  dieser Verordnung mit den beiden folgenden Absätzen:
  • "Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden."
  • "Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert."
  • Wo liegt hier das öffentliche Interesse?
  • Wo erkennt der Regierungsrat angesichts der breiten Opposition der Bevölkerung die erforderliche Akzeptanz?
  • Zudem scheint es mir weltfremd zu sein, das wissenschaftliche Werk "Nidwaldner Orts- und Flurnamen" zu missbrauchen als Grundlage  für kostspielige Änderungen von Einwohner-Adressen, die in unzähligen öffentlichen und privaten Akten enthalten sind.

 
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Regierungsratsbeschluss vom 26. 08. 2008


Medieninformation über den
Regierungsratsbeschluss vom 26. 08. 2008


Auf der Webseite des Kantons Nidwalden erschien am 4. 09. 2008 folgende Medieninformation:
"Die Nidwaldner Regierung beantwortet die dringliche Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnenden zur Arbeit der Nomenklaturkommission. Deren Hauptaufgabe besteht aus der Festsetzung der Schreibweise von Lokalnamen. Weil der Bund seit diesem Sommer die rechtlichen Grundlagen überarbeitet, werden die laufenden Inkraftsetzungsverfahren in den Gemeinden ausgesetzt, bis neue Weisungen vorliegen." 


Wortlaut des
Regierungsratsbeschlusses vom 26. 08. 2008


Vollständiger Text des 6-seitigen Regierungsratsbeschlusses (PDF, 87 KB)


Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 7. 9. 2008:
Dieser Regierungsratsbeschluss bestärkt mich in meinen obenstehenden
Bemerkungen vom 5. 7. 2008.




Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47.

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  40. Ennetmoos: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!


Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47.


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Kanton Nidwalden mit dem Hauptort Stans
Kanton Obwalden mit dem Hauptort Sarnen


Amtsblatt Nidwalden: Justiz- und Sicherheitsdirektion
Nomenklatur Gemeinde Ennetmoos, öffentliche Auflage

Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, 6372 Ennetmoos, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, Stansstaderstr. 54, 6370 Stans, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Fachliche Auskünfte erteilt das Staatsarchiv.
     Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die Nomenklaturkommission Nidwalden, c/o Staatsarchiv, Stansstaderstr. 54, 6371 Stans.
Ende der Auflage: Dienstag, 1. April 2008
Stans, 27. Februar 2008 Nomenklaturkommission Nidwalden


Folgende Unterlagen wurden öffentlich aufgelegt:
  • Bericht der Nomenklaturkommission NW zur öffentlichen Auflage mit den Kapiteln:
    1. Einleitung, Zielsetzung
    2. Grundlagen
    3. Bearbeitung
    4. Namenkategorien und Abgrenzung
    5. Ergebnis
    5.1 Listen
    5.2 Plan
    6. Öffentliche Auflage
  • Von diesen Unterlagen können herabgeladen werden:
    Bericht, oben genannt ( PDF 301 KB)
    Listen gemäss Ziff. 5.1 oben ( PDF 2'390 KB)


Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 10. 4. 2008:

  • Es geht nicht darum, wie man einen Lokalnamen schreibt, sondern darum, dass die  bisherige Schreibweise unverändert bleibt.
  • Die Nomenklaturkommission erschwert Einsprachen, indem sie entgegen $ 7 der Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) vom 20. Mai 1987 nicht ihre beantragten Änderungen der Schreibweise nennt, sondern lediglich Listen sämtlicher vorkommenden Namen beilegt. Sie mutet also jeder interessierten Person zu, auf der umfangreichen Liste die Schreibweise eines jeden einzelnen Lokalnamens zu überprüfen.
  • Die Nomenklaturkommission beantragt ferner die Änderung von zahlreichen Strassennamen. An diesen Strassen wohnen sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner von Ennetmoos. Ist die Nomenklaturkommission nicht fähig zu beurteilen, welche Umtriebe und Kosten sie den betroffenen Personen zumutet, wenn diese ihre Adressen ändern müssen? Weiss die Nomenklaturkommission, dass jede betroffene Person ihre persönliche Adressänderung an Dutzende von Adressaten mitteilen sollte? 
  • Im Bericht beleuchtet die Nomenklaturkommission mit keinem Wort die politischen und administrativen Probleme sowie die Kosten, welche sich mit der Änderung eines jeden Lokalnamens und eines jeden Strassennamens ergeben. Es ist zu befürchten, dass Nomenklaturkommission davon keine Ahnung hat!
  • Ich empfehle den zuständigen rekurrierenden Behörden, dass sie nicht um die Schreibweise einzelner Lokal- oder Strassennamen feilschen, sondern grundsätzlich jegliche Änderung der Schreibweise ablehnen.



Dieses Kapitel bezieht sich nur auf das Jahr 2008. Alle späteren Entwicklungen sind enthalten im Kapitel 47.


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  41. Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG, 510.62), rechtskräftig

Erläuternder Bericht. Verordnungsrecht zum Geoinformationsgesetz (GeoIG),
vom 30. November 2006 (Stand Mai 2008). (PDF 731 KB)


Swisstopo, Dr. Fridolin Wicki: Informationen zum Geoinformationsgesetz und den Verordnugen. Stand: Mai 2008. (PDF 583 KB)


Vom Parlament verabschiedet am 05. 10. 2007. Rechtskräftig seit 01. 07. 2008.

Wortlaut des Gesetzes als HTML (Artikel einzeln) oder als PDF.


Die vorliegende Webseite fordert, dass die heutige Schreibweise von Lokalnamen auf amtlichen Karten unverändert bleiben soll. Eine ähnliche Folgerung ergibt sich aus dem folgenden Artikel dieses Gesetzes (GeoIG): 

  • Art. 1 Zweck
    Dieses Gesetz bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen.

Lokalnamen gehören zu den Geodaten. Sie können den Artikel 1 nur erfüllen, wenn sie unverändert bleiben. 


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  42. Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV, 510.625), rechtskräftig

       (Kurzbezeichnung auf dieser Webseite: Verordnung GeoNV 2008)

Swisstopo, Dr. Fridolin Wicki: Informationen zum Geoinformationsgesetz und den Verordnugen. Stand: Mai 2008. (PDF 583 KB)


Vom Bundesrat verabschiedet am 21. 05. 2008. Rechtskräftig seit 01. 07. 2008.

Wortlaut der Verordnung als HTML (Artikel einzeln) oder als PDF.


Die vorliegende Webseite fordert, dass die heutige Schreibweise von Lokalnamen auf amtlichen Karten unverändert bleiben soll. Eine ähnliche Folgerung ergibt sich aus dem folgenden Artikel dieser Verordnung (GeoNV):

 

Art. 4 Grundsätze

  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.



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43. Presse 2009    


Siehe auch die Kapitel Presse  2006   2007   2008   2009   2010   2011
  
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Aus Bolligen wird Bollingen - 1. April 2009!



Aus Bolligen wird Bollingen.
Artikel von Simon Wälti in Bund Online vom 1. April 2009. Vollständiger Text: PDF 67 KB


Noch am 1. April,  gleich am Anfang der Webseite von swisstopo, kam die offizielle Klarstellung und entlarfte den Presseartikel als Aprilscherz:
Bolligen bleibt Bolligen.          
Vollständiger Text: PDF 172 KB

Der Bund publizierte die bei ihm eingehende Kommentare. Die Thurgauerin Anette Büchi schrieb:  

"Ich kann allen versichern: Im Kanton Thurgau ist das kein Aprilscherz, sondern totaler Ernst und völlig unsinnig. In unserem Kanton wurden sage und schreibe mehr als 60 % ALLER Flur- und Ortsnamen entweder verschweizerdeutscht oder bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt! Rotbühl wurde zu Roopel, Siegensee zu Zigeze usw. usf."

Der Artikel im Bund erschien in zahlreichen weiteren Zeitungen, z.B. Baslerzeitung, Bernerzeitung, Tagesanzeiger und Thurgauerzeitung unter dem Titel "N - ein Dorf sucht einen Buchstaben". Die meisten Artikel zu diesem Aprilscherz vom 1. April 2009 stehen auf der Webseite GISpunktHSR.  


    
Thurgauer Zeitung

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Dieser Wanderwegweiser zeigt 12 Wanderziele an. Der Wegweiser steht auf dem Nollen. Nun schreibt man Nole. Die Schreibweise Nollen muss nun auch auf allen Wegweisern, die zum Nollen führen, angepasst werden.








Wenn aus Rotbühl Roopel wird. Thurgauer Zeitung vom 25. 5. 2009.
Text Christof Widmer, Bild Donato Caspari. 

Vollständiger Text mit Bild PDF 521 KB, derselbe vollständige Text ohne Bild HTML 41 KB.

Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 26. 5. 2009 zum Text vom 25. 5. 2009.
  • Christof Widmer stützt sich als Autor dieses Artikels vor allem auf auf den Namenforscher Eugen Nyffenegger und den Kantonsgeometer Christian Dettwiler. Diese bilden zusammen mit einem Vertreter der Gemeinde die sogenannte Nomenklaturkommission des Kantons Thurgau. Einige dieser Aussagen scheinen mir nicht richtig zu sein:
  • Im Kanton Thurgau seien 25'000 Flurnamen bereinigt worden. Der Bund habe 1970 die Vereinheitlichung der Schreibweise von Orts- und Flurnamen angeordnet. Ich finde jedoch in der Sammlung des Bundesrechts keine solche Anordnung. Es sind denn auch nur die Kantone Thurgau und Schaffhausen, welche die Schreibweisen ihrer Lokalnamen umfassend verändert haben.
  • Die bisher hochdeutschen Bezeichnungen müssten in den Grundbüchern von einer standardisierten Schreibweise abgelöst werden. Wo ist die Kostenschätzung der 20 Thurgauischen Grundbuchkreise für diesen Aufwand? Ferner müssten Strassentafeln geändert werden. Und die ungezählten Anwohnerinnen und Anwohner an diesen Strassen, welche Adressänderungen an alle betroffenen Stellen senden müssen? Wie viele Wegweiser und Ortstafeln sind zu ersetzen? Wie gross ist der Aufwand aller Amtsstellen für die Änderungen der Schreibweisen von Lokalnamen in deren Akten? In der Ausgabe 2005 des Ortschaften- und Siedlungsverzeichnisses mussten für 1'265 Siedlungen 2'178 verschiedene Schreibweisen angegeben werden!  
  • Diese Aufzählung zeigt nur einige der  Aufwendungen für die Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen. Sind die gesamten entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten bekannt?   Haben der Grosse Rat des Kantons Thurgau und die Regierung Kenntnis davon? Und wer beschreibt die Unsicherheiten und Umtriebe während der jahrelangen Übergangszeiten? 
  • Die Arbeit der Umbenennungen "dürfte noch im Jahre 2009 abgeschlossen werden". Ist dies zulässig, nachdem der Bund im Art. 4 der seit dem 1. Juli 2008 rechtskräftigen "Verordnung über geografische Namen" u.a. verlangte: "Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden."
  • Nach meiner Meinung ist die Änderung der bisherigen Schreibweise der Lokalnamen im Kanton Thurgau ein kostspieliger administrativer Leerlauf. Mit einem Bruchteil des benötigten Geldes hätte die Mundart wohl wirksamer direkt gefördert worden können.

Kommentare und zusätzliche Informationen auf der Webseite "Blogs über geographische Namen".

12 Kommentare in der Thurgauer Zeitung zum Text vom 25. 5. 2009.


Leserbriefe in der Thurgauer Zeitung zum Text vom 25. 5. 2009.
   

  • Kostspieliger, administrativer Leerlauf,
    zwei Leserbriefe vom 29. 5. 2009 von Annette Büchi und Paul Märki. PDF 345 KB.
       
  • Bewährtes nicht in Frage stellen,
    Leserbrief vom 2. Juni 2009 von Karl Knuser, Wängi. PDF 143 KB.
        
  • Glatter, geschäftsschädigender Unsinn,
    zwei Leserbriefe vom 3. Juni 2009 von Dr. phil. Peter Schmid, Frauenfeld
    und Irene Franz, Restaurant Thurberg, Weinfelden. PDF 276 KB.


Das Wesentliche gekürzt und zusammengefasst:

  • "Herrn Nyffeneggers Lebenswerk in Ehren, aber zur Schriftsprache der Landeskarten sollte es nicht werden" (Schmid).
  • "Unsere Landeskarten sollten kein Tummelplatz für Sprachwissenschaftler sein, das verwirrt nur den Normalverbraucher"  (Büchi).
  • "Das leider schon weit fortgeschrittene Vorhaben ist sprachpsychologisch ein glatter Unsinn" (Schmid).
  • "Ich frage mich, wo der Nutzen dieses Tuns liegt" (Knuser).
  • "Ist es zulässig, die Schreibweise von Lokalnamen zu ändern, nachdem dies der Bund in einer Verordnung praktisch verboten hat?"  (Märki).
  • "Der Kanton Thurgau muss sich selber mit dem eigenen Kuckucksei herumschlagen, vor allem, weil man diesen Weg eigenmächtig begonnen hat" (Weibel).
  • "Haben der Grosse Rat und die Regierung Kenntnis von den gesamten volkswirtschaftlichen Kosten?" (Märki).
  • "Es ist höchste Zeit, diesem schlechten Scherz durch politische Intervention einen Riegel zu schieben" (Schmid).



   
Thurgauer Zeitung

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Wenn die Ambulanz Rotbühl sucht. Thurgauer Zeitung vom 8. 7. 2009.
Artikel von Christof Widmer. Text als PDF 333 KB

(TEXT AUF SEITE 1 DER THURGAUER ZEITUNG:)
Lokalnamen in Mundart stossen auf Kritik.
Landesweit hat der Thurgau am radikalsten die Mundartschreibweise von Lokalnamen eingeführt. Nicht alle haben Freude daran.

     FRAUENFELD - Im Thurgau steht die Bereinigung der Orts- und Flurnamen nach jahrelanger Arbeit kurz vor dem Abschluss. Dabei hat der Kanton auf die Mundartschreibweise von Lokalnamen umgestellt. Keine Freude an der neuen Schreibweise von Siedlungsnamen haben die Notfalldienste. Die kantonale Notrufzentrale kann nicht ausschliessen, dass es deswegen zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen kommt. Kritisch äusserte sich auch die Rettungsflugwacht. Gerade bei Alarmrufen von Ausländern wäre die bisherige hochdeutsche Ortsbezeichnung besser, heisst es dort. 
     Mit der neuen Schreibweise von Lokalnamen steht der Thurgau landesweit isoliert da. Nur Schaffhausen ging ähnlich weit. Kritik kommt vom Zürcher Raumplaner Paul Märki. Der Thurgau habe übertrieben. Auf Bundesebene gilt seit letztem Jahr eine neue Verordnung. Sie sieht die Anlehnung an die Schriftsprache vor. Der Bund verlangt aber nicht, dass der Thurgau die Mundartschreibweise zurücknimmt. (wid)  Seite 13

(TEXT AUF SEITE 13 DER THURGAUER ZEITUNG:)
Wenn die Ambulanz Rotbühl sucht 
Wie kaum ein anderer Kanton lässt der Thurgau Lokalnamen in Mundartversion schreiben. Das bereitet den Notfalldiensten Kopfzerbrechen.

     FRAUENFELD - Eine Ambulanz ist unterwegs Richtung Fischingen. Die Notrufzentrale hat sie nach Rotbühl geschickt. Der Beifahrer findet die Siedlung nicht auf der neuen Karte. Dort ist sie als Roopel verzeichnet. Der Sachverhalt klärt sich zwar auf. Die Szene ist aber symptomatisch für die Folgen der neuen Mundartschreibweise von Siedlungs- und Flurnamen im Thurgau (siehe Box), die für die Landeskarten automatisch übernommen wird.
     Gerade für die Notfalldienste bringt das Probleme. Die kantonale Notrufzentrale und die Rettungsdienste können deswegen Verzögerungen in Rettungseinsätzen nicht ausschliessen. Nötig wäre eine aufwendige Anpassung der Ortsdatenbank, heisst es dort. Aber die Notrufzentrale sei gar nie involviert worden. Auch die Rettungsflugwacht äussert sich kritisch. Gerade wenn Alarmrufe von Ausländern oder von Schweizern mit einem anderen Dialekt eingehen, sei eine hochdeutsche Ortsbezeichnung klarer, sagt Rega-Sprecher Christian Trottmann.
     Thurgau als Ausnahme
     Mit dieser Problematik steht der Thurgau fast allein da. Mit der ausgedehnten Mundartschreibweise von geografischen Namen ist der Kanton zusammen mit Schaffhausen eine landesweite Ausnahme. In den beiden Kantonen sei übertrieben worden, sagt Paul Märki. Der ehemalige Professor für Raumplanung am Technikum Rapperswil betreibt die Internetseite lokalnamen.ch, die sich kritisch mit der Änderung der Schreibweise von Lokalnamen befasst.
     Das Thurgauer Namenbuch, das die Grundlage für die neue Schreibweise ist, sei eine grosse wissenschaftliche Leistung, sagt Märki. Bloss sei das kein Grund, Lokalnamen auf Landkarten anders zu schreiben. Die Änderungen hätten zu einem Durcheinander geführt. So ist Märki ein Beispiel bekannt, wo die Regierung selber die hochdeutsche Schreibweise verwendet.
     Den Vorwurf Märkis, dass die Thurgauer Namenbereinigung Bundesvorgaben widerspricht, will das Bundesamt für Landestopografie nicht bestätigen. Nach jahrelangem Hin und Her setzt der Bund inzwischen aber wieder auf eine an die Schriftsprache angelehnte Schreibweise. Geografische Namen sollten nur geändert werden, wenn dies in öffentlichem Interesse sei, sagte Fridolin Wicki, stellvertretender Chef des Bundesamts. Gerade aus Sicht der Notfalldienste könne eine mundartliche Schreibweise zu Problemen führen. Der Bund werde aber vom Thurgau nicht verlangen, die neuen Namen zurückzunehmen, sagte Wicki.
     Eine Gewöhnungssache
     Die Aussage, dass der Thurgau bei der Bereinigung überbordet hat, stellt Kantonsgeometer Christian Dettwiler in Frage. Der Kanton befinde sich im Einklang mit den Vorgaben des Bundes. Man habe eine konsequente Schreibweise umgesetzt. Er dreht den Spiess um: Die hochdeutsche Schreibweise führe zu denselben Verständigungsproblemen, wenn jemand einen Siedlungsnamen in seinem Dialekt nennt. Für etliche Flurnamen gäbe es keine hochdeutschen Alternativen. Die neue Schreibweise ist laut Dettwiler Gewöhnungssache. Moderne EDV-Lösungen erlauben die Suche nach Namen, deren Schreibweise ein Sachbearbeiter nicht genau kenne.     CHRISTOF WIDMER

(BOX AUF SEITE 13 DER THURGAUER ZEITUNG:)
Neue Namen für kleine Siedlungen
    
Die Bereinigung der Thurgauer Orts- und Flurnamen steht kurz vor dem Abschluss (TZ berichtete). Der Kanton stellt dabei auf eine konsequente Mundartschreibweise um. Nicht betroffen sind übergeordnete geografische Namen wie Thur sowie Namen von Politischen Gemeinden und von alten Ortsgemeinden. Kleinere Siedlungen werden aber neu gemäss der ortsüblichen Aussprache geschrieben, etwa Eggertshuuse statt Eckartshausen (Birwinken), Renedaal statt Rennental (Raperswilen) oder Woorebärg statt Wahrenberg (Affeltrangen). (wid)


Kommentare und zusätzliche Informationenauf der Webseite "Blogs über geografische Namen".

5 Kommentare in der Thurgauer Zeitung zum Text vom 8. 7. 2009

3 Leserbriefe in der Thurgauer Zeitung zum Text vom 8. 7. 2009
  • Kantonsgeometer Dettwiler (oder schreibt er sich nun Dättwiiler - es ist ja nur eine Gewöhnungssache!)
    Leserbrief vom 13. 7. 2009 von Annette Büchi. PDF 37 KB.
  • Adressanpassungen kosten die Betroffenen schlussendlich Millionen von Franken
    Leserbrief vom 14. 7. 2009 von Urs Gassmann. PDF 68 KB.
  • Das sinnlose Durcheinander kann nur so gelöst werden: Für alle bewohnten Siedlungen wieder die früher geltenden Schreibweisen einführen!
    Leserbrief vom 14. 7. 2009 von Andreas Laimbacher. PDF 68 KB.

  
Thurgauer Zeitung

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Christof Widmer. Redaktor, Thurgauer Zeitung.

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Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 5. 9. 2009:
Christof Widmer hat mit diesem Leitartikel die Situation im Kanton Thurgau auf treffende Weise zusammengefasst und beurteilt. Er und weitere RedaktorInnen der Thurgauer Zeitung sowie zahlreiche Leserbriefe haben dazu beigetragen, dass nur wenige Wochen nach Erscheinen dieses Leitartikels die Regierung bereit war, ihren jahrelangen Widerstand aufzugeben und die extremmundartliche Schreibweise der Lokalnamen zu überprüfen.


Roopel, Äppeste, Holpmishus: Wer zieht die Notbremse?  Thurgauer Zeitung vom 11. 7.2009.
Artikel von Christof Widmer. Ganzer Text als PDF 635 KB, nur Frontseite als PDF 213 KB.

(TEXT AUF SEITE 10 DER THURGAUER ZEITUNG:)
LEITARTIKEL: CHRISTOF WIDMER ÜBER DIE NEUE MUNDARTSCHREIBWEISE VON SIEDLUNGSNAMEN IM THURGAU.
ROOPEL, ÄPPESTE, HOLPMISHUS: WER ZIEHT DIE NOTBREMSE?

  
Namen sind ein Identifikationsmittel. Wer sie ändert, ändert Wahrnehmung und Selbstverständnis dessen, was der Name bezeichnet, Das haben die Verantwortlichen im Thurgau zu wenig bedacht, als sie in den letzten Jahren 25'000 Orts- und Flurnamen bereinigten. Dabei stellte der Kanton auf eine radikale Mundartschreibweise um, wie sie ausser Schaffhausen kein anderer kennt. Das beginnt sich erst nach und nach für die Öffentlichkeit auszuwirken. Die Landeskarten nehmen die von den Kantonen festgelegten Namenautomatisch auf, Der Nollen heisst heute Nole, Hunzikon wurde zu Hunzike, Hackborn zu Hackbere. Andere Weilernamen wurden bis zur Unkenntlichkeit verändert: Holzmannshaus wurde zu Holpmishus, Wahrenberg zu Woorebärg. Berüchtigt ist Rotbühl, das neu Roopel heisst. Verschont von der Mundartschreibweise bleiben nur die Namen der Politischen Gemeinden und der alten Ortsgemeinden.
   
Viele Gemeinden lehnen dem Vernehmen nach die neuen Lokalnamen ab. Gewehrt hat sich nur Sirnach und wurde vom zuständigen kantonalen Departement in die Schranken gewiesen. Darauf machten die anderen die Faust im Sack und hofften, dass die neuen Namen in den Vermessungsplänen einschlummern. So lässt man es zwar zu, dass Sigensee auf der Karte neu Zigeze heisst. Die Strasse, die dorthin führt, ist aber nach wie vor die Sigenseestrasse. Der nur passive Widerstand dürfte sich rächen: Wenn das Tiefbauamt beginnt, Wegweiser und Ortstafeln auszuwechseln, werden die Lokalpolitiker Farbe bekennen müssen. Dann werden die neuen Namen in den Alltag eindringen, wird jemand für alle sichtbar in Äppeste statt in Eppenstein wohnen.
     Es gehe um den Schutz der Mundart, lautet ein Argument für die Umbenennungsaktion. Tatsächlich ist bei der Einführung der schriftsprachlichen Bezeichnungen vor zig Jahrzehnten gesündigt worden. Alte Bedeutungen wurden verwaschen. Rheinklingen hat nichts mit dem Rhein oder dem Klingen zu tun, sondern war die Siedlung des Richilo, was in der Dialektform Rüchlinge nachklingt.
  
Es ist das grosse Verdienst des Namenforschers Eugen Nyffenegger, solche Bezüge im Thurgauer Namenbuch erforscht zu haben. Dass nun auf Basis dieser Arbeit altertümliche Schreibweisen auf modernen Landkarten auftauchen, ist des Guten zu viel. Die schriftsprachlichen Namen sind akzeptiertes Identifikationsmittel, alte Aussprachen dürften längst nicht mehr allen Einwohnern geläufig sein - in Zeiten mit vielen Zuzügern sowieso. Die von der kantonalen Nomenklaturkommission verordneten Umbenennungen richten bloss ein Durcheinander an, das lebensgefährlich werden kann: Die Rettungsdienste können nicht ausschliessen, dass es zu Verzögerungen kommen kann, weil die Einsatzziele nicht mehr immer klar identifizierbar sind.
     Bisher behaupteten die kantonalen Verantwortlichen stets, Bundesvorgaben umzusetzen. Tatsächlich bestanden vor einigen Jahren im Bundesamt für Landestopografie Bestrebungen, die geografischen Namen näher an die Mundart zu fuhren. Das scheiterte aber am Widerstand aus den Kantonen. Die letztes Jahr in Kraft gesetzte Bundesverordnung sieht darum die Anlehnung an die Schriftsprache vor. Doch der Thurgau war in ungebremster Eigeninitiative oder vorauseilendem Gehorsam schon viel zu weit und konnte nicht mehr zurück - mit dem Resultat, dass unser Kanton als kauziges Land mit exotischen Namen dasteht.

Auch wenn damit der Schildbürgerstreich perfekt wäre: Eigentlich muss jemand die Notbremse ziehen. Noch können Nutzen und Schaden abgewogen, kann korrigiert werden, wo überbordet wurde. Eine nüchterne Betrachtung kommt zu folgendem Ergebnis: Je kleiner und lokaler begrenzt die Einheit ist, desto eher kann sie einen Dialektnamen tragen - ein Acker etwa, Ortsnamen aber sollten die bisherige Form behalten.

  

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Beim Bahnhof Wil steht auf dem Wanderwegweiser bereits die neue Schreibweise Nole statt Nollen. Es ist zu hoffen, dass die neuen extrem mundartlichen Schreibweisen so lange nicht realisiert werden, bis sie offiziell wieder rückgängig gemacht worden sind.
Quelle: Blogs über geografische Namen.


Bemerkungen des Redaktors dieser Webseite vom 11. 7. 2009 zum Text vom 11. 7. 2009.
Der Redaktor C. Widmer von der Thurgauer Zeitung hat mit diesem Leitartikel die Situation im Kanton Thurgau auf treffende Weise zusammengefasst und beurteilt. Ich füge lediglich bei: Je rascher für bewohnte Gebiete die extreme mundartliche Schreibweise der Lokalnamen rückgängig gemacht wird, umso eher kann der entstandene Schaden noch begrenzt werden.

  

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Gehirn-Jogging Thurgauer Zeitung vom 18. 7.2009.
Artikel von Ida Sandl. Ganzer Text als HTML 45 KB.

Nicht als Sonnenstube, aber - dank den unterschiedlichen Schreibungen von Ortsnamen - als «Textstube» der Schweiz könnte man den Thurgau bezeichnen. 

  

Thurgauer Zeitung

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Werner Keller hat einen Bauernhof in Rotbühl und ist mit dem neuen Siedlungsnamen Roopel gar nicht einverstanden.


«Ich wohne im Rotbühl, nicht im Roopel».  Thurgauer Zeitung vom 21. Juli 2009.
Text und Bild Marc Engelhard.

Bild in der Spalte links. Text ohne Bild HTML 6 KB

Dieser Artikel erschien am 21. 7. 2009 unter dem Titel "Wenn die Karte Velofahrer total verwirrt" auch in den Online-Ausgaben der folgenden Zeitungen: Basler Zeitung, Berner Zeitung, Der Bund und Tages Anzeiger.

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • «Das ist Blödsinn, wir sind im Rotbühl zu Hause», meint der 68-Jährige Werner Keller, der seit 22 Jahren dort lebt. 
  • Kellers Nachbarin Margrith Böhi holt ein Heftlein, in dem Milchlieferungen vermerkt sind. Der erste Eintrag ist von 1879 - und bezieht sich auf den Bauernhof im «Rotbühl». 
  • Unterhalb vom Rotbühl entfernt der 77-Jährige Paul Böhi auf einer Weide Unkraut: «Solange ich denken kann, sage ich Rotbühl. Und das sind bald 80 Jahre». 
  • Annette Büchi aus Fischingen: «Ich finde schon gut, dass die Mundart geschützt wird. Ein Buch über die alten Namen hätte aber gereicht.» 



Auf diesen Artikel beziehen sich zwei Leserbriefe vom 30. Juli 2009.

  

Thurgauer Zeitung


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Thurgau "Mist, falsche Karte"


Neue Flurnamen - neue Kritik.  Thurgauer Zeitung vom 23. Juli 2009, online 00 h.
Text Marc Haltiner. Cartoon Tom Werner.
Vollständiger Text, ohne Bild, HTML 5 KB

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Auf der politischen Ebene stossen die Aktivitäten der Nomenklaturkommission des Kantons auf grosse Skepsis.
  • Einen ersten Vorstoss mit kritischen Fragen hat CVP-Kantonsrat Thomas Merz-Abt noch vor der Sommerpause deponiert.
  • SVP-Fraktionschef Stephan Tobler rechnet damit, dass nach der Sommerpause noch weitere Vorstösse eingereicht werden. Seine Kritik fällt deutlich aus. «Ich finde es total daneben, was hier läuft.» In seiner Zeit als Gemeindeammann von Roggwil habe sich der Gemeinderat gegen die neuen Flurnamen gewehrt, sei aber vom Kanton zurückgewiesen worden.
  • EVP/EDU-Fraktionschef Matthias Müller: «Es ist übertrieben, wie der Kanton in dieser Sache vorgeht.»
  • Für die CVP stelle sich vor allem die Frage von Kosten und Nutzen der neuen Namensgebung, sagt Fraktionschefin Carmen Haag.
  • FDP-Fraktionschef Hans Munz äussert Hochachtung vor dem Namenbuch von Eugen Nyffenegger. Man müsse sich aber ernsthaft die Frage stellen, ob alle Namen geändert werden müssten. «Ich habe den Eindruck, dass der Kanton schneller läuft, als die Musik spielt.»
  • GP-Fraktionschef Klemenz Somm: «Der Kanton versucht chrampfhaft, das Rad der Geschichte zurückzudrehen.» Es würden Steuergelder verwendet, um Namen zu ändern, ohne dass ein Bedürfnis dafür bestehe.
  • SP-Präsident Peter Gubser. Ihm komme die Aktion wie die neue Rechtschreibung vor. Zuerst gebe es einen Langschuss mit vielen neuen Schreibweisen, dann werde zurückgerudert.

 

  


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(Dasselbe Bild wie in der Ausgabe vom 21. Juli 2009)


Flurnamen: Gemeinden wollen sich wehren.
  Thurgauer Zeitung vom 23. Juli 2009, online 12 h.
Von Marc Haltiner.
Vollständiger Text, ohne Bild, HTML 3 KB

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Der Unmut der Bevölkerung über die neuen Flurnamen ruft nun auch die Gemeinden auf den Plan. Der Verband der Thurgauer Gemeinden will Massnahmen prüfen, wie er die Umbenennung der Siedlungen stoppen könnte.
  • Widerstand leisteten bisher allerdings nur wenige Gemeinden. «Bei einer Mehrheit der Gemeinden ist das Thema Flurnamen schlicht untergegangen», räumt Roland Kuttruff, der Präsident des Verbandes der Thurgauer Gemeinden (VTG), ein.
  • Roland Kuttruff hat inzwischen in seiner Gemeinde Tobel-Tägerschen die Flurnamen überprüft. Der Gemeinderat habe bei der Zonenplanänderung die neuen Mundartbegriffe tatsächlich übersehen. Kuttruff will das Thema jetzt an der VTG-Vorstandssitzung im August auf das Tapet bringen. Der Verband müsse sich überlegen, wie er die Umbenennung stoppen oder neue Namen nachträglich korrigieren könne.

  

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Moderatorin der Sendung Schweiz aktuell

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Annette Büchi, "Wandersfrau" aus Fischingen TG

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Karl Knuser, Mitglied der Thurgauer Wanderwege

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Eugen Nyffenegger, Flurnamenforscher und Verfasser des Thurgauer Namenbuches

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Heidi Grau, Frau Gemeindeammann der Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf

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Christian Dettwiler, Kantonsgeometer, Chef der kantonalen Nomenklaturkommission


Flurnamen sorgen für Verwirrung. Schweizer Fernsehen SF1.  Sendung Schweiz aktuell vom 24. Juli 2009. Dauer 5 Minuten.
Bericht von Christian Lipp.

Vollständige Sendung WMV 8'172 KB. Je nach PC kann das Herabladen einige Minuten dauern.

Einige Textausschnitte aus der Sendung:

Fernsehmoderatorin:Im Kanton Thurgau herrscht geografische Verwirrung. Was auf den Wanderwegweisern steht, findet man nun nicht unbedingt auch auf der Landkarte. Denn auf der offiziellen Karte des Kantons sind die Flurnamen nun nicht mehr in der alten Schreibweise verzeichnet, sondern auf Mundart. So heisst es nun Roopel, statt Rotbüel oder Holpmishus statt Holzmannshaus. Das sorgt bei manchem Wanderer, aber auch in den verschiedenen Thurgauer Gemeinden zu Kopfschütteln 
und Unverständnis.

Annette Büchi:Kein Mensch, der hier wohnt, sagt Roopel, alle in dieser Gegend sagen Rotbühl.

Karl Knuser:Es ist eine unmögliche Situation, wenn auf der Karte etwas anderes steht als auf dem Wegweiser, und das stört mich an dieser Sache.

Eugen Nyffenegger:Die Schreibweise auf den Karten muss man seit 1948 ausrichten nach eidgenössischen Weisungen, und dort ist verlangt, dass Flurnamen von lokaler Bedeutung in Mundart geschrieben werden müssen. Dazu ist auch der Kanton Thurgau verpflichtet. 

Heidi Grau:Auf der Gemeindeverwaltung von Zihlschlacht-Sitterdorf ist man unzufrieden über die neuen Schreibweisen. Zum Beispiel heissen einige Häuser und der Campingplatz in ihrer Gemeinde seit jeher Leutswil und nun steht in den Karten Lütschwiil. In allen Verzeichnissen und amtlichen Dokumenten steht hingegen Leutswil. Wenn etwas passiert, findet man Lütschwiil zum Beispiel mit den neuen Navigationsinstrumenten nicht mehr und das ist unverantwortlich.

Eugen Nyffenegger:Die Adressen sind im Kanton Thurgau seit 20 Jahren fest, zum Beispiel für Roopel sind die Häuser in der Adressdatei als Rotbühl angeschrieben und es ist kein Problem, dass Rettungsdienste oder Polizei Rotbühl finden.

Moderator Christian Lipp:Bereits tauchen im Kanton Thurgau die ersten neuen Wegweiser auf. Nollen heisst ein beliebter Aussichtspunkt. Wer aber diesen und das Ausflugsrestaurant sucht, findet auf der Karte und bereits auf einigen Wegweisern nur noch die Schreibweise "Nole".

Christian Dettwiler:Es ist anzunehmen, dass im Rahmen des ordentlichen Unterhaltes die neuen Schbreibweisen auf den Wegweisern übernommen werden. 

Moderator Christian Lipp:Bis das, was auf dem Wegweiser steht mit der Schreibweise auf der Karte übereinstimmt, kann es noch Jahre dauern, denn auch im Kanton Thurgau muss man sparen. Die Verwirrung bleibt also noch jahrelang: Roopel statt Rotbühl, Holpmishus statt Holzmannshaus. Hoffentlich verirrt sich da niemand". 


Extremmundartliche Schreibweise. Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 27. Juli 2009:

  • Eugen Nyffenegger sagt: Die Schreibweise auf den Karten muss man seit 1948 ausrichten nach eidgenössischen Weisungen, und dort ist verlangt, dass Flurnamen von lokaler Bedeutung in Mundart geschrieben werden müssen." 
  • Dies stimmt nicht. Die Weisungen 1948 verlangen mit sehr differenzierten Bestimmungen eine gemässigte Mundartschreibweise. Nur die Kantone Thurgau und Schaffhausen haben eine extremmundartliche Schreibweise eingeführt. Leider wurden sie unterstützt vom Bundesamt für Landestopografie und von der Eidgenössischen Vermessungsdirektion
  • Der Versuch dieser Amtsstellen, der extremmundartliche Schreibweise nachträglich eine Rechtsgrundlage zu geben, scheiterte mit der Vernehmlassung zum "Entwurf 2005 Toponymische Richtlinien" und der Vernehmlassung  zum "Leitfaden 2006".
  • Seit dem 1. Juli 2008 gelten gemäss Art 4 der bundesrätlichen Verordnung GeoNV folgende Grundsätze:
    1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
    2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
    3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Neue Gebäudeadressen? Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 28. Juli 2009:

  • Eugen Nyffenegger sagt: Die Adressen sind im Kanton Thurgau fest.
  • Er verzichtet offenbar darauf, die Änderung der Gebäudeadressen zu verlangen, weil dies viel zu aufwändig wäre.
  • Bisher galt jedoch: Eine Örtlichkeit - eine Identität - eine einheitliche Schreibweise! Dies wurde von der Bevölkerung und von den Gemeinden sehr geschätzt - und das soll nun verloren gehen!



PS. Holzmannshaus - Holpmishus - Hopmishuus
Hier ein Beispiel dafür, wie verwirrend die extreme Mundartschreibweise ist: Offiziell schreibt man statt Holzmannshaus Holpmishus. In der Internet-Voranzeige des Fernsehens hiess es Hopmishuus, also gleich zwei Orthografiefehler in einem einzigen Wort!

  
Thurgauer Zeitung, 2 Leserbriefe

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Der Weiler Esserswil und der Strassenname Esserswilerstrasse. Eines Tages erscheint auf den amtlichen Karten die Schreibweise "Esserschwiil. Dies provoziert einen Wirrwarr von Schreibweisen!
Quelle der Abbildungen: Blogs über geografische Namen.

Zwei Leserbriefe in der Thurgauer Zeitung vom 30. Juli 2009.
Diese Leserbriefe beziehen sich auf den Artikel in der Thurgauer Zeitung vom 21. Juli 2009.

Kantonsrat Thomas Merz-Abt 

Seit Jahrzehnten ist das Weinfelder Ausflugrestaurant Thurbergbekannt unter diesem Namen. Nicht von ungefähr heisst die Internetadresse www.thurberg.ch, und auch auf Landkarten und unzähligen Wegweisern steht übereinstimmend derselbe Name, unter dem auch Navigationsgeräte zielsicher das Restaurant fanden. Von der Öffentlichkeit unbemerkt, erhielt der Thurberg nun plötzlich den Namen Tuurbärg. Auf Landkarten, Wegweisern und Strassenschildern stehen nun unterschiedliche Begriffe. Wer auf google.earth sucht, muss «Thurberg» eingeben, wer auf map.search.ch sucht, findet unter «Thurberg» das Restaurant nicht mehr.
     Doch der Thurberg ist kein Einzelfall, sondern dasselbe geschah in den letzten Jahren mit Tausenden von Thurgauer Flurnamen. Es entsteht zunehmend Verwirrung. Und wenn demnächst auch noch die Ortstafeln und Wegweiser geändert werden, wird sich manch ein Thurgauer verwundert die Augen reiben, wo er plötzlich wohnt ...
     Immer deutlicher wird der Widerstand gegen die Änderung Tausender Orts- und Flurnamen. Es scheint mir, als werde zunehmend mehr Leuten bewusst, auf welch einen abenteuerlichen Kurs die Thurgauer Nomenklaturkommission geraten ist. Vor allem aber wird auch immer mehr Leuten bewusst, welchen Aufwand und welche Kosten dies noch auslösen wird.
     In meiner Einfachen Anfrage bat ich den Regierungsrat im Juni unter anderem um eine Kostenschätzung. Meine persönliche Schätzung liegt bei Kosten in siebenstelliger Höhe - und dies für eine Aktion, die bloss Verwirrung stiftet und Unverständnis und Ärger auslöst. Und die privaten Kostenfolgen sind noch nicht eingerechnet. Dass der Regierungsrat die Einfache Anfrage seither noch nicht beantwortet hat, verstehe ich gut. - Aufgrund des zunehmenden politischen Widerstands ist hier aber sicher ein Marschhaltangesagt, bevor nun in grossem Stil Tausende von Schildern ausgewechselt werden. Der fürs Departement für Inneres und Volkswirtschaft zuständige Generalsekretär Andreas Keller hat jedenfalls bereits angedeutet, dass auch im Departement solche Überlegungen bestehen. Ein solcher Halt ist zwar spät - aber umso wichtiger.
Thomas Merz-Abt, Kantonsrat CVP, Weinfelden

  
Otto Müller, Hurnen
Der Bund habe eine Vereinheitlichung der Orts- und Flurnamen angeordnet. Wie sieht das aus? Von Eschlikon Richtung Aadorf erreichen wir Maischhausen, das zu Maischhuuse wurde, es folgt Guntershausen, das diese Bezeichnung behält. Auch Ettenhausen bleibt Ettenhausen. Aus Hurnen wurde Hurne, während dem kleineren Horben seine hochdeutsche Würde erhalten bleibt. Die Begründung, man habe die Namen der ehemaligen Ortsgemeinden erhalten wollen, ist wohl ein schlechter Witz, wenn man vereinheitlichen wollte. Viel schlimmer sind jedoch die Namen-Verstümmelungen.
     Beispiel 1: Herderen zu Häädere. Herderen ist eine abgegangene Siedlung beim jetzigen Schützenhaus Eschlikon. Während der Jahrhunderte, da es diese Siedlung gab, hiess sie Herderen. Niemand in unserer Gegend hat je Häädere gesagt.
     Beispiel 2: In der Gemeinde Eschlikon gibt es den Weiler Eichholz. Neu ist daraus Aachholzgeworden. Nach Nyffenegger habe man Rücksicht auf die ortsübliche Aussprache genommen. Ich wohne in der achten Generation in Hurnen, nie wurde in der Familie Aachholz ausgesprochen. Auch in der Mundartform heisst der Weiler seit Jahrhunderten Eichholz.
     «Dass sich die vor Jahrzehnten eingeführten hochdeutschen Bezeichnungen da und dort eingebürgert haben, räumt auch Nyffenegger ein», steht in der Zeitung «Wenn einer 50 Jahre etwas liest, sagt er es auch.» Das ist Unsinn. Die Verhochdeutschung fand nicht vor Jahrzehnten, sondern im 17. Jahrhundert statt. In der Evangelischen Kirchgemeinde Sirnach genau 1658. Der Familienname Brun war in Hurnen und Than mehrfach vertreten. Bis 1657 sind alle Kinder auf den Namen Brun getauft worden. Ab 1658 wechselte der Pfarrer zur hochdeutschen Bezeichnung Braun, ob getauft, konfirmiert, verheiratet oder gestorben, er benutzte nur noch Braun als Familiennamen, auch für jene, die noch als Brun getauft wurden. Zur gleichen Zeit wurde aus den Grütter Greuter, den Lüttenegger Leutenegger, aus dem Weiler Flügenast Fliegenast, aus Rüttibach Reutebach etc.
     Es bleibt zu hoffen, dass die Gemeinden diesen Unsinn nicht mitmachenund keine Ortstafeln auswechseln oder Gemeindepläne abändern.
Otto Müller, Hurnen

   

Thurgauer Zeitung


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"Gemeinden können auf Schildern die eine von beiden Schreibweisen in Klammern aufführen". Regierungsrat Kaspar Schläpfer.




Schläpfer: Kein Zurück bei Flurnamen.  Thurgauer Zeitung, Online-Ausgabe vom  30. Juli 2009.
Interview Christof Widmer. Bild Susann Basler.

Auf Mundart umgestellt (Widmer)
Die Bereinigung der Thurgauer Orts- und Flurnamen ist nötig, weil für die Vermessungspläne und Grundbücher verbindliche Bezeichnungen gefordert sind. Der Kanton stellt dabei auf eine konsequente Mundartschreibweise um (etwa Eggertshuuse statt Eckartshausen). Nicht betroffen sind Namen von Politischen Gemeinden und von ehemaligen Ortsgemeinden. Die Namen aus den Vermessungsplänen werden für die Landeskarten übernommen. Das so ersichtliche Ausmass der Neubenennungen hat im Thurgau eine Kontroverse ausgelöst, die auch die Politik erreicht hat. Aus dem Grossen Rat wurden Vorstösse angekündigt.

CHRISTOF WIDMER, FRAGEN:

REGIERUNGSRAT SCHLÄPFER, ANTWORTEN:

Wo würden Sie lieber wohnen: In Frauenfeld oder in Frauefäld? In Frauenfeld. Das resultiert schon daraus, dass Gemeindenamen schriftdeutsch geschrieben werden und im eidgenössischen Verzeichnis verbindlich festgelegt sind.
Für Leute, die in kleineren Siedlungen wohnen, ist diese Frage nicht hypothetisch. Sie ärgern sich darüber, dass ihre Ortschaften neu in Mundart geschrieben werden. Haben sie Verständnis dafür? Nur beschränkt. Die Mundartbezeichnungen sind nur verbindlich für die amtliche Vermessung und die Grundbücher. Für die Gebäudeadressierung und die Strassennamen sind die Gemeinden zuständig.
Stimmt die Aussage eines Mitglieds der zuständigen Nomenklaturkommission, dass als letzter Schritt auch die Ortstafeln ersetzt werden?
Mir ist keine Vorschrift in meinem Zuständigkeitsbereich bekannt, wonach Gemeinden die Ortstafeln in ihren Weilern ändern müssen. Wenn sie im Rahmen von Unterhaltsarbeiten eine Tafel ersetzen, hoffe ich aber, dass sie die Namenfrage prüfen.
So oder so dringen die Mundartbezeichnungen in den Alltag ein. Aus den Vermessungsplänen werden sie in die Landkarten übernommen. So wird ein Durcheinander mit verschiedenen Schreibweisen angerichtet. Ich sehe nicht, dass das ein Durcheinander gibt. Wenn in Einzelfällen Verwirrung entstehen sollte, gibt es Möglichkeiten, Unsicherheiten zu vermeiden. Zum Beispiel können Gemeinden auf Schildern die eine von beiden Schreibweisen in Klammern aufführen.
Die Rettungsorganisationen im Kanton können wegen des Namen-Wirrwars nicht mehr garantieren, rechtzeitig vor Ort zu sein. Das ist an den Haaren herbeigezogen. Die Rettungsorganisationen sind derart gut vertraut mit den Lokalitäten, dass sie jede Siedlung finden. Ich anerkenne aber, dass mit den Navigationsgeräten Probleme entstehen können.Die Systeme stammen von privaten Anbietern. Diese werden allfällige Probleme schon bald lösen können. Betroffene Eigentümer können dabei sicher auch nachhelfen.
Was ist der Sinn, wenn Ortsbezeichnungen auftauchen, die den Einwohnern selber nicht geläufig sind? Wenn Rotbühl neu Roopel heisst, bewegt man sich weit weg vom Alltag der Menschen. Die zuständigen Behörden haben Namen verwendet, die heute in der alteingesessenen Bevölkerung noch bekannt sind. Ich lege Gewicht darauf, dass wir mit den Mundartbezeichnungen ein wichtiges Kulturgut aufbereiten und erhalten konnten. Wie wir Schlösser und Klöster pflegen, sollten wir auch unser Namensgut achten. Die Namen geben Einblick in Geschichte, Geologie oder Arbeitsmethoden. Der Name Rotbühl ist irreleitend. Er hat nichts mit der Farbe Rot zu tun, sondern kommt von Rodung.
Der historisch-kulturelle Wert von Namen ist die eine Seite. Man könnte genauso gut sagen, dass sich die Leute an die bisherigen schriftdeutschen Namen gewöhnt haben. Sie sind ebenfalls Kulturgut geworden. Diese Namen bezeichne ich nicht als unser Kulturgut. Es sind vielfach Verfälschungen der ursprünglichen Namen.
Man hat den Eindruck, dass über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden worden ist. Auch die Gemeinden reagierten jüngst verärgert. Der Vorwurf ist unzutreffend. Die Ortsnamen wurden von der Nomenklaturkommission für die Vermessung und die Grundbücher festgelegt. In der Kommission sind die Gemeinden jeweils vertreten. Der Gemeinderat fasst auch Beschluss über die neuen Namen. Man kann deshalb nicht sagen, dass die Gemeinden nicht berücksichtigt worden sind. Das Vorgehen ist in aller Regel akzeptiert worden.
Mit der Akzeptanz scheint es nicht mehr weit her zu sein. Es ist absehbar, dass es nach der Sommerpause im Grossen Rat breit abgestützte Vorstösse gegen die neuen Flur- und Siedlungsnamen geben wird. Unterschiedliche Ansichten gehören zum politischen Leben. Bis jetzt ist eine Einfache Anfrage eingereicht worden. Diese wird der Regierungsrat beantworten.
Stimmt der Eindruck, dass bei der Überarbeitung der Orts- und Flurnamen im Thurgau eine Eigendynamik entstanden ist, die aus dem Ruder gelaufen ist? Nein, das ist nicht richtig. Seit über 30 Jahren laufen die Arbeiten zur Festlegung der Orts- und Flurnamen. Der Kanton Thurgau wendet dabei eine konsequente Mundartschreibweise an, wie andere Kantone auch. Es gibt aber Kantone, die das weniger konsequent machen - etwa Zürich.
Wenn man mit dem zuständigen Bundesamt spricht, bekommt man den Eindruck, dass der Thurgau froh sein muss, wenn er die ganze Übung nicht rückgängig machen muss. Das trifft nicht zu. Wir haben seitens des Bundes mehrfache Bestätigungen, dass sich der Kanton auf dem richtigen Weg befindet.
Wäre es nicht gescheiter gewesen, wie Zürich eine weichere Linie zu fahren? Es besteht kein Anlass, nach 30 Jahren noch eine Änderung vorzunehmen. Für 95 Prozent des Kantonsgebiets sind die Orts- und Flurnamen rechtskräftig festgelegt. Zudem freut es mich persönlich, dass man dieses Kulturgut auf diesem Weg erhalten konnte. Es ist logisch, dass wir bei den noch ausstehenden fünf Gemeinden den gleichen Kurs weiterführen sollten.
Besteht die Möglichkeit, dass man bei besonders umstrittenen Ortsnamen zurückbuchstabiert? Kein Zurück gibt es bei den amtlichen Vermessungsplänen, den Grundbüchern und damit auch bei den Landeskarten. Die Namen der Politischen Gemeinden und von Bahn- oder Postautostationen sind vom Bund geregelt. Was die Gemeinden mit Strassen- oder Weilernamen machen, ist weitgehend ihnen überlassen. Mein Departement schreibt nicht vor, ob Leutswil oder Lütschwiil auf der Ortstafel steht.

(ThurgauerZeitung. Erstellt: 30.07.2009, 06:24 Uhr)


  
"In Tsüri, Gämmf und Sanggale wär's vielleicht anders..."
Kommentar von Annette Büchi vom 30. Juli 2009

Die Aussagen Herrn Schläpfers zielen nun dermassen am Grundtenor der Bevölkerung vorbei, dass es schon bald sträflich ist. Fast ausschliesslich alle Leserbriefe, Kommentare und Erfahrungen gehen in die andere Richtung. Es ist absolut keine Akzeptanz der "neuen" Namen festzustellen. In Tsüri, Gämmf und Sanggale wär's vielleicht anders...

  
Thurgauer Zeitung

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Jrene und Daniel Franz wollen die Namensänderung nicht akzeptieren.


«Thurberg» kämpft um den Namen.  Thurgauer Zeitung vom 4. August 2009.
Text: Urs Brüschweiler. Bild: Susann Basler.

Bild in der Spalte links. Text ohne Bild HTML 7 KB

Dieser Artikel erschien unter dem Titel "Wirrwarr um den Thurberg" auch in den Online-Ausgaben folgender Zeitungen: St. Galler Tagblatt, Ausgabe Thurgau, Seite 32 vom 4. 8. 2009 und Wiler Zeitung vom 5. 8. 2009.


Einige Ausschnitte aus dem Text:

  • Wegen der Änderung der Flurnamen soll ihr Familienbetrieb Restaurant Thurbeg ob Weinfelden nun plötzlich auf dem «Tuurbärg» stehen. Jrene und Daniel Franz sind aufgebracht.
  • «Niemand hatte vorher mit uns gesprochen.» Das sei geschäftsschädigend.
  • «Wer im Navigationssystem den Thurberg sucht, findet nie und nimmer den “Tuurbärg”», so Daniel Franz.
  • Man habe Einsprache erhoben beim Kanton. Das Einzige, was bisher dabei herausgeschaut habe, sei die Antwort gewesen, wonach sie ihr Restaurant selbstverständlich nennen dürften, wie sie wollten ? der offizielle Flurnamen bleibe aber.
  • «Wir wollen, dass diese Änderungen rückgängig gemacht werden», sagt Jrene Franz.
  • Der Weinfelder Gemeinderat Walter Strupler äusserte sich auf Anfrage ebenfalls kritisch zu den Namensänderungen. «Hier wurde wohl übers Ziel hinausgeschossen.
  • Die Gemeinde Weinfelden werde sicher keine Tafeln und Schilder ändern, welche in ihrem Verantwortungsbereich lägen.

Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 6. 8. 2009

Der Thurgau und die Thur sind zwei überall bekannte Begriffe. Das Restaurant Thurberg steht auf dem Thurberg an der Thur. Es hat die Adresse Thurbergstrasse 29 und die Webseite www.thurberg.ch. Leider wird diese sprachliche Einheit zerstört, weil nun Bund und Kanton auf Karten statt Thurberg Tuurbärg schreiben. Dies ist ein weiteres Beispiel für den heutigen sprachlichen Wirrwarr im Kanton Thurgau!
  
Tagblatt für den Kanton Thurgau

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Veralteter Wanderwegweiser: Der Nollen heisst auf den Karten jetzt Nollen [hier falsch abgeschrieben: Nolen statt Nole].


Tagblatt für den Kanton Thurgau vom 4. August 2009.
Text: Markus Schoch. Bild: Reto Martin.

TITELSEITE
Umstrittene Flurnamen. Der Thurgau ändert die Flurnamen konsequent auf eine mundartliche Schreibweise. Nur noch fünf der 80 Gemeinden fehlen. Nun regt sich der Widerstand. Doch für eine Umkehr ist es zu spät.


Zwei Ausschnitte aus dem Text:

  • Die Kritik an den neuen Flurnamen ist nicht neu. Bereits vor fünf Jahren verlangte der Frauenfelder Kantonsrat Werner Dickenmann vom Regierungsrat, an den bestehenden Flurnamen festzuhalten. Der Regierungsrat wies die Kritik zurück.
  • Die regierungsrätliche Erklärung hatte kein politisches Nachspiel und es gab keinen Sturm der Entrüstung.

Vollständiger Text auf der Titelseite des Tagblattes für den Kanton Thurgau: PDF 122 KB.


SEITE 19
Flurnamen sorgen für rote Köpfe.
In den letzten Jahren sind im Thurgau Tausende von Flurnamen systematisch in eine mundartliche Schreibweise geändert worden. Jetzt, kurz vor Ende des Projekts gibt es lautstarke Kritik. Regierungsrat Kaspar Schläpfer ist erstaunt.

Vollständiger Text auf Seite 19 des Tagblattes für den Kanton Thurgau: PDF 585 KB.

  
Thurgauer Zeitung


Hans Weibel, a. Grundbuchverwalter, Ermatingen: Bei der Besprechung von Kaufverträgen musste ich mehrere Mal Bemerkungen entgegennehmen: «Werden bei euch keine Tippfehler korrigiert? Was soll Maazerooa?»


Drei Leserbriefe in der Thurgauer Zeitung, Online-Ausgabe, vom 7. August 2009.

Hans Weibel, a. Grundbuchverwalter, Ermatingen.
Vollständiger Leserbrief:
Mit Interesse habe ich die verschiedenen Artikel über die Änderung von Flurnamen gelesen. Auch ich habe mich bei der Einführung des EDV-Grundbuches in Ermatingen öfters über die Schreibweise geärgert.
     Vor allem musste man drei- oder viermal hinschauen, damit keine Schreibfehler passierten. So wurde z.B. aus Matzenrein – Maazerooa oder aus Höhnwilen Hääwiile. Kein Mensch weiss aber, wo Hääwiile liegt. Der Drovettisberg wurde zum Truettisbärg verunstaltet. Nach Intervention eines Anwohners, welcher mit einer Urkunde belegen konnte, dass ein Herr Drovetti auf diesem Berg gewohnt hat, wurde uns versichert, dass der Truettisbärg wieder zum Drovettisberg wird. Das Westerfeld, welches im Westen von Ermatingen liegt, wurde zum Wösterfäld. Hat das nun etwas mit Westen, mit Wäsche oder mit was zu tun?
     Bei der Besprechung von Kaufverträgen musste ich mehrere Mal Bemerkungen entgegennehmen: «Werden bei euch keine Tippfehler korrigiert?»Bei der Besprechung von Kaufverträgen musste ich mehrere Mal Bemerkungen entgegennehmen: «Werden bei euch keine Tippfehler korrigiert?
     Meiner Meinung nach wurde übers Ziel hinausgeschossen und Fehler wie z.B. Truettisbärg, das sicher Drovettisberg heissen muss, in die Pläne aufgenommen.
Hans Weibel, a. Grundbuchverwalter, Ermatingen.

Kurt Müller, Hurnen. Link zum Leserbrief.

Jörg Hürlimann, Arbon. Link zum Leserbrief.

  
Thurgauer Zeitung


Flurnamen: "Mundartnahe" Umbenennungen soll es weiterhin geben. Artikel von rsa/sda in der Thurgauer Zeitung vom 7. August 2009.
Vollständiger Text.

Ausschnitte aus dem Text:

  • Das Leserbriefthema Nummer 1 im Thurgau wird vorläufig bleiben: Die Kantonsregierung will Orts- und Flurnamen im Rahmen der Vermessung weiterhin «mundartnah» festsetzen. Sie will aber künftig der «breit geäusserten Kritik mehr Rechnung tragen».
  • Kein Kurswechsel
  • Von Matzenrein zu Maazerooa
  • Brauchtumserhalt kontra GPS

Derselbe Artikel erschien am 7. August 2009 im Liechtensteiner Volksblatt.

  
Thurgauer Zeitung

WÖRTLICH
Kleines Problem

Kaspar Schläpfer, Regierungsrat


Glosse in der Thurgauer Zeitung vom 8. August 2009 zum Artikel in der Thurgauer Zeitung vom 30. Juli 2009.

"Wenn wir im Thurgau keine grösseren Probleme als die plötzliche Aufregung über die Flurnamen haben, geht es uns wirklich gut. Echte Schwierigkeiten wegen der Namen dürfte es nur selten geben."

"Was die privaten Navigationssysteme betrifft, so bin ich zuversichtlich, dass diese bald Lösungen für die jetzt unbefriedigenden Fälle finden werden."

  
Thurgauer Zeitung


Dies ist die Lösung für den Wirrwarr von Schreibweisen im Kanton Thurgau.


Regierungsrat gegen Kurswechsel bei den Flurnamen  Thurgauer Zeitung vom 8. August 2009.
Text: Christof Widmer.    Vollständiger Text.

"Fürs Lexikon, nicht für Karten," dies ist die Lösung für den Wirrwarr von Schreibweisen im Kanton Thurgau. Der Verfasser des Thurgauer Namenbuches war frei, welche Schreibweise er für die Aussprache eines Lokalnamens wählte. Doch hätte man die Schreibweise des Namenbuches nicht unbesehen für die Karten verwendet dürfen!

  
Thurgauer Zeitung


Regierungsrat gegen Kurswechsel bei den Flurnamen.   Thurgauer Zeitung vom 8. August 2009.
Text Christof Widmer.
Vollständiger Text

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Die Thurgauer Regierung hält an der eingeschlagenen Umbenennung fest.
  • Die Regierung will bei den Siedlungsnamen «der breit geäusserten Kritik mehr Rechnung» tragen.
  • Merz-Abt hat auf Facebook die Gruppe «Gegen die unsinnige Veränderung von Flurnamen» gegründet. Ziel sei es, die politischen Kräfte zu bündeln im Hinblick auf einen weiteren Vorstoss im Grossen Rat. Bis gestern hatte die Gruppe 38 Mitglieder, unter ihnen SVP-Präsident Walter Marty und FDP-Kantonsrat Peter Schütz.

  
Tages Anzeiger



Thurgau bleibt dabei: Roopel statt Rotbühl.  Tages Anzeiger vom 8. August 2009. SDA
Vollständiger Text

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Der Tages Anzeiger übernahm diese Meldung von der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA). Die SDA provozierte dabei gleich selbst ein Beispiel für die Probleme mit der extremen Mundartschreibweise, indem sie Nolen schrieb statt der offiziellen neuen Schreibweise Nole!
  • Das gegenwärtige Leserbriefthema Nummer 1 bleibt dem Thurgau erhalten.
  • Die Thurgauer Regierung will künftig der «breit geäusserten Kritik mehr Rechnung tragen». Denn in den vergangenen Wochen hagelte es in der Lokalpresse Leserbriefe.

  
Thurgauer Zeitung

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Der Regierungsrat denkt trotz Kritik nicht daran, die Umbenennung der Flurnamen zu stoppen.


Druck wird verstärkt   Thurgauer Zeitung vom 11. August 2009.
Text: Marc Haltiner. Bild: Nana do Carmo.
Vollständiger Text, ohne Bild

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Der Regierungsrat will an den Mundart-Flurnamen festhalten und er denkt nicht daran, die [Einführung neuer Schreibweisen] zu stoppen.
  • Geändert würden die Namen ohnehin nur auf den Karten. Die Neubeschriftung von Ortsschildern und Wegweisern sei Sache der Gemeinden.
  • Genau da liege aber das Problem, sagt CVP-Kantonsrat Thomas Merz-Abt, der die Einfache Anfrage eingereicht hat. Nach der regierungsrätlichen Antwort drohe ein Wirrwarr an unterschiedlichen Namen in den elektronischen Systemen, auf Karten und auf Schildern.
  • Kantonsrat Thomas Merz-Abt: «Ich will, dass wir mit einem blauen Auge aus der verfahrenen Lage herauskommen.» Seine Facebook-Gruppe gegen neue Flurnamen umfasst bereits 100 Mitglieder.
  • SVP-Fraktionschef Stephan Tobler, der Gemeindeammann von Egnach: «Die Umbenennung war eine Übung am grünen Tisch und ohne viel Praxiserfahrung.» Ein leichtes Unterfangen werde es nicht sein, die neuen Flurnamen zu bereinigen. Dennoch sei der Unmut gross, und die Regierung müsse handeln.
  • Die Antwort der Regierung sei zu selbstgerecht ausgefallen, findet SP-Präsident Peter Gubser.
  • FDP-Fraktionschef Hans Munz verteidigt die Regierung.
  • Roland Kuttruff, der Präsident des Verbandes der Thurgauer Gemeinden (VTG): Die Gemeinden hätten die Brisanz der Umbenennung klar unterschätzt. Die Aktion des Kantons sei grundsätzlich fragwürdig.
  • Die Gemeinden wollen «retten, was zu retten ist».

  
Thurgauer Zeitung


Noch am Samstag hiess es, die Regierung bleibe bei der Festlegung der neuen Flurnamen, nun wird ein Stopp eingelegt.


Marschhalt bei den Flurnamen.   Thurgauer Zeitung vom 13. August 2009.
Text: bai/sda. Bild: Susann Basler.
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Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Regierungsrätliche Kehrtwende.
  • Noch am Samstag hiess es, die Regierung bleibe bei der Festlegung der neuen Flurnamen, nun wird ein Stopp eingelegt.
  • Die heftige Kritik im Thurgau an der «mundartnahen» Umbenennung von Flurnamen zeigt Wirkung: Das Volkswirtschaftsdepartement (DIV) hat die Umbenennung bis Frühling 2010 gestoppt. Zum weiteren Vorgehen soll bis dahin eine Kommission Vorschläge erarbeiten.

  
Thurgauer Zeitung


Kaspar Schläpfer: «Ich musste feststellen, dass Kritik und Unmut gross sind.»


«Ich sage: Lieber spät als nie.»   Thurgauer Zeitung vom 14. August 2009.
Interview: Marc Haltiner. Bild Susann Basler.
Vollständiger Text, ohne Bild.

Einige Ausschnitte aus dem Interview und aus dem Text:
  • Regierungsrat Kaspar Schläpfer zieht die Notbremse. Nach massiver Kritik an den neuen Mundart-Flurnamen soll eine Arbeitsgruppe die Lage neu beurteilen.
  • Warum der plötzliche Meinungsumschwung? "Ich ging davon aus, dass es nur vereinzelte Kritik an den neuen Flurnamen gebe. Ich musste aber feststellen, dass Kritik und Unbehagen gross sind. Das hat mich veranlasst, einen Marschhalt anzuordnen. Auch erfahrene Gemeindeammänner und Grundbuchverwalter erklärten mir, sie hätten Ärger und Probleme mit den Mundart-Begriffen."
  • Hätten Sie nicht früher auf den Unmut der Bevölkerung reagieren müssen? "Das Amt für Geoinformation setzte die Arbeit fort, die der Regierungsrat ja schon vor 30 Jahren beschlossen hat. Es gab lange Zeit nur wenige kritische Stimmen. Ich realisierte erst im Lauf der letzten Wochen, dass die Verärgerung wesentlich grösser ist."
  • Gemeinden fordern Rückkehr zu alten Flurnamen. Lange hatten sich die Gemeinden nicht gegen die neuen Mundart-Flurnamen gewehrt. Gestern Morgen befasste sich der Vorstand des Verbandes der Thurgauer Gemeinden (VTG) nun aber mit dem umstrittenen Projekt.
  • Die Gemeinden seien erfreut, dass Regierungsrat Kaspar Schläpfer einen Marschhalt beschlossen habe, sagt VTG-Präsident Roland Kuttruff.
  • CVP-Kantonsrat Thomas Merz-Abt, der mit seinem Vorstoss zu den Flurnamen Druck machte: Mindestens die Namen von Siedlungen und Höfen – geschätzte 3000 – müssten wieder die [früheren] Bezeichnungen erhalten.
  • Merz-Abt kritisiert den Fahrplan: Es sei zu spät, umstrittene Flurnamen erst im Lauf des nächsten Jahres zu ändern.


Thurgauer Zeitung - der meistgelesene Artikel

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Diese Tabelle steht auf der Frontseite der Thurgauer Zeitung.
Ein Klick auf das Bild zeigt die Vergrösserung.
"Meistgelesen" heisst der Titel einer Aufzählung von 9 Zeitungsartikeln.
An 1. Stelle steht der Artikel: "Nichts als Ärger mit den Flurnamen".


"Nichts als Ärger mit den Flurnamen". Thurgauer Zeitung vom 21. August 2009.
Text: Melissa Müller.
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"Meistgelesen". Thurgauer Zeitung Online-Ausgabe vom 23. August 2009.

Auf der Frontseite der Thurgauer Zeitung steht unter dem Titel "Meistgelesen" an 1. Stelle:
"Nichts als Ärger mit den Flurnamen". Siehe Abbildung links.



Thurgauer Zeitung

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Hermann Lei: «Offensichtlich kann die Bevölkerung mit 95 Prozent der Mundart-Flurnamen gut leben».


«Mundart-Namen gefallen mir». Thurgauer Zeitung vom 25. August 2009.
Text: Marc Haltiner. Bild: Nana do Carmo.
Vollständiger Text, ohne Bild

Kommentar des Redaktors dieser Webseite: Ich teile die Freude von KR Lei an Mundart-Ausdrücken. Leider fehlt in seinen Ausführungen jegliches Verständnis für die praktische Funktion von Lokalnamen auf Landeskarten und in der amtlichen Vermessung. Einige willkürlich aufgezählte Beispiele: Zugriff in der Verwaltung zu früheren Akten, Gebäudeadressen, Beschreibungen in Geologie , Archäologie, Raumplanung, Heimatkunde. Wegweiser, Rettungsdienste usw.

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Knatsch um TG Mundart-Flurnamen. Radio TELETOP.
Sendung vom 31. August 2009. Dauer 3 Minuten.

Bericht Claudia Huber.

Die vollständige Sendung von 15 Minuten Dauer enthält von der Minute 3 bis zur Minute 6 den Abschnitt "Knatsch um TG Mundart-Flurnamen".

Dass die Schreibweise auf den Wegweisern nicht mehr mit jener auf Karten übereinstimmt, sorgt bei der Bevölkerung für Unmut.
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Ursula Fraefel, Chefredaktorin der Thurgauer Zeitung.
Die neue extremmundartliche Schreibweise kommt mir vor, wie wenn man wieder mit Holzöfen heizen würde, um eine Tradition zu erhalten. Dabei spielt doch im Alltag die Praktikabilität die grössere Rolle. Ich werte die Einsetzung einer Arbeitsgruppe als ersten Erfolg. Ich bin der Meinung, dass man einen Flurnamen-Kompromiss machen könnte und die veränderte Schreibweise von Lokalnamen dort rückgängig machen würde, wo Leute betroffen sind.
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Andreas Keller, Volkswirtschaftsdepartement TG, Leiter der von Regierungsrat Schläpfer eingesetzten Arbeitsgruppe.
Die Kritik entzündet sich vor allem dort, wo es um die Schreibweise der Lokalnamen von besiedelten Gebieten, von Einzelhöfen, Restaurants oder Ausflugsorten geht. Dass man aber die veränderte Schreibweise von Äckern und Wäldern rückgäng macht, kann ich mir weniger vorstellen.

Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 5. Sept. 2009:
Neben der Schreibweise der Lokalnamen von besiedelten Gebieten sind auch weitere Lokalnamen wichtig. Beispiel: Historische, naturwissenschaftliche oder landschaftliche Objekte, bei denen der Bezug zu vorhandenen schriftlichen Aufzeichnungen nicht leichtfertig erschwert werden soll.


Thurgauer Zeitung


Nein zu den Mundart-Flurnamen. Thurgauer Zeitung vom 31. August 2009.
Von Marc Haltiner.
Vollständiger Text

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Eine grosse Mehrheit der TZ-Leserinnen und -Leser will zurück zu den hochdeutschen Flurnamen. Nur gerade 2,9 Prozent der Leserschaft spricht sich für die Mundart-Flurnamen aus, wie die grosse TZ-Umfrage zeigt.
  • Insgesamt beteiligten sich 2626 Personen an der Umfrage. 2551 Leserinnen und Leser, also 97,1 Prozent, finden die Mundart-Flurnamen unnötig.
  • Die Umbenennung der Flur- und Siedlungsnamen erstreckte sich im Thurgau über Jahrzehnte. Einige Gemeinden wehrten sich gegen die Entscheide der Nomenklaturkommission, konnten sich beim Kanton aber nicht durchsetzen.

Kommentar des Redaktors dieser Webseite:
Präzis formuliert sollte der Verfasser dieses Artikels schreiben: Nein zur extremmundartlichen Schreibweise, zurück zur gemässigten Mundart-Schreibweise gemäss Weisungen 1948.


  
Thurgauer Zeitung


Die Arbeitsgruppe zu den Flurnamen ist bekannt.


Flurnamen: Regierung setzt Arbeitsgruppe ein.   Thurgauer Zeitung Online-Ausgabe vom 31. August 2009.
Text: bai. Bild: Susann Basler.
Vollständiger Text.

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Regierungsrat Kaspar Schläpfer hat einen umfangreichen Auftrag an eine Arbeitsgruppe erteilt, welche die tatsächliche und rechtliche Situation im Zusammenhang mit den Orts- und Flurnamen analysieren wird.
    Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:
  • 1. Leiter der Gruppe: Andreas Keller, Generalsekretär des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft;
  • 2. Christian Dettwiler, Kantonsgeometer;
  • 3. Andy Heller, Kantonsingenieur;
  • 4. Roland Kuttruff, Präsident des Verbandes Thurgauer Gemeinden;
  • 5. Kantonsrat Thomas Merz-Abt, der am 15. Juni 2009 die Einfache Anfrage eingereicht hat.
  • Beispiele von Abklärungen, welche die Arbeitsgruppe bis im Frühjahr 2010 dem Departementschef vorzulegen hat:
  • Ermitteln, wie viele Lokalnamen in wie vielen Gemeinden bereits festgesetzt, in Bearbeitung oder noch nicht bearbeitet sind;
  • Ermitteln, welchen Spielraum das Bundesrecht den Kantonen bei der Festsetzung der Namen gewährt, wie der Kanton Thurgau diesen Spielraum genutzt hat und welchen Grundsätzen er bisher gefolgt ist;
  • Ermitteln, wie weiter verfahren werden soll.

Hinweis des Redaktors dieser Webseite:
Der Zeitplan ist gemäss Kapitel 45 dieser Webseite zu beschleunigen,  damit allfällig revidierte Schreibweisen von Lokalnamen vor dem Jahre 2016 in den Landeskarten 1:25'000 berücksichtigt werden können.



Thurgauer Zeitung


Das kann nur eine Zeitung.
Der Kommentar der Chefredaktorin Ursula Fraefel zum Leser-Nein bei der TZ-Umfrage zu den Flurnamen.
 Thurgauer Zeitung vom 31. August 2009.
Von Ursula Fraefel.

Vollständiger Text

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Auch eine Regionalzeitung muss den Mächtigen auf die Finger schauen. Und manchmal muss sie ihnen sogar eins drauf hauen.
  • Die neuen Flurnamen seien akzeptiert, behaupteten Namensforscher und Regierung während Monaten. Unsere Umfrage beweist nun aber: Eine überwältigende Mehrheit ist mit den Mundart-Namen nicht einverstanden.
  • Den Bewohnern ist nicht egal, wie ihre Siedlungen heissen. Hoffentlich gelangen nun auch die Verantwortlichen zur Einsicht, dass die gut gemeinten Mundart-Namen wieder rückgängig gemacht werden müssen.



Thurgauer Zeitung


Die Arbeitsgruppe zu den Flurnamen ist eingesetzt.


Weg aus dem Flurnamenstreit gesucht. Thurgauer Zeitung vom 1. September 2009.
Text: Christof Widmer. Bild: Donato Caspari.
Vollständiger Text

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Die Kritik an der [extremen] Mundartschreibweise von Orts- und Flurnamen wird immer deutlicher. Eine Arbeitsgruppe soll der Regierung Vorschläge machen, wie nun vorzugehen ist. Vertreten sind auch Kritiker der [extremen] Mundartschreibweise.
  • Dass über die Jahre Tausende von Orts- und Flurnamen in Grundbüchern und Vermessungsplänen in einer radikalen Mundartschreibweise festgeschrieben wurden und so auch auf den Landkarten auftauchen, stösst in der Bevölkerung auf bares Unverständnis. Das zeigt auch die gestern veröffentlichte TZ-Umfrage.
  • Interessant ist auch, wer der Arbeitsgruppe nicht angehört: Namenforscher Eugen Nyffenegger. Der Autor des Thurgauer Namenbuchs sitzt mit dem Kantonsgeometer in der Kommission, welche die Orts- und Flurnamen festlegt. Sein Einfluss war von Gemeindevertretern kritisiert worden. Dass Nyffenegger als zentrale Person nicht in der Arbeitsgruppe sei, unterstreiche deren Unabhängigkeit, sagt Keller.



Tages Anzeiger


Wenn die Dialektwelle die Feuerwehr in die Irre führt. Tages Anzeiger vom 2. September 2009.
Von Antonio Cortesi.
Dieser Text erschien auch in den Online-Ausgaben der folgenden Zeitungen: Thurgauer Zeitung, Basler Zeitung, Berner Zeitung und Der Bund.

Vollständiger Text als  HTML und als  PDF.

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Im Thurgau tobt ein Streit um die Schreibweise von Ortsnamen. Die Umbenennung auf Mundart ärgert die Bevölkerung.
  • Mit dem Rückgriff auf uralte Mundartbezeichnungen werde «ein wichtiges Kulturgut erhalten», begründet der zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer die namenkundliche Radikalkur. Er rechnete aber nicht mit dem Widerstand in der Bevölkerung, und der ist massiv.
  • An vorderster Front kämpft der Thurgauer CVP-Kantonsrat Thomas Merz gegen die «sinnlose Aktion». «Noch wäre der richtige Zeitpunkt für einen Abbruch der Übung», sagt er, «auch aus Kostengründen.»


Zu diesem Artikel erschien am 4. September 2009 im Tagsanzeiger folgender
Leserbrief: Vom Zürcher "Pfannenstil" zum Thurgauer "Tuurbärg".
Als früherer Gemeindeingenieur von Meilen erlebte ich hautnah die sinnlosen Umtriebe die es gab, als auf den Landeskarten während einiger Jahre der Pfannenstiel ohne "ie" geschrieben wurde. Sollte die Pfannenstielstrasse in Pfannenstilstrasse umbenannt werden? Sollten die die zahlreichen Wanderweg-Wegweiser mit der veränderten Schreibweise auf der Landeskarte koordiniert werden? Lokalnamen auf Karten sind ein Orientierungsmittel und müssen nach meiner Meinung - wie unsere Geschlechtsnamen auch - immer dieselbe Schreibweise beibehalten. Diesem Grundsatz widme ich seit vier Jahren die Webseite www.lokalnamen.ch. Sie beschreibt kritisch die Entwicklungen der Schreibweise von Lokalnamen auf den Verwaltungsebenen Bund, Kanton und Gemeinde. Diese fortwährenden Informationen haben dazu beigetragen, dass nun voraussichtlich im Kanton Thurgau die wichtigsten Lokalnamen wieder wie früher geschrieben werden und die extremmundartlichen Schreibweisen verschwinden. PAUL MÄRKI, HOMBRECHTIKON.

Vollständiger Text als  HTML  und als  PDF.


Webseite der Gemeinde Märstetten




Flurnamen-Theater: Licht ins Dunkel ... Webseite der Gemeinde Märstetten, kopiert am 6. September 2009.
Geschrieben von Jürg Schumacher am 02. 09. 2009, zuletzt aktualisiert am 04. 09. 2009.

Vollständiger Text mit Bildern als  PDF 874 KB  und ohne Bilder als  HTML.

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • In den Medien wird seit Wochen zum Thema "Mundart-Bezeichnungen" nur die halbe Wahrheit verbreitet. Im Zeitalter von Mundart-SMS staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Schauermärchen von per GPS fehlgeleiteten Ambulanzen und Feuerwehren machen die Runde.
  • Hier deshalb eine Stellungnahme von Jürg Schumacher als Gemeindeammann von Märstetten.
  • Die sogenannten "Flurnamen" sind schon seit Jahrzehnten in allen Landeskarten 1:25'000 verzeichnet. Sie wurden vor etwa 30 Jahren mittels Befragungen von damals 80-90-jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern festgestellt und sind seit anfangs der 70er-Jahre im Gebrauch, ohne dass es Probleme gegeben hätte.
  • In den vergangenen Jahren wurden lediglich die bereits vor Jahrzehnten festgelegten Mundart-Flurnamen nochmals systematisch erfasst und nach und nach in halbtägigen Besprechungen mit Gemeindevertretern sowie nun heute 80-90 Jahre alten Einwohnern nochmals überprüft und allenfalls betreffend Lage (Parzelle) und Aussprache korrigiert. Jede politische Gemeinde konnte dazu Stellung nehmen. Wer dies verpasst hat, sollte heute nicht jammern!
  • In keinem einzigen, auf dem Markt verfügbaren GPS-Navigationsgerät sind Flurnamen gespeichert. Die Routenplanung basiert ausschliesslich auf Strassennamen (die unverändert bleiben) oder der Bezeichnung von Einrichtungen (Restaurants, Hotels, Parkhäuser, Sehenswürdigkeiten).
  • Ein wirkliches Problem dürfte vielmehr - oder gerade umgekehrt - darin zu suchen sein, dass vielleicht ein neuer - womöglich deutscher - Mitarbeiter auf der Notrufzentrale nicht wissen kann, dass ein Anrufer mit "z'Busslig brennt's" die Ortschaft "Bussnang" meint oder dass "Stäckborä" unter "Steckborn" gesucht werden muss. Diese Beispiele liessen sich beliebig fortsetzen und haben rein gar nichts mit den Mundart-Flurnamen zu tun.

Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 8. 9. 2009:
Es ist technisch möglich, dass bei allen digitalen Programmen sämtliche verwendeten Schreibweisen eines Lokalnamens gespeichert werden. Die Realisierung einer solchen Idee dürfte dagegen einige praktische Probleme bieten!
     Leider beschränkt sich Herr Schumacher auf das Thema Rettungsdienste. Die anderen Probleme, die sich bei der Änderung der Schreibweise von Lokalnamen ergeben, sind nach meiner Meinung mindestens ebenso wichtig. Sie werden auf dieser Webseite ausführlich behandelt, zum Beispiel im Kapitel 44.3 bei der Aufzählung von Äusserungen kompetenter Personen.

  
Thurgauer Zeitung

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Bild: Tom Werner


Mit Dialekt fürs Vaterland.  Thurgauer Zeitung Online-Ausgabe vom 4. September 2009.
Text: Christof Widmer. Bild: Tom Werner.

Die umstrittene Mundartschreibweise von Orts- und Flurnamen stammt aus der Zeit der Geistigen Landesverteidigung. Der Thurgau war dafür empfänglich.

A. Einige Ausschnitte aus dem Text:

  • Die Auseinandersetzung zwischen Sprachwissenschaftern und Kartografen reicht zurück in die Zeit der Geistigen Landesverteidigung gegen Nazi-Deutschland.
  • Staatsarchivar André Salathé vermutet, dass der Grenzkanton noch lange besonders empfänglich für die Ideale der Geistigen Landesverteidigung war. Die zuständige kantonale Nomenklaturkommission erfasste zusammen mit örtlichen Gewährsleuten die genaue Aussprache der Lokalnamen. Dabei wurde das Sprachbild der heutigen Grossväter-Generation konserviert. Parallel dazu erarbeitete Namenforscher Eugen Nyffenegger das Thurgauer Namenbuch, in dem alle Orts- und Flurnamen sprachwissenschaftlich erfasst und hergeleitet werden. Diese Arbeit gab wesentliche Impulse für die amtliche Festlegung der Lokalnamen, zumal Nyffenegger Mitglied der Nomenklaturkommission ist.
  • Erstaunlicherweise löste dieser Prozess über Jahrzehnte kaum Kritik aus. Das Unverständnis über die teils exotisch wirkenden Namen ist erst in den letzten Jahren gewachsen. Das mag daran liegen, dass sie erst seit 1998 auf den Landeskarten erschienen und der Öffentlichkeit bekannt wurden.
  • Einen eigentlichen Machtkampf haben sich Sprachwissenschafter und Kartografen 1947 geliefert, als die Bundesweisungen für die Schreibweise von Lokalnamen (Weisungen 1948) ausgearbeitet wurden. Die Szene wiederholte sich Mitte des laufenden Jahrzehnts, als versucht wurde, die Mundartschreibweise, wie sie der Thurgau anwendet, bundesweit verbindlich zu machen. Die Bemühungen scheiterten. Seit 2008 ist die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) in Kraft.


B. Der vollständige Text:

Frauenfeld – Hooebüel statt Hohenbühl, Holpmishus statt Holzmannshaus oder Hunzike statt Hunzikon – die mundarttreue amtliche Festlegung der Thurgauer Lokalnamen löst allenthalben Kopfschütteln aus. Ob man geografische Namen in der gewohnten hochdeutschen Schreibweise oder mundartnah festhalten soll, darüber streiten sich Sprachwissenschafter und Kartografen aber schon seit Jahrzehnten. Die Auseinandersetzung reicht zurück in die Zeit der Geistigen Landesverteidigung gegen Nazi-Deutschland.
    Damals gab es starke Bestrebungen, das Schweizerdeutsche als Schriftsprache zu etablieren. Der Thurgauer Dialektologe Eugen Dieth entwarf in den 30er-Jahren sogar eine Schreibnorm für die Schweizer Dialekte. 1938 beschloss der Bundesrat, dass die Lokalnamen auf der Landeskarte mundartnah geschrieben werden sollen. Die Weisungen für die Umsetzung wurden aber erst 1948 erlassen. Sie gelten bis heute. Sie sind ein Kompromiss zwischen den Linguisten, die die gesprochene Form exakt schriftlich festhalten wollten, und Kartografen, die der Klarheit halber die hochdeutsche Form bevorzugten. Der Grundgedanke sei, die Mundart bei den Lokalnamen zu fördern unter Verwendung des aus der Schriftsprache bekannten Schriftbildes, sagt Fridolin Wicki, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Landestopografie, über die Weisungen.

Mundart auf Schulkarte
Auf Seiten der Mundartfreunde kämpfte auch der Thurgauer Staatsarchivar Bruno Meyer, der von 1937 bis 1979 im Amt war. Er soll durchgesetzt haben, dass auf den Thurgauer Schulkarten seit 1970 Weilernamen auf Mundart geschrieben werden. Bedeutung erlangte der Namenstreit erst, als der Thurgau vor dreissig Jahren damit begann, alle Orts- und Flurnamen verbindlich für die Grundbücher und Vermessungspläne zu erfassen. Diese Arbeiten wurden letzten Monat kurz vor Abschluss wegen der jüngsten Kritikwelle vom Regierungsrat gestoppt. Die Verantwortlichen im Thurgau haben die Weisungen von 1948 mundartfreundlicher interpretiert als jene anderer Kantone.
    Staatsarchivar André Salathé vermutet, dass der Grenzkanton noch lange besonders empfänglich für die Ideale der Geistigen Landesverteidigung war. Die zuständige kantonale Nomenklaturkommission erfasste zusammen mit örtlichen Gewährsleuten die genaue Aussprache der Lokalnamen. Dabei wurde das Sprachbild der heutigen Grossväter-Generation konserviert. Parallel dazu erarbeitete Namenforscher Eugen Nyffenegger das Thurgauer Namenbuch, in dem alle Orts- und Flurnamen sprachwissenschaftlich erfasst und hergeleitet werden. Diese Arbeit gab wesentliche Impulse für die amtliche Festlegung der Lokalnamen, zumal Nyffenegger Mitglied der Nomenklaturkommission ist.

Ende einer Bewegung
Erstaunlicherweise löste dieser Prozess über Jahrzehnte kaum Kritik aus. Das Unverständnis über die teils exotisch wirkenden Namen ist erst in den letzten Jahren gewachsen. Das mag daran liegen, dass sie erst seit 1998 auf den Landeskarten erschienen und der Öffentlichkeit bekannt wurden.
    Staatsarchivar Salathé vermutet aber vor allem einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel. Er spricht vom definitiven Ende der Bewegung der Geistigen Landesverteidigung: «Die Gesellschaft ist an einem anderen Ort angekommen.» Identität und Sprache der Grossväter würden heute nicht mehr als die eigenen wahrgenommen. 
(ThurgauerZeitung)

Machtkampf wiederholt sich
Einen eigentlichen Machtkampf haben sich Sprachwissenschafter und Kartografen 1947 geliefert, als die Bundesweisungen für die Schreibweise von Lokalnamen (Weisungen 1948) ausgearbeitet wurden. Die Szene wiederholte sich Mitte des laufenden Jahrzehnts, als versucht wurde, die Mundartschreibweise, wie sie der Thurgau anwendet, bundesweit verbindlich zu machen. Die Bemühungen scheiterten. Seit 2008 ist die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) in Kraft, die eine Anlehnung an die Schriftsprache vorsieht. Schon geänderte Namen sollen aber bestehen bleiben. (wid)

  
Thurgauer Zeitung


NACHGEFRAGT
Fridolin Wicki.
Stv. Direktor Bundesamt für Landestopografie, im Kurzinterview.


Namen im Thurgau mundartnaher als in anderen Kantonen.   Thurgauer Zeitung Online-Ausgabe vom 5. September 2009.
Kurzinterview von Christof Widmer mit Fridolin Wicki, stv. Direktor Bundesamt für Landestopografie.

Im Thurgau gibt es einen Marschhalt bei der Festlegung der Lokalnamen. Ist Ihnen Ähnliches aus anderen Kantonen bekannt?
Nein. Dabei ist zu beachten, dass das Vorgehen in den Kantonen sehr unterschiedlich war. Viele Kantone haben ihre Lokalnamen bereits vor Jahren festgelegt und diese in den letzten Jahren unverändert belassen.

Kritiker behaupten, der Thurgau habe mit seiner Mundartschreibweise von Flurnamen übers Ziel hinausgeschossen und die Weisungen des Bundes sogar verletzt. Trifft das zu?
Das trifft nicht zu. Die Weisungen von 1948 geben den Kantonen einen gewissen Spielraum, mit dem den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann. Die Festlegung der Lokalnamen wird in den Kantonen denn auch unterschiedlich gehandhabt. Damit wird den föderalen Strukturen der Schweiz Rechnung getragen. Mit den Regelungen des Bundes sollen nur gewisse Leitplanken gesetzt werden.

Stimmt der Eindruck, dass der Thurgau zusammen mit Schaffhausen die radikalste Mundartschreibweise umgesetzt hat?
Es ist richtig, dass die Schreibweise des Kantons Thurgau mundartnaher ist als die anderer Kantone.

Die Thurgauer Behörden kritisieren die neue Bundesverordnung über die geografischen Namen, die seit letztem Jahr in Kraft ist und eine Anlehnung der Lokalnamen an die Schriftsprache vorsieht. Der Bund habe die Regeln mitten im Spiel geändert, heisst es.
Die Schreibweise wird mit den Weisungen und nicht mit der Verordnung festgelegt. Die Weisungen von 1948 wurden mit der neuen Verordnung nicht verändert. Es ist aber so, dass sie auf dem alten Recht basieren. Sie müssen nun aktualisiert und der neuen Gesetzgebung unterstellt werden. Zurzeit ist eine breit abgestützte, paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe beauftragt, diese Anpassungen vorzunehmen.  (Thurgauer Zeitung)


Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 13. 09. 2009:
Auf die Frage: "Kritiker behaupten, der Thurgau habe mit seiner Mundartschreibweise von Flurnamen übers Ziel hinausgeschossen und die Weisungen des Bundes sogar verletzt. Trifft das zu?" antwortet Wicki: "Das trifft nicht zu."
     Ich bin anderer Meinung. Die extremmundartliche Schreibweise des Kantons Thurgau hat den Spielraum der Weisungen 1948 nicht nur klar verletzt, sondern ein Resultat erzielt, das im krassen Gegensatz zu den Weisungen 1948 steht! Das Bundesamt für Landestopografie hatte nachträglich zwei Versuche gemacht, die extremmundartliche Schreibweise im Gegensatz zu den Weisungen 1948 formell einzuführen. Bei diesen Versuchen handelt sich um den und um den Diese Webseite schildert ausführlich den Einsatz zahlreicher Schweizerischer Fachvereine, sowie deren Erfolg, dass das Bundesamt für Landestopografie die beiden erwähnten Versuche aus den Jahren 2005 und 2006 als gescheitert aufgeben musste!


Schweizerzeit


11. September 2009,  Leserbrief von Willy Schmidhauser, Dettighofen TG:  Staatliche Kavallerieeinheiten.


Tages Anzeiger

Die folgenden Abbildungen sind Fotomontagen, enthalten im Artikel von Thomas Widmer im Tagesanzeiger vom 19. 09. 2009. Die hier folgenden Fotomontagen wurden kopiert von der Webseite Blogs über geographische Namen, welche noch weitere Informationen zum Artikel im Tagesanzeiger vom 19. 09. 2009 enthält.



Äfs - Rafz



Eerlibach - Erlenbach



Itschne - Itschnach



Maartel - Marthalen



Üüdike - Uitikon


Zwischen Ilau und Hööraan findet sich so manches kuriose Wort.
Tages Anzeiger vom 19. September 2009.
Buchbesprechung von Thomas Widmer über:

Heinz Gallmann, Zürichdeutsches Wörterbuch. Verlag NZZ, 2009. 702 Seiten, 68 Franken.

Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 21. 09. 2009:
Das neue Zürichdeutsche Wörterbuch enthält auch viele Lokalnamen. Viele Zürcherinnen und Zürcher werden sich darüber freuen, dass sie "richtiges" Zürichdeutsch sprechen oder sie werden, gemeinsam mit zugezogenen Personen mit Interesse erfahren, "wie man eigentlich sagen sollte".
     Im Kanton Zürich steht es glücklicherweise nicht zur Diskussion, dass die Schreibweisen in den amtlichen Karten durch die Mundartschreibweisen des Wörterbuches ersetzt werden sollten. So bleibt dem Kanton Zürich der im Kanton Thurgau entstandene Wirrwar von Schreibweisen erspart.


Leserbrief im Tages-Anzeiger vom 25. September 2009: "Zur Bewahrung der Mundart".
Das neu erschienene Zürichdeutsche Wörterbuch des Meilemer Germanisten Heinz Gallmann dürfte auf sehr grosses Interesse bei der Bevölkerung stossen, da Mundart nach wie vor allgemein sehr geschätzt wird. Dieses Werk trägt in besonderem Masse zur Bewahrung der Mundart bei. Das Wörterbuch umfasst auch einige Zürcher Ortsnamen, wie sie im Dialekt ausgesprochen werden. Diese erinnern ganz an die neuen Mundartschreibweisen von Orts- und Flurnamen im Kanton Thurgau, welche nun von einer Arbeitsgruppe überprüft werden. Beispiele im Kanton Zürich: Tielschderf (Dielsdorf), Geeretschwiil (Geroldswil) und Martaale (Marthalen). Beispiele im Kanton Thurgau: Tingeschwiil (Dingetswil), Wisetaal (Wiesental) und Esserschwiil (Esserswil). MARTIN SCHLATTER, AU

Vollständiger Text als HTML  und als PDF. Dieser Leserbrief erschien auch in den folgenden Zeitungen: Basler Nachrichten, Berner Zeitung und Der Bund.

Thurgauer Zeitung

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Im Laufe des Jahres 2010 sollen turnusgemäss die neuen Blätter der Landeskarte erscheinen. Auf diesen Kartenblättern würden unverändert die bisherigen, extremmundartlich geschriebenen Lokalnamen stehen und sogar noch zusätzliche, extremmundartlich revidierte Schreibweisen gemäss den bisher noch nicht realisierten Beschlüssen der Nomenklaturkommission des Kantons Thurgau.

Ein Klick auf das Bild oben zeigt 5 Beispiele von solchen zusätzlichen extremmundartlich geschriebenen Lokalnamen:
Lütmerken statt bisher Leutmerken
Holzhüseren statt bisher Holzhäusern
Wolfike statt bisher Wolfikon
Chaltebrune statt bisher Kaltenbrunnen
Battlehuuse statt bisher Battlehausen


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Quelle:  Webseite "Blogs über geografische Namen".
Diese Webseite enthält weitere Informationen, Kartenausschnitte und Fotos.


Im Namenstreit läuft Zeit davon. Thurgauer Zeitung vom 24. September 2009.
Titelblatt und Seite 13.
Text: Christof Widmer. Bild: Tom Werner.
Vollständiger Text, ohne Bild.

Derselbe Artikel erschien in der Basler Zeitung, Berner Zeitung und im Bund. Gewählte Titel: "Zeitdruck im Flurnamenstreit", "Was steht nun auf den Thurgauer Landkarten?".

Titelblatt der Thurgauer Zeitung: "Zeitdruck im Flurnamenstreit. Die kantonale Arbeitsgruppe, welche die umstrittene Schreibweise der Thurgauer Orts- und Flurnamen unter die Luppe nehmen soll, gerät unter Zeitdruck. Nächstes Jahr werden die Thurgauer Blätter der Landeskarte neu gedruckt. Dann werden die schlecht akzeptierten Mundartnamen bis zur Neuauflage 2016 zementiert. Weitere Mundartnamen, die seit der letzten Kartenausgabe vor sechs Jahren festgelegt werden, könnten dazukommen."

Mögliche Lösungen (Ausschnitte aus diesem Artikel):
  • Variante 1. Neudruck der Landeskarten zurückstellen, bis die kantonale Arbeitsgruppe ihre Arbeit abgeschlossen hat.
    "Die Hoffnung, dass Swisstopo den Neudruck zurückstellt, bis die Namenfrage geklärt ist, wird vom Bundesamt enttäuscht. Eine Produktion zu stoppen sei schwierig, vor allem wenn die Luftaufnahmen gemacht seien, sagt der stellvertretende Direktor Fridolin Wicki."
  • Variante 2. Die Namen der bewohnten Gebiete im Neudruck unverändert belassen, also gemäss Schreibweisen der Landeskarten 1957-1990.
    "Das müsse aber rasch entschieden werden, sagt Kantonsgeometer Dettwiler, Mitglied der Arbeitsgruppe. Warte die Arbeitsgruppe bis April 2010, sei der Zug abgefahren."
  • Variante 3. Neudruck in kleiner Auflage, die rasch vergriffen ist. Die Resultate der kantonalen Arbeitsgruppe würden erst in der darauffolgenden Auflage (zwischen 2012 und 2016) berücksichtigt.
    "Ein solches Vorgehen würde Gemeindeverbandspräsident Roland Kuttruff, der als Kritiker der Mundartnamen in der Arbeitsgruppe sitzt, begrüssen."


Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 26. 09. 2009:
Mit meinen Analysen vom  03. 09. 2009  und vom  18. 09. 2009  im Kapitel  "45. Parlamentarische Opposition im Kanton Thurgau"  habe ich vermutlich den vorliegenden Artikel von Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung provoziert. Ich befürchte, dass die Variante 3 schweizweit als Thurgauer Schildbürgerstreich belächelt würde. Die Varianten 1 und 2 sind hingegen aus meiner Sicht durchaus realisierbar - trotz der gegenwärtigen Bedenken des Bundesamtes für Landestopografie. Ausführliche Begründung in den beiden Analysen vom 03. 09. 2009  und vom  18. 09. 2009 .


Thurgauer Zeitung


25. September 2009, Leserbrief von Hanspeter Gsell, Weinfelden: Schildbürgerstreich Mundartformen.


Thurgauer Zeitung


1. Oktober 2009, Leserbrief von Heidi Lengweiler, Märwil: Schluss mit der Sprachverwirrung.


Thurgauer Zeitung


10. Oktober 2009,  Leserbrief von Alfred Schmid, Frauenfeld: Chuderwälsch auf der Landeskarte.

  
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Schweizer Kanton Thurgau. Verlaufen im Wortwald.  Frankfurter Rundschau Online vom 25. November 2009.
Von Martin Ebner.
Vollständiger Text

Einige Ausschnitte aus dem Text:
  • Wer aus Deutschland über den Rhein fährt, hat es nicht leicht, im Thurgau anzukommen: Den Campingplatz Leutswil findet das Navigationsgerät vielleicht in Lütschwiil.
  • Nun geht das Hardcore-Schweizerdeutsch sogar Einheimischen zu weit: Massive Proteste zwangen die Kantonsregierung zu einer Denkpause. Für die neue Landeskarte müssen möglicherweise Tausende Bezeichnungen wieder geändert werden.
  • Im Auftrag der Kantonsregierung erforschte Eugen Nyffenegger die Geschichte und Bedeutung von rund 30.000 Orts- und Flurnamen. Er bildet zusammen mit dem Kantonsgeometer die Thurgauer Nomenklatur-Kommission. Zur Einschweizerung wurden stumme -n weggelassen, Vokale verdoppelt, -e zu -ä gemacht. Wahrenberg wurde offiziell zu Woorebärg, Herderen zu Häädere, Westerfeld zu Wösterfäld.
  • Gemeindenamen mit Postleitzahl blieben verschont: Sie werden vom Bundesamt für Statistik in einem eigenen Verzeichnis geführt, und Statistiker sind gegen Änderungen von Ortsnamen, weil man sonst Daten nicht mehr wieder findet. Für Bahnhöfe und Haltestellen ist das Bundesamt für Verkehr zuständig, das auf sprachgeschichtliche Überlegungen ebenfalls grantig reagiert.
  • Seit die amtlichen Schreibweisen auf Wegweisern sichtbar werden, empören sich die Thurgauer über "unnötige Umstellungskosten". Viele sind erbost, dass dieselbe Regierung den Dialekt aus der Schule verbannt und die Kinder ermahnt, auch untereinander gehoben zu sprechen. Was ist nun mit Schulausflügen? "Wir wandern von Tüüffetaal über Groossrüüti nach Bir Heejen Schirr..."
  • Man könnte Hochdeutsch in Klammern dazusetzen, etwa "Zigeze (Sigensee)", versuchte die Regierung zu besänftigen - man könnte auch abwaschbare Wegweiser nehmen, ätzte es aus dem Volk zurück.
  • Abgeordnete wurden aufsässig. Als dann die Thurgauer Zeitung eine "Notbremsung" forderte, damit man nicht "als kauziges Land mit exotischen Namen" dastehe, ruderten die Kantonsräte zurück.
  • Da am Rhein Bunker und Drahtverhaue weitgehend abgebaut wurden, bliebe dann zur Abwehr von Eindringlingen nur noch der Rundfunk. Den Wetterbericht gibt es nämlich bloß auf Schweizerdeutsch: "Deet, wo tzunä tuät fürägüxlä, ischäs mäischt sunnig..."

  
Thurgauer Zeitung


Chefredaktorin Ursula Fraefel schaut auf das vergangene Jahr 2009 zurück.

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"Keiner will neue Flurnamen. Dabei hätte ich doch noch so viele Ideen."
Ein Klick auf das Bild zeigt dieses in voller Grösse.


Schildbürgerstreich 1: Die Flurnamen.  Thurgauer Zeitung vom 31. Dezember 2009.
Text Ursula Fraefel. Cartoon Tom Werner.

Vollständiger Text:
Als Kaspar Schläpfer das Volkswirtschaftsdepartement übernahm, war die Flurnamen-Frage längst geregelt. Die Rückkehr zu den alten Mundart-Schreibweisen war nämlich bereits 1938 beschlossen worden. Als sprachliche Abgrenzung gegenüber Hitler-Deutschland machte sie damals ja auch Sinn. Weniger verständlich hingegen: dass der Bund noch 1970 an den Mundart-Schreibweisen festhalten wollte. Kein Wunder: Fast niemand machte mit. Einzig die Kantone Schaffhausen und Thurgau setzten die aufwendige Verordnung brav um. Die Grenzlage zu Deutschland mag die Musterschüler teilweise entschuldigen. Sie wurden ja auch nicht gestoppt. Erst neulich hat der Bund die unsinnige Verordnung geändert. Weil er endlich gemerkt hat, dass die Mundart-Schreibweisen nicht alltagstauglich sind. Beispielsweise haben Navigationsgeräte Mühe damit.
      Dank seiner Frau, einer Sanitäterin, wurde ein TZ-Redaktor auf das Problem aufmerksam. Bei der Sanität könnten die Mundartschreibweisen nämlich sogar tödliche Folgen haben, beispielsweise, wenn man Rotbühl sucht, nach der neuen Karte aber Roopel suchen müsste. Wie soll das einer verstehen, der nicht Thurgauer Dialekt spricht?
     Es gehe darum, das eigene Kulturgut zu schützen, verteidigte Kaspar Schläpfer die Mundart-Schreibweise. Allerdings: Geschichte darf uns doch nicht am Leben hindern. Den Holzofenherd schützen wir auch nicht, indem wir ihn immer noch benutzen. Sofort ab ins Museum mit den Flurnamen!

Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 31. Dezember 2009.
Die beiden folgenden Feststellungen von Frau U. Fraefel müssen berichtigt werden: "Einzig die Kantone Schaffhausen und Thurgau setzten die aufwendige Verordnung brav um." "Erst neulich hat der Bund die unsinnige Verordnung geändert."
     Für die Schreibweise der Lokalnamen gelten bis heute die Weisungen 1948. Bei der von Frau U. Fraefel erwähnten Verordnung handelt es sich lediglich um die Entwürfe für zwei Verordnungen. Diese wurden von swisstopo und Kanton Thurgau ohne Rechtsgrundlage vorzeitig angewendet. Dank dem Protest zahlreicher Schweizerischer Fachvereine musste swisstopo diese beiden Entwürfe wieder zurückziehen, ohne dass diese je Rechtskraft erlangt hätten! Mehr darüber in meinem Kommentar zum Interview mit Fridolin Wicki, Stv. Direktor Bundesamt für Landestopografie, vom 5. September 2009.


  
Thurgauer Zeitung


Flurnamen: Kanton geht über die Bücher.   Thurgauer Zeitung vom 31. Dezember 2009.
Von Christof Widmer (unter der Rubrik "Aufsteller").

Vollständiger Text:
Nole oder Nollen, Woorebärg oder Wahrenberg, Roopel oder Rotbühl - die Flur- und Siedlungsnamen waren dieses Jahr ein emotionales Thema im Thurgau. Sie waren in den letzten drei Jahrzehnten nach und nach amtlich festgelegt worden, damit sie in den Grundbüchern und Vermessungsplänen einheitlich geschrieben werden. Erst seit das Bundesamt für Landestopografie die geografischen Bezeichnungcn auf den Landeskartcn direkt von den Kantonen übernimmt, fallen die neu geschriebenen Namen einer breiteren Bevölkerung auf. Was für Ärger sorgt: Die kantonale Nomenklaturkommission hat eine extremmundartliche Schreibweise angewendet, deren Schriftbild die bekannten geografischen Namen teils bis zur Unkenntlichkeit entstellt!
      Kritiker waren bisher mit dem Bescheid abgespiesen worden, dass der Bund diese Schreibweise vorschreibe. Recherchen der «Thurgauer Zeitung» ergaben jedoch ein anderes Bild. in kaum einem Kanton werden Flur- und Siedlungsnamen so mundartnah geschrieben wie im Thurgau. Eine TZ-Leserumfrage zeigte, dass dieses Vorgehen in der Bevölkerung auf bares Unverständnis stösst.
     Der zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer ordnete einen Marschhalt an. Eine Arbeitsgruppe überprüft nun die Schreibweise von Flur- und Siedlungsnamen. Wahrscheinlich ist, dass zumindest die umstrittenen Namen neu beurteilt werden. (wid)


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 44. Extreme Mundartschreibweise von Lokalnamen

 44.1 Überblick

Definition "Extreme Mundartschreibweise" Mit "extremer Mundartschreibweise" wird in diesem Kapitel eine Schreibweise bezeichnet, welche der Weisung 1948 grundsätzlich widerspricht. Nicht als grundsätzlicher Widerspruch gelten kleinere Abweichungen, wie zum Beispiel die Schreibweise des "stummen -n".
Grundsatz In der vorliegenden Webseite wird der Grundsatz vertreten: "Die heutige Schreibweise soll unverändert bleiben." Begründung im Kapitel 1. Zusammenfassung.
Gesetzliche Vorschrift in der Verordnung GeoNV 2008 Seit dem 1. Juli 2008 ist die eidg. Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV)  rechtskräftig. Die wichtigsten Bestimmungen stehen im Artikel 4 und lauten:
1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
Wie soll diese gesetzliche Vorschrift umgesetzt werden? Voraussichtlich werden jene extremmundartliche Schreibweisen rückgängig gemacht, welche von einer breiten Öffentlichkeit nicht akzeptiert worden sind. Dies Korrekturen sollten nach Meinung der Redaktion dieser Webseite möglichst bald erfolgen.
Zwei Beispiele:
Landeskarte
Roopel dürfte von der Bevölkerung kaum akzeptiert werden. Diese Schreibweise verstösst gegen die Weisung 1948 und gegen die Verordnung 2008

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Bevor Ortstafeln und Wegweiser geändert worden sind, sollte auf den Karten wieder die frühere Schreibweise Rotbühl eingeführt werden.
Quelle und weitere  Beispiele: Blogs über geografische Namen

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Ärdhuuse dürfte von der Bevölkerung kaum akzeptiert werden. Diese Schreibweise verstösst gegen die Weisung 1948 und gegen die Verordnung GeoNV 2008
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Bevor Ortstafeln und Wegweiser geändert worden sind, sollte auf den Karten wieder die frühere Schreibweise Erdhausen eingeführt werden. Viel Ärger, Umtriebe und Kosten würden sonst während der Übergangszeit entstehen: Adressänderunen der Einwohner und Firmen in Erdhausen, Sucht man in Akten und in der Literatur unter Erdhausen oder Ärdhuuse? Zwei Beispiele für solche Unsicherheiten: Schweizerisches Inventar der Kulturgüteroder Regierungsrat des Kantons Thurgau.
Quelle und weitere  Beispiele: Blogs über geografische Namen

Zitate zu den Anforderungen an die Schreibweise von Lokalnamen auf Karten Im Kapitel 44.3 stehen auszugsweise Zitate zu diesem Thema.

Hilfe für die Planung zukünftiger Korrekturen

Die Webseite www.lokalnamen.ch wurde in chronologischer Reihenfolge geschrieben. Im vorliegenden Kapitel wird nun zusammenfassend geschildert, wie es dazu kommen konnte, dass viele Lokalnamen in extremer Mundartscheibweise geschrieben sind. Dies betrifft vor allem die Kantone Thurgau und Schaffhausen. Eine solche Zusammenfassung dient dem Verständnis der bisherigen Entwicklung und hilft bei der Planung zukünftiger Korrekturen.

 
Berücksichtigung der Weisungen 1948 in den Kantonen. Analyse einzelner Merkmale.

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Graben, Bäretswil, ZH.
Quelle: Webseite swisstopo, Geodaten, Stand 08. 09. 2009.

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Grabe, Leimiswil, BE.
Quelle: Webseite swisstopo, Geodaten, Stand 08. 09. 2009.

A. Stummes -n in Lokalnamen
Gemäss Weisungen 1948 (Kapitel Schreibregeln, II. Die unbetonten Silben) soll das "stumme n" geschrieben werden. Beachte auch die Bestimmung "Begründete Abweichungen von dieser Ordnung regeln die Kantone."
Über die Praxis in den einzelnen Kantonen (PDF 260 KB), orientiert die Webseite "Schweizerisches Forum zu Geoinformationen", Stand 08. 09. 2009.

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 44.2 Bund

Zusammenfassung Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) ist verantwortlich für die Schreibweise der Lokalnamen auf den Landeskarten. Die Eidgenössische Vermessungsdirektion war früher eine eigene Abteilung des Justiz- und Polizeidepartementes; heute ist sie eine Abteilung des Bundesamtes für Landestopografie. Die Eidg. Vermessungsdirektion hat die Oberaufsicht über die Amtliche Vermessung. Dazu gehören auch Übersichtsplan und Grundbuchplan und damit auch die Schreibweise der Lokalnamen auf diesen Kartenwerken.

Leider haben diese beiden Instanzen seit Jahren die Weisungen 1948 missachtet und das Bundesamt für Landestopografie hat eine extreme Mundartschreibweise sogar noch gefördert. Heute besteht ein Wirrwarr von Schreibweisen, besonders ausgeprägt in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen.

Im Vollzug des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) wurde die Verordnung GeoNV 2008 erlassen. Diese soll verhindern, dass das Durcheinander in den Schreibweisen weiter zunimmt. Bestehende extreme Mundartschreibweisen können vermutlich nur teilweise rückgängig gemacht werden.

1832-1919

Siehe Kapitel 3
1919-1948 Siehe Kapitel 4
27. Oktober 1948 Am 27. Oktober 1948 wurden von Bundesrat Ed. v. Steiger, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes, die " Weisungen für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz" erlassen. Diese Weisungen sind ein sorgfältig ausgearbeiteter Kompromiss zwischen phonetischer und schriftsprachlicher Schreibweise, wobei auch die speziellen Formen in den verschiedenen Gegenden gewürdigt werden.
     Die Weisung 1948, ein oft ungeliebtes und fälschlicherweise sogar totgesagtes Kind des Bundesamtes für Landestopografie und der Eidg. Vermessungsdirektion! Näheres darüber in einer Chronologie auf dieser Webseite.
1993 Das Projekt AV93 des Bundes definiert eine moderne, computergeführte Vermessung. Gelegentlich wird behauptet, dieses Projekt verlange neue Schreibweisen der Lokalnamen. Diese Behauptung ist falsch. Auf der Webseite Geoinfo Vermessung stehen weiter Informationen.
10. Juni 1994 Erlass der Technische Verordnung des VBS vom 10. Juni 1994 über die amtliche Vermessung (TVAV). Gelegentlich wird behauptet, diese Verordnung verlange neue Schreibweisen der Lokalnamen. Diese Behauptung ist falsch. Sie kann keineswegs aus den Artikeln 37 und 41 hergeleitet werden.
     Würde ein Kanton die TVAV als Grundlage für eine grundsätzliche Überprüfung der Schreibweisen von Lokalnamen beiziehen, müsste er gemäss den Artikeln 1 und 2 im kantonalen Umsetzungsplan Auskunft geben über Art, Umfang, Termine und Kosten.
Mai 2005 Swisstopo erlässt Toponymische Richtlinien für die Schweiz, Entwurf Mai 2005. Andere Bezeichnungen: Projekt 2005 für eine neue Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) oder TR05. Siehe Kapitel 9. Beispiele gemäss Projekt 2005 stehen im Kapitel 10. Mängel werden ferner aufgezählt in den Kapiteln 11, 12, 13 und 14.
     Die Toponymischen Richtlinien werden in eine Vernehmlassung gegeben.
12. September 2005 Toponymische Richtlinien 2005. Ablehnende Vernehmlassung des Redaktors dieser Webseite.
Ende September 2005 Toponymische Richtlinien 2005. Ablehnende Vernehmlassungen folgender  Schweizerischer Fachorganisationen: Schweizerische Organisation für Geo-Information SOGI, Arbeitsgruppe Geographische Informationssysteme (GIS) der Schweizerischen Informatikkonferenz und Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen. 

11. November 2005

Wo Unsinn einen Namen hat. Artikel von Cordula Sanwald im Beobachter.

24. Januar 2006

Totuflieji - Höje Laas - Düüheltor - Besch Hieti Landeskarten als Spielfeld für Linguisten? Artikel in der NZZ von Dr. Angelo Garovi, Titularprofessor für deutsche Sprachwissenschaft an der Universität Basel.
28. März 2006 Toponymische Richtlinien 2005: Auswertung der Vernehmlassung durch swisstopo. Diese Auswertung hat zwei Mängel: Das Thema "heutige Schreibweise beibehalten" wird nicht dargestellt und der Bericht über die Vernehmlassung wird mit der eigenen Stellungnahme von swisstopo vermischt.

24. Mai 2006
Bild
Frau Kathy Riklin, Nationalrätin

Antwort des Bundesrates auf die Anfrage von Frau NR Kathy Riklin vom 22. März 2006
     Frau NR Riklin lehnt in ihrer Anfrage die Toponymischen Richtlinien 2005 wohlbegründet ab und schlägt vor, auch in Zukunft die Weisungen 1948  anzuwenden. 
     Die bundesrätliche Antwort enthält u.a. die folgende Aussage: "Die TR05 [ Toponymische Richtlinien 2005] stellen keine Kehrtwende in der bisherigen Nomenklaturpraxis dar. Sie führen auch zu keiner grossflächigen Überarbeitung der Nomenklatur und bleiben in enger Anlehnung an die W48 [ Weisungen 1948]. Sie kommen überdies primär im Rahmen von Revisionen zur Anwendung, die ohnehin vorgesehen wären."
     Dieser Satz lässt darauf schliessen, dass die Antwort des Bundesrates vermutlich von einem Mitarbeiter der swisstopo entworfen wurde, und dass dieser Mitarbeiter das Ergebnis der Vernehmlassung kaum gewürdigt haben dürfte.
24. Mai 2006   Swisstopo schickt den Leitfaden 2006 in die Vernehmlassung. Dieser ersetzt die Toponymischen Richtlinien 2005.
22. Juni 2006  Leitfaden 2006. Ablehnende Vernehmlassung des Redaktors dieser Webseite
Ende Juni 2006   Leitfaden 2006. Ablehnende Vernehmlassungen folgender Schweizerischer Fachorganisationen: Schweizerische Organisation für Geo-Information SOGI, Arbeitsgruppe Geographische Informationssysteme (GIS) der Schweizerischen Informatikkonferenz und Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen.
3. November 2006 Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie. Thema: Schreibweise von Lokalnamen. Befürworter des Leitfadens 2006: Martin Gurtner, Leiter Topografische Grundlagen, swisstopo und Alfred Richli, Mitglied der Flurnamenkommission Kanton Schaffhausen. Ablehnend gegenüber dem Leitfaden 2006 äussert sich Martin Schlatter, Leiter GIS-Zentrum Kanton Zürich.
6. März 2007 Der Nationalrat verabschiedet das Geoinformationsgesetz (GeoIG). In der Eintretensdebatte wurden sechs Voten abgegeben für die unveränderte Schreibweise der Lokalnamen.
6. Juni 2007 Die Eidgenössische Vermessungsdirektion bittet die Kantone [vorläufig] keine Änderungen in der Nomenklatur [von Lokalnamen] vorzunehmen.
1. Juli 2008 Seit diesem Zeitpunkt sind rechtskräftig:

Geoinformationsgesetz (GeoIG)
"Art. 1. Zweck. Dieses Gesetz bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen."
Lokalnamen gehören zu den Geodaten. Sie können den Artikel 1 nur erfüllen, wenn sie unverändert bleiben.
  Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV)
"Art. 4 Grundsätze:
1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden."
1. August 2011 Swisstopo erlässt die Weisungen 2011 betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung:
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  44.3 Extreme Mundartschreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau

12. Januar 1952

Thurgauer Zeitung vom 12. Januar 1952.
Die Schreibung unserer Flurnamen.
Von Oskar Bandle.

Links zum vollständigen Artikel:
Transkription  (HTML 18 KB)
Transkription  (WORD 37 KB)
Abbildung von zwei Zeitungsseiten  (PDF 788 KB)

Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 18. November 2010.

A. Der Namenforscher Oskar Bandle.

Oskar Bandle kritisiert in diesem Artikel die Schreibweise der Lokalnamen in den Siegfriedkarten, den Vorläufern der Landeskarte. "Echte Mundart und Schriftdeutsch, Schweizerdeutsch und Reichsdeutsch, Bodenständiges und Fremdes ist da in buntem, fröhlichem Durcheinander vermischt, ohne dass irgendeine feste Regel, irgendwelche einheitlichen Gesichtspunkte durchblicken würden."

Nach einer eingehenden Analyse zieht Bandle die Schlussfolgerungen:
  • "Es gibt, grob gesagt, drei Möglichkeiten, das Problem der Namenschreibung zu betrachten. Einmal kann man es rein vom Standpunkt der Nützlichkeit aus betrachten, dann wird man sich zufrieden geben, wenn aus der Namenform die Aussprache einigermassen eindeutig hervorgeht. Die Verfechter dieses Standpunktes werden es also zum Beispiel als gleichgültig erachten, ob „Wies“ oder „Wis“ geschrieben wird, da ja kaum jemandem einfallen würde, das Wort mit Zwielaut auszusprechen. Dass eine solche Auffassung die Nomenklatur nicht aus ihrer bisherigen Verwirrung herausbringt, ist klar."
  • "Nun ist man aber teilweise auch ins andere Extrem verfallen, indem man von der Kartennomenklatur „die scharfe Ausprägung des Regionalen“, das heisst genaue Schreibung nach der ortsüblichen Aussprache forderte und damit die geographischen Karten zu Mundartkarten machen wollte. Eine solche Forderung sieht nicht nur an der Tatsache vorbei, dass die geographischen Karten nicht in erster Linie dem Sprachstudium dienen, sondern vor allem praktische Zwecke zu erfüllen haben, sondern sie würde auch das Chaos keineswegs beseitigen."
  • "Demnach ist es klar, dass nur die dritte Möglichkeit, nämlich ein gut schweizerischer Kompromiss zwischen Mundart und Schriftsprache, zu einer alle Teile des Volkes, alle Arten von Kartenbenützern befriedigenden Lösung führen kann. Es muss eine Sprachform gefunden werden, die ein klares, einfaches, einheitliches Namenbild ergibt, die einerseits auch für nicht sprachlich Interessierte geniessbar, anderseits aber doch auch Ausdruck der sprachlichen Wirklichkeit ist und unsere Namen als nationales Kulturgut in die richtige Beleuchtung stellt. Ein solcher vernünftiger Kompromiss wird von den eidgenössischen Grundsätzen und Regeln angestrebt und, abgesehen von einigen Einzelheiten, sicher auch in durchaus befriedigender Weise erreicht."

Mit dem Ausdruck "eidgenössische Grundsätze und Regeln" bezeichnet Oskar Bandle die vier Jahre vorher vom Bund erlassenen  Weisungen 1948. Zwei weitere Zitate aus dem ausführlichen Artikel von von Bandle zu den  Weisungen 1948:
  • "All dies dürfte zur Genüge beweisen, dass die eidgenössischen Grundsätze und Regeln  [Weisungen 1948]  eine vernünftige Lösung dieses tatsächlich sehr schwierigen Problems der Namenschreibung darstellen."
  • "Hoffen wir, dass auch in unserem Kanton Thurgau innert nützlicher First eine Nomenklaturkommission bestellt werde, die eine einheitliche Schreibung unserer Flurnamen nach den neuen Richtlinien  [Weisungen 1948]  gewährleistet!"

B. Tragen Oskar Bandle und Eugen Nyffenegger Verantwortung für den Wirrwar von Schreibweisen im Kanton Thurgau?

Oskar Bandle war seit 1950 massgebend beteiligt an den Erhebungen von Lokalnamen im Kanton Thurgau und später bei der Redaktion des Thurgauer Namenbuches. Quellen: Hat Oskar Bandle seine Wertschätzung der Weisungen 1948 im Laufe der Jahre preisgegeben und Eugen Nyffenegger bei der Einführung der extremmundartlichen Schreibweise im Kanton Thurgau unterstützt?
     Namenforscher haben bei ihrer Arbeit vor allem sprachwissenschaftlichen Anforderungen zu genügen. Häufig haben sie jedoch wenig Verständnis für die Schreibweise von Lokalnamen auf amtlichen Plänen und Karten, denn sie kennen folgende Aspekte kaum: Öffentliche Verwaltung, Grundbuch, Gebäudeadressen, Wegweiser, Rettungsdienste und Zugriff zu früheren Akten. Sie sind sich auch kaum der Bedeutung der Schreibweise von Lokalnamen bewusst bei Beschreibungen in Geologie, Archäologie, Raumplanung, Volkskunde oder Tourismus.
     Aber Namenforscher sind ja nicht zuständig und damit auch nicht verantwortlich für die Schreibweise von Lokalnamen in amtlichen Kartenwerken. Die Zuständigkeit und die Verantwortung liegen bei der swisstopo als Herausgeberin der Landeskarte und als eidgenössische Aufsichtsbehörde über weitere amtliche Vermessungen. Und dieses Bundesamt hat etwa von 1990 bis 2006 aus meiner Sicht bezüglich der Schreibweise von Lokalnamen auf amtlichen Kartenwerken des Kantons Thurgau sträflich versagt.

Ein weiterer Kommentar zum Zeitungsartikel vom 12. Januar 1952 von Oskar Bandle steht auf der  Webseite GISpunktHSR.

1. Januar 1996

Die Verordnung (211.441) des Regierungsrates über die amtliche Vermessung vom 28. November 1995 tritt in Kraft. Im § 14 steht, dass der kantonalen Nomenklaturkommission die Schreibweise der Ortsnamen obliegt. Dass Bundesrecht zu beachten ist, gilt als selbstverständlich und wird darum nicht in einer kantonalen Verordnung erwähnt. 
ab etwa 1996 Analyse über die Änderungen in der Schreibweise von Ortschaftsnamen im Kanton Thurgau ab etwa 1996
Beispiel Ausschnitt Wängi - Münchwilen.
     Die Schreibweise der 26 Ortschaften im Gebiet Münchwilen-Wängi wurde analysiert. Das Ergebnis ist erschreckend: In den letzten Jahren hat mehr als die Hälfte dieser Ortschaften eine veränderte Schreibweise erhalten.

1. September 1998

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau beantwortet die Einfache Anfrage von Kantonsrat Bruno Rieser, Kreuzlingen, vom 6. Juli 1998 betreffend Thurgauer Namenbuch.
Auszüge aus der regierungsrätlichen Antwort:
  • Geplant ist etwa für das Jahr 2006 ein mehrbändiges Werk.
  • Das Thurgauer Namenbuch wird einerseits für die Wissenschaft, anderseits für die breite Öffentlichkeit erarbeitet. Bereits heute nutzen viele Gemeinden, Amtsstellen, Schulen und Private die Sammlung und die bisherigen Resultate. Vor allem basieren die thurgauischen Grundbuch- und Vermessungspläne sowie die Landeskarte der Schweiz auf dem Material des Thurgauer Namenbuches.
  • Die Auftragserteilung des Thurgauer Namenbuches erfolgt durch den Regierungsrat. Dies geschah letztmals zur Organisation der abschliessenden Phase mit Regierungsratsbeschluss Nr. 432 vom 23.4.1996.

Kommentar des Redaktors dieser Webseite:

  1. Die bisherigen Resultate werden bereits genutzt für die amtliche Vermessung und für die Landeskarte.
  2. Die Änderung der Schreibweise der Lokalnamen und die damit verbundenen Probleme werden mit keinem Wort thematisiert.
ab 1999 Ab 1999 basieren die Neuausgaben der Landeskartenauf den Grundlagen des Thurgauer Namenbuches. (Quelle: Nyffenegger/Bandle: Thurgauer Namenbuch 1.1. Frauenfeld 2003. Seite 46)
bis 2003 Bis 2003 sind etwa drei Viertel der Grundbuch- und Vermessungspläne [AV] und in Namengebung, Schreibweise und Lokalisierung mit dem Thurgauer Namenbuch koordiniert.  (Quelle: Nyffenegger/Bandle: Thurgauer Namenbuch 1.1. Frauenfeld 2003. Seite 46)

11. August 2004

Einfache Anfrage von Kantonsrat Werner Dickenmann, Frauenfeld, betreffend "Beibehaltung von bestehenden Flurnamen".
    
Werner Dickenmann ärgert sich, wenn Flurnamen geändert werden. Er fragt u. a. "Aufgrund welches Rechtstitels dient bei Neuvermessungen das Thurgauer Namenbuch als Grundlage für die Festlegung von Orts- und Flurnamen?"
     In der Antwort vom 28. September 2004 weist der Regierungsratauf folgende Rechtsgrundlagen hin:
  1. Bundesrätliche Namenverordnung vom 30. Dezember 1970 (510.625),
  2. Weisungen 1948
    Anschliessend erläutert der Regierungsrat die Organisaton der Nomenklaturkommission und schliesst mit dem Satz: 
  3. "Dem Thurgauer Namenbuch kommt als sprachhistorisches Werk bei der Beurteilung von Namensstreitigkeiten das Gewicht zu, das jedem anderen qualitativ hochstehenden wissenschaftlichen Sachbuch zukommt: Es bildet einen gewichtigen und nicht leicht widerlegbaren Beleg für eine darin ausdrücklich festgehaltene Tatsache. Hierzu bedarf es keines Rechtstitels." 

Kommentar des Redaktors dieser Webseite:

  • In der Bundesrätlichen Namenverordnung vom 30. Dezember 1970 steht nichts über die Änderung von Lokalnamen. (Die Verordnung wurde später aufgehoben mit der " Verordnung GeoNV 2008".)
  • Die Weisungen 1948 stehen im Gegensatz zur extremmundartlichen Schreibweise im Kanton Thurgau. Somit dürfen sie nicht als Rechtsgrundlage zitiert werde. Die Missachtung der Weisungen 1948 ist vielmehr eine Rechtsverletzung.
  • Der vom Regierungsrat in Ziff. 3 oben betonte wissenschaftliche Wert des Namenbuches ist unbestritten, soweit er nur den namenkundlichen Aspekt betrifft. Der kartographische Aspekt wird jedoch vollständig ignoriert. Folglich ist das Namenbuch im Hinblick auf dessen Verwendung für die Kartographie wissenschaftlich ungenügend. Es ist unverständlich, dass die Thurgauer Regierung dies nicht erkannt hat. 
         Nachfolgend werden einige Fachinstanzen bezüglich des kartographischen Aspektes zitiert. Diese Zitate betreffen seit langem bekannte Tatsachen und darum tut es nichts zur Sache, dass sie teilweise jüngeren Datums sind.

Zitate zu den Anforderungen an die Schreibweise von Lokalnamen auf Karten; auszugsweise Zitate:

  • Eduard Imhof,  Professor an der ETH von 1925 bis 1965.
         Sprachliche Einheit ist unmöglich:
    "Jede Vermischung von Mundarten und Schriftsprache muss dem sprachlich geschulten Kartenbenützer unsympathisch sein. es wäre jedoch ein tragischer Irrtum, zu glauben, sprachliche Einheitlichkeit sei in der Plan- und Kartenbeschriftung der deutschen Schweiz überhaupt erreichbar. Eine kompromissfreie Lösung wäre nur in einer mundartlichen Spezialkarte mit phonetischen Lautzeichen möglich. Hoffen wir, dass auch eine solche nicht allzu lange auf sich warten lässt." (Seite 11)
         Grössere Verantwortung für Namen als für Messtechnik:
    "Messtechnische Kartenfehler lassen sich durch die heutigen Neuaufnahmen ausmerzen. Mit den Namenfehlern aber ist die Sache leider nicht so einfach. Im Gegensatz zum übrigen Karteninhalt ist die Kartenbeschriftung nicht nur ein Ergebnis richtiger oder falscher Aufnahmen, sondern darüber hinaus sehr oft Ursprung und Ursache eines neuen Gebrauches. In diesem Sinne kommt der kartographischnen Namenaufnahme eine grössere Verantwortung zu, als der Aufnahme aller übrigen Kartenteile. Es muss ihr auch heute eine besondere Bedeutung beigemessen werden; denn eine solche, den Volksgebrauch beeinflussende Kraft wird auch den neu entstehenden Plänen und Karten innewohnen." (Seite 14)
  • Frau Nationalrätin Kathy Riklin:
    "Mein Vorstoss richtet sich in keiner Weise gegen die Erfassung des hohen Guts der Flur- und Ortsnamen in ihrer lokalen Sprachform. Der Ort, wo dieses Gut gesammelt und in feiner Differenzierung darzustellen ist, sind jedoch nicht die Karten, sondern die kantonalen Namensbücher. Die Fertigstellung dieser Namensbücher, insbesondere auch in der Westschweiz, sollte Priorität haben."
  • Lokalnamen und ihre Schreibweise gehören zu den Geodaten. Die Anforderungen an Geodaten nennt das Geoinformationsgesetz 2008 in Art. 1: "Dieses Gesetz bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen."
  • Schweiz. Verband für Geomatik und Landmanagement geosuisse:
    "Die [Schreibweise von Lokalnamen] wird von zwei grundverschiedenen Funktionen beeinflusst, nämlich der adressrelevanten und der sprachwissenschaftlichen. Aus der Sicht der Geoinformation steht die erste Funktion im Vordergrund. Diese Festlegungen sind eindeutig Geobasisdaten und wir beantragen, für diese die bewährte Regelung Weisungen 1948 wieder zu aktivieren und auf die Toponymischen Richtlinien zu verzichten." 
  • SIA (Gegründet 1837, 14'600 Mitglieder):
         " Geographische Namen,  namentlich Flurnamen sind in verschiedenen Tätigkeitsfeldern unserer Mitglieder wichtige Raumreferenzen. Insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich fliessen sie auch in Fachbezeichnungen ein oder werden zur Bezeichnung von Referenzlokalitäten verwendet. Diese Bereiche sind deshalb auf die Konsistenz dieser Namen sowohl in der Schreibweise wie in deren Positionierung zwingend angewiesen."
         " Auch im Kontext der Geoinformation ist die Konsistenz der Schreibweise essentiell. Genau so wie Koordinatensysteme nicht nach Belieben geändert werden können, muss das toponymische Orientierungssystem konstant bleiben oder zumindest eindeutig rückverfolgbar sein. Ähnlich wie bei der anstehenden Transformation des Koordinatensystems müsste der Bund als Herausgeber der Landeskarten einen historisierenden Flurnamendatensatz herausgeben, der jederzeit erlaubt, einen früher Zustand zu rekonstruieren oder ehemals gültige Flurnamen schnell und eindeutig zu lokalisieren. Diese und andere mit der Umstellung verbundene Kosten liessen sich allerdings vermeiden, wenn die Flurnamen im Stand 2000 eingefroren und für verbindlich erklärt würden."
  • Schweizerische Organisation für Geo-Information SOGI
    "Aus volkswirtschaftlichen Überlegungen sind die mit dem Wechsel der Schreibweise [ Weisungen 1948- Toponymische Richtlinien 2005] verbundenen Aufwendungen nicht gerechtfertigt. Dazu gehört nicht nur der grosse Anpassungsaufwand für abgeleitete Namen, sondern auch der Zeitbedarf, die Gemeinden zu überzeugen, dass Lokalnamen nicht mehr auf die gewohnte Art geschrieben werden dürfen. Zudem bestehen zahlreiche Datenbestände mit Lokalnamen in unzähligen Datenbanken bei kantonalen und kommunalen Verwaltungen, bei Werken, Notfall- und Polizeidienststellen, Versicherungen, Post, etc, die wohl alle mit einem hohen Aufwand angepasst werden müssten, um Missverständnisse zu eliminieren. Wer hat eine Abschätzung dieser Kosten gemacht?"
  • HSR Hochschule für Technik Rapperswil:
    "Geografische Namen sind ein wichtiger orientierender wie auch identifizierender Bestandteil der Geobasisdaten. Oberstes Ziel muss sein, dass "geografische Namen zur Verständigung über Örtlichkeiten dienen". Dieses Ziel kann erreicht werden, indem der heutige Namenbestand mit all seinen Unzulänglichkeiten "eingefroren" wird." 
  • Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega):
    Die Einsatzzentrale ist in der ganzen Schweiz für jeden Hilfesuchenden rund um die Uhr erreichbar. Bei einer Alarmierung ist es von grosser Bedeutung, den genauen Notfallort abzufragen. Der Notfallort wird bei sehr vielen Alarmierungen via den geographischen Namen ermittelt. Viele Anrufer beziehen sich beim Notruf auf Landeskarten (verschiedener Jahrgänge), Tourenführer und Wegbeschilderungen. Für die Einsatzzentrale der Rega ist es von zentraler Bedeutung, dass diese Namen so stabil bleiben, wie nur möglich. Die geographischen Namen sollen nur in Ausnahmefällen geändert werden, keinesfalls infolge neuer Schreibregeln.

 

1. September 2004

Neue mundartnahe Schreibweise der Flurnamen in Zihlschlacht (TG). Frau Heidi Grau, Gemeindeammann, befürchtet, dass durch diese Änderungen ein heilloses Durcheinander entstehen könnte.

Quelle: Artikel von Urs Müller in der Thurgauer Zeitung vom 2. September 2004.

2. September 2004

Der Gemeinderat von Sirnach (TG) hat beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft einen Rekurs eingereicht gegen die neue Schreibweise der Flurnamen.

Quelle: Artikel von Urs Müller in der Thurgauer Zeitung vom 2. September 2004.

1978-2004

Stichprobenanalyse zur Änderung der Schreibweisevon Lokalnamen in vier Thurgauer Gemeinden. Analysiert wurden die Ausgaben 1978 und 2004 des Landeskartenblattes 1073 Wil. Ergebnis: Bei total 246 Lokalnamen wurde von 135 (55%) Lokalnamen die Schreibweise verändert.

Anfangs 2005 Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau. Ausgabe 2005. Dieses Verzeichnis enthält die Namen aller 1265 Siedlungen (Ortschaft, Weiler, Hof) im Kanton Thurgau. In den letzten Jahren wurde die Schreibweise von 68% aller Siedlungsnamen verändert, sodass in der Ausgabe 2005 dieses Verzeichnisses für 1'265 Siedlungen 2'178 verschiedene Schreibweisen angegeben werden mussten!
     Wie haben wohl die vielen kantonalen und kommunalen Verwaltungsabteilungen im Kanton Thurgau das Problem der verschiedenen Schreibweisen gemeistert? Die kantonale Dienststelle für Statistik wählte für die Siedlungen die alte Schreibweise, denn sonst könnte man das Verzeichnis 2005 nicht mehr mit dem Verzeichnis 1983 vergleichen. In Klammern wurden neben jeder Siedlung die neuen, abweichenden Schreibweisen geschrieben.
2007 Zitat aus Nyffenegger/Graf: Thurgauer Namenbuch 3.1. Frauenfeld 2007. Seite 9:
     "Für den Kanton Thurgau wurde vom Thurgauer Namenbuch eine Schreibweise definiert, die auf den eidgenössischen Vorschriften basiert, in der Anwendung aber konsequent ist und dem heutigen Standard der Mundartschreibweise entsprich. Der Entwurf zu den Toponymischen Richtlinien der Schweiz 2005 hat diese Schreibweise weitgehend integriert."

Kommentar des Redaktors dieser Webseite:
  1. Der Kanton Thurgau verwendet seit Jahren eine extreme Mundartschreibweise. Diese basiert nichtauf "eidgenössischen Vorschriften", sie steht sogar im Gegensatz zu den geltenden Weisungen 1948 .
  2. Der "Entwurf zu den Toponymischen Richtlinien der Schweiz 2005" wurde in der Vernehmlassung und in der parlamentarischen Beratung  abgelehnt. Folglich ist er auch nicht in die Verordnung GeoNV 2008 aufgenommen worden. Er steht nämlich in einem krassen Widerspruch zu den Grundsätzen im Artikel 4 dieser Verordnung. Die extreme Mundartschreibweise im Sinne der später publizierten Toponymischen Richtlinien der Schweiz 2005 wurden dagegen schon seit Jahren zuvor insbesondere von den Kantonen Thurgau und Schaffhausen angewendet.
  3. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es der Kanton Thurgau erreicht hat, eine extreme Mundartschreibweise in der amtlichen Vermessung und auf den Landeskarten einzuführen.
  4. Ebenso unverständlich ist es, dass swisstopo als Herausgeberin der Landeskarte und die Eidg. Vermessungsdirektion als Aufsichtsbehörde über die kantonalen amtlichen Vermessungen dieses Vorgehen nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert haben.
  5. Jedem Wissenschafter steht es natürlich frei, welche Schreibweise für Lokalnamen er in seinem Namenbuch empfehlen will. Unzulässig ist es hingegen, dass die Schreibweise einer wissenschaftlichen Arbeit für öffentliche Kartenwerke übernommen worden wird - und zwar ohne Rechtsgrundlage.
21. November 2008 Ein Beispiel für die Unsicherheiten: Ärdhuuse steht auf offiziellen Karten, doch im Entwurf des ISOS für ein Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung,  Kanton Thurgau, ist die Rede von einem "Bauernhaus Vers. Nr. 236, Erdhausen".
12. Mai 2009 Ein Beispiel für die Unsicherheiten: Ärdhuuse steht auf offiziellen Karten, doch der Regierungsrat des Kantons Thurgau schreibt in seinem Beschluss Nr 371 über  "Zukunft Obstbau Thurgau" in einer Adressangabe Erdhausen.

25. Mai 2009 

Wenn aus Rotbühl Roopel wird . Der Artikel von Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung wurde im Kanton Thurgau stark beachtet. Die vielen Kommentare und Leserbriefe zeigen, dass die zahlreichen Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen einen kostspieligen und verwirrenden Leerlauf verursachen.
15. Juni 2009 Einfache Anfrage"Bereinigung von Orts- und Flurnamen" von Prof. Dr. Thomas Merz-Abt, Mitglied des Grossen Rates, an den Regierungsrat des Kantons Thurgau.Wörtliche Abschrift:

Thomas Merz-Abt, CVP/glp-Fraktion. Austr. 11B, 8570 Weinfelden. info@thomasmerz.ch
Einfache Anfrage Bereinigung von Orts- und Flurnamen
     Ein Artikel der Thurgauer Zeitung vom 25. Mai 2009 machte auf die umfassende Veränderung von Thurgauer Flurnamen aufmerksam. Tausende von Orts- und Flurnamen 
wurden in den letzten Jahren geändert. Nun folgt offenbar auch eine Anpassung auf Wegweisern und Ortstafeln. Dabei werden in Dokumenten, auf Tafeln und Wegweisern 
gebräuchliche Bezeichnungen in Schriftsprache durch mündliche Bezeichnungen ersetzt (z.B. Roopel für Rotbüel, Nole für Nollen, Blaaki für Bleiche, Ottebärg für Ottenberg 
usw.).
     Zahlreiche Reaktionen in der Öffentlichkeit zeigen, dass der Sinn dieser umfassenden Veränderung von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht gesehen wird. Sie stösst aus 
verschiedenen Gründen in breiten Kreisen auf Unverständnis.
     In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
  1. Bestehen tatsächlich verbindliche Vorgaben des Bundes, die eine solche umfassende Neubenennung bis hin zur Anpassung von Wegweisern und Ortstafeln erfordern? 
  2. Kann die Regierung die Kosten beziffern, die diese Namensänderung im Thurgau ausgelöst hat bzw. bei einer Weiterführung noch auslösen wird?
  3. Wo liegt aus Sicht der Regierung der effektive Nutzen, wenn gebräuchliche und bestens vertraute Namen durch alte, oft unbekannte Mundartbezeichnungen ersetzt werden?
  4. Könnte sich der Kanton Thurgau beispielsweise mit Bezug auf Artikel 4 in der vom Bundesrat am 21. 5. 2008 verabschiedeten Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) auch einer weiteren Veränderung der Namen widersetzen?
  5. Stehen betroffenen Grundbesitzern, die bestens eingeführte Bezeichnungen beibehalten möchten, auch Rekursmöglichkeiten offen?


Ich danke dem Regierungsrat freundlich für die Beantwortung dieser Fragen. Weinfelden, 15. Juni 2009. Sig. Thomas Merz-Abt.

  8.  Juli 2009 Wenn die Ambulanz Rotbühl sucht . Artikel von Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung. 
  11. Juli 2009 Roopel, Äppeste, Holpmishus: Wer zieht die Notbremse? Leitartikel von Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung.
  18. Juli 2009 Gehirn-Jogging. Artikel von Ida Sandl in der Thurgauer Zeitung.

  21. Juli 2009

"Ich wohne im Rotbühl, nicht im Roopel" Artikel von Marc Engelhard in der Thurgauer Zeitung.
Dieser Artikel erschien am 21. 7. 2009 unter dem Titel "Wenn die Karte Velofahrer total verwirrt" auch in den Online-Ausgaben der folgenden Zeitungen: Basler Zeitung, Berner Zeitung, Der Bund und Tages Anzeiger.

  23. Juli 2009, 00 h

Neue Flurnamen - neue Kritik. Artikel von Marc Haltiner in der Thurgauer Zeitung.

  23. Juli 2009, 12 h

Flurnamen: Gemeinden wollen sich wehren. Artikel von Marc Haltiner in der Thurgauer Zeitung.

   24. Juli 2009

Flurnamen sorgen für Verwirrung. Bericht von Christian Lipp im Schweizer Fernsehen SF1, Schweiz aktuell. Dauer 5 Minuten.

   30. Juli 2009

Zwei Leserbriefe (KR Thomas Merz-Abt) Thurgauer Zeitung.

  30. Juli 2009

RR Schläpfer: Kein Zurück bei Flurnamen. Interview von Christof Widmer. Thurgauer Zeitung.

  3. August 2009

Antwort der Regierung auf die Einfache Anfrage Merz vom 15. Juni 2009.

  4. August 2009

"Thurberg" kämpft um den Namen. Artikel von Urs Brüschweiler in der Thurgauer Zeitung.

  4. August 2009

Umstrittene Flurnamen. Artikel von Markus Schoch im Tagblatt des Kanton Thurgau.

  7. August 2009

Drei Leserbriefe (H. Weibel, a. Grundbuchverwalter, Ermatingen) in der Thurgauer Zeitung.

  7. August 2009

"Mundartnahe" Umbenennungen soll es weiterhn geben. Artikel in der Thurgauer Zeitung.

  8. August 2009

Glosse über RR Schläpfer in der Thurgauer Zeitung.


Nach dem 8. August 2009


Nach dem 8. August 2009 werden in diesem Kapitel nur noch gelegentlich Hinweise gemacht auf das Kapitel Presse.

  23. März 2010

Bericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen.

  28. Mai 2010

Aus "Roopel" soll wieder "Rotbühl" werden. Mitteilung des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft.

  29. Mai 2010

 
Der Streit um Ortsnamen im Thurgau ist entschieden.

 6. September 2010

 
Das Aufräumen nach dem Namenstreit.

 Oktober 2010

 
NEUE THURGAUER WANDERKARTE

Der Verlag Huber in Frauenfeld hat eine neue Thurgauer Wanderkarte 1:50'000 herausgegeben. In der Legende dieser Karte steht der Vermerk "Kartengrundlage: Landeskarte 1:50'000, Nachführungsstand 2002."
  • Lokalnamen in schwarzer Farbe:
         Gemäss Landeskarte 1:50'000, Nachführungsstand 2002.
  • Lokalnamen in grüner Farbe:
         Geplante neue Schreibweise.


Kommentar auf der Rückseite der Karte,

verfasst von Andreas Keller, Präsident der Flurnamenkommission des Kantons Thurgau, Departement für Inneres und Volkswirtschaft.
Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld.
Tel. +41 (0)52 724 23 72 andreas.keller@tg.ch

Orts- und Flurnamen - Mundart oder Schriftsprache.
Ab Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die Orts- und Flurnamen in der ganzen Schweiz erstmals systematisch für die Landeskarten erfasst. Dabei entstand ein Streit darüber, ob die Namen in Mundart oder Schriftsprache geschrieben werden sollten. Im Thurgau setzte sich bei kleineren Ortschaften und bei reinen Flurnamen eine mundartnahe Schreibweise durch. Mit der fortschreitenden Erfassung von Mundartnamen zeigte jede Kartenauflage neue Differenzen zu den schriftsprachlichen Namen, die man bisher von Adressen, Ortstafeln und Wegweisern gewohnt war. Das bekannteste Beispiel ist "Roopel", für den Weiler "Rotbühl" bei Fischingen.

Grossformat
Mundart und Schriftsprache unterscheiden sich stark - wie das Beispiel Roopel/Rotbühl eindrücklich zeigt.

Die neuen Mundartnamen stiessen in der Bevölkerung, bei Gemeinden und in politischen Kreisen zunehmend auf Widerstand, weshalb der Kanton eine Arbeitsgruppe zur Lösung des Problems einsetzte. In ihrem Bericht vom 23. März 2010 empfiehlt die Arbeitsgruppe, die besiedelten Gebiete - Ortschaften, Weiler, Höfe - wieder traditionell in Schriftsprache zu schreiben. Das Gleiche empfiehlt sie auch für Flurnamen von bekannten Ausflugszielen und Naherholungsgebieten. Hingegen sollen die übrigen Flurnamen - also die unbesiedelten Gebiete ohne besondere Bedeutung - in Mundart bleiben.

Von "Alewinde" bis "Zigeze"
"Alewinde" Allenwinden
"Ufhüüsere" Aufhäusern
"Büüre" Büren
"Gäbelschhuuse" Geboltshausen
"Hüüsle" Häuslen
"Holpmishus" Holzmannshaus
"Lüütschwiil" Leutswil
"Sibenaache" Siebeneichen
"Steerenbärg" Stehrenberg
"Tuurraa" Thurrain
"Uuwiile" Uhwilen
"Zigeze" Siegensee

Ein Teil der Mundartnamen muss somit in die traditionelle schriftsprachliche Form zurückgeführt werden. Diese Rückführung erfordert einige rechtliche Schritte und ist erst angelaufen. Die vorliegende neue Wanderkarte zeigt ganz aktuell die Übergangssituation: Wo eine Rückkehr zur Schriftsprache geplant ist, wird der Name in beiden Schreibweisen aufgeführt.

Kommentar des Verfasses dieser Webseite vom 21. Oktober 2010.

Ich begrüsse es, dass mit dieser "zweisprachigen Wanderkarte" darauf hingewiesen wird, dass voraussichtlich im Jahr 2016, bei der nächsten Neuauflage der Landeskarte 1:25'000 aus dem Jahr 2010, die Schreibweise vieler Lokalnamen ersetzt wird durch die in grüner Farbe dargestellte Schreibweise auf dieser neuen Wanderkarte.
     Leider erweckt der Kommentar unter dem Titel "Mundart oder Schriftsprache" den falschen Eindruck, dass die Lokalnamen bisher in Mundart geschrieben worden seien und dass in Zukunft die schriftsprachliche Schreibweise gelte. Die von der  Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen  beantragte Änderung der Schreibweise will lediglich die in den letzten Jahren erfolgte vorschriftswidrige Einführung der extremmundartlichen Schreibweise von Lokalnamen rückgängig machen. Gemäss den Weisungen 1948 wird die Schreibweise ein wohlabgewogener Kompromiss zwischen Mundart und Schriftsprache bleiben.
     Die neue "zweisprachige" Thurgauer Wanderkarte weist auf den volkswirtschaftlichen Leerlauf hin, der im Kanton Thurgau entstanden ist durch die unüberlegten Änderungen der Schreibweisen von Lokalnamen. Vier Hinweise erläutern dieses Thema:
Kartenausschnitte

Grossformat
Schwarz: "Iifang". Extremmundartliche Schreibweise.
Grün: "Ifang". Schreibweise, bevor die vorschriftswidrige extremmundartliche Schreibweise eingeführt worden war. Die Schreibweise "Ifang" war vermutlich während Jahrzehnten üblich. Sie soll wieder unverändert eingeführt werden. Richtigerweise wird also nicht als 3. Variante die Schriftsprache "Einfang" eingeführt.

Grossformat
Schwarz: "Teebrune". Extremmundartliche Schreibweise.
Grün: "Debrunnen". Schreibweise, bevor eine grundlos veränderte Schreibweise eingeführt worden war. Die Schreibweise "Debrunnen" war vermutlich während Jahrzehnten üblich und wurde in allen Akten so verwendet. Die Verbindung zu bisherigen schriftlichen Unterlagen würde mit der Schreibweise "Teebrune" sehr erschwert.

 22. Februar 2012 Grossformat
Departement für Inneres und Volkswirtschaft, Generalsekretariat.

Schlussbericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen
vom 22. Februar 2012.


(Original auf PDF 123 KB.)
Nachfolgend die vollständige Wiedergabe:

Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen:
Andreas Keller, Präsident
Ulrike Baldenweg
Christian Dettwiler
Roland Kuttruff

1 Bericht der ersten Arbeitsgruppe

Aufgrund einer breiten Kritik an der mundartnahen Schreibweise der Orts- und Flurnamen setzte der Vorsteher des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) am 13. August 2009 eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, die tatsächliche und rechtliche Situation hinsichtlich der Festsetzung und Schreibweise von Orts- und Flurnamen sowie weiteren Namen zu analysieren und bis zum 30. April 2010 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu erstellen. Die Arbeitsgruppe lieferte am 23. März 2010 den geforderten Bericht ab (Beilage 1).

Der Bericht wurde am 28. Mai 2010 den Medien vorgestellt und enthielt insbesondere die folgenden Empfehlungen zur Schreibweise der Orts- und Flurnamen:
  • Die Schreibweise der Ortsnamen (besiedelte Gebiete) soll sich nach der traditionellen Schreibweise richten. Auszugehen ist vom Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis der Dienststelle für Statistik.
  • Flurnamen, denen ein allgemeines Interesse oder eine über das Lokale hinausgehende Bedeutung zukommt, sollen ebenfalls nach der traditionellen Schreibweise benannt werden. Dazu gehören beispielsweise bekannte Ausflugsziele und Naherholungsgebiete mit touristischer Bedeutung.
  • Die Schreibweise der übrigen Flurnamen (unbesiedelte Gebiete ohne besondere Bedeutung) soll grundsätzlich in Mundart nach den bisher angewandten Schreibregeln erfolgen.

2 Neue Arbeitsgruppe

In der Folge setzte der Vorsteher des DIV am 29. Juni 2010 eine neue Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, die Empfehlungen gemäss Bericht der ersten Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen vom 23. März 2010 umzusetzen.

In die neue Arbeitsgruppe wurden berufen:
  • Andreas Keller, lic. iur., Generalsekretär DIV, Präsident
  • Ulrike Baldenweg, Dr. oec. publ., Kantonsstatistikerin und Leiterin der Dienststelle für Statistik in der Staatskanzlei
  • Christian Dettwiler, dipl. Ing. ETH, Kantonsgeometer und Chef des Amtes für Geoinformation
  • Roland Kuttruff, Gemeindeammann, Präsident des Verbandes Thurgauer Gemeinden

Der Auftrag richtete sich nach dem Umsetzungskonzept vom 21. Mai 2010 (Beilage 2), welches vom Departementschef und vom Präsidenten der Arbeitsgruppe gemeinsam erarbeitet worden war.

3 Umsetzungsarbeiten der Arbeitsgruppe

3.1 Aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen

Im Auftrag der Arbeitsgruppe erstellte David Gallati von der Dienststelle für Statistik zunächst eine aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen. Dabei wurden Wohngebäude, die weniger als 100 bis 150 Meter voneinander entfernt liegen, jeweils zu einer Siedlung zusammengefasst. Als trennende Elemente wurden Höhenunterschiede, Wasserläufe, Bahngeleise oder Strassen berücksichtigt; als verbindende Elemente galten Verkehrsmöglichkeiten wie Brücken oder Unterführungen. Die verwendeten Schreibweisen basierten auf dem Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau, Ausgabe 2005. Als weitere Quellen dienten das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), die Namendatenbank des Bundesamtes für Landestopografie (SwissNames), das historisierte Gemeindeverzeichnis des Bundesamtes für Statistik, die Landeskarte der Schweiz sowie das Thurgauer Namenbuch.

Die Liste wurde nach Politischen Gemeinden gegliedert und umfasst rund 2300 Namen. Die höchste Zahl von 117 Siedlungen ist in der Gemeinde Fischingen verzeichnet, bei Dozwil und Gottlieben sind es hingegen nur ganz wenige Siedlungen.

3.2 Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung

Ergänzend zur aktualisierten Liste der Ortschaften und Siedlungen erstellte die Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Verein Thurgauer Wanderwege eine Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung (Beilage 3). Auf diese Liste kamen Flurnamen, denen eine über das Lokale hinausgehende Bedeutung zukommt und die auf der Landeskarte 1:25'000 verzeichnet sind. Um Überschneidungen zu vermeiden, wurden jene Namen, die bereits als Ortschaft oder Siedlung verzeichnet waren, hier nicht mehr aufgenommen. Somit umfasst die Liste noch 33 Flurnamen von übergeordneter Bedeutung, namentlich von markanten Erhebungen, Gewässern und Ausflugszielen.

3.3 Vernehmlassungsverfahren

In der Zeit vom 28. Oktober 2010 bis zum 31. Januar 2011 wurde eine Vernehmlassung bei allen Politischen Gemeinden im Kanton durchgeführt. Den Gemeinden wurden folgende Unterlagen zugestellt:
  • Liste der Ortschaften und Siedlungen (pro Gemeinde)
  • Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung (ganzer Kanton)
  • Karte des Gemeindegebietes im Massstab 1:6’000

Die Gemeinden hatten die Möglichkeit, fehlende Siedlungen und Ortsteile zusätzlich einzutragen, allfällige nicht sinnvoll abgrenzbare Siedlungen aus der Liste zu streichen, für unübliche Namen eine gebräuchliche Alternative vorzuschlagen oder unter mehreren vorgeschlagenen Namen den gebräuchlichsten anzugeben.

Ausserdem wurden die Gemeinden gebeten, alle aufgelisteten Siedlungen auf der Karte einzuzeichnen, damit sämtliche bestehenden Wohngebäude im jeweiligen Gemeindegebiet und insgesamt im Kanton einem (und nur einem) bestimmten Siedlungsnamen zugeordnet werden können.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung waren sehr gut. Innerhalb der angesetzten Frist gingen die Unterlagen von fast 90 Prozent der Gemeinden in der gewünschten Form ein. Bei den restlichen Gemeinden musste nochmals nachgefragt werden und einzelne von ihnen benötigten etwas Unterstützung bei der Bearbeitung der Dokumente. Im Frühjahr 2011 lagen dann aber die Stellungnahmen von allen 80 Politischen Gemeinden vor.

Inhaltlich zeigten sich die Gemeinden äusserst zufrieden mit den Vorarbeiten der Arbeitsgruppe. Die Änderungswünsche bezogen sich nie auf die grundsätzlichen Aspekte der Arbeit, sondern immer nur konkret auf einzelne Namen von gewissen Ortsteilen, Siedlungen oder Höfen. Einige wenige Unklarheiten wurden vom Amt für Geoinformation direkt mit der entsprechenden Gemeinde ausgeräumt, so dass die Liste der Ortschaften und Siedlungen schliesslich zur vollumfänglichen Zufriedenheit aller beteiligten Stellen bereinigt werden konnte.

4 Neue Thurgauer Wanderkarte

Im Sommer 2010 trat der Verlag Huber als Herausgeber der Thurgauer Wanderkarte an die Arbeitsgruppe heran. Die letzte Auflage dieser Karte war seit einiger Zeit vergriffen und der Verlag plante eine Neuauflage. Zu diesem Zeitpunkt waren die Listen mit den aktualisierten Namen erst verwaltungsintern in Vorbereitung und eine rechtskräftige Erfassung der neuen Namen in der amtlichen Vermessung lag noch in der Ferne. Der Verlag entschloss sich daher in Absprache mit der Arbeitsgruppe, im Herbst 2010 eine Zwischenauflage herauszubringen, in der nebst den noch gültigen Mundartnamen in einer andern Schriftfarbe auch die traditionellen Namen in Schriftsprache erschienen. Auf Anraten der Arbeitsgruppe orientierte sich der Verlag dabei am Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Ausgabe 2005.

Die neue Thurgauer Wanderkarte kam planmässig im Herbst 2010 heraus und ist eine „zweisprachige“ Besonderheit (Beilage 4). Der Präsident der Arbeitsgruppe erhielt zudem Gelegenheit, in einem Falzteil der Karte auf die Thematik der Orts- und Flurnamen hinzuweisen und einige Beispiele zu nennen (Beilage 5). Auf diese Weise konnte die Stossrichtung der Umsetzungsarbeiten im Namensstreit auf der Karte sichtbar gemacht und in der Medienberichterstattung beim Erscheinen der Karte auch dargstellt werden.

5 Gesetz über Geoinformation und zugehöriges Verordnungsrecht

Mit dem Bundesgesetz über Geoinformation vom 5. Oktober 2007 wurden unter anderem auch die amtliche Vermessung auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Die Thurgauer Anschlussgesetzgebung mit dem kantonalen Gesetz über Geoinformation und drei dazugehörigen Verordnung wurde auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Im vorliegenden Fall interessiert speziell die Verordnung des Regierungsrates über die amtliche Vermessung vom 22. November 2011. In den §§ 12 und 13 regelt diese Verordnung den Bereich der geografischen Namen neu. Demnach ist das Amt für Geoinformation insbesondere zuständig für die Festlegung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung (Flurnamen, Ortsnamen, Geländenamen, Bodenbedeckung und Einzelobjekte). Die Nomenklaturkommission, die nach neuem Bundesrecht keine Entscheidbefugnis mehr hat, nimmt als kantonale Fachstelle eine Prüfung der Namen vor und kann Empfehlungen an das zuständige Amt für Geoinformation abgeben.

6 Weitere Umsetzungsschritte

6.1 Neues Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis

In der Dienststelle für Statistik laufen gegenwärtig die Vorbereitungen für ein neues Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis. Basis dazu ist die aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung. Seitens der Arbeitsgruppe sind hier keine Aktivitäten mehr erforderlich.

6.2 Amtliche Vermessung / Sichtbarkeit im  ThurGIS.

Die geografischen Namen sind Teil der amtlichen Vermessung und werden dort von den zuständigen Stellen nachgeführt. Die im Rahmen der Vernehmlassung erhobenen Orts- und Siedlungsnamen fliessen in die Ebene Nomenklatur der amtlichen Vermessung ein.

Die Flurnamen sind Teil des Projektes „Periodische Nachführung“ der amtlichen Vermessung. Alle Gebiete des Kantons werden im Rahmen dieses Projektes von den zuständigen Nachführungsgeometern erfasst und auf den aktuellen Stand gebracht.

Die nachgeführten Namen werden im Geoinformations-System ThurGIS nach und nach sichtbar. Von jenen Namen, die in den Medien besondere Aufmerksamkeit fanden, sind schon viele angepasst und im Thurgis in der neuen Form sichtbar (vgl. Beilagen 6 - 8). Besonders zu erwähnen sind:
  • Rotbühl statt Roopel
  • Thurberg statt Tuurbärg
  • Nollen statt Nole

Das Projekt „Periodische Nachführung“ läuft nun weiter. Am Ende des Projektes werden die einzelnen Grundeigentümer einen Güterzettel erhalten, auf dem die jeweiligen Flurnamen sichtbar sind. Dabei kann es zu einzelnen Streitfällen kommen, die dann auf dem ordentlichen Rekursweg zu behandeln sind. Seitens der Arbeitsgruppe sind hier keine Aktivitäten mehr erforderlich.

6.3 Nachführung in den Landeskarten

Die geografischen Namen der amtlichen Vermessung bilden auch die Grundlage für die Landeskarten. Der in den Landeskarten sichtbare Wechsel zu den neuen Namen findet aber logischerweise immer erst dann statt, wenn ein Kartenblatt in einer neuen Auflage erscheint.

Wie bereits erwähnt, konnte mit der „zweisprachigen“ Thurgauer Wanderkarte immerhin bereits ein für die Bevölkerung sichtbares Zeichen gesetzt werden.

Vom Bund ist eine neue Auflage der Landeskarten 1:25'000 für den Thurgau jedoch erst 2016 geplant. In den Landeskarten werden die neuen Namen daher wohl erst ab diesem Zeitpunkt sichtbar sein.

7 Abschliessende Bemerkungen

Die Arbeitsgruppe hat die in ihren Möglichkeiten liegenden Arbeiten zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem ersten Bericht abgeschlossen. Die weiteren Schritte obliegen nun den für die einzelnen Bereiche zuständigen Stellen und richten sich nach dem geltenden Recht und den ordentlichen Verfahrensabläufen. Mit dem per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzten Geoinformationsrecht sind die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen.

Die hohen Wellen, welche die Mundartschreibweise der Thurgauer Orts- und Flurnamen seinerzeit warf, haben sich in der Zwischenzeit weitgehend gelegt. Die Arbeitsgruppe geht zuversichtlich davon aus, dass der Thurgau auf dem vorgezeigten Weg nach und nach wieder zu einer einheitlichen Schreibweise der betreffenden Namen zurückfindet.

Damit wird der Vorsteher des DIV ersucht, von diesem Abschlussbericht Kenntnis zu nehmen und die Arbeitsgruppe aufgrund des erledigten Auftrages aufzulösen.

Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen
Der Präsident
[sig.] lic. iur. Andreas Keller.


Beilagen  (PDF 2'284 KB)
  • 1 Bericht vom 23. März 2010  (PDF 64 KB)
  • 2 Umsetzungskonzept / Zeitplan vom 21. Mai 2010 [fehlt hier]
  • 3 Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung
  • 4 Ausschnitt aus Thurgauer Wanderkarte ("zweisprachig")
  • 5 Text im Falzteil der Thurgauer Wanderkarte
  • 6 ThurGIS-Ausschnitt Rotbühl
  • 7 ThurGIS-Ausschnitt Thurberg
  • 8 ThurGIS-Ausschnitt Nollen


 8. März 2012 Grossformat
Information vom 8. März 2012 auf der  Webseite  des Kantons Thurgau.
Diese Information wird nachstehend vollständig wiedergegeben:

Gutes Ende für Thurgauer Orts- und Flurnamen.
Der Thurgau ist auf dem Weg zurück zur einheitlichen Schreibweise der Orts- und Flurnamen. Eine Arbeitsgruppe, die mit der Umsetzung der im Jahr 2010 vorgeschlagenen Empfehlungen beauftragt war, hat ihre Arbeit erfolgreich abgeschlossen.

Im Jahr 2009 wurde breite Kritik zur mundartnahen Schreibweise der Thurgauer Orts- und Flurnamen laut. Daraufhin setzte der verantwortliche Regierungsrat Kaspar Schläpfer umgehend eine Arbeitsgruppe ein, die die Situation abklärte und Empfehlungen erarbeitete. Diese wurden im Mai 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Wesentlichen empfahl die Arbeitsgruppe, dass die Ortsnamen wieder nach der traditionellen, das heisst hochsprachlichen Schreibweise anzupassen seien. Eine neue Arbeitsgruppe befasste sich anschliessend mit der Umsetzung der Vorgaben und Empfehlungen.

2'300 Namen.
In ihrem Schlussbericht hält die Arbeitsgruppe nun fest, dass eine aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen sowie eine Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung erstellt worden ist. Die Liste der Ortschaften und Siedlungen wurde nach den Politischen Gemeinden gegliedert und umfasst rund 2'300 Namen. Die höchste Zahl von 117 Siedlungen zählt die Gemeinde Fischingen, bei Dozwil und Gottlieben sind es hin-gegen nur ganz wenige. Die Liste der Flurnamen von übergeordneter Bedeutung wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein Thurgauer Wanderwege erstellt und umfasst insgesamt 33 Namen, namentlich von markanten Erhebungen, Gewässern und Ausflugszielen wie beispielsweise Stählibuck, Nussbaumersee oder Hudelmoos.

Gemeinden zufrieden.
Im Rahmen einer Vernehmlassung erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, sich zu den Listen zu äussern. Die Ergebnisse der Vernehmlassung waren sehr gut. Innerhalb der gesetzten Frist gingen die Unterlagen von fast 90 Prozent der Gemeinden ein und inhaltlich zeigten sich die Gemeinden sehr zufrieden mit den Arbeiten der Arbeitsgruppe. Einige Unklarheiten konnten direkt mit den Gemeinden ausgeräumt werden, so dass die Liste der Ortschaften und Siedlungen schliesslich zur vollen Zufriedenheit aller beteiligten Stellen bereinigt werden konnte.

Neues Verzeichnis in Arbeit.
Als weiterer Umsetzungsschritt laufen bei der Dienststelle für Statistik gegenwärtig die Vorbereitungen für ein neues Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis. Basis dazu ist die aktualisierte Liste der Ortschaften und Siedlungen. Die Flurnamen sind ausserdem Teil des Projektes «periodische Nachführung» der amtlichen Vermessung. Damit werden die nachgeführten Namen im Geoinformationssystem Thurgis nach und nach sichtbar, so beispielsweise Namen wie Rotbühl statt Roopel, Thurberg statt Tuurbärg oder Nollen statt Nole, die in der Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit fanden.

Zweisprachige Wanderkarte.
Für die vergriffene Thurgauer Wanderkarte konnte mit einer Zwischenauflage eine gute Lösung gefunden werden. In dieser erscheinen nebst den noch gültigen Mundartnamen in einer andern Schriftfarbe auch die traditionellen Namen in Schriftsprache. Die neue Wanderkarte kam planmässig im Herbst 2010 heraus und ist eine «zweisprachige» Besonderheit. Bei den Landeskarten wird der Wechsel zu den neuen Namen erst mit einer neuen Auflage sichtbar. Diese ist für die Landeskarten 1:25 000 vom Bund im Jahr 2016 geplant.

Amt für Geoinformation zuständig.
Mit der Inkraftsetzung der Verordnung zum Gesetz über die Geoinformation auf den 1. Januar 2012 ist neu das Amt für Geoinformation zuständig für die Festlegung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung. Diese umfasst die Flurnamen, Ortsnamen, Geländenamen, Bodenbedeckung und Einzelobjekte. Die Nomenklaturkommission, die nach neuem Bundesrecht keine Entscheidbefugnis mehr hat, nimmt als kantonale Fachstelle eine Prüfung der Namen vor und kann Empfehlungen an das zuständige Amt für Geoinformation abgeben.

Orts- und Flurnamen, Beilagen. PDF, 2'284 KB.

Orts- und Flurnamen, Schlussbericht. PDF, 123 KB.  [Es handelt sich um den im vorhergehenden Abschnitt dargestellten Schlussbericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen vom 22. Februar 2012.]


Dieser Text vom 8. März 2012 ist identisch mit der bereits am 6. März 2012 erschienenen Information im Magazin auf der Webseite thurgaukultur.ch.

Siehe auch Artikel von Christof Widmer in der Thurgauer Zeitung vom  9. März 2012.

Siehe auch Kommentar des Verfassers dieser Webseite vom  15. März 2012.

Siehe auch Webseite roopel.blogspot.com von Martin Schlatter vom 9. März 2012, 8. März und vom 6. März 2012.

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  44.4 Extreme Mundartschreibweise von Lokalnamen im Kanton Schaffhausen

2002-2003 Erhebung der Flurnamen von Schleitheim (SH). Anschliessend erfolgte die Schreibweise auf Karten in extremer Mundartschreibweise. Weitere Informationen: Analyse der Änderungen, Bericht und Webseite Museum Schleitheim.
3. November 2006 Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie. Thema: Zur Schreibweise von Lokalnamen im Kanton Schaffhausen äussert sich Alfred Richli, Mitglied der Flurnamenkommission Kanton Schaffhausen: Die Schaffhauser Flurnamenkommission findet sich mit den neuen Richtlinien bestätigt auf ihrem Weg zur konsequenten Anwendung der überlieferten Mundart. Der Sekretär der Flurnamenkommission des Kantons Schaffhausen, Joseph Thomas Halytskyj,  unterstützt diese Haltung. 
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  45. Parlamentarische Opposition im Kanton Thurgau

Vorgeschichte
Seit etwa 1990 wurden auf der Landeskarte und in der amtlichen Vermessung des Kantons Thurgau die Lokalnamen auf eine extremmundartliche Schreibweise verändert. Dabei wurde die Schreibweise des Thurgauer Namenbuches offenbar unbesehen auch für die Schreibweise auf Karten übernommen, dies in Missachtung der bundesrechtlichen Vorschriften. Diese Änderungen in der Schreibweise wurden vorgenommen durch die Kantonale Nomenklaturkommission und - unverständlicherweise - gefördert durch das Bundesamt für Landestopografie und toleriert durch die Eidgenössische Vermessungsdirektion.
     Die Opposition aus der Bevölkerung und von Parlamentariern (KR Bruno Rieser, KR Werner Dickenmann wurde jeweils ziemlich rasch und "unbürokratisch" im Keim erstickt. Und zwar immer mit der gleichen Argumentation: Der Bund verlangt es so. Und wer kämpft in einer solchen Sache schon gegen den Bund? Zum andern hatte es keine unmittelbaren Auswirkungen. Register und Adressen wurden einfach nicht nachgeführt, die "Nichtnachführung" hatte ja im Stress des geschäftlichen Alltags auch keine sofort erkennbare Konsequenzen.
     Am 25. Mai 2009 erschien in der Thurgauer Zeitung ein kritischer Artikel von Christof Widmer: "Wenn aus Rotbühl Roopel wird". Damit begann im Kanton Thurgau ein breiter Widerstand der Bevölkerung. Folgende Schlagzeilen geben davon einen Eindruck: " Kostspieliger, administrativer Leerlauf"; " Bewährtes nicht in Frage stellen"; " Roopel, Äppeste, Holpmishus: Wer zieht die Notbremse?"; " Flurnamen sorgen für Verwirrung" (Fernsehen); " Wirrwarr um den Thurberg"; " Wenn die Karte Velofahrer verwirrt"; "Fürs Lexikon, nicht für die Karten".



Einfache Anfrage Merz  und Antwort der Regierung

Grossformat
Prof. Dr. Thomas Merz, Weinfelden.
Bildquelle: Webseite der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH).

Frage
15. Juni 2009. Einfache Anfrage "Bereinigung von Orts- und Flurnamen" von Prof. Dr. Thomas Merz-Abt, Mitglied des Grossen Rates, an den Regierungsrat des Kantons Thurgau.
PDF, 184 KB

Antwort
3. August 2009. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat.
PDF, 94 KB

Kommentar
Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 10. August 2009. Dieser Kommentar befasst sich unter anderem ausführlich mit den Details der Regierungsrätlichen Antwort.
Wichtiger als die Vergangenheit und allfällige Schuldzuweisungen ist jedoch die Zukunft: Wie kommt der Kanton Thurgau möglichst bald aus dem Wirrwarr von Schreibweisen heraus?
Kommentar vom 10. 8. 2009 PDF, 44 KB
Ergänzung vom 11. 8. 2009 PDF, 20 KB

Wortlaut der Einfachen Anfrage Merz
Einfache Anfrage Bereinigung von Orts- und Flurnamen".
Ein Artikel der Thurgauer Zeitung vom 25. Mai 2009 machte auf die umfassende Veränderung von Thurgauer Flurnamen aufmerksam. Tausende von Orts- und Flurnamen wurden in den letzten Jahren geändert. Nun folgt offenbar auch eine Anpassung auf Wegweisern und Ortstafeln. Dabei werden in Dokumenten, auf Tafeln und Wegweisern gebräuchliche Bezeichnungen in Schriftsprache durch mündliche Bezeichnungen ersetzt (z.B. Roopel für Rotbüel, Nole für Nollen, Blaaki für Bleiche, Ottebärg für Ottenberg usw.).

Zahlreiche Reaktionen in der Öffentlichkeit zeigen, dass der Sinn dieser umfassenden Veränderung von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht gesehen wird. Sie stösst aus verschiedenen Gründen in breiten Kreisen auf Unverständnis.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Frage 1
Bestehen tatsächlich verbindliche Vorgaben des Bundes, die eine solche umfassende Neubenennung bis hin zur Anpassung von Wegweisern und Ortstafeln erfordern?

Antwort auf Frage 1
Wie Orts- und Flurnamen geschrieben werden sollen, ist seit langem umstritten. Um 1900 wurden Befürchtungen laut, dass die schweizerdeutsche Mundart vom Aussterben bedroht sei. In den Jahren 1937/1938 setzte sich eine Gruppe um den Verleger Dr. Adolf Guggenbühl und den Sprachwissenschafter Prof. Dr. Eugen Dieth dafür ein, dass das Schweizerdeutsch als Schriftsprache eingeführt wird. Damit wollte man sich auch sprachlich vom Nationalsozialismus in Deutschland abgrenzen.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat am 22. Februar 1938, dass die Lokalnamen auf der geplanten Landeskarte der Schweiz mundartnah geschrieben werden. Diese Aussage ist falsch. In den Weisungen 1948 steht im Grundsatz 4: Die Kantone regeln im Rahmen der vorliegenden Grundsätze die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von sprachlichen Sonderentwicklungen, die ihr Gebiet betreffen (Bundesratsbeschluss vom 22. Februar 1938, Artikel 4 und 5). Schwer lesbare Formen sind nach Grundsatz 1 zu vermeiden.

Und der Grundsatz 1, auf den im Zitat verwiesen wird, lautet: Mit der Schreibweise der Lokalnamen ist die eindeutige und übereinstimmende Bezeichnung der Örtlichkeiten bei jedem schriftlichen Gebrauch anzustreben; die Namen sollen leicht zu schreiben und zu lesen sein und von den Einheimischen ohne weiteres verstanden werden. Damit wird die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Orte am ehesten gewährleistet. Und gerade dieser Grundsatz 1 in den Grundsätzen der Weisungen 1948 wurde vom Kanton Thurgau in den letzten Jahren laufend missachtet!

Der 2. Weltkrieg verzögerte die Publikation der Landeskarte. Gestützt auf Art. 4 des erwähnten Bundesratsbeschlusses vom 22. Februar 1938 über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen erliess das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz. Diese Weisungen sahen vor, dass die Schreibweise der Namen von geringer, lokaler Bedeutung in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache zu erfolgen hat. Davon ausgenommen waren unter anderem Namen der Politischen Gemeinden und Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt sowie solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind, wie dies beispielsweise bei Bergketten, Flüssen und Seen der Fall sein kann. Diese Namen sollten nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise belassen werden. Der Regierungsrat zitiert nur eine von mehreren Ausnahmen der Mundartschreibung nämlich die Namen politischen Gemeinden und Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt (Art. 5 der Weisungen 1948). Genau nach diesem Zitat hätte man zum Beispiel die Schreibweisen Nollen, Thurberg und Sonnenberg nicht in Nole, Tuurbärg und Sunebärg ändern dürfen.

Der Regierungsrat unterlässt es jedoch, als weitere Ausnahmen der Mundartschreibung den Artikel 4 der Weisungen 1948 ebenfalls zu zitieren. Dieser enthält folgende Bestimmung:

Für die Schreibung [von] Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des amtlichen Kursbuches (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend. Auch diese Bestimmung wurde in den letzten Jahren laufend missachtet.

Sie betrifft vor allem die Namen von bewohnten Orten (Orts- und Siedlungsnamen). So wurden z.B. folgende Stationsnamen entgegen obigen Bestimmungen geändert (in Klammern neue Schreibweise): Hörmoos (Höörmos), Huben (Huebe), Närgeten (Nägerte), Niederhof (Niderhof), Rüdenwil (Ruedewiil), Stehrenberg (Steerebärg), Wartenwil (Wartewiil) usw.

Der Regierungsrat verschweigt auch, dass nach dem Grundsatz "in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache noch der wichtige Zusatz massgebend ist: "nach den in Anhang (..) enthaltenen Grundsätzen". Diese Grundsätze sehen z.B. vor, dass in der Regel "Berg" und nicht "Bärg" geschrieben werden (im Kanton Thurgau nicht befolgt) und heben sich auch stark von Dialektschreibweise von Dieht ab. Bereits 1938 hat Dieth Schreibregeln für Dialektschrift veröffentlicht. Sogar als Dialekttexte sind diese Regeln bei Dialektologen nicht unumstritten. Bereits 1948 hatten namhafte Sprachwissenschafter diese Schreibweisen für Orts- und Flurnamen als ungeeignet bezeichnet. Trotzdem sind im Kanton Thurgau die Schreibweisen stark nach Dieth anstelle nach den vorgeschriebenen Grundsätzen der Weisungen 1948 ausgerichtet worden.

Die genannten bundesrechtlichen Vorgaben wurden in den Kantonen unterschiedlich umgesetzt. Während im Kanton Zürich die mundartnahe Schreibweise eher zurückhaltend eingesetzt wurde, erfolgte die Festsetzung und Schreibweise der Lokalnamen bei der amtlichen Vermessung im Kanton Thurgau und in vielen anderen Kantonen, insbesondere auch in den französisch und italienisch sprechenden Landesteilen, nach den eigens dafür entwickelten Regeln möglichst mundartgetreu und bundesrechtskonform.

Diese Aussage ist nicht zutreffend. Nur die Kantone Thurgau und Schaffhausen wählten seit etwa 10 Jahren in Missachtung der Weisungen 1948 eine extremmundartliche Schreibweise. Diese Schreibweise wurde damals leider unterstützt sowohl vom Bundesamt für Landestopographie (Herausgeberin der Landeskarte) als auch von der Eidg. Vermessungsdirektion (Oberaufsicht über die Amtliche Vermessung).

Am 1. Juli 2008 wurde die Verordnung vom 30. Dezember 1970 über Orts-, Gemeinde -und Stationsnamen durch die Verordnung über die geografischen Namen, ( GeoNV; SR 510.625) abgelöst. In Art. 4 Abs. 2 GeoNV wird als Grundsatz neu festgelegt, dass die geografischen Namen, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert werden.
      Damit wird in Bezug auf die Schreibweise von geografischen Namen das Gegenteil dessen proklamiert, was bisher bundesrechtlich vorgegeben war.

Im Art. 4 Abs. 2 GeoNV wird keinesfalls das Gegenteil proklamiert, was bisher bundesrechtlich vorgegeben war. Art. 4 Abs.2 GeoNV entspricht nämlich grundsätzlich den Weisungen 1948, welche die Thurgauer Nomenklaturkommission, das Bundesamt für Landestopographie und die Eidg. Vermessungsdirektion seit etwa 10 Jahren dauernd verletzt haben.

Gleichzeitig wird in Art. 4 Abs. 3 GeoNV aber festgehalten, dass geografische Namen und ihre Schreibweise nur aus öffentlichem Interesse geändert werden dürfen. Dies gilt namentlich auch für die bereits festgelegten Orts- und Flurnamen. Das Bundesamt für Landestopografie hat die gemäss Art. 6 GeoNV zu erlassenden Regeln und Empfehlungen zur Schreibweise von geografischen Namen noch nicht publiziert, so dass noch unklar ist, wie Art. 4 GeoNV angewendet werden soll.

Falls die neuen Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen (Art. 4, Abs. 1 GeoNV) und die kostspieligen Änderungen in der Praxis noch nicht umgesetzt sind, könnte durchaus ein öffentliches Interesse für eine Rückmutation geltend gemacht werden können (Art. 4 Abs. 3 GeoNV). Je rascher eine Rückmutation ausgeführt wird, umso weniger Probleme wird diese bieten. Es lohnt sich also nicht, die Vollzugsregelungen gemäss Art. 6 abzuwarten.

Für die Schreibweise von Namen auf Ortstafeln und Wegweisern gibt es aus vermessungsrechtlicher Sicht keine bundesrechtlichen Vorgaben.

Für die Ortstafeln auf Gemeindestrassen und -wegen sind die Gemeinden zuständig.
     Der Kanton verwendet für die Namen auf Ortstafeln entlang der Staatsstrassen die Schriftsprache.
      Einzelne Anpassungen von Ortstafeln durch die Gemeinden im Rahmen des üblichen Unterhaltes drängen sich auf, weil einzelne Weiler auf den Ortstafeln nicht einheitlich angeschrieben sind.
      Das Benennen der Strassen und Wege ist gestützt auf § 51 des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) Sache der Gemeindebehörde. Bei der Kennzeichnung von Fuss- und Wanderwegen sind gestützt auf § 50 Abs. 1 StrWG private Fachorganisationen beizuziehen.
Dass der Kanton für die Namen auf Ortstafeln entlang der Staatsstrasse die Schriftsprache verwendet, entspricht ja gerade Art. 4 Abs. 2 GeoNV. Es dürfte nun aber eine selbstverständliche Forderung der Öffentlichkeit sein, dass Kanton, Gemeinden und Fachorganisationen in gegenseitiger Absprache eine einheitliche Schreibweise durchsetzen für Ortstafeln sowie für Wegweiser an Staatsstrassen, Gemeindestrassen und Wanderwegen.


Frage 2
Kann die Regierung die Kosten beziffern, die diese Namensänderung im Thurgau ausgelöst hat bzw. bei einer Weiterführung noch auslösen wird?

Antwort auf die Frage 2
Die Orts- und Flurnamen sind Bestandteil der amtlichen Vermessung und gemäss Bundesvorschrift zusammen mit anderen Daten der amtlichen Vermessung festzusetzen. Die Kosten der Erhebung entstehen also unabhängig davon, ob letztlich Mundart oder Schriftsprache verwendet wird. Es sind daher keine Zusatzkosten entstanden. Die Kosten der amtlichen Vermessung werden nach dem jeweils geltenden Kostenschlüssel vom Bund, dem Kanton und den Gemeinden getragen.
Wenn die Frage lautete, wie hoch die Kosten sind, welche die Namensänderung ausgelöst hat (im Sinn von Folgekosten) und nicht die Kosten der Änderung selber, so ist die Frage nicht beantwortet. Es dürfen nicht nur die Kosten der Bereinigung betrachtet werden, sondern die Folgekosten und Anpassungen welche sehr beträchtlich sind, wenn die Schreibweise der Namen geändert wird.

Frage 3
Wo liegt aus Sicht der Regierung der effektive Nutzen, wenn gebräuchliche und bestens vertraute Namen durch alte, oft unbekannte Mundartbezeichnungen ersetzt werden?


Antwort auf Frage 3
Orts- und Flurnamen geben Einblick in Kultur, Geschichte, Geologie, Hydrologie, Arbeitsmethoden, besondere Ereignisse und anderes mehr. Durch die Tatsache, dass immer weniger Menschen im Primärsektor arbeiten, sind viele Namen und deren Herkunft heute nahezu in Vergessenheit geraten. Es werden im Rahmen der amtlichen Vermessung nicht unbekannte alte Namen hervorgeholt, sondern solche verwendet, die heute in der alteingesessenen Bevölkerung noch bekannt sind und verwendet werden. Diese Namenskenntnis hat in den vergangenen Jahren allerdings deutlich abgenommen. Es ist deshalb wichtig, die weit fortgeschrittene Bereinigung abzuschliessen, bevor diese Namenskenntnis gänzlich verloren geht.

Die von der Regierung beschriebenen Ziele sind unbestritten. Das Thurgauer Namenbuch deckt diese bestens ab.
      Übergeordnet sind jedoch die Ziele gemäss Geoinformationsgesetz vom 5. Oktober 2007 (510.62). Diese lauten gemäss Artikel 1:

"Dieses Gesetz bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen."

Lokalnamen auf Karten sind Geodaten und somit diesem Gesetz und der GeoNV (510.625) unterstellt.

Frage 4
Könnte sich der Kanton Thurgau beispielsweise mit Bezug auf Artikel 4 in der vom Bundesrat am 21. 5. 2008 verabschiedeten Verordnung über die geografischen Namen ( GeoNV) auch einer weiteren Veränderung der Namen widersetzen?

Antwort auf Frage 4
Wie bereits angesprochen wurde, lässt es der Wortlaut von Art. 4 Abs. 2 GeoNV zu, dass die noch nicht erhobenen Ortsnamen nicht mundartnah festgesetzt werden.

Art. 4 Abs. 2 GeoNV lässt dies nicht nur zu, sondern verlangt dies.

Allerdings sind in über 90 Prozent des Kantonsgebietes die Ortsnamen bereits nach den bisherigen bundesrechtlichen Vorgaben festgesetzt worden. Lediglich in wenigen Gemeinden ist die Erhebung der Ortsnamen und ihrer Schreibweise noch nicht abgeschlossen worden.



10'000 Orts- und Flurnamen sind im Rahmen der amtlichen Vermessung bereits rechtskräftig festgesetzt worden, lediglich 500 Namen sind noch zu behandeln. Ein Kurswechsel im jetzigen Zeitpunkt wäre nicht zu rechtfertigen und würde den Wert und den Nutzen der geleisteten Arbeit in Frage stellen oder zumindest stark herabsetzen.

Langfristig gesehen würde sich im Sinne der allgemeinen Akzeptanz (Art. 4 Abs. 1 GeoNV) und des öffentlichen Interesses (Art. 4. Ab3. GeoNV) eine Rückmutation der Schreibweisen in der amtlichen Vermessung bei mindestens folgenden grob geschätzt 3'000 Namen aufdrängen:

- Alle Orts-, Siedlungs- und Flurnamen entsprechend amtlichen Stationsnamen
- Alle übrigen Orts- und Siedlungsnamen in Absprache mit den Gemeinden entsprechend Ortstafeln, Strassenwegweisern und Strassenbezeichnungen (restliche Namen auf Stand 1984)
- Alle in den Landeskarten verwendeten Flurnamen auf Stand 1984.

Es besteht eine Diskrepanz zwischen den 25'000 bereinigten Flurnamen und den 10'000 hier genannten Flurnamen.

Allerdings soll bezüglich Orts- und Siedlungsnamen der breit geäusserten Kritik vermehrt Rechnung getragen werden. Dieses zögerliche Entgegenkommen entspricht keineswegs der Tragweite des heutigen Wirrwarrs von Schreibweisen im Kanton Thurgau.

Frage 5
Stehen betroffenen Grundbesitzern, die bestens eingeführte Bezeichnungen beibehalten möchten, auch Rekursmöglichkeiten offen?

Antwort auf Frage 5
Ja, die betroffenen Grundeigentümer können gestützt auf die §§ 15 und 18 der Verordnung des Regierungsrates über die amtliche Vermessung (RRV AV; RB 211.441) Entscheide der kantonalen Nomenklaturkommission beim Gemeinderat mit Rekurs anfechten. Über Rekurse der Gemeinde entscheidet das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV). Entscheide des DIV können an das Verwaltungsgericht weiter gezogen werden.

Solange die Nomenklaturkommission in der heutigen Besetzung bestehen bleibt, würden vermutlich alle Anfechtungen der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer kostspielige und langwierige Entscheide des Departements und des Verwaltungsgerichtes verursachen. Die ausserordentliche Situation im Kanton Thurgau verlangt effizientere und bevölkerungsfreundlichere Massnahmen:
1. Neuordnung der Nomenklaturkommission.
2. Von Amtes wegen rasche Rückmutation wie oben spezifiziert.


  
13. August 2009. Einsetzung einer Arbeitsgruppe.

Auf der Webseitedes Kantons Thurgau  steht am 13. August 2009 folgende Information:

Marschhalt bei Orts- und Flurnamen – Einsetzung einer Arbeitsgruppe. Aufgrund der massiven Kritik und des verbreiteten Unbehagens bezüglich der Festsetzung der Orts- und Flurnamen in der Mundart hat der Departementschef, Regierungsrat Kaspar Schläpfer, entschieden, einen Marschhalt anzuordnen und eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, die tatsächliche und rechtliche Situation zu analysieren und bis im Frühjahr 2010 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu erstellen. Geleitet wird die Arbeitsgruppe von Andreas Keller, Generalsekretär des DIV. Weiter sollen ihr Vertreter des Verbandes Thurgauer Gemeinden (VTG), der betroffenen Stellen innerhalb der Verwaltung sowie eine geeignete aussenstehende Person angehören.
     Der Departementschef hofft, dass damit eine Klärung der Situation möglich wird und ein breiterer Konsens über das weitere Vorgehen erzielt werden kann.

Im Kapitel 43. Presse 2009  befindet sich eine Auswahl von Pressetexten, welche zum "Marschhalt" bei der extremmundartlichen Schreibweise von Lokalnamen beigetragen haben.
  

Ein Klick auf die Graphik zeigt die Vergrösserung.
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Auf diesen 12 Blättern der Landeskarte 1:25'000 wird der Kanton Thurgau dargestellt. Die nächste Neuausgabe ist bereits 2010 vorgesehen. Nach dem Zeitplan der Arbeitsgruppe vom 13. August 2009 würden diese Blätter aber erst im Jahre 2016 Korrekturen an der Schreibweise von Lokalnamen enthalten!



Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 3. September 2009 zum Zeitplan der Arbeitsgruppe vom 13. August 2009

Damit allfällige Korrekturen der Schreibweise nicht erst auf der Neuausgabe 2016 der Landeskarte erscheinen, empfehle ich dringend:
  • Die Arbeitsgruppe verhandelt unverzüglich mit dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) über den letztmöglichen Termin für die Berücksichtigung von Änderungsbegehren des Kantons Thurgau für die nächste Neuausgabe der Landeskarten 1:25'000 im Gebiete des Kantons Thurgau, welche bereits für das Jahr 2010 vorgesehen ist.
  • Nötigenfalls werden unbestrittene Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen bewohnter Gebieten vordringlich behandelt, damit solche Änderungen bereits bei der nächsten geplanten Neuausgabe im Jahre 2010 und nicht erst bei der übernächsten Neuausgabe im Jahre 2016 in die Landeskarte übernommen werden können.

Ausführliche Begründung gemäss Webseiten des Bundesamtes für Landestopografie: PDF, 31 KB.


Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 18. September 2009, eine pessimistische Prognose.
Aus meiner Sicht scheint es, dass die Thurgauer Arbeitsgruppe nicht rechtzeitig aktiv wird. Ich befürchte darum, dass sich die Geschichte der extremmundartlichen Schreibweise im Kanton Thurgau wie folgt entwickeln könnte:
  • Im Laufe des Jahres 2010 würden turnusgemäss die neuen Blätter der Landeskarte erscheinen.
  • Auf diesen Kartenblättern würden unverändert die bisherigen, extremmundartlich geschriebenen Lokalnamen stehen und sogar noch zusätzliche, extremmundartlich revidierte Schreibweisen gemäss den bisher noch nicht realisierten Beschlüssen der Nomenklaturkommission des Kantons Thurgau.
  • Die Arbeitsgruppe und die Regierung des Kantons Thurgau würden vermutlich mit Vorwürfen aus der Bevölkerung überhäuft.
  • Dann würde die Aufregung langsam abflauen und man würde sich bis zur nächsten Ausgabe der Landeskarten im Jahre 2016 an die extremmundartlichen Schreibweisen gewöhnt haben.

Wenn also 2010 eine Neuauflage der Landeskarten mit den bisherigen und sogar zusätzlichen extremmundartlichen Schreibweisen erscheinen würde, hätte dies für den Kanton Thurgau folgende schwerwiegende Nachteile:
  • Der heutige Wirrwarr in den Schreibweisen würde noch länger andauern.
  • Die daraus folgenden volkswirtschaftlichen Kosten wären noch höher.
  • Die volkswirtschaftlichen Kosten für das Auflösen des Wirrwars wären ebenfalls höher.
  • Die zu erwartenden politischen Angriffe gegen Arbeitsgruppe und Regierung wären berechtigt; die Publikation neuer Landeskarten mit unverändert extremmundartlich geschriebenen Lokalnamen würde schweizweit als Schildbürgerstreich belächelt.
Wenn hingegen die Arbeitsgruppe effizient arbeitet und die extremmundartlichen Schreibweisen der wichtigsten Lokalnamen rasch rückgängig macht, kann der heutige Wirrwarr in den Schreibweisen bald behoben werden.
     Sollte dadurch die Neuauflage der Landeskarten um einige Monate verzögert werden, stünde dieser Nachteil in keinem Verhältnis zu den volkswirtschaftlichen und politischen Vorteilen einer vorangehenden Bereinigung des Wirrwarrs der Schreibweisen.

Die Möglichkeit einer Neuauflage der Landeskarten im Jahre 2010 mit noch mehr  - statt weniger - extremmundartlich geschriebenen Lokalnamen (gemäss den obenstehenden Kommentare vom 3. und vom 18. September 2009) wurde in der Thurgauer Zeitung vom 24. September 2009 publik gemacht.



23. März 2010.
Bericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen.


Kanton Thurgau, Departement für Inneres und Volkswirtschaft, Generalsekretariat.


Der Bericht wurde erst im Juni 2010 auf diese Webseite gestellt.
Bericht im PDF-Format. Hier klicken:   64 KB

Bericht, Transkription.


Kanton Thurgau
Departement für Inneres und Volkswirtschaft, Generalsekretariat

Bericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen

Bericht vom 23. März 2010

Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen
Andreas Keller, Präsident
Christian Dettwiler
Andy Heller
Roland Kuttruff
Thomas Merz-Abt
Alfons Fratschöl, Sekretär


Inhaltsverzeichnis

1   Ausgangslage

2   Einsetzung einer Arbeitsgruppe

3   Rechtliche Grundlagen
3.1   Überblick
3.2   Empfehlungen/Richtlinien des Bundes vom 20. Januar 2010
3.3   Kantonale Nomenklaturkommission
3.4   Namensbegriffe und ihre Definitionen
3.5   Gemeinde- und Ortschaftsnamen
3.6   Strassennamen und Gebäudeadressierungen
3.7   Stationsnamen
3.8   Ortstafeln
3.9   Wegweiser
3.9.1   Strassenverkehr
3.9.2   Wanderwege

4   Umsetzung auf kantonaler Ebene
4.1   Kanton Thurgau
4.2   Andere Kantone
4.3   Beurteilung der bisherigen Thurgauer Praxis

5   Erwägungen für das weitere Vorgehen
5.1   Ortsnamen
5.2   Flurnamen
5.3   Hinweis zum Thurgauer Namenbuch

6   Empfehlungen der Arbeitsgruppe
6.1   Empfehlungen für die Schreibweise der Orts- und Flurnamen
6.2   Empfehlungen an den Vorsteher des DIV
6.2.1   Umsetzung in den bereits bearbeiteten Gebieten
6.2.2   Umsetzung in den noch nicht bearbeiteten Gebieten
6.2.3   Umsetzung in den gegenwärtig bearbeiteten Gebieten 6.3   Empfehlungen an den Regierungsrat


1   Ausgangslage

Die Benennung von Orten ist ein uraltes menschliches Bedürfnis, weil sie einerseits der Orientierung des Menschen in seiner Umwelt dient und andererseits auch die Zuordnung von Rechtsverhältnissen (Eigentum, Nutzung etc.) auf geografische Objekte ermöglicht. Entsprechend sind Orts- und Flurnamen teilweise sehr alt, stammen aus der Antike oder aus dem Mittelalter und haben in Aussprache und Schreibweise eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Die eigentliche Bedeutung mancher Namen kann nur noch von spezialisierten Personen, in Einzelfällen gar nicht mehr hergeleitet werden.

Die meisten Ortsnamen waren schon in Gebrauch, bevor sie erstmals schriftlich erwähnt wurden. Entsprechend sind die ursprüngliche Aussprache und die ersten Veränderungen in der Aussprache oft nicht dokumentiert. Die frühen schriftlichen Erwähnungen gehen meist auf Rechtsgeschäfte zurück, die mit dem betreffenden Ort in Verbindung stehen. Aus den nach und nach entstandenen und überlieferten Urkunden ergibt sich eine zufällige Folge von Momentanaufnahmen, aus der sich ein Name, seine Bedeutung, seine Schreibweise und die Wandlungen in der Schreibweise nachweisen lassen. Daraus können auch Rückschlüsse auf die Entwicklung der mündlichen Aussprache gezogen werden, auch wenn zuweilen ein beträchtlicher Unterschied zwischen gesprochener und geschriebener Sprache besteht.

In der Schweiz ist der Gegensatz zwischen gesprochener schweizerischer Mundart und hochdeutscher Schriftsprache besonders gross, was sich auch bei den Orts- und Flurnamen zeigt. Im Laufe der Zeit entwickelten die der Schriftsprache mächtigen Urkundspersonen wohl eine gewisse Tendenz zur hochdeutschen Schreibweise und "übersetzten" die gesprochenen Orts- und Flurnamen in mehr oder weniger ähnliche hochdeutsche Formen. Die ständige Zunahme der Schriften und des Schriftverkehrs in der beginnenden Neuzeit verstärkte die Bedeutung der hochdeutschen Schriftsprache, bewirkte dann aber im 19. Jahrhundert auch eine Gegenbewegung, weil die mündliche Überlieferung der Volkskultur und die gesprochene Sprache als gefährdet erkannt wurden. Diese Gegenbewegung erfasste auch den Thurgau, so dass der Historische Verein im November 1870 in einer Schrift forderte, die Orts- und Flurnamen des Kantons Thurgau seien "so zu schreiben, wie sie das Volk spricht, also in der Mundart, nicht halb hochdeutsch, wie sie oft in den Grundbüchern erscheinen."

Im Jahre 1935 wurde ein Bundesgesetz über die Erstellung neuer Landeskarten erlassen, was unter anderem auch zur Folge hatte, dass die Orts- und Flurnamen erstmals in der ganzen Schweiz systematisch zu erfassen waren. Ob dies in Mundart oder Schriftsprache erfolgen sollte, gab bald viel zu reden und zu schreiben, zumal gleichzeitig in der Schweiz eine Strömung entstand, sich sprachlich von Nazideutschland abzusetzen. Der Bundesrat fasste eine mundartnahe Schreibweise ins Auge, doch unterbrach der 2. Weltkrieg dann die Arbeiten an der Landeskarte und an den sprachlichen Richtlinien.

Als die Arbeiten nach dem Krieg wieder aufgenommen wurden, war der Sprachenstreit noch nicht entschieden. Im Thurgau wurden die gegensätzlichen Einstellungen während Jahren vertreten durch den damaligen Kantonsgeometer, der Hochdeutsch bevorzugte, und den damaligen Staatsarchivar, der für eine mundartnahe Schreibweise eintrat. Schliesslich setzte sich die mundartnahe Schreibweise durch, was allerdings bereits 1956 zu einer Kontroverse auf der Leserbriefseite der Thurgauer Zeitung führte.

Ziel der Erfassung der Orts- und Flurnamen in mundartnaher Schreibweise ist, die Kenntnisse über diese Namen und ihre lokale Aussprache als Kulturgut zu bewahren, bevor sie gänzlich in Vergessenheit geraten. Diese Erfassung und Sicherung des Kulturgutes in wissenschaftlicher Form - insbesondere im Thurgauer Namenbuch - ist in Politik und Bevölkerung praktisch unbestritten. Allerdings wurden die entsprechenden Namen in der Folge für die Landeskarten - insbesondere auch für die Thurgauer Wanderkarte - übernommen. Dadurch wurden für die Bevölkerung plötzlich die Differenzen zwischen den neuen Mundartnamen der Karte und den in der Gemeinde, auf Adressen, Ortstafeln und Wegweisern verwendeten traditionellen Schreibweisen sichtbar.

Die Differenzen sind teilweise geringfügig, indem das in der Mundart nicht ausgesprochene -n am Schluss eines Namens weggelassen wird (z.B. Hofen neu Hofe). In anderen Fällen sind die entstanden Differenzen aber so gross, dass die Identität der Ortschaft teilweise kaum mehr erkennbar ist. Der bekannteste Fall, der durch die Medien fast nationale Bekanntheit erlangte, betrifft den in der Gemeinde Fischingen gelegenen Weiler Rotbühl, der in den Landeskarten neu als Roopel bezeichnet wird. Ein anderes auffälliges Beispiel ist Hohrain bzw. Hooraa in der Gemeinde Wäldi.

Solche mundartnahen Schreibweisen stiessen in der Bevölkerung, bei Grundeigentümern und -eigentümerinnen, bei einigen Gemeinden und auch in politischen Kreisen zunehmend auf Widerstand und Kritik. Während den Sommermonaten 2009 entwickelte sich das Thema zum Dauerbrenner in den Medien. Insbesondere die lokalen Medien nahmen sich dieses Themas ausführlich an, aber auch die nationalen und sogar die süddeutschen Medien berichteten darüber. Der Vorsteher des zuständigen Departementes für Inneres und Volkswirtschaft (DIV), Regierungsrat Kaspar Schläpfer, musste die Vorgehensweise des Kantons wiederholt rechtfertigen. Trotzdem ebbte die Kritik namentlich auch in Leserbriefen - keineswegs ab.

Unter Bezugnahme auf die Medienkampagne wurde im Grossen Rat eine Einfache Anfrage eingereicht, in deren Beantwortung sich der Regierungsrat bereit erklärte, der breit geäusserten Kritik vermehrt Rechnung zu tragen (Einfache Anfrage von Thomas Merz-Abt vom 17. Juni 2009 "Bereinigung von Orts- und Flurnamen", beantwortet am 3. August 2009).


2   Einsetzung einer Arbeitsgruppe

Die sich ausbreitende Kritik an der mundartnahen Schreibweise der Orts-  und Flurnamen sowie die noch darzulegenden Änderungen der bundesrechtlichen Vorgaben veranlassten den Vorsteher des DIV am 13. August 2009, einen Marschhalt anzuordnen und eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, die tatsächliche und rechtliche Situation hinsichtlich der Festsetzung und Schreibweise von Orts- und Flurnamen sowie weiteren Namen zu analysieren und bis zum 30. April 2010 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu erstellen.

In die Arbeitsgruppe wurden berufen:
  • Andreas Keller, lic. iur., Generalsekretär DIV, Präsident
  • Christian Dettwiler, dipl. Ing. ETH, Kantonsgeometer und Chef des Amtes für Geoinformation
  • Andy Heller, dipl. Bauing. ETH/SIA, Chef des kantonalen Tiefbauamtes
  • Roland Kuttruff, Gemeindeammann, Präsident des Verbandes Thurgauer Gemeinden
  • Thomas Merz-Abt, Professor Dr. phil., Kantonsrat
  • Alfons Fratschöl, lic. iur., Rechtsdienst DIV, Sekretär der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe hat in vier Sitzungen die aktuelle Situation analysiert und verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Daneben wurden Gespräche mit dem für das Thurgauer Namenbuch zuständigen Sprachwissenschaftler Dr. Eugen Nyffenegger, mit Vertretern des Vereins Thurgauer Wanderwege und weiteren betroffenen Stellen durchgeführt.


3   Rechtliche Grundlagen

3.1   Überblick
Nach der ursprünglichen Fassung von Art. 950 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210) hatte die Aufnahme und Beschreibung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch auf Grund eines Planes zu erfolgen, der in der Regel auf einer amtlichen Vermessung beruhte. Der Bundesrat hatte zu bestimmen, nach welchen Grundsätzen die Pläne anzulegen waren.

Vor dem Hintergrund des einleitend bereits geschilderten Sprachenstreits in den 1930er Jahren beschloss der Bundesrat am 22. Februar 1938, dass die Lokalnamen auf der geplanten Landeskarte der Schweiz mundartnah geschrieben werden sollten. Gestützt darauf - aber erst nach dem 2. Weltkrieg - erliess das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 27. Oktober 1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz (Weisungen von 1948). Diese Weisungen sahen vor, dass die Schreibweise der Namen von geringer, lokaler Bedeutung in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache zu erfolgen habe. Davon ausgenommen waren unter anderem Namen der Politischen Gemeinden und Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukam sowie solche an kantonsübergreifenden Objekten wie beispielsweise Bergketten, Flüsse und Seen. Diese Namen sollten nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise belassen werden.

In der Folge wurde der erste Bundesratsbeschluss von 1938 durch einen neuen Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen vom 5. Februar 1954 ersetzt. Dieser wiederum wurde am 30. Dezember 1970 durch die Verordnung des Bundesrates über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen (NamenV) abgelöst. In allen drei erwähnten Erlassen wurde festgeschrieben, dass die Erhebung und Schreibweise der Ortsnamen bzw. der Lokalnamen nach Massgabe der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) aufzustellenden Grundsätze zu erfolgen hatte, also nach den bereits erwähnten Weisungen des EJPD von 1948.

Der zunächst verwendete Begriff "Lokalnamen" wurde in den neueren Erlassen ab 1954 durch den Begriff "Ortsnamen" ersetzt. Zu den Ortsnamen zählen gemäss Art. 2 Abs. 2 NamenV einerseits die Namen der bewohnten Orte wie Städte, Dörfer, Weiler, Häusergruppen und einzelner Häuser sowie anderseits die Namen aller übrigen Gebiete. Der Begriff "Flurnamen" erscheint nicht explizit in dieser Definition, fällt aber zusammen mit den Geländenamen unter die "übrigen Gebiete".

Die Rechtslage änderte sich grundsätzlich, als die NamenV von 1970 am 1. Juli 2008 durch die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV; SR 510.625) abgelöst wurde. In Art. 4 GeoNV werden die Grundsätze für die Festlegung und Schreibweise von geografischen Namen umschrieben. Die Namen müssen einfach schreib- und lesbar sowie allgemein akzeptiert sein (Abs. 1). Sie sind ferner, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion zu formulieren (Abs. 2).

Damit weicht das neue Bundesrecht seit 2008 deutlich von dem seit dem 2. Weltkrieg verfochtenen Grundsatz der mundartnahen Schreibweise ab. Gleichzeitig hält Art. 4 Abs. 3 GeoNV aber auch fest, dass geografische Namen und ihre Schreibweise nur aus öffentlichem Interesse geändert werden dürfen. Dies wiederum heisst, dass die bereits in Mundart geänderten Namen nicht ohne weiteres wieder zurück in die schriftsprachliche Form gebracht werden dürfen. Die gemäss Art. 6 GeoNV vorgesehenen Vollzugsregelungen der zuständigen Bundesämter liessen leider auf sich warten.

3.2   Empfehlungen/Richtlinien des Bundes vom 20. Januar 2010
Erst am 20. Januar 2010 veröffentlichten das Bundesamt für Landestopografie, das Bundesamt für Verkehr und das Bundesamt für Statistik Empfehlungen zur Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen sowie Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen (nachfolgend zitiert als Empfehlungen/Richtlinien 2010).

Die Empfehlungen/Richtlinien 2010 gehen von Art. 4 GeoNV aus, wonach geografische Namen einfach schreib- und lesbar, allgemein akzeptiert und soweit möglich und sinnvoll in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert sein sollen.

Demnach sollen möglichst einfache, kurze und einprägsame Namen mit vertrautem Schriftbild gewählt werden, welche nicht zu Missverständnissen führen. Unter "Anlehnung an die Standardsprache" wird einerseits die traditionelle, meist an der Standardsprache ausgerichtete Schreibweise verstanden und andererseits, dass die Schreibweise von Mundartnamen sich möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnt.

Die Empfehlungen/Richtlinien 2010 gelten in erster Linie für grössere besiedelte Gebiete wie Gemeinden und Ortschaften. Sodann heisst es aber wörtlich (S. 10):

Der Grundsatz, Namen "soweit möglich und sinnvoll an die Standardsprache anzulehnen", bezieht sich auf alle geografischen Namen, also z.B. auch auf Flurnamen. Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) lehnt sich die Schreibweise· der Gemeinde- und Ortschaftsnamen an die traditionelle standardsprachlich ausgerichtete Schreibweise an. Diese Forderung richtet sich auch an Ortsnamen und bedeutende Flurnamen, aus denen Gemeinde- und Ortschaftsnamen häufig abgeleitet werden.

Diese Empfehlungen/Richtlinien 2010 wurden zu einem Zeitpunkt publiziert, als die Arbeitsgruppe mit der Erstellung des vorliegenden Berichtes bereits weit fortgeschritten war. Sie konnten aber noch in den Bericht einbezogen werden.

3.3   Kantonale Nomenklaturkommission
Mit der bereits genannten Verordnung des Bundesrates von 1970 wurden die Kantone verpflichtet, eine kantonale Nomenklaturkommission aus drei bis fünf Mitgliedern zu bestellen, welche die vom ausführenden Ingenieur-Geometer erhobenen Namen auf ihre Richtigkeit zu prüfen und deren Schreibweise festzusetzen hat (Art. 3 NamenV). Dieser Vorgabe entsprechend setzte der Regierungsrat eine kantonale Nomenklaturkommission ein und betraute sie mit der Erhebung, Festsetzung und Änderung der Ortsnamen und ihrer Schreibweise. Die Nomenklaturkommission besteht aus dem Kantonsgeometer als Präsidenten, der für das Thurgauer Namenbuch zuständigen Person sowie einem ortskundigen Mitglied, welches von der jeweiligen Gemeinde bestimmt und entschädigt wird. Entscheide der kantonalen Nomenklaturkommission sind beim Gemeinderat anfechtbar. Über Rekurse der Gemeinde entscheidet das DIV. Entscheide des DIV können an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden (vgl. §§ 14 und 15 der Verordnung des Regierungsrates über die amtliche Vermessung [RRV A V; RB 211.441]).

3.4   Namensbegriffe und ihre Definitionen
Mit der GeoNV von 2008 führte der Bund neue Begriffe ein. Auch der bereits gebräuchliche Begriff "Flurnamen" fand Eingang in die Verordnung (vgl. Art. 3 lit. b GeoNV). In Artikel 3 werden einige Begriffe näher umschrieben, insbesondere:
  • Geografische Namen sind Namen von Gemeinden, Ortschaften, Strassen, Stationen und von topografischen Objekten (Gewässer, Gletscher, Siedlungen, Gelände, Landschaften, kulturelle Objekte, öffentliche Bauten sowie besondere Objekte von Verkehrsverbindungen).
  • Geografische Namen der amtlichen Vermessung sind eine Teilmenge der geografischen Namen. Es sind jene Namen der topografischen Objekte, die in der Datenstruktur der amtlichen Vermessung in den Informationsebenen Nomenklatur (Flurnamen, Ortsnamen und Geländenamen), Bodenbedeckung und Einzelobjekte verwendet werden.
         Die für den vorliegenden Bericht besonders interessierenden Flurnamen, Ortsnamen und Geländenamen bilden demnach eine Unterkategorie der geografischen Namen der amtlichen Vermessung.
  • Ortschaften sind bewohnte geografisch abgrenzbare Siedlungsgebiete mit eigenem Namen und eigener Postleitzahl.

Die Namen der Ortschaften sind demnach Teil der postalischen Adressen. Sie sind im Datenmodell der amtlichen Vermessung der Informationsebene administrative Einteilungen zugeordnet und werden dort zusammen mit der (sechsstelligen) Postleitzahl abgebildet. Eine Ortschaft umfasst einen oder mehrere Orte (resp. Ortsteile), deren Namen (Ortsnamen) in der amtlichen Vermessung auf der Informationsebene Nomenklatur erscheinen (vgl. Empfehlungen/Richtlinien 2010, S. 7).

3.5   Gemeinde- und Ortschaftsnamen
Das Bundesamt für Landestopografie ist für die Vorprüfung und Genehmigung von Gemeinde- und Ortschaftsnamen zuständig. Im Streitfall entscheidet der Bundesrat endgültig.

Der Name einer Gemeinde muss im ganzen Gebiet der Schweiz eindeutig sein und darf zu keiner Verwechslung mit dem Namen einer anderen Gemeinde Anlass geben. Massgebend für Gemeindenamen sind Art. 6 Abs. 2 lit. a und Art. 10 ff. GeoNV.

Der Name und die Schreibweise von Ortschaften sowie deren geografische Abgrenzung werden nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und der Schweizerischen Post von der nach kantonalem Recht zuständigen Stelle bestimmt. Im Kanton Thurgau wurden die Ortschaftsnamen bis anhin von der kantonalen Nomenklaturkommission festgelegt. Die rund 350 Ortschaftsnamen sind grundsätzlich in der Schriftsprache geschrieben. Die Post legt die Postleitzahl der festgelegten Ortschaften nach Anhörung von Kanton und Gemeinden fest und teilt sie dem Bundesamt für Landestopografie mit, welches das amtliche Ortschaftenverzeichnis führt. Massgebend für Ortschaftsnamen sind Art. 6 Abs. 2 fit. b und Art. 20 ff. GeoNV.

3.6   Strassennamen und Gebäudeadressierungen
Es bestehen Empfehlungen des Bundesamtes für Landestopografie zur Schreibweise der Strassennamen und der Gebäudeadressierungen. Zur Gebäudeadresse gehören der Strassenname, die Hausnummer, die Postleitzahl und die Ortschaft. Die Kantone haben die Zuständigkeit und das Verfahren für die Festlegung und Harmonisierung der Strassennamen zu regeln. Gestützt auf § 51 des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) ist die Gemeindebehörde für das Benennen der Strassen und Wege zuständig. Der Gemeinderat bestimmt damit auch die Schreibweise der Namen von Kantonsstrassen und -wegen. Es ist ihm freigestellt, ob er den Strassen und Wegen schriftsprachliche Namen zuweist oder auf mundartnahe Flurnamen zurückgreift. Den Gemeinden ist zu empfehlen, bei Strassennamen und Wegweisern darauf zu achten, dass die verwendete Schreibweise nicht im Widerspruch zur Schreibweise von gleichlautenden Flurnamen steht. Massgebend für Strassennamen und Gebäudeadressierungen sind Art. 6 Abs. 2 lit. c und Art. 25 f. GeoNV.

3.7   Stationsnamen
Das Bundesamt für Verkehr legt auf Gesuch hin die Stationsnamen fest. Art. 27 GeoNV enthält Grundsätze für die Festlegung von Stationsnamen. Eine Station erhält den Namen der Ortschaft, die sie bedient. Detaillierte Vollzugsregelungen sind in den Empfehlungen/Richtlinien 2010 (S. 14 ff.) enthalten. Im Streitfall entscheidet der Bundesrat endgültig über die Namen von Stationen. Als Stationen gelten Bahnhöfe, Stationen, einschliesslich Tal-, Berg- und Zwischenstationen, sowie Haltestellen aller regelmässigen, der Personenbeförderung dienenden Fahrten nach Art. 1 Abs. 2 der Fahrplanverordnung vom 25. November 1998 (SR 742.151.4).

3.8   Ortstafeln
Im kantonalen Recht wird nicht geregelt, welche Behörde die Namen auf Ortstafeln und deren Schreibweise festlegt. In der Praxis hat jeweils das Tiefbauamt in Absprache mit den Gemeinden darüber entschieden. Für die Namen auf Ortstafeln wurde bisher die traditionelle Schreibweise - also grundsätzlich die Schriftsprache - verwendet.

3.9   Wegweiser

3.9.1   Strassenverkehr
Für die Wegweiser und Hinweisschilder im Strassenverkehr ist der Kanton zuständig. Wegweiser zu kleinen Weilern oder lokale Verkehrsführungen sind Sache der Gemeinden.

3.9.2   Wanderwege
Wanderwege, die von kantonaler oder regionaler Bedeutung sind, zählen zu den Kantonswegen. Das Netz der Kantonsstrassen und Kantonswege wird vom Grossen Rat festgelegt. Der Kanton trägt die Kosten für die Kennzeichnung der Wanderwege des Kantons (§§ 5 und 49 StrWG). Fachstelle des Kantons für Wanderwege ist das Tiefbauamt. Der Unterhalt und die Kennzeichnung der Wanderwege wurden dem Verein Thurgauer Wanderwege übertragen. Die Wegweiser werden aufgrund von Kontrollgängen pragmatisch ersetzt, wenn ihr Zustand dies verlangt oder wenn andere Nah- oder Routenziele angegeben werden müssen. Flurnamen tauchen auf Standortwegweisern auf. Die Schreibweise der Namen auf den Wegweisern richtet sich nach der Landeskarte1:50 000 oder, wenn dort kein Name verzeichnet ist, nach der Landeskarte 1:25 000. Eine Namensänderung allein führt nicht automatisch dazu, dass die entsprechenden Wegweiser angepasst werden. Steht aber ohnehin der Ersatz eines Wegweisers an, wird ein allfälliger neuer Name übernommen.


4   Umsetzung auf kantonaler Ebene

4.1   Kanton Thurgau
Im Thurgau wurden die Flurnamen ab 1950 durch Sprachwissenschaftler erhoben. 1950 erhielt zunächst Oskar Bandle, der damals noch Student war, vom damaligen Staatsarchivar Dr. Bruno Meyer den Auftrag, die Flurnamen der Thurgauer Gemeinden phonetisch aufzunehmen. Später wurde der grösste Teil der Sammlung des Thurgauer Namenbuches zwischen 1979 und 1989 im Auftrag des Regierungsrates von Dr. Eugen Nyffenegger erhoben. Die Sprachwissenschaftler nahmen jeweils Kontakt mit den Ortsund Gemeindebehörden auf und baten um die Benennung von geeigneten Gewährspersonen, also von Personen, welche am Ort aufgewachsen, mit Feld, Wald und Gewässern vertraut waren und die örtliche Mundart beherrschten. Die Namen wurden in phonetischer Schrift erhoben. Dazu wurde ein kurzer Ortsbeschrieb notiert und der Geltungsbereich des Namens mit Pfeilen in einem Vermessungsplan eingetragen. Ab 1979 fanden bei einer Neuvermessung formelle Sitzungen der Nomenklaturkommission statt. Mitglieder der Kommission waren der Kantonsgeometer, der Projektleiter des Thurgauer Namenbuches (Dr. Eugen Nyffenegger) und die Gewährspersonen der jeweils betroffenen Gemeinde. In der Regel waren bei den Sitzungen zwei bis fünf von der Gemeinde bestimmte Gewährspersonen anwesend. Der Kantonsgeometer legte die von der Nomenklaturkommission festgelegten Namen dem Gemeinderat zur Prüfung vor. Anschliessend wurden den Liegenschaftsbesitzern Güterzettel zugestellt, in denen die Flurnamen ihrer Grundstücke verzeichnet waren. Nach dem Inkrafttreten der RRV A V am 1. Januar 1996 wurden die Güterzettel mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.

In 64 von 80 Gemeinden wurden die Flurnamen (14'800) bereits rechtskräftig festgesetzt. In 12 Gemeinden sind die Flurnamen (2'950) zwar erhoben worden, jedoch noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Noch nicht bearbeitet worden sind die verbleibenden rund 1 '400 Flurnamen in den Gemeinden Amriswil, Diessenhofen, Egnach, Gachnang sowie in einem Teil der Gemeinde Salenstein. Nach dem Stand von März 2010 sind demnach von den insgesamt 19'150 Flurnamen bereits fast 93 Prozent bearbeitet worden.

Im Rahmen der amtlichen Vermessung wurden hauptsächlich Flurnamen erhoben. Da die Erhebung flächendeckend erfolgte, wurden aber auch Namen bewohnter Orte miteinbezogen. Die Ortsnamen umfassten damals die bewohnten Orte und die übrigen Gebiete (Art. 2 Abs. 2 NamenV), so dass die Orts- und Flurnamen ohne genaue Abgrenzung erhoben wurden. Demzufolge tauchen auf den Landeskarten nun auch bewohnte Orte in der mundartnahen Schreibweise auf.

Eine systematische Erfassung der bewohnten Orte erfolgte bislang nicht. Die Informationsebene Nomenklatur der amtlichen Vermessung enthält daher im Thurgau unter der Kategorie Ortsnamen noch keine Eintragungen.

4.2   Andere Kantone
Die genannten bundesrechtlichen Vorgaben wurden in den Kantonen unterschiedlich umgesetzt. Vielerorts wurden eigene Schreibregeln entwickelt, weil die Weisungen des Bundes von 1948 veraltet und wenig eindeutig waren. Eine Einheitlichkeit ist aber nicht zu erkennen. In praktisch allen Kantonen lassen sich mundartliche und schriftsprachliche Formen nachweisen, so dass sich kaum klar unterscheiden lässt, welcher Kanton welche Praxis verfolgt. Am ehesten gelingt eine Unterscheidung, wenn man darauf abstellt, wie mit dem in der Mundart nicht gesprochenen Schluss -n (dem sogenannten Guntram-Saladinschen -n) umgegangen wird. Hier zeigt sich, dass nebst dem Thurgau noch die Kantone Bern, Luzern, Schaffhausen und Wallis die mundartliche Form pflegen. In den Kantonen Aargau, Glarus und St. Gallen finden sich verbreitet beide Formen, während die übrigen Deutschschweizer Kantone (ZH, UR, SZ, OW, NW, ZG, SO, BS, BL, AR, AI, GR) das -n überwiegend schreiben, was eher auf Schriftsprache hinweist. Insgesamt scheint es so, dass nur wenige Kantone so konsequent auf Mundart gesetzt haben wie der Thurgau.

4.3   Beurteilung der bisherigen Thurgauer Praxis
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion des Bundesamtes für Landestopografie (swisstopo) bezeichnete im Jahre 2004 die von der Nomenklaturkommission des Kantons Thurgau verfolgte Praxis über die Schreibweise von Flurnamen als bundesrechtskonform und die Schreibregeln als fortschrittlich und beispielhaft. Bei einer etwas realistischeren Betrachtung kann man sagen, dass die im Thurgau jahrzehntelang verfolgte Praxis dem bundesrechtlich vorgegebenen Grundsatz der mundartnahen Schreibweise ausserordentlich konsequent folgte und dabei teilweise auch - wie die folgenden Beispiele aufzeigen - von den Weisungen von 1948 abwich:
  • Wenn der Bund eine mundartnahe Schreibweise in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache verlangte, hätte dies nicht unbedingt eine konsequent mundartgetreue lautmalerische Schreibweise sein müssen. Bekannte und häufige Wortteile wie Hoh- / Tal- / -hüsere / -wile hätten keineswegs zwingend in Hoo- / Taal- / -hüüsere / -wiile umbenannt werden müssen.
  • Die Weisungen des Bundes verlangten unter anderem auch, dass die Namen leicht zu schreiben und zu lesen sein sollten. Diesem Anliegen hätten viele Namen in der ursprünglichen Form wohl besser entsprochen, als die neuen Formen mit Doppelvokalen (Hohenalber statt Hooenalber, Hohrain statt Hooraa).
  • Die Weisungen von 1948 sehen vor, dass allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind, z.B. Berg oder Feld, so zu belassen sind (also nicht Bärg oder Fäld). Die konsequente Umbenennung (Ottebärg, Imebärg, Sunebärg, Wiibärg, Chroobärg, Fäldhof; es gäbe dafür unzählige Beispiele) entspricht nicht den Weisungen des Bundes.
  • Präpositionen und häufig gebrauchte Adjektive, insbesondere in Verbindung mit schriftsprachlichen Wörtern, hätten in der schriftsprachlichen Form belassen werden sollen. Die Weisungen nennen als ausdrückliches Beispiel Kleine Allmend. Trotz dieses Beispiels wählte die Nomenklaturkommission im konkreten Fall den Namen Grossi Allmänd.
  • Der Name der Thur durfte, weil sie ein durch mehrere Kantone fliessender Fluss ist, nicht verändert werden. Wenn man bedenkt, dass die Thur dem Kanton immerhin auch den Namen gegeben hat, wäre es naheliegend gewesen, Namen mit dem Wortteil Thur- auch so zu schreiben (Thurberg, Thurfeld, Thurrain und nicht Tuurbärg, Tuurfäld, Tuurraa).
  • Namen, denen infolge ihrer geografischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, hätten nach den Weisungen von 1948 in der allgemein üblichen Schreibweise belassen werden sollen. Bekannte Ausflugsziele und Naherholungsgebiete, denen zweifellos ein allgemeines Interesse auch auswärtiger Personen zukommt und die teilweise noch über gleichnamige Restaurationsbetriebe verfügen, wurden trotzdem umgetauft (Nole, Stäälibuck, Tuurbärg, Alewinde statt Nollen, Stählibuck, Thurberg, Allenwinden).

Der Thurgau ist jedoch nicht der einzige Kanton, der die Weisungen von 1948 nicht buchstabengetreu umsetzte. Der Grund lag darin, dass die Weisungen von 1948 übereinstimmend als veraltet und wenig eindeutig angesehen wurden. Der Bund war sich dessen bewusst, hat es aber während Jahrzehnten versäumt, die notwendigen KlarsteIlungen und Anpassungen an die Bedürfnisse der Zeit vorzunehmen. So ist es nicht verwunderlich, dass die Kantone die Weisungen von 1948 in ganz unterschiedlicher Form auslegten oder gar nicht umsetzten. Ein Blick auf die Landeskarten zeigt dies in aller Deutlichkeit: Es besteht ein Sammelsurium von unterschiedlichen Schreibweisen und es ist kaum ersichtlich, nach welchen Regeln diese jeweils festgelegt wurden. Dieser unbefriedigende Zustand ist letztlich darauf zurückzuführen, dass der Bund seine Führungsrolle nicht wahrnahm und bis in die jüngste Vergangenheit nicht auf die offensichtlich unterschiedlichen kantonalen Umsetzungen reagierte.

Allerdings wurde im Thurgau die Schreibweise von der Nomenklaturkommission sehr konsequent zu Gunsten einer nicht nur mundartnahen, sondern eben möglichst mundartgetreuen und lautmalerischen Schreibweise festgelegt. Diese Praxis steht im Gegensatz zu den Signalen, die aus der Bevölkerung zu vernehmen sind. Reorganisationsbestrebungen auf Stufe Kanton, Bezirke oder Gemeinden zeigen immer wieder, dass es schon sehr gute Argumente braucht, wenn Änderungen dieser Strukturen mehrheitsfähig sein sollen. Entsprechend problematisch ist es, wenn kleine Weiler und Einzelhöfe ohne wirklich erkennbaren Grund umbenannt werden. Solche Ortsnamen sind mit einem Heimatgefühl verbunden, das sich die Bevölkerung ohne wichtige Gründe nicht nehmen lassen will. Bezeichnenderweise ist den Mitgliedern der Arbeitsgruppe in ihren langjährigen Tätigkeiten im Kanton oder in den Gemeinden nie der Wunsch der Bevölkerung nach einer Umbenennung der vertrauten Ortsnamen zu Ohren gekommen. Insofern traf die von der Nomenklaturkommission verfolgte Praxis wohl nicht die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung.

Die Bevölkerung dürfte - nach den heute überwiegenden Reaktionen zu urteilen - primär an der Erhaltung der traditionellen und vertrauten Namen interessiert sein, ob diese nun mundartlich oder hochdeutsch geschrieben sind. Dabei weisen die Ortsnamen meist eine schriftsprachliche Form auf, während es bei den Flurnamen auch unzählige traditionelle Mundartformen gibt. Eine konsequente Umbenennung dieser Mundartnamen in Richtung Schriftsprache würde dabei wohl auch für viel Unmut sorgen.

Die Sicherung der Mundart als Kulturgut ist zweifellos ein gewichtiger Aspekt bei der Erhebung der Namen. Wenn die Namen aber im Rahmen der amtlichen Vermessung erhoben werden, darf auch nicht vergessen werden, dass sie letztlich ihren Niederschlag in der Landeskarte finden. Karten dienen der Orientierung; und zwar nicht primär der Einheimischen, die ihre Gegend ohnehin schon kennen, sondern der Orientierung der Fremden. Dieses Anliegen - welches gut lesbare Formen besonders bei den für Fremde interessanten Objekten verlangt - wurde wenig berücksichtigt.


5   Erwägungen für das weitere Vorgehen

5.1   Ortsnamen
Wie bereits dargelegt, bilden in der Informationsebene Nomenklatur die Ortsnamen (besiedelte Gebiete) und die Flurnamen (unbesiedelte Gebiete) neben den Geländenamen je eine eigene Kategorie. Die Ortsnamen wurden - im Gegensatz zu den Flurnamen und den Geländenamen - in der Informationsebene Nomenklatur noch nicht erfasst. Es steht somit im Datenmodell der A V 93 ein technisches Gefäss für die ausstehende Erhebung der Ortsnamen bereit.

Als Grundlage für die Aufbereitung der Ortsnamen bietet sich das von der Dienststelle für Statistik herausgegebene Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis (Ausgabe 2005) an (abrufbar unter http://www.statistik.tg.ch/xml_8/internet/de/application/f7338.cfm . In diesem Verzeichnis werden die in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erhobenen besiedelten Gebiete (Ortschaften, Weiler, Höfe) des Kantons alphabetisch sowie nach Bezirken und Politischen Gemeinden aufgelistet. Insgesamt sind 1266 Siedlungen der genannten Art darin verzeichnet. Neben der traditionellen Schreibweise sind in Klammern von der Nomenklaturkommission festgesetzte sowie allfällige weitere Varianten der Schreibweisen zu ersehen. Die traditionelle Schreibweise entspricht der Schreibweise, wie sie in den Gemeinden über Jahrzehnte hinweg für die Bezeichnung der Siedlungen verwendet wurde. Das älteste im Staatsarchiv vorhandene Verzeichnis geht auf das Jahr 1838 zurück ("Verzeichnis der Ortschaften und Gemeinden des Kantons Thurgau" mit handschriftlichem Eintrag des Jahres 1838) und wurde dann periodisch erneuert. Die traditionelle Schreibweise ist dementsprechend in der Bevölkerung bekannt und fest verankert. Die Arbeitsgruppe spricht sich aus diesem Grund bei den Ortsnamen nicht für die konsequente Verwendung der Schriftsprache oder der Mundart aus, sondern befürwortet die traditionelle Schreibweise. Die traditionelle Schreibweise entspricht bei den Ortsnamen mehr der Schriftsprache als der Mundart und ist damit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 GeoNV einfacher schreib- und lesbar.

Für viele im Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis aufgeführte Namen ist von der kantonalen Nomenklaturkommission die mundartnahe Schreibweise festgelegt worden und diese Namen sind im Rahmen der amtlichen Vermessung vom Regierungsrat auch in dieser Form genehmigt worden. Eine Rückführung dieser Namen in die traditionelle Form kann nach Art. 4 Abs. 3 GeoNV erfolgen, wenn dafür ein öffentliches Interesse besteht. Ein solches öffentliches Interesse dürfte aus den dargelegten Gründen (Vertrautheit und Akzeptanz in der Bevölkerung, Lesbarkeit und Orientierungshilfe für Fremde) ohne weiteres zu bejahen sein. Hinzu kommt, dass die traditionelle Schreibweise mit den neuen Grundsätzen im Bundesrecht (insbesondere auch mit den Erläuterungen/Richtlinien 2010) mehr in Einklang steht, als die von der Nomenklaturkommission verwendete mundartnahe Schreibweise.

Angesichts der hohen Zahl der im Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis aufgeführten Namen (1266) ist zu überlegen, ob nur Siedlungen ab einer bestimmten Einwohnerzahl berücksichtigt werden sollten. Dieser Ansatz wird von der Arbeitsgruppe verworfen, weil er einen permanenten Nachführungsaufwand nach sich zieht und damit wenig praktikabel ist. In diesem Zusammenhang kann noch darauf hingewiesen werden, dass es im Ermessen des Bundesamtes für Landestopografie liegt, welche geografischen Namen der amtlichen Vermessung es für die kartografische Landesvermessung übernehmen will (Art. 7 Abs. 1 lit. b GeoNV). Auch unter diesem Aspekt erscheint es also nicht notwendig, die Zahl der im Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis aufgeführten Namen zu beschränken.

Es erscheint zweckmässig, wenn vor der Überführung der Namen des Ortschaften- und Siedlungsverzeichnisses in die amtliche Vermessung eine Vernehmlassung bei den Gemeinden durchgeführt wird, um die Daten auf den aktuellen Stand zu bringen. Diese Vorgehensweise wird gerade im Hinblick auf die bevorstehende Volkszählung 2010 auch von der Dienststelle für Statistik ausdrücklich befürwortet.

5.2   Flurnamen
Nachdem rund 93 Prozent der Flurnamen gemäss den bisherigen bundesrechtlichen Vorgaben in der mundartnahen Schreibweisen erhoben und rechtskräftig festgesetzt worden sind, erscheint es nicht angezeigt, für die verbleibenden Flurnamen vom Grundsatz der mundartnahen Schreibweise abzuweichen. Die Arbeitsgruppe ist jedoch zum Schluss gelangt, dass Ausnahmen von diesem Grundsatz gerechtfertigt sind, wenn einem Gebiet ein allgemeines Interesse oder eine über das Lokale hinausgehende Bedeutung zukommt. Dies kann bei den bekannten Ausflugszielen und Naherholungsgebieten der Fall sein, die teilweise sogar noch über gleichnamige Ausflugsrestaurants verfügen. Als Beispiele für solche Gebiete mit übergeordneter touristischer Bedeutung können die bereits genannten Fälle Ottebärg/Ottenberg, Imebärg/lmmenberg, Stäälibuck/Stählibuck, Nole/Nollen oder Tuurbärg/Thurberg genannt werden.

In solchen Fällen sollte die zuständige kantonale Stelle berechtigt sein, die Flurnamen zumindest auf Gesuch hin - zu überprüfen und allenfalls zu ändern. Hierzu muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die unter anderem auch konkretisiert, wann eine Abweichung vom Grundsatz der mundartnahen Schreibweise gerechtfertigt ist.

Die zuständige kantonale Stelle, welche zur Änderung von Flurnamen befugt sein soll, ist noch zu bestimmen. Nach dem geltenden § 14 RRV AV obliegt die Erhebung, Festsetzung und Änderung der Ortsnamen und ihrer Schreibweise der kantonalen Nomenklaturkommission. Die neuen bundesrechtlichen Ausführungsbestimmungen verlangen zwar immer noch, dass der Kanton eine Nomenklaturkommission einsetzt, doch werden deren Kompetenzen beschnitten (vgl. Art. 8 f. GeoNV). Es steht ihr nicht mehr die Befugnis zu, die geografischen Namen der amtlichen Vermessung festzulegen. Sie kann die Namen beim Erheben und Nachführen nur noch auf ihre sprachliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Vollzugsregelungen nach Artikel 6 GeoNV prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung und ihre Empfehlungen der für die Festlegung der Namen zuständigen Stelle mitteilen (Art. 9 Abs. 2 und 3 GeoNV).

5.3   Hinweis zum Thurgauer Namenbuch
Auch wenn die Arbeitsgruppe bei den Ortsnamen der traditionellen schriftsprachlichen Form den Vorzug gibt, ist es an dieser Stelle angezeigt, die hervorragende wissenschaftliche Arbeit zu würdigen, die im Rahmen des Projektes Thurgauer Namenbuch unter dem Projektleiter Dr. Eugen Nyffenegger geleistet wurde. Damit wurde eine wesentliche Grundlage zur Erforschung der Siedlungs-, Sprach- und Kulturgeschichte des Kantons Thurgau gelegt, welche durch die Arbeitsgruppe ausdrücklich anerkannt und durch ihre Empfehlungen keineswegs in Frage gestellt werden soll.

6   Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe zog aus den vorstehenden Erwägungen die Folgerungen für ihre konkreten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nach der Publikation der Empfehlungen/Richtlinien des Bundes vom 20. Januar 2010 zeigte sich erfreulicherweise, dass die Beurteilungen der Arbeitsgruppe mit den neuen Vorgaben des Bundes übereinstimmen. Dies bestärkt die Arbeitsgruppe in der Überzeugung, dass sie mit den nachstehenden Empfehlungen eine praktikable und rechtlich gut abgestützte Lösung des aktuellen Thurgauer Namensstreits vorschlagen kann.

6.1   Empfehlungen für die Schreibweise der Orts- und Flurnamen

Die Schreibweise der Ortsnamen (besiedelte Gebiete) soll sich nach der traditionellen Schreibweise richten. Auszugehen ist vom Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis der Dienststelle für Statistik.

Flurnamen, denen ein allgemeines Interesse oder eine über das Lokale hinausgehende Bedeutung zukommt, sollen ebenfalls nach der traditionellen Schreibweise benannt werden. Dazu gehören beispielsweise bekannte Ausflugsziele und Naherholungsgebiete mit touristischer Bedeutung.

Die Schreibweise der übrigen Flurnamen (unbesiedelte Gebiete ohne besondere Bedeutung) soll grundsätzlich in Mundart nach den bisher angewandten Schreibregeln erfolgen.

6.2   Empfehlungen an den Vorsteher des DIV

6.2.1   Umsetzung in den bereits bearbeiteten Gebieten
  • Die im Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis der Dienststelle für Statistik aufgeführten traditionellen Namen sollen zunächst durch die Gemeinden bereinigt und dann als Ortsnamen in die Informationsebene "Nomenklatur" der amtlichen Vermessung aufgenommen werden.
  • Das DIV erhebt die Flurnamen, an denen ein allgemeines Interesse oder eine über das Lokale hinausgehende Bedeutung besteht, und sorgt dafür, dass für diese Namen grundsätzlich wieder die traditionelle Schreibweise eingeführt wird. Die betroffenen Gemeinden und Grundeigentümer sind vorher anzuhören.
  • Bei den übrigen Flurnamen bleiben die rechtskräftig festgelegten Namen bestehen. In Einzelfällen ist auf Begehren der Betroffenen das öffentliche Interesse an einer Änderung zu prüfen.

6.2.2   Umsetzung in den noch nicht bearbeiteten Gebieten
Ortsnamen, die im Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis aufgeführt sind, werden direkt entsprechend dieser traditionellen Schreibweise festgelegt.

Flurnamen werden grundsätzlich in Mundart nach den bisher angewandten Schreibregeln festgelegt. Ausgenommen sind Flurnamen, denen ein allgemeines Interesse oder eine über das Lokale hinausgehende Bedeutung zukommt. Hier sind grundsätzlich die traditionellen Namen zu bewahren.

6.2.3   Umsetzung in den gegenwärtig bearbeiteten Gebieten
Wenn die Güterzettel im Rahmen des Auflageverfahrens den betroffenen Grundeigentümern noch nicht zugestellt worden sind (vgl. § 17 RRV AV), werden die Ortsund Flurnamen wie bei den noch nicht bearbeiteten Gebieten festgelegt.

Sind bereits Güterzettel mit geänderten Namen an die betroffenen Grundeigentümer verschickt worden, wird das Verfahren ordentlich weitergeführt. In einem allfälligen Rekursverfahren können die neuen Grundsätze berücksichtigt werden.

6.3   Empfehlungen an den Regierungsrat

Am 1. Juli 2008 ist das Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeolG; SR 510.62) mit diversen neuen oder teilrevidierten Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Die neuen bundesrechtlichen Vorgaben erfordern eine umfassende Neubearbeitung der kantonalen Rechtsgrundlagen. Die entsprechenden Umsetzungsarbeiten sind voll im Gange. Die Inkraftsetzung des kantonalen Gesetzes über Geoinformation ist auf den 1. Juli 2011 geplant. Ergänzend sind weitere Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Darin sind die Zuständigkeiten gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben zu regeln. Im Zuge dieser Revisionsarbeiten ist unter anderem auch die kantonale Stelle zu bestimmen, welche für die Festlegung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung und deren Änderung zuständig ist.

Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen

Der Präsident
lic. iur. Andreas Keller

Grundlagen

Abkürzungen
  • A V 93: Amtliche Vermessung 93
  • DIV: Departement für Inneres und Volkswirtschaft
  • EJPD: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
  • GeolG: Bundesgesetz über Geoinformation vom 5. Oktober 2007 (Geoinformationsgesetz, SR 510.62)
  • GeoNV: Verordnung über die geografischen Namen vom 21. Mai 2008 (SR 510.625)
  • NamenV: Verordnung des Bundesrates über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen vom 30. Dezember 1970
  • RB: Thurgauer Rechtsbuch
  • RRV A V: Verordnung des Regierungsrates über die amtliche Vermessung vom 28. November 1995 (RB 211.441)
  • SR: Systematische Sammlung des Bundesrechts
  • StrWG: Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992 (RB 725.1)


Ergänzung durch die Redaktion dieser Webseite.
Die folgende Liste von Links ist eine Hilfe, um Zitate zu diesem Bericht zu erstellen:
Bericht
        http://www.lokalnamen.ch/#id_201003230
1 Ausgangslage
        http://www.lokalnamen.ch/#id_201003231
2 Einsetzung einer Arbeitsgruppe
        http://www.lokalnamen.ch/#id_201003232
3 Rechtliche Grundlagen
        http://www.lokalnamen.ch/#id_201003233
3.1 Überblick
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032331
3.2 Empfehlungen/Richtlinien des Bundes vom 20. Januar 2010
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032332
3.3 Kantonale Nomenklaturkommission
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032333
3.4 Namensbegriffe und ihre Definitionen
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032334
3.5 Gemeinde- und Ortschaftsnamen
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032335
3.6 Strassennamen und Gebäudeadressierungen
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032336
3.7 Stationsnamen
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032337
3.8 Ortstafeln
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032338
3.9 Wegweiser
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032339
3.9.1 Strassenverkehr
        http://www.lokalnamen.ch/#id_20100323391
3.9.2 Wanderwege
        http://www.lokalnamen.ch/#id_20100323392
4 Umsetzung auf kantonaler Ebene
        http://www.lokalnamen.ch/#id_201003234
4.1 Kanton Thurgau
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032341
4.2 Andere Kantone
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032342
4.3 Beurteilung der bisherigen Thurgauer Praxis
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032343
5 Erwägungen für das weitere Vorgehen
        http://www.lokalnamen.ch/#id_201003235
5.1 Ortsnamen
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032351
5.2 Flurnamen
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032352
5.3 Hinweis zum Thurgauer Namenbuch
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032353
6 Empfehlungen der Arbeitsgruppe
        http://www.lokalnamen.ch/#id_201003236
6.1 Empfehlungen für die Schreibweise der Orts- und Flurnamen
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032361
6.2 Empfehlungen an den Vorsteher des DIV
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032362
6.2.1 Umsetzung in den bereits bearbeiteten Gebieten
        http://www.lokalnamen.ch/#id_20100323621
6.2.2 Umsetzung in den noch nicht bearbeiteten Gebieten
        http://www.lokalnamen.ch/#id_20100323622
6.2.3 Umsetzung in den gegenwärtig bearbeiteten Gebieten
        http://www.lokalnamen.ch/#id_20100323623
6.3 Empfehlungen an den Regierungsrat
        http://www.lokalnamen.ch/#id_2010032363


26. März 2010. Der Bericht liegt vor.
Auf Anfrage erklärt Regierungsrat Schläpfer, dass er in den nächsten Tagen den Bericht der Arbeitsgruppe erhalten werde. Dann werde er Resultate und Empfehlungen genau studieren und mit dem Regierungsrat besprechen.
Die erwähnte Arbeitsgruppe wurde vom Regierungsrat am 13. August 2009 eingesetzt.




Dies geht aus einem Artikel hervor, den Marc Haltiner in der Thurgauer Zeitung vom 26. März 2010 publiziert hatte. Vollständiger Text des Zeitungsartikels: PDF 333 KB.



  
28. Mai 2010, Mitteilung des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft.

Quelle: Informationsdienst TG / Medienmitteilungen. www.informationsdienst.tg.ch

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Roland Kuttruff, Präsident des VTG (Verband Thurgauer Gemeinden), Regierungsrat Kaspar Schläpfer und Andreas Keller, Generalsekretär DIV (Departement für Inneres und Volkswirtschaft) und Präsident der Arbeitsgruppe, präsentierten vor den Medien die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen im Kanton Thurgau.



Aus "Roopel" soll wieder "Rotbühl" werden.

Der Kanton Thurgau will der Kritik an den mundartlichen Orts- und Flurnamen Rechnung tragen. Auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe hat der Chef des Departements für Inneres und Volkswirtschaft entschieden, die Ortsnamen wieder nach der traditionellen, schriftsprachlichen Schreibweise auszurichten. Dies soll auch bei Flurnamen möglich sein, die über das Lokale hinaus bekannt sind. Mit der Bereinigung der Orts- und Flurnamen wird eine neue Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihre Arbeit bis Mitte 2011 beenden soll.

Im vergangenen Jahr gingen die Wogen wegen den fast durchwegs mundartlich ausgerichteten Orts- und Flurnamen im Thurgau hoch. In Zeitungsartikeln und Leserbriefen machten sich viele Thurgauerinnen und Thurgauer für die Beibehaltung der traditionellen Schreibweise, die sich mehr an die Schriftsprache anlehnt, stark. Im Grossen Rat wurde zu diesem Thema ein Vorstoss eingereicht. Aufgrund dieser Situation ordnete Regierungsrat Kaspar Schläpfer, Chef des Departements für Inneres und Volkswirtschaft, einen Marschhalt an und setzte eine Arbeitsgruppe ein. Sie erhielt den Auftrag, die tatsächliche und rechtliche Situation bezüglich der Schreibweise der Orts- und Flurnamen zu analysieren.

Gemäss den Empfehlungen der Arbeitsgruppe soll sich die Schreibweise der Ortsnamen, also der besiedelten Gebiete, wieder nach der traditionellen Schreibweise richten. Diese Schreibweise entspricht derjenigen, wie sie in den Gemeinden über Jahrzehnte hinweg für die Bezeichnung der Siedlungen verwendet wurde. Die traditionelle Schreibweise ist dementsprechend in der Bevölkerung bekannt und fest verankert. Sie entspricht bei den Ortsnamen mehr der Schriftsprache als der Mundart und ist damit einfacher schreib- und lesbar. Aus "Roopel" soll also wieder "Rotbühl" werden.

Als zweites sollen Flurnamen, die über das Lokale hinaus bekannt sind, denen ein allgemeines Interesse auch auswärtiger Personen zukommt und die teilweise über gleichnamige Restaurants verfügen, ebenfalls wieder in der traditionellen Schreibweise benannt werden. Dazu gehören beispielsweise Ausflugsziele und Naherholungsgebiete. So soll unter anderem aus "Nole" wieder "Nollen", aus "Stäälibuck" wieder "Stählibuck" und aus "Tuurbärg" wieder "Thurberg" werden. Die Schreibweise der übrigen Flurnamen, also von unbesiedelten Gebieten ohne besondere Bedeutung, soll grundsätzlich in Mundart nach den bisher angewandten Schreibregeln erfolgen.

Die Arbeitsgruppe hält in ihrem Bericht fest, dass im Thurgau die Schreibweise von der Nomenklaturkommission konsequent zu Gunsten einer nicht nur mundartnahen, sondern sogar einer möglichst mundartgetreuen und lautmalerischen Schreibweise festgelegt worden seien. Diese Praxis stehe aber im Gegensatz zu den Signalen, die aus der Bevölkerung zu vernehmen seien. Die Arbeitsgruppe geht deshalb davon aus, dass die Bevölkerung in erster Linie an der Erhaltung der traditionellen und vertrauten Namen interessiert sei, ob diese nun mundartlich oder hochdeutsch geschrieben seien. Dieses Vorgehen entspricht im Übrigen weitgehend den neuen Vorgaben des Bundes, die erst im Januar 2010, als die Arbeitsgruppe ihren Auftrag schon fast erledigt hatte, bekannt geworden waren.

Die neue Arbeitsgruppe, die ebenfalls unter dem Vorsitz von Andreas Keller, Generalsekretär des Departements für Inneres und Volkswirtschaft, stehen wird, wird nun als erstes das Orts- und Siedlungsverzeichnis des Kantons Thurgau aktualisieren. Dieses Verzeichnis wurde von der Dienststelle für Statistik letztmals im Jahr 2005 herausgegeben. Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft unterbreitet den Gemeinden anschliessend das überarbeitete Verzeichnis zur Vernehmlassung. Abschliessend werden die Ortsnamen in die amtliche Vermessung eingetragen.

Bezüglich Flurnamen erstellt die Arbeitsgruppe eine Liste der Flurnamen von allgemeinem Interesse. Auch zu dieser Liste können sich die Gemeinden vernehmen lassen. Die Rechtsgrundlagen sollen so angepasst werden, dass Streitfälle in erster Instanz vom Amt für Geoinformation entschieden werden. Rekurse werden vom Departement für Inneres und Volkswirtschaft behandelt.


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46. Presse 2010    


Siehe auch die Kapitel Presse 2006  2007  2008  2009  2010   2011
  

Thurgauer Zeitung


Umstrittene Flurnamen: Der Bericht liegt vor.
  Thurgauer Zeitung vom 26. März 2010.
Von Marc Haltiner.

Auf Anfrage erklärt Regierungsrat Schläpfer, dass er in den nächsten Tagen den Bericht der Arbeitsgruppe erhalten werde. Dann werde er Resultate und Empfehlungen genau studieren und mit dem Regierungsrat besprechen. Vollständiger Text PDF 333 KB.

Die erwähnte Arbeitsgruppe wurde vom Regierungsrat am 13. August 2009 eingesetzt.

Der Inhalt des Berichtes vom 23. März 2010  steht seit Juni 2010 im Kapitel "45. Parlamentarische Opposition im Kanton Thurgau".


  

Thurgauer Zeitung


Wird aus Roopel wieder Rotbühl?
  Thurgauer Zeitung vom 17. April 2010.
Von Christof Widmer.

Frauenfeld - Noch liegen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu den umstrittenen Siedlungs- und Flurnamen unter Verschluss. Der Bericht geht an den zuständigen Regierungsrat Kaspar Schläpfer, der die Resultate zunächst studieren will. Anhaltspunkte, in welche Richtung der Bericht geht, gibt es aber. "Bereits sind Lösungsansätze erkennbar, wie aus Roopel wieder Rotbühl werden kann", schreibt Arbeitsgruppenmitglied Roland Kuttruff im Jahresbericht des Verbands Thurgauer Gemeinden, den er präsidiert. Man werde wieder wissen, wo was ist. Nähere Angaben wollte Kuttruff auf Anfrage aber nicht machen.
      Immerhin deuten seine Ausführungen im VTG-Jahresbericht an, dass umstrittene Neubenennungen von Siedlungen rückgängig gemacht werden könnten. In den letzten Jahrzehnten waren alle Siedlungs- und Flurnamen neu erfasst und in einer extrem mundartnahen Schreibweise festgehalten worden. Entsprechende Berichte der "Thurgauer Zeitung" lösten eine breite Welle der Kritik an diesem Vorgehen aus, worauf die kantonale Arbeitsgruppe eingesetzt wurde.
Identischer Originaltext des Artikels in der Thurgauer Zeitung PDF 14 KB.

Der Schildbürgerstreich ist gelungen. Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 22. April 2010.

Auf der vorliegenden Webseite habe ich in meinen Kommentaren vom 3. und 18. September 2009 das Zeitprogramm für die Arbeitsgruppe kritisiert. Leider ist nun eingetroffen, was ich befürchtet hatte: Wenn im Laufe des Jahres 2010 die Arbeitsgruppe und die Regierung bekannt geben, bei welchen Lokalnamen wieder die früheren Schreibweisen eingeführt werden sollen, liegen in Buchhandlungen und Kiosken bereits die Neuausgaben 2010 der Landeskarte 1:25'000 mit unveränderten Schreibweisen. Die Beschlüsse der Regierung werden nämlich erst in den Neuausgaben 2016 berücksichtigt. Der Schildbürgerstreich ist leider Tatsache geworden!


Für 9 von 12 Blättern der Landeskarte 25'000, welche den Kanton Thurgau betreffen, sind bereits im laufenden Jahr 2010 die Neuausgaben erschienen. Diese sind verzeichnet im Kapitel "Nachgeführte Karten" auf der Webseite von swisstopo für die Monate Januar 2010   Februar 2010   und so weiter.


  

Tages Anzeiger


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Richtige Schreibweise: "Pfannenstiel".

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Falsche Schreibweise: "Pfannenstil". Diese Tafel wurde vermutlich während der Siebziger Jahre durch die kantonale Verwaltung aufgestellt, als kurzfristig auf der Landeskarte "Pfannenstil" geschrieben wurde.



Pfannenstiel oder Pfannenstil?
  Tages Anzeiger vom 5. Mai 2010.
Text: Martina Gyger, Fotos: Michael Trost.


In diesem Artikel wird die seltsame Meinung vertreten, dass jede und jeder den Lokalnamen Pfannenstiel nach eigenem Gutdünken schreiben möge. Vollständiger Text 864 KB.
     Ein sehr fundierter Artikel mit demselben Titel "Pfannenstiel oder Pfannenstil" erschien im Tages Anzeiger vom 8. Dezember 1979.

Leserbrief von Martin Schlatter im Tages Anzeiger vom 7. Mai 2007.

Unsinniger Namenswechsel.
Der TA schreibt zu Recht, dass "Pfannenstiel" zwischen 1955 und 1975 auf der Landeskarte nicht hätte in "Pfannenstil" geändert werden sollen. In dieser Zeit wurde im gegenüberliegenden Wädenswil eine neue Strasse mit der damaligen Schreibweise "Pfannenstilstrasse" ohne ie geschrieben. Der Umstellungsaufwand wäre zu gross, um dies wieder zu korrigieren.
     Nicht alle Applikationen sind nun so fehlertolerant wie der GIS-Browser www.gis.zh.ch. Die offizielle Pfannenstilstrasse wird in tel.local.ch nur gefunden, wenn korrekt mit i geschrieben wird, während man den Berg in Map.schweizmobil.ch nur mit der Schreibweise mit ie findet. Diese Unsicherheiten, die bei Rettungsdiensten bereits ernsthafte Zeitverzögerungen zur Folge haben können, zeigen, dass es unsinnig ist, geografische Namen ohne gewichtiges öffentliches Interesse zu ändern. Zu Pfannenstiel-Pfannenstil-Pfannenstiel existieren während dieser Zeit im Kanton Zürich ein paar weitere Parallelen wie z. B. Entlisberg-Äntlisberg-Entlisberg und Pfaffhausen-Pfaffhusen-Pfaffhausen.
     Während man hier von ein paar Ausrutschern sprechen kann, bei welchem alle gelernt haben, ist man im Kanton Thurgau gerade daran, ebenfalls zu lernen, allerdings mit sehr viel mehr Namen (vgl. Roopel.blogspot.com).
Martin Schlatter, Au.

Leserbrief von Paul Märki, im Tages Anzeiger nicht publiziert.
Richtig: Pfannenstiel.

Seit dem 27. Oktober 1948 gelten die bundesrätlichen Weisungen für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen. Art. 5 dieser Weisungen hält fest, dass "Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt ... in der allgemein üblichen Schreibweise zu belassen sind." Als nach dem 2. Weltkrieg die ersten Blätter der Landeskarte erschienen, wurde gemäss diesen Weisungen für den Zürcher Hausberg die bisher immer übliche Schreibweise Pfannenstiel beibehalten. Martina Gyger beschreibt in ihrem Artikel "Pfannenstiel oder Pfannenstil?" den "Namenwirrwar" in den Gemeinden Herrliberg und Meilen.
     Zu diesen Unsicherheiten in der Schreibweise kam es erst, als das Bundesamt für Landestopografie in den Siebzigerjahren auf einer Neuausgabe der Landeskarte die Schreibweise "Pfannenstil" einführte und damit klar die bundesrätlichen Weisungen aus dem Jahre 1948 missachtete. Einige Jahre später hat dann das Bundesamt diesen Fehler behoben und seither wird auf den Landeskarten Zürichs Hausberg wieder richtig geschrieben.
     Es wird aber noch lange dauern, bis auf allen Wegweisern wieder die korrekte Schreibweise eingeführt sein wird. Als früherer Gemeindeingenieur von Meilen erlebte ich hautnah die sinnlosen Umtriebe, welche es wegen dieser zweimaligen Änderung der Schreibweise des Namens Pfannenstiel gegeben hatte.
Paul Märki, Redaktor der Webseiten www.pfannenstiel.ch und www.lokalnamen.ch.

  

Thurgauer Zeitung
Frontseite


Thurgauer Zeitung vom 28. Mai 2010.

Flurnamen dürften korrigiert werden.

FRAUENFELD - Für Leserinnen und Leser der TZ war der Fall klar. Sie forderten nach einer Leserumfrage im letzten Jahr mit eindrücklicher Mehrheit, dass der Kanton die neuen Mundart-Flurnamen wieder ändern müsse. Heute Freitag will Regierungsrat Kaspar Schläpfer mitteilen, ob und wie er die Empfehlungen der kantonalen Arbeitsgruppe umsetzen wird.
     Dass ein Teil der Flurnamen wieder ins Hochdeutsche zurückkorrigiert wird, ist wahrscheinlich. Nach Roland Kuttruff, dem Präsidenten des Gemeindeverbandes, deutet dies nun auch CVP-Kantonsrat Thomas Merz-Abt an. Er will den Bericht nicht kommentieren. Er habe die Zusammenarbeit aber als konstruktiv und die Leiteng der Arbeitsgruppe als gut empfunden. Er sei zuversichtlich, dass der Entscheid der Regierung für das weitere Vorgehen auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung stossen werde. (hal)
(Transkription)



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Roland Kuttruff, Präsident des VTG (Verband Thurgauer Gemeinden), Regierungsrat Kaspar Schläpfer und Andreas Keller, Generalsekretär DIV (Departement für Inneres und Volkswirtschaft) und Präsident der Arbeitsgruppe, präsentierten vor den Medien die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen im Kanton Thurgau.


28. Mai 2010. Mitteilung des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft:
Aus "Roopel" soll wieder "Rotbühl" werden.


Der vollständige Text dieser Mitteilung  steht im Kapitel "45. Parlamentarische Opposition im Kanton Thurgau".






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Regierungsrat Kaspar Schläpfer.




28. Mai 2010, 12.03 Uhr.

Regierungsrat Kaspar Schläpfer, Regionaljournal Ostschweiz von Radio DRS.

Regierungsrat Kaspar Schläpfer: "Ich stellte eine grosse Unzufriedenheit in der Bevölkerung fest, wenn die Ortsnamen in einer extremen Mundartschreibweise eingesetzt werden. Die Regierung will aber eine zufriedene Bevölkerung."

Klicken Sie hier, um das ganze Interview zu hören.

Bemerkung des Redaktors dieser Webseite vom 30. Mai 2010:
Bei der  Beantwortung der Einfachen Anfrage von Kantonsrat Prof. Dr. Thomas Merz  äusserte sich Regierungsrat Kaspar Schläpfer noch am 3. August 2009 sehr zurückhaltend: "Ein Kurswechsel im jetzigen Zeitpunkt wäre nicht zu rechtfertigen." Es scheint, dass er nun diesen Kurswechsel leider weniger aus eigener Überzeugung vornimmt, sondern vor allem wegen der Unzufriedenheit in der Bevölkerung.


Thurgauer Zeitung
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Streit um Ortsnamen im Thurgau entschieden
 Thurgauer Zeitung vom 29. Mai 2010.
Von Christof Widmer.

Der Regierungsrat macht eine Kehrtwende im Streit um die Orts- und Flurnamen: Hunderte von Lokalnamen werden in den nächsten Monaten überprüft. Die offizielle, aber ungeliebte mundartnahe Schreibweise wird rückgängig gemacht.

FRAUENFELD - Die Kontroverse um die Lokalnamen im Thurgau hat eine neue Wende genommen. 1200 Siedlungsnamen und um die 100 wichtige Flurnamen werden überprüft. Dies teilte Regierungsrat Kaspar Schläpfer gestern vor den Medien mit.
     Nach bisheriger Praxis waren die Lokalnamen im Thurgau in einer lautnahen Mundartschreibweise erfasst worden. Dieser Prozess wurde letzten Sommer kurz vor seinem Abschluss gestoppt. Zu gross war das Unverständnis über nicht mehr verständliche Namen wie Hääwiile (Höhwilen) oder Holpmishus (Holzmannhaus) geworden. Eine kantonale Arbeitsgruppe hat in der Zwischenzeit Empfehlungen ausgearbeitet, denen der Regierungsrat uneingeschränkt gefolgt ist.

Thurberg statt Tuurbärg.
Demnach müssen die Namen aller Siedlungen, Weiler und Ausflugspunkte in der traditionellen, das heisst an die Schriftsprache angelehnte Weise, geschrieben werden. Der Thurberg wird auf Vermessungsplänen und Landkarten also nicht mehr als Tuurhärg verzeichnet sein und der Nollen nicht mehr als Nole. Auch der Weiler Roopel. der zum Synonym des Lokalnamenstreits geworden ist, wird wieder Rotbühl heissen dürfen.
     Umsetzen wird die Neubenennung eine neue Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und der Gemeinden. Sie wird alle 1200 Ortsnamen überprüfen. Als Grundlage dient das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis von 2005. Dort sind jeweils beide Schreibweisen aufgeführt. Gelten soll neu der schriftsprachliche Name. Zudem wird eine Liste mit 20 bis 100 wichtigen Flurnamen erstellt. Bis Herbst sollen die neuen Namen den Gemeinden zur Konsultation unterbreitet werden. Die definitive Änderung soll bis Sommer 2011 erfolgen.
     Da das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis ohnehin überarbeitet werden muss, dürften die Arbeiten zu keinen Mehrkosten führen.
     Die 18'000 Flurnamen von rein lokaler Bedeutung - etwa von Äckern - werden ihre mundartnahe Schreibweise dagegen behalten. Auf Antrag soll aber auch hier in Einzelfällen eine Umbenennung geprüft werden können. (wid)
(Transkription)


Thurgauer Zeitung
Seite 11





Wollen über die Flurnamen-Bücher: Regierungsrat Kaspar Schläpfer (m.), Kantonsrat Roland Kuttruff (l.) und Andreas Keller, der Leiter der kantonalen Arbeitsgruppe.



Kehrtwende bei den Lokalnamen
 Thurgauer Zeitung vom 29. Mai 2010.
Text: Christof Widmer. Bild: Donato Caspari

Im Thurgau wurden Orts- und Flurnamen besonders mundartgetreu festgelegt. Eine Untersuchung zeigt nun, dass damit Bundesvorschriften verletzt wurden.

FRAUENFELD - Die für die Festlegung von Lokalnamen zuständige Nomenklaturkommission hat in den letzten 30 Jahren fast ganze Arbeit geleistet: Nur in Amriswil, Diessenhofen, Egnach, Gachnang und einem Teil von Salenstein sind 1'400 Orts- und Flurnamen noch nicht erhoben. Die über 17'700 Namen in den anderen Gemeinden sind bereits festgelegt - in einer Weise, die von der Bevölkerung kaum getragen wird. Die Kommission hielt sich zwar an die Vorgabe des Bundes, die Namen mundartnah zu erfassen. Sie bildete dabei aber auch Dehnungen und Färbungen ab, was Schreibweisen hervorbrachte wie Hooraa (Hohrein) oder Woorebärg (Wahrenberg).
     Damit sei die Nomenklaturkommission zu weit gegangen, sagte gestern Andreas Keller, Generalsekretär des zuständigen Departements für Inneres und Volkswirtschaft. Er leitete die Arbeitsgruppe, die einen Weg aus dem Lokalnamenstreit zu suchen hatte, nachdem Regierungsrat Kaspar Schläpfer im August 2009 die Nomenklaturkommisson wegen der immer grösseren Kritik gestoppt hatte.

Verstoss gegen Vorgaben.
In fünf Punkten übt der Bericht von Kellers Arbeitsgruppe Kritik an der Nomenklaturkommission:
  • Doppelvokale wie in Taal, Grooss oder Hüüsere sind unnötig.
  • Namen wie Tuurraa oder Hooenalber verstossen gegen das Gebot der leichten Lesbarkeit.
  • Missachtet wurde die Vorgabe, Wörter wie Feld und Berg nicht zu ändern (Ottebärg, Sunebärg, Fäldhof).
  • Da "Thur" als Flussname nicht verändert werden darf, wäre es besser gewesen, Thurberg oder Thurfeld satt Tuurbärg und Tuurfäld zu schreiben.
  • Verletzt wurde die Bundesvorgabe, Namen von allgemeinem Interesse zu belassen. So hätte der Stählibuck nicht in Stäälibuck umbenannt werden dürfen und der Nollen nicht in Nole.

     Keller sparte aber auch nicht mit Kritik am Bund: Während 60 Jahren seien die Weisungen von 1948 zur Schreibweise geografischer Namen nicht aktualisiert worden. In den Kantonen seien sie unterschiedlich ausgelegt worden. "Der Bund nahm die Führungsrolle nicht wahr", bemängelte Keller. Das hänge damit zusammen, dass auch beim Bund Uneinigkeit herrschte. 2004 sei die Thurgauer Praxis als vorbildlich bezeichnet worden, ab 2008 sei dann die Schriftsprache favorisiert worden.
     Am 20. Januar 2010 hat der Bund klare Empfehlungen erlassen: Schriftsprache gilt für Gemeinden (schon bisher), Ortschaften, Weiler und bedeutende Flurnamen. Mundartnahe Bezeichnungen gelten für alle anderen Flurnamen (im Thurgau 18'000). Zu den selben Empfehlungen ist unabhängig die Arbeitsgruppe Keller gekommen.
     Deshalb werden nun 1200 Siedlungsnamen und 20 bis 100 bedeutende Flurnamen überprüft. Wie viele Namen umbenannt werden, ist nicht klar, da ein Teil der Siedlungsnamen hochdeutsch geblieben ist. Es dürften aber mehrere Hundert sein. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Gemeinden auf den Geschmack kommen könnten und noch weitere Flurnamen ändern wollen.
     Entmachtet wird die Nomenklaturkommission, die sich bisher aus einem Sprachwissenschaftler, dem Kantonsgeometer und einem lokalen Gewährsmann zusammensetzte. Sie hat noch beratende Funktion.
(Transkription)


Thurgauer Zeitung
Frontseite




Grossformat
Christof Widmer.
Er schreibt am Schluss seines nebenstehenden Textes:
"Den schwelenden Unmut in der Bevölkerung aufzunehmen und zu kanalisieren - das schafft nur eine Redaktion, die im Thurgau verwurzelt ist."

Und der Redaktor dieser Webseite ergänzt:
Christof Widmer hat mit seiner Sachkenntnis, seinem journalistischen Können und seiner Beharrlichkeit einen ausschlaggebenden Beitrag geleistet zur "Kehrtwende bei den Lokalnamen".


Thurgauer Zeitung vom 29. Mai 2010.

KOMMENTAR VON CHRISTOF WIDMER.

Gerettet, was noch zu retten ist.


Die Welle der Empörung vom letzten Sommer über die neuen mundartnahen Orts- und Flurnamen im Thurgau zeigt Wirkung: Die Regierung verordnet eine Kehrtwende, zumindest bei den Namen von Siedlungen und von wichtigen Ausflugszielen. Die Schreibweise von 1300 Lokalnamen wird überprüft. Mehr noch: Diese Namen müssen in den amtlichen Plänen und aufKarten künftig in der gewohnten schriftsprachlichen Schreibweise festgehalten werden.

Die Kritik an der bisherigen Praxis der Namenfestlegung ist nun auch amtlich bestätigt: Über drei Jahrzehnte lang hat die bisher zuständige Nomenklaturkommission in diversen Punkten Bundesvorgaben verletzt. Erst so konnte es zu Namensmonstern wie Tuurraa (Thurrein) oder Gaasshüüsere (Geisshäusern) kommen. Die Korrektur kommt spät, doch sie verhindert Schlimmeres - etwa dass Strassentafeln angepasst werden.

Ein Wermutstropfen ist, dass nur die bedeutenderen Lokalnamen ihre gewohnte Schreibweise zurückbekommen. Es wird nur gerettet, was mit vernünftigem Aufwand zu retten ist. Auch noch die 18000 Flurnamen von geringerer Bedeutung zurückzuändern, hätte den Rahmen der Verhältnismässigkeit gesprengt. Sie werden den Alltag der Menschen kaum betreffen. Wo das doch der Fall ist, etwa bei der Benennung einer Neuüberbauung, wird es an den Gemeinden liegen, eine gute Lösung zu finden.

Die "Thurgauer Zeitung" und ihre Leser dürfen mit Stolz für sich beanspruchen, Auslöser der Kehrtwende gewesen zu sein. Ein Artikel über die extremmundartlichen Lokalnamen löste vor einem Jahr erst die Kritikwelle ans. Die folgenden Berichte, Leitartikel und Leserbriefe trugen dazu bei, dass Politik und Verwaltung umzudenken begannen. Den schwelenden Unmut in der Bevölkerung aufzunehmen und zu kanalisieren - das schafft nur eine Redaktion, die im Thurgau verwurzelt ist. c.widmer@thurgauerzeitung.ch
(Transkription)


Thurgauer Zeitung
Seite 11






NACHGEFRAGT

Thurgauer Zeitung vom 29. Mai 2010.
Kaspar Schläpfer, Regierungsrat.

"Überall hiess es, dass der Kanton zu weit gegangen ist."


Sie haben eine totale Kehrtwende bei den Lokalnamen vorgenommen. Was hat seit letztem Sommer zum Meinungsumschwung geführt?
Es ist keine totale Kehrtwende. Es ist eine Kehrtwende nur in Bezug auf die Ortsnamen und etwa 100 Flurnamen von überregionaler Bedeutung. Die übrigen Flurnamen bleiben. Zum Meinungsumschwung hat geführt, dass die Bevölkerung mit der extremen Mundartbezeichnung offensichtlich nicht einverstanden ist. Das haben die vielen Leserbriefe, aber auch unzählige Reaktionen aus meinem persönlichen Umfeld gezeigt. Überall hiess es, der Kanton sei zu weit gegangen.

Die nun auch von Ihnen geteilte Kritik an der Praxis bei der Festlegung von Lokalnamen ist aber deutlich: Die bisher zuständige Nomenklaturkommission habe mit der lautnahen Mundartschreibweise gegen die Weisungen des Bundes verstossen.
Die Nomenklaturkommission hat grossartige Arbeit geleistet, indem sie die Namen registriert und somit wertvolles Kulturgut bewahrt hat. Sie war sich aber wohl zu wenig bewusst, was für Auswirkungen ihre Arbeit über die amtliche Vermessung hinaus auf den Alltag hat.

Wieso konnte die Nomenklaturkommission 30 Jahre so arbeiten? Wieso kommt die Korrektur erst jetzt?
Ich führe den späten Widerstand auf zwei Ursachen zurück: Immer mehr Mundartbezeichnungen sind in den letzten Jahren in die Landeskarten übernommen worden und wurden so erst wahrgenommen. Zum Zweiten benutzen mehr und mehr Leute ein GPS-System, um sich zu orientieren. Wegen der unterschiedlichen Schreibweisen haben sie Orte zum Teil nicht mehr gefunden. Hätte es GPS vor 20 Jahren schon gegeben, wäre der Widerstand früher gekommen.

Können mit dem beschlossenen Vorgehen die Wogen geglättet werdet?
Ja. lch hoffe, dass mit der geplanten Umsetzung die Bevölkerung des Kantons Thurgau wieder zufrieden ist mit ihren Ortsnamen.

INTERVIEW: CHRISTOF WIDMER


(Transkription)


Thurgauer Zeitung
Seite 11







Die Landeskarten werden nicht geändert.
 Thurgauer Zeitung vom 29. Mai 2010.
Von Marc Haltiner.

Auf den Landeskarten werden die Thurgauer Orts- und Flurnamen vorerst nicht auf Hochdeutsch umgestellt. Dieser Zug sei abgefahren.

WEINFELDEN/BERN - Im Streit um Flur- und Ortsnamen herrschte Zeitdruck. Denn es stand bereits Mitte 2009 fest, dass die neuen Ausgaben der Landeskarte mit dem Thurgau 2010 erscheinen werden. "Wir wussten, dass die Zeit knapp wird, um auch die Landeskarten zu ändern", sagt CVP-Kantonsrat Thomas Merz-Abt, der in der Arbeitsgruppe des Kantons mitwirkte. Ihm sei es aber primär um die Grundsätze gegangen.

Karten schon gedruckt.
Martin Roggli von Swisstopo, dem Bundesamt für Landestopografie, macht denn auch die Hoffnungen zunichte, dass die Rückkehr des Thurgaus zu den alten hochdeutschen Flur- und Ortsnamen noch in der Landeskarte berücksichtigt werden kann. Die meisten der elf Blätter der Karte im Massstab 1:25'000 seien bereits gedruckt. Die weiteren würden ebenfalls noch 2010 publiziert.

Erst wieder 2016.
Die Karten im grösseren Massstab 1:50'000 bringt Swisstopo dagegen erst 2011 neu heraus. Doch auch für diese Ausgabe schliesst Roggli Änderungen aus. "Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wir neue Namen noch übernehmen können." Zudem mache es Sinn, dass die Karten in unterschiedlichem Massstab gleiche Begriffe verwenden. Die Namen übernimmt Swisstopo vom Thurgauer Amt für Geoinformation. Die nächste Ausgabe der Karten erscheint erst wieder im Jahr 2016.
     Zufrieden mit dem Kompromiss der Arbeitsgruppe zeigt sich Merz-Abt, der den Bericht mit seinem Vorstoss mitauslöste. "Wichtig ist, dass alle Namen geändert werden, mit denen die Bevölkerung direkt in Berührung kommt." Dazu gehörten nicht nur die Orts-, sondern auch die Flurnamen exponierter Punkte. Diese mehreren Hundert Namen könnten mit vertretbarem Aufwand und innert nützlicher Frist wieder ins Hochdeutsche umgewandelt werden.

MARC HALTINER


(Transkription)

Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 31. Mai 2010.

Die Unsicherheit um die Schreibweise der Lokalnamen im Kanton Thurgau hat bis heute wohl grosse volkswirtschaftliche Unkosten mit sich gebracht. Zwar ist der Turnus der Neuausgaben der Landeskarten seit langem bekannt, doch wird es leider bis zum Jahre 2016 dauern,  bis die demnächst revidierten Schreibweisen der Lokalnamen auch in den Landeskarten verwendet werden. Der Wirrwarr bezüglich Schreibweise der Lokalnamen und die damit verbunden volkswirtschaftlichen Unkosten im Kanton Thurgau werden darum noch während Jahren andauern.

Südkurier

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Alles klar in Wösterfäld.  Südkurier, Region, Kreis Konstanz, online,  vom 2. August 2010.
Von Martin Ebner.

Alles klar in Wösterfäld. Im Thurgau werden viele Orts- und Flurnamen wieder von Dialekt auf Schriftdeutsch umgestellt.

Selbst große Staatsaktionen können an einem kleinen Hügel scheitern: Die Thurgauer Kantonsregierung fand, eine Ansiedlung im Hinterthurgau müsse Roopel heißen. Einheimische Rentner aber stellten sich neben ihr altes Ortsschild und erklärten, sie hätten zeitlebens niemals in Roopel gewohnt, sondern immer nur in Rotbühl, und das solle auch so bleiben. Eine Bauersfrau kramte eine Milchrechnung von 1879 hervor, auf der stand - nun ja, Rotbühl. Internetblogs machten Roopel zum Inbegriff des Thurgauer Ortsnamendesasters. Nun werden Hunderte Bezeichnungen wieder geändert.
      Radikal wie in keinem anderen Schweizer Kanton wurden im Thurgau in den letzten Jahren die Namen von Landparzellen und kleinen Ansiedlungen von Standarddeutsch auf Mundart umgestellt. Die Thurgauer Nomenklatur-Kommission, bestehend aus dem Namensforscher Eugen Nyffenegger und einem Kantonsgeometer, verschweizerdeutschte rechtskräftig Tausende Toponyme: Wahrenberg wurde offiziell zu Woorebärg, Höhwilen zu Hääwiile, Westerfeld zu Wösterfäld. Je mehr aber auf Landkarten und Wegweisern stumme -n verschwanden, Vokale sich verdoppelten und -e zu -ä mutierten, desto größer wurde der Unmut über "unnötige Umstellungskosten".
      Das Hardcore-Schweizerdeutsch ist nicht nur schwer zu lesen. Es zerstört auch die von Topografen geforderte "eindeutige Objektidentifikation", weil nun trotz aller Arbeit nicht alle Bezeichnungen einheitlich sind: Auf der Landkarte steht Matzenrein, aber der Wegweiser zeigt Maazerooa; wer den Krankenwagen nach Holzmannshaus lotsen will, sollte Holpmishus sagen; den Campingplatz Leutswil findet das Navigationsgerät vielleicht in Lütschwiil; das Aussichtsrestaurant Thurberg liegt an der Thurbergstraße, aber auf dem Tuurbärg.
      Im vergangenen Sommer revoltierten die Thurgauer. Der Abgeordnete Thomas Merz-Abt reichte im Kantonsparlament eine maliziöse Anfrage ein. Als die Thurgauer Zeitung das "Leserbriefthema Nr. 1" aufgriff und eine "Notbremsung" forderte, damit man nicht "als kauziges Land mit exotischen Namen" dastehe, ruderten die Kantonsräte zurück. Für die letzten fünf noch nicht bearbeiteten Gemeinden wurde die Umbenennung gestoppt.
      Im Frühsommer dieses Jahres gab Regierungsrat Kaspar Schläpfer zu, man habe "übers Ziel hinausgeschossen" und "die Auswirkungen auf unterschiedliche Lebensbereiche unterschätzt". Jetzt soll bis Mitte 2011 eine Arbeitsgruppe alle Ortsnamen überprüfen - und vor allem Siedlungen und bekannte Ausflugsziele wieder ins Schriftdeutsche "bereinigen". Nach Schätzung des Thurgauer Gemeindeverbands werden wohl zehn Prozent der Einschweizerungen rückgängig gemacht, also rund 1'700 Toponyme. Der Namenswirrwarr wird aber vorerst bleiben: Für die frisch gedruckte Landeskarte 2010 kommt die Kehrtwende zu spät. Bis zur nächsten Aktualisierung im Jahr 2016 wird sie Roopel verzeichnen, obwohl die Rentner dort schon längst wieder ganz amtlich in Rotbühl wohnen.

(Transkription)



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Radio DRS, 19. August 2010.
Agassizhorn im Kanton Bern behält seinen Namen.


Im Kanton Bern bleibt das Agassizhorn nach seinem Entdecker benannt - dem Wissenschafter und Rassentheoretiker Louis Agassiz. Die Gemeinden Grindelwald und Guttannen im Berner Oberland und Fieschertal im Wallis haben eine Bittschrift von 2'500 Personen aus aller Welt abgelehnt. Die Bittsteller hatten verlangt, dass das Agassizhorn umbenannt werde, weil sein Name an den Vordenker der Apartheid erinnere - der Politik der Rassentrennung unter der weissen Vorherrschaft in Südafrika. Louis Agassiz kam 1807 im freiburgischen Môtier zur Welt und wanderte später in die USA aus. Der Zoologe und Glaziologe machte sich mit Studien über die Eiszeit einen Namen - war aber eben auch Rassist.

Bemerkung des Redaktors dieser Webseite vom 19. 8. 2010: Ich bedaure diesen Entscheid!
Mehr über den Namen  Agassizhorn.

  

Tages Anzeiger


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Rechts vom Finsteraarhorn (Mitte), ist das Agassizhorn. Foto: Keystone.



Das Agassizhorn bleibt nach einem Rassisten benannt. Tages Anzeiger vom 21. August 2010.
Text: Simon Wälti.


Der letzte Abschnitt dieses Artikels zitiert den St. Galler Historiker Hans Fässler, welcher die Initiative ergriffen hatte, die Bezeichnung Agassiszhorn zu ersetzen durch Rentyhorn:
     "Fässler akzeptiert den Entscheid, will aber das Fernziel nicht aus den Augen verlieren. Eine Namensänderung braucht Zeit, sagt er."

Vollständiger Text 151 KB.

Thurgauer Zeitung
Frontseite


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Die Einwohner von Bohl wehren sich gegen die Schreibweise "Bool".



Thurgauer Karte "zweisprachig".
Thurgauer Zeitung vom 6. September 2010.

Von Christof Widmer.

Auf der neuen Thurgauer Wanderkarte sind die Siedlungen sowohl in Mundart als auch in gewohnter Schreibweise verzeichnet.

FRAUENFELD - Die neue Thurgauer Wanderkarte, die diesen Monat erscheint, wird für Sammler ein besonderes Stück sein. Die Siedlungen werden "zweisprachig" in Mundart- und in herkömmlicher Schreibweise verzeichnet sein. Für die Wanderkarte kommt die Kehrtwende bei der Festlegung der Orts- und Flurnamen nämlich zu spät. Erst in den nächsten Monaten wird im Thurgau bestimmt, wie die Siedlungen und wichtigsten geografischen Punkte offiziell heissen. Auf der aktuellen Schweizer Landeskarte sind sie in der umstrittenen Mundartschreibweise verzeichnet.
      Der Verlag Huber will mit den Doppelnamen verhindern, dass sich ortsunkundige Wanderer nicht mehr zurechtfinden. Denn die Mundartnamen auf der Landeskarte stimmen nicht überein mit den Namen auf Wegweisern und Ortsschildern. Die Schreibweise kann erheblich abweichen, so etwa Woorebärg statt Wahrenberg Äppeste statt Eppenstein. Die neue Wanderkarte ist eine Übergangslösung, bis feststeht, wie die Siedlungsnamen im Thurgau künftig heissen werden. Dann dürfte sie wieder "einsprachig" erscheinen.

Namen in Vernehmlassung
Erfreut auf den Entscheid des Verlags reagierte der Verein Thurgauer Wanderwege sowie der Leiter der kantonalen Arbeitsgruppe, die die Siedlungsnamen derzeit überprüft. So zeige der Entscheid des Kantons, die Schreibweise der Siedlungsnamen zu überprüfen, schon früh Wirkung, sagte Andreas Keller, Generalsekretär des Departements für Inneres und Volkwirtschaft.
      Seine Arbeitsgruppe überprüft die 1'200 Siedlungsnamen und etwa 50 bedeutende Flurnamen. Es ist davon auszugehen, dass die heute gültige, von der Bevölkerung aber nie akzeptierte Mundartschreibweise wieder rückgängig gemacht wird. Eine Liste mit den überarbeiteten Varianten soll im Oktober in die Vernehmlassung bei den Gemeinden gehen.
(Transkription)


Thurgauer Zeitung
Seite 13


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Der Wegweiser dürfte bald ersetzt werden müssen. Die Einwohner von Bohl wehren sich gegen die Schreibweise "Bool". Bild: Nana Do Carmo


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Gemeindeammann Ruedi Zbinden liess den Wegweiser noch am selben Tag umbeschriften! Ein Klick auf den Text oben "Bohl heisst nicht mehr Bool" zeigt die entsprechende Meldung in der Thurgauer Zeitung von Mittwoch, 8. September 2010.



Das Aufräumen nach dem Namenstreit.
Thurgauer Zeitung vom 6. September 2010.

Von Christof Widmer.

Noch diesen Herbst werden die umstrittenen Thurgauer Orts- und Flurnamen überarbeitet sein. Zu spät für die Thurgauer Wanderkarte. Sie schreibt zum Behelf die Orte doppelt an: in Mundart und in gewohnter Schreibweise.

FRAUENFELD - Früher führte der Abzweiger an der Hauptstrasse zwischen Oberbussnang und Märwil nach "Bohl/Buch". Das rostige Schild wurde vor einigen Wochen ersetzt. Auf dem nigelnagelneuen Wegweiser steht nun "Bool/Buch". Die Einwohner des Weilers Bohl schütteln darüber den Kopf. Ihr Mann wohne schon seit 60 Jahren in Bohl und der Name sei schon immer mit einem "h" statt einem doppelten "o" geschrieben worden, sagt Ursula Wiederkehr. Sie hat kein Verständnis für die neue Schreibweise: "Das nervt uns."

Kehrtwende beschlossen.
Den neuen Wegweiser aufgestellt hat die Gemeinde Bussnang. Er sei bestellt worden, noch bevor die neue Marschrichtung bei den Siedlungsnamen klar gewesen sei, sagt Gemeindeammann Ruedi Zbinden. Im Mai hatte der Regierungsrat eine Kehrtwende bei der Schreibweise von Flur- und Siedlungsnamen beschlossen (Thurgauer Zeitung vom 29. Mai 2010). Sie waren bis vor Kurzem in einer extremen Mundartschreibweise erfasst worden. Neben umgangssprachlichen Namen wie etwa "Holpmishus" für "Holzmannshaus" wurden auch einzelne Laute anders als gewohnt abgebildet. So wurde aus "Bohl" "Bool".
     Nach einer Welle der Kritik erfasst der Kanton mittlerweile die Siedlungsnamen und die wichtigsten Flurnamen neu. Aller Wahrscheinlichkeit wird der heute noch offiziell unter "Bool" verzeichnete Weiler wieder "Bohl" heissen. Dann werde der neue Wegweiser ersetzt, verspricht Gemeindeammann Zbinden.

Zu spät für Landeskarte.
Im kantonalen Tiefbauamt gilt die Order, dass auf Wegweisern bis auf Weiteres keine Namensänderungen vorgenommen werden. Der Kanton fordert auch die Gemeinden auf, bei ihren eigenen Wegweisern darauf zu verzichten. "Änderungen müssten eventuell bald wieder rückgängig gemacht werden", sagt Andreas Keller, der Leiter der kantonalen Namen-Arbeitsgruppe.
     Das Aufräumen nach dem Namenstreit beschäftigt auch die Herausgeber von Landkarten. Die neue Auflage der Thurgauer Blätter der Landeskarte erscheint noch mit den ungeliebten Mundartnamen. Erst für die Auflage von 2016 kann das Bundesamt für Landestopografie die Thurgauer Kehrtwende berücksichtigen. Die Namen auf der Landeskarte werden also nicht mit den bald gültigen realen Namen übereinstimmen.

Wanderkarte "zweisprachig".
Das hat den Verleger der Thurgauer Wanderkarte vor Probleme gestellt. Die Karte ist vergriffen und muss dringend neu aufgelegt werden. Der Verlag Huber behilft sich, indem er eine "zweisprachige" Zwischenauflage herausgibt. Neben der Mundartschreibweise aus der Landeskarte steht der Name auch in der geläufigen Variante – also zum Beispiel "Roopel/Rotbühl".
      "Ortsunkundige sollen sich zurechtfinden können", sagt Verlagsleiter Hans-Rudolf Frey. Die Ende Monat erscheinende Wanderkarte dürfte zu einem speziellen Sammlerstück werden.

Wanderer finden sich besser zurecht.
Der Verein Thurgauer Wanderwege reagiert erfreut auf diesen Entscheid. Er hoffe, dass die doppelte Schreibweise dazu führt, dass sich die Wanderer besser zurechtfinden, sagt Geschäftsführer Stefan Birchler.
      Nicht betroffen vom Namensalat ist die letztes Jahr neu herausgekommene Thurgauer Schulkarte. Dort erscheinen die Namen in der gewohnten schriftsprachlichen Fassung. Das Amt für Volksschule habe bewusst auf die Mundartnamen verzichtet, sagt Amtschef Walter Berger.

1'200 Siedlungs- und 50 Flurnamen.
Bis Oktober will die kantonale Namen-Arbeitsgruppe die Lokalnamen überarbeiten. Dann sollen sie den Gemeinden zur Begutachtung unterbreitet werden. Die Gemeinden werden zwei Listen erhalten.
     Die eine wird alle rund 1'200 Orts- und Siedlungsnamen enthalten. Die andere wird bedeutende Flurnamen enthalten, deren Schreibweise wieder rückgängig gemacht werden soll. Überprüft worden seien etwa 50 bedeutende Flurnamen, sagt Andreas Keller, Leiter der Arbeitsgruppe und Generalsekretär des Departements für Inneres und Volkswirtschaft.
      Darunter sind die bekannten Streitfälle wie Thurberg/Tuurbärg, Nollen/Nole, aber auch Wellenberg/Welebärg, Ottenberg/Ottebärg, Braunauer Berg/Bruunauer Bärg oder Grosse Allmend/Groossi Allmänd. Die Mundartschreibweise der übrigen gut 18'000 Flurnamen im Thurgau kann aus Kapazitätsgründen nicht mehr rückgängig gemacht werden.
(Transkription)


Thurgauer Zeitung



Thurgauer Zeitung vom 1. November 2010.

TITELSEITE

Alte Flurnamen auf neuer Karte

FRAUENFELD - Nach massivem Protest aus der Bevölkerung will die Regierung einen Teil der Lokal- und Flurnamen wieder ändern. Die neue Thurgauer Wanderkarte zeigt die alten deutschen Namen erstmals wieder. Auch die Arbeitsgruppe des Kantons ist einen Schritt weiter (tz)

SEITE 9

Wanderkarte zeigt ganzen Namen-Salat.

Von Christof Widmer.

Wie die Thurgauer Siedlungs- und Flurnamen nach der Kehrtwende des Kantons im Namenstreit künftig geschrieben werden, ist auf der neuen Thurgauer Wanderkarte nachzulesen.

Ein besonderes Stück hält in Händen, wer die neue Thurgauer Wanderkarte kauft, die seit Kurzem im Handel ist. Nicht nur Wanderer, die sehnlichst auf die Neuauflage der vergriffenen Karte gewartet haben, werden sich um sie reissen. Sie dürfte vor allem deshalb zu einem Sammlerstück werden, weil sie den Streit um die Orts- und Flurnamen widerspiegelt, der letztes Jahr im Thurgau hohe Wellen geworfen hatte.
     Die Karte verzeichnet die bedeutenderen Lokalnamen sowohl in der bisher offiziellen, aber kaum akzeptierten neuen Mundartschreibweise, als auch in der gewohnten schriftsprachlichen Variante. So steht in fettem Grün zum Beispiel "Nussbaumersee" neben "Nussbommersee" oder "Rotbühl" neben "Roopel".

Sonst nur in Mundart
Auf allen anderen neuen Landeskarten ist sonst nur die Mundart-Schreibweise zu lesen. Erst 2016 plant das Bundesamt für Landestopografie neue Kartenblätter, die die Kehrtwende des Kantons berücksichtigen werden. Bis nächstes Jahr wird im Thurgau die Schreibweise Hunderter bisher in Mundart festgelegten Siedlungsnamen sowie der wichtigsten Flurnamen überarbeitet und rückgängig gemacht.
     Die doppelte Beschriftung auf der Thurgauer Wanderkarte sei sinnvoll, heisst es beim Verein Thurgauer Wanderwege. "So ist gewährleistet, dass der Wanderer den Namen auf der Karte auch auf dem Wegweiser findet", sagt Geschäftsführer Stefan Birchler. Nur wenige Wegweiser wurden der Mundartschreibweise angepasst. Dass etwa mit "Taa" auf der Karte der Weiler Than gemeint sein könnte, dürfte für manchen Wanderer nicht klar sein.
     Die grünen Namen auf der "zweisprachigen" Thurgauer Wanderkarte dürften zudem die offizielle Rückänderung der Schreibweise der Lokalnamen durch den Kanton vorwegnehmen. Die Herausgeber der Karte haben mit der zuständigen kantonalen Arbeitsgruppe zusammengearbeitet.

Gemeinden prüfen Namen
Die Arbeitsgruppe hat inzwischen die Überprüfung der Lokalnamen abgeschlossen, bestätigt ihr Leiter Andreas Keller, Generalsekretär des Departements für Inneres und Volkswirtschaft. In diesen Tagen werde die Arbeitsgruppe die neuen Lokalnamen den Gemeinden zur Begutachtung zustellen. Die Gemeinden können bis Ende Januar Stellung nehmen.
     Grundlage der Arbeit war das kantonale Verzeichnis der Ortschaften und Siedlungen von 2005, das auch den grünen Namen auf der Wanderkarte Pate gestanden hat. Im Verzeichnis sind die Siedlungsnamen noch in gewohnter Schreibweise aufgeführt. Die bis dahin festgelegten neuen Mundartnamen wurden nur in Klammern angegeben.

Flurnamen bleiben mundart
Nach Angaben von Keller wird das von der Arbeitsgruppe überarbeitete Siedlungsverzeichnis umfangreicher sein als das alte. Neu werden alle Orte aufgenommen, wo Menschen wohnen. So gilt etwa der Thurberg (bisher offiziell "Tuurbärg") neu als Siedlungsname und nicht mehr als Flurname. Das hat zur Folge, dass nur noch 33 bedeutende Flurnamen geblieben sind, die überarbeitet werden mussten. Darunter fällt etwa die Grosse Allmend in Frauenfeld (bisher offiziell "Groossi Allmänd").
     Die Wanderkarte zeigt aber auch, dass die allermeisten Flurnamen nicht mehr zurückgenommen werden können. Jene von untergeordneter Bedeutung werden ihre Mundartschreibweise behalten.

Eine Auswahl

Die Wanderkarte zeigt auf einen Blick, was dem Thurgau geblüht hätte, wenn der Kanton bei der Namenfestlegung keinen Rückzieher gemacht hätte. Bei Hunderten von Lokalnamen wird jetzt die offizielle Mundartschreibweise rückgängig gemacht. Eine Auswahl:
  • Stäälibuck, Stählibuck
  • Ibrig, Yberg
  • Habärg, Hamberg
  • Rämischbärg, Remensberg
  • Steerebärg, Stehrenberg
  • Looche, Laachen
  • Nole, Nollen
  • Puppike, Puppikon
  • Ottebärg, Ottenberg
  • Strooss, Strass
  • Flüügenegg, Fliegenegg
  • Giigehof, Geigenhof
  • Chlingebärg, Klingenberg
  • Eerike, Erikon
  • Ufhüüsere, Aufhäusern
  • Welebärg, Wellenberg
  • Hirzesprung, Hirschensprung
  • Imebärg, Immenberg
  • Staabach, Steinbach
  • Ruedewiil, Rudenwil
  • Heeretschwiile, Heretswilen
  • Hälmetschhuuse, Helmetshausen
  • Haadehuus, Heidenhaus
  • Chemebach, Kemmenbach
  • Saasseloo, Sassenloh
  • Bruunauer Bärg, Braunauer Berg
  • Stelzehof, Stelzenhof
  • Hackbere, Hackborn
  • Nübärg, Neuberg


KOMMENTAR in der Thurgauer Zeitung
von Hans Abegglen vom 01.11.2010.

Kein Streich (Eugen [Eugen Nyffenegger] lässt grüssen) ist gross genug, dass nicht auch noch jemand damit gutes Geld verdienen könnte. Stolze 40 Franken soll man also für das edle Stück hinlegen, welches die "Rettung der Thurgauer Lokalnamen" dokumentieren will. Dass hunderte von Flurnamen endgültig verwüstet sind und dass der Neudruck der Landeskarten "verpasst" wurde, wird jetzt leider gerne vergessen.

KOMMENTAR in der Thurgauer Zeitung
von Markus Müller vom 04.11.2010.

Leider lernen wir nirgends, unsere eigene Sprache zu schreiben. Gute Verständlichkeit für den Leser ist auch im geschriebenen Dialekt wichtig. Beispielsweise sollte aus Berg niemals "Bärg" werden, da es keine Form dieses Begriffs auf "A" gibt. Seit Jahrzehnten schreibe ich gerne in Mundart - achte allerdings bei der Schreibweise auf eine Sprachkultur, die den Wortstamm angemessen berücksichtigt.

(Transkription)


Thurgauer Zeitung


Verzeichnis der Siedlungen wird komplettiert
Thurgauer Zeitung vom 2. November 2010.

Von Christof Widmer.

Als Folge des Streits um die Schreibweise der Lokalnamen werden jetzt auch alle Weiler systematisch im Thurgauer Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis erfasst. Es wird doppelt so umfangreich wie das alte.

FRAUENFELD - Wer durch das 2005 letztmals aktualisierte kantonale Verzeichnis der Thurgauer Orts- und Siedlungsnamen blättert, stellt fest, dass die Zahl der angegebenen Namen von Gemeinde zu Gemeinde stark schwankt. Auf Fischinger Gebiet etwa sind dort 112 Dörfer und Weiler verzeichnet, während unter der Gemeinde Wängi gar keine aufgeführt werden. Für den ganzen Kanton zusammengefasst sind 1'200 Ortschaften und Siedlungen im Verzeichnis eingetragen.
     Das unvollständige Verzeichnis wird nun komplettiert. Die Arbeit ist ein Nebenprodukt der Überprüfung der Thurgauer Orts- und Siedlungsnamen als Folge des Streits um die in den letzten Jahren eingeführte, aber nicht akzeptierte Mundartschreibweise. Die zuständige kantonale Arbeitsgruppe hat auch die Namen der kleineren Weiler systematisch erfasst. Die komplettierte Liste mit der künftig gültigen Schreibweise wurde soeben in die Vernehmlassung bei den Gemeinden gegeben (TZ vom 1. November 2010). Das neue Verzeichnis umfasse gegen 2'400 Namen, sagt Andreas Keller, Leiter der Arbeitsgruppe und Generalsekretär des Departements für Inneres und Volkswirtschaft.

Bisherige Flurnamen geändert.
Dieser Vorgang ist auch für den Streit um die Schreibweise der Flurnamen von Bedeutung. Aus Kapazitätsgründen will die Arbeitsgruppe nämlich nur Siedlungsnamen und die bedeutendsten Flurnamen wieder in die traditionelle schriftdeutsche Variante zurückändern. Tausende von Flurnamen mit nur lokaler Bedeutung werden ihre umstrittene Mundartschreibweise behalten. Mit der Komplettierung des Siedlungsverzeichnisses können aber 1'200 bisher als Flurnamen geführte Lokalnamen ebenfalls in die schriftsprachliche Variante zurückgeführt werden.
     Sonst will die Arbeitsgruppe nur noch bei 33 überregional bedeutenden Flurnamen die schriftsprachliche Schreibweise wieder einführen. Darunter fällt etwa der Rodenberg (bisher: Rodebärg) bei Schlattingen oder die Waldschenke (bisher: Waldschänggi) bei Romanshorn.
(Transkription)


Kommentar des Verfassers dieser Webseite vom 13. November 2010.
Bereits im Januar 2007 wurde im Kapitel 10.3 dieser Webseite das erwähnte Siedlungsverzeichnis von 2005 analysiert: Leider machte der Thurgauer Regierungsrat erst im Mai 2010 eine Kehrtwende, um diesen Missstand zu beheben. Darum können die Landeskarten erst 2016 bereinigt werden.


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  47. Nidwalden: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!

Wolfenschiessen NW
Die Entwicklungen im Jahre 2008 sind aufgeführt im Kapitel 39.

Ennetmoos NW
Die Entwicklungen im Jahre 2008 sind aufgeführt im Kapitel 40.

Vgl. Leserbrief von Wendelin Waser, Ennetmoos vom 31. März 2008 im Kapitel "38. Presse 2008".

Nomenklaturkommission Kanton Nidwalden
Stansstaderstrasse 54, 6371 Stans
Email: staatsarchiv@nw.ch

Quelle: Webseite www.nw.ch, Stand 16. 08. 2010.

  • Bissig, Alois. Regierungsrat.
    Leiter und Präsident der Kommission.
  • Abry, Peter. Nachführungsgeometer.
    Mitglied mit beratender Stimme.
  • Amstad, Daniel. Gemeindeschreiber.
    Mitglied.
  • Waser, Wendelin. Landrat.
    Mitglied.
  • Weber, Emil. Staatsarchivar.
    Mitglied.
  • Weibel, Viktor. Germanist.
    Mitglied.


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48. Presse 2011 und folgende Jahre    


Siehe auch die Kapitel Presse 2006  2007  2008  2009  2010  
  

Thurgauer Zeitung




Der Wegweiser bleibt: Die noch offiziellen Namen «Tuurbärg» und «Stelzehof» sollen zugunsten der gebräuchlichen Form verschwinden. (Archivbild: sb)


Zwei Artikel in der 
Thurgauer Zeitung vom 16. Februar 2011.
Von Christof Widmer.

(Transkription. Originaltext: PDF 1'251 KB.)

FRONTSEITE:
THURGAUER WEILER WERDEN IHRE MUNDARTNAMEN LOS.

Keine Thurgauer Gemeinde will an der umstrittenen Mundartschreibweise für Siedlungen und Weiler festhalten. Sie tragen die Kehrtwende des Kantons mit.
     FRAUENFELD. Die Haltung der Thurgauer Gemeinden ist klar: Sie wollen, dass die Namen von Siedlungen und wichtigen geographischen Punkten in der geläufigen schriftsprachlichen Variante geschrieben werden. Keine will am Entscheid des Kantons rütteln, dass die umstrittene extreme Mundartschreibweise wieder abgeschafft wird.
     Das ist das Ergebnis einer Vernehmlassung unter den Gemeinden. Der Kanton hatte ihnen die neue Schreibweise für 2'400 Siedlungen und Weiler zugestellt. Jede Gemeinde konnte zu den Namen auf ihrem Gebiet Stellung nehmen. Sie hätten 80 bis 90 Prozent der vom Kanton vorgeschlagenen Namen akzeptiert, sagt Andreas Keller, Generalsekretär des Departements für Inneres und Volkswirtschaft.

Kehrtwende vollzogen.
Der Regierungsrat hatte letztes Jahr eine Kehrtwende in der Benennung der Siedlungen und Weiler beschlossen. In den letzten 30 Jahren waren alle Lokalmanen in einer extremen Mundartschreibweise erfasst worden. Sie wurden zunächst beispielsweise für die Grundbuchverwaltung gebraucht.

Navis fanden Ort nicht mehr.
Erst als die Namen nach und nach auch auf den Landkarten erschienen, wurde dies zu einem öffentlichen Thema. So stimmten Wegweiser nicht mehr mit den Landkarten überein, Navigationsgeräte fanden Orte mit den neuen Schreibweisen nicht mehr.
     Die 2'400 neuen Namen werden in den nächsten Monaten in die Pläne des Amtes für Geoinformation übernommen. Dann sind sie offiziell.


SEITE 26:
WENDE IM NAMENSSTREIT AKZEPTIERT.

Die kleinen Thurgauer Siedlungen und Weiler werden bald ihre ungeliebten Mundartnamen los. Die Gemeinden unterstützen die meisten Vorschläge des Kantons, wie die 2'400 Lokalnamen künftig geschrieben werden sollen: In der gewohnten schriftsprachlichen Variante.
      FRAUENFELD. Die Landkarten sind druckfrisch, aber schon veraltet: Die aktualisierten Ostschweizer Blätter der Landeskarte zeigen zwar den neusten Stand der Siedlungsausdehnung. Auf den Thurgauer Kartenblättern sind aber die kleinen Dörfer, Weiler und wichtigen geographischen Punkte nach wie vor in der extremen Mundartschreibweise aufgeführt, die der Kanton derzeit rückgängig macht. Die Karte ist übersät mit Namen wie "Holpmishus" (Holzmannshaus), "Sunebärg" (Sonnenberg) oder "Äppeste" (Eppenstein) Das Bundesamt für Landestopographie hat die theoretisch noch gültige Mundartschreibweise aus den amtlichen Plänen übernommen.
     In den Datenbanken des kantonalen Amts für Geoinformation wird sich die Kehrtwende hin zu einem an die Schriftsprache angelehnten Namen erst in den nächsten Monaten niederschlagen. Die Gemeinden hatten bis Ende Januar 2011 Zeit, zu prüfen, ob sie mit der vom Kanton vorgeschlagenen neuen Schreibweise für die Namen der 2'400 kleinen Siedlungen und Weiler zufrieden sind.

Am Grundsatz nicht gerüttelt.
Sie sind es weitgehend: Die Gemeinden haben 80 bis 90 Prozent der vorgeschlagenen Namen bestätigt. Das sagt Andreas Keller, Generalsekretär des zuständigen Departements für Inneres und Volkswirtschaft, nach einer ersten Sichtung der Antworten: "Die Kehrtwende wird akzeptiert." Keine einzige Gemeinde rüttelt demnach am Grundsatz, dass Siedlungsnamen wieder in gewohnter Schriftsprache geschrieben werden. Nur in Einzelfällen gebe es Änderungswünsche, sagt Keller - zum Beispiel, wenn die Arbeitsgruppe eine Schreibweise vorgeschlagen habe, die vor Ort unüblich sei, wie "Reute" statt "Rüti".
      Geantwortet haben allerdings nur 65 der 80 Gemeinden. Einige hätten eine Fristverlängerung beantragt, sagt Keller. Auf die anderen werde er zugehen. "Möglicherweise sind sie einfach zufrieden mit den Vorschlägen."
      Die Antworten der Gemeinden gehen jetzt ans Amt für Geoinformation. Es wird überprüfen, ob die Änderungswünsche plausibel sind. Anschliessend überträgt das Amt die neuen Namen in seine offiziellen Pläne.

"Jetzt ist Frieden".
"Hochzufrieden" mit der Entwicklung ist Kantonsrat Thomas Merz-Abt, der vor zwei Jahren die Welle der Empörung über die extremen Mundartnamen in einem politischen Vorstoss aufgenommen hatte. "Jetzt ist Frieden", sagt Merz-Abt. Es sei richtig, dass Gemeinden in die Entscheide einbezogen worden sind. Sie wüssten, ob eine Schreibweise vor Ort akzeptiert wird oder nicht.
     Aus Sicht der Gemeinden sei die Übung gut gelaufen, sagt Roland Kuttruff, Präsident des Verbands Thurgauer Gemeinden. Es sei ruhig ums Thema geworden.

Neue Karten 2016.
Bis die neuen Namen auf den Landeskarten erscheinen, wird es einige Jahre dauern. Das Bundesamt für Landestopographie (Swisstopo) will auch im Sonderfall Thurgau am normalen Aktualisierungsturnus festhalten. "Die nächsten nachgeführten Karten sind im Jahr 2016 vorgesehen", sagt Swisstopo-Sprecherin Sandrine Klötzli.

"Tuurbärg", "Haadehuus", "Roopel".
Die inzwischen aufgelöste kantonale Nomenklaturkommission hat die Orts- und Flurnamen über Jahrzehnte systematisch erfasst. Dabei orientierte sie sich am Sprachbild der heutigen Grossväter-Generation, das sie nach sprachwissenschaftlichen Grundsätzen festhielt. Dabei entstanden unleserliche Namen wie Tuurraa (Thurrain) oder Haadehuus (Haidenhaus). Der Thurberg hiess neu Tuurbärg, der Nollen wurde Nole geschrieben, Rotbühl bekam den Namen Roopel aufgedrückt.
      Berichte der Thurgauer Zeitung über das Ausmass der Neuschreibung lösten vor zwei Jahren eine Welle der Empörung aus. Als Folge verordnete der Regierungsrat eine Kehrtwende für die 2'400 Siedlungsnamen und bedeutende Flurnamen. 18'000 Flurnamen mit lokaler Bedeutung behalten die Mundartschreibweise. (wid)



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Bilingue einmal anders: die aktuelle Thurgauer Wanderkarte



Artikel im 
Beobachter vom 4. März 2011.
Von Susanne Loacker.

(Transkription. Originaltext: PDF 2'544 KB.)

Deutsch und deutlich.

Sie nannten es "Namensstreit", doch der ist nun beigelegt: Im Thurgau werden alte Orts- und Flurnamen der Klarheit zuliebe eingedeutscht.

Orts- und Flurnamen im Thurgau werden neu wieder so geschrieben, dass auch Ausserkantönler und Ausländer die Chance haben, damit klarzukommen. Doch auf den druckfrischen offiziellen Landeskarten sind die Dörfer und Weiler immer noch so benannt, wie der Volksmund es vormacht: Gäbelschhuuse, Holpmishus, Zigeze, Alewinde. Nie gehört? Man nutze die Ortstafeln als Übersetzungshilfe: Geboltshausen, Holzmannshaus, Sigensee, Allenwinden.
      Die Karten der nächsten Generation, die den Gesinnungswandel hin zu allgemeinverständlichem Hochdeutsch berücksichtigen, sollen erst 2016 gedruckt werden. Bis dahin herrscht in Mostindien ein Zustand, der Navigationsgeräte zur Verzweiflung bringt - auch jene der Touristen und Lieferanten aus den grenznahen Gebieten Deutschlands und Österreichs.

Mit Mundart gegen die Nazis.
Die Kirchturmpolitik um die Ortsnamen begann in den dreissiger Jahren. Damals in umgekehrter Richtung: Man wollte dem aufkommenden Nationalsozialismus mit Dialektnamen ausgerechnet eine Urtümelei entgegensetzen, die den braunen Völkischen vermutlich gar gefallen hätte. In den fünfziger Jahren kam eine entsprechende Anweisung vom Bundesrat. "Die haben allerdings nicht alle Kantone gleich interpretiert", erklärt Andreas Keller, Generalsekretär des Thurgauer Departements für Inneres und Volkswirtschaft. Der Thurgau jedenfalls nahm die Aufforderung ernst.
      Als dann ab Mitte des 20. Jahrhunderts die Orts- und Flurnamen systematisch erfasst wurden, regte sich erste Kritik an den Dialektnamen. Es dauerte aber 50 Jahre, bis der CVP-Kantonsrat Thomas Merz-Abt den Unmut vieler Bürger 2009 in einem parlamentarischen Vorstoss artikulierte. "Ich bin glücklich, dass es gelungen ist, diese unnötige Einschweizerungsaktion zu stoppen", sagt er. "Es darf doch nicht sein, dass auf Karten, Wegweisern und in Navigationsgeräten verschiedene Bezeichnungen vorkommen."

Die Gemeinden dürfen mitreden.
Daraufhin erstellte eine Arbeitsgruppe eine Liste mit 2'400 Orts- und Flurnamen in Schriftsprachversionen und schickte jeder der 80 betroffenen Gemeinden einen Auszug. Die Rückmeldefrist von Ende Januar haben rund 65 von ihnen eingehalten. "Die meisten waren einverstanden", so Andreas Keller, "einige brachten Korrekturen an." Ein paar Gemeinden haben um Fristerstreckung ersucht.
      Es gibt nur eine Karte, die den Übergang dokumentiert: Die neue Wanderkarte, Massstab 1:50'000, nimmt es genau, schlägt sich auf keine Seite und wird sicher in Kürze Sammlerwert haben. Denn sie ist zweisprachig: schweizerdeutsch-deutsch.

Ausschnitt aus dem "St. Galler Tagblatt", 16. Februar 2011. Jetzt ist Frieden."
"Hochzufrieden" mit der Entwicklung ist Kantonsrat Thomas Merz-Abt, der vor zwei Jahren die Welle der Empörung über die extremen Mundartnamen in einem politischen Vorstoss aufgenommen hatte. "Jetzt ist Frieden", sagt Merz-Abt.



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Franz Hohler mahnt auf dem Agassizhorn mit dem Foto von Sklave Renty.



Den Namen eines Berges ändern - der Verfasser dieser Webseite springt über seinen eigenen Schatten und simmt zu!


Artikel im Echo vom 17. November 2011.
Von Franz Hohler.



Rentyhorn
Windig ist es hier oben
Renty
auf beinahe 4000 Metern
und kalt
doch immer noch wärmer
als in Agassiz' Schriften
über die Rassen
in denen du herhalten musstest
mit deinem Bild
als Beispiel
für eine minderwertige.

Ich denke an dich
und an alle
die mit dir litten
deswegen
und immer noch leiden.


Echo ist das Magazin des Vereins "Zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr". Das Gedicht von Franz Hohler erschien in der Nummer 114 vom 17. November 2011 auf den Seiten 4 und 5.

Der ganze Artikel
"Franz Hohler klettert und dichtet. Agassizhorn."
PDF 15 KB.

Weitere Informationen zum Namen Agassizhorn auf dieser Webseite:
WOZ, Die Wochenzeitung. 12. November 2009.
Radio DRS. 19. August 2010.
Tages Anzeiger. 21. August 2010.



Thurgauer Zeitung

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Rotbühl heisst nun ganz offiziell wieder Rotbühl und nicht mehr Roopel.
Bild: Donato Caspari.

Ottenberg statt Ottebärg
Im kantonalen Geoinformationssystem Thurgis werden nach und nach die mundartlich geschriebenen Siedlungs- und Flurnamen durch die gewohnte schriftsprachliche Variante abgelöst. Im folgenden eine Auswahl der Änderungen:
  • Rotbühl (neu) - Roopel (alt);
  • Grosse Allmend - Groossi Allmänd;
  • Allenwinden - Alewinde;
  • Thurberg - Tuurbärg;
  • Ottenberg - Ottebärg;
  • Hudelmoos - Hudelmos;
  • Waldschenke - Waldschänggi;
  • Wahrenberg - Woorebärg;
  • Lanzendorn - Lanzedoore;
  • Häusern - Hüüsere;
  • Rimensberg - Rimisbärg;
  • Nussbaumersee - Nussbommersee;
  • Remensberg - Rämischbärg;
  • Hohlenstein - Holestaa;
  • Sonnenhof - Sunehof;
  • Katzensteig - Chatzestaag;
  • Hellacker - Hellägger;
  • Kemmenbach - Chemebach;
  • Rudenwil - Ruedewiil;
  • Braunauer Höhe - Bruunauer Höchi;
  • Kaltenbrunnen - Chaltebrune.
      (wid)



Umbenennung schlägt durch.
Thurgauer Zeitung vom 9. März 2012, Seite 33.
Von Christof Widmer.

In den nächsten Monaten ersetzen die Geometer die nie akzeptierten Mundartnamen in den Vermessungsplänen durch die traditionelle schriftdeutsche Schreibweise. Damit ist der Streit um die Siedlungs- und Flurnamen offiziell beigelegt.

FRAUENFELD. Es ist schon passiert, dass ein ortsunkundiger Wanderer in Rotbühl nicht mehr wusste, wo er ist. Auf seiner Landkarte steht nämlich der bisher offizielle Name "Roopel", auf dem Strassenschild aber das im Alltag gebrauchte "Rotbühl". Seit neustem heisst der Weiler aber auch ganz offiziell wieder Rotbühl. Der Eintrag in den Vermessungsplänen ist geändert worden.
     So wird es in den nächsten Monaten mit mehreren hundert weiteren Siedlungsnamen und überregional bedeutenden Flurnamen geschehen. Das erklärte gestern Andreas Keller, Generalsekretär des Departements für Inneres und Volkswirtschaft. Er ist Leiter der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen, die gestern ihren Schlussbericht veröffentlicht hat.

2'300 Namen überarbeitet.
Die Arbeitsgruppe hat die Schreibweise von 2'300 Siedlungsnamen und 33 Flurnamen von übergeordneter Bedeutung überarbeitet. Etwa die Hälfte war seit den 80er-Jahren in einer extremen Mundartschreibweise festgelegt worden. Davon verschont blieben nur die politischen Gemeinden, die alten Ortsgemeinden sowie Weiler, die ÖV-Haltestellen sind. Die Kommission hat nun alle diese Namen in die gewohnte schriftdeutsche Form umgeändert.
     Diese Arbeit ist auch Grundlage für das neue Verzeichnis der Thurgauer Ortschaften und Siedlungen, das laut Keller diesen Sommer erscheinen soll. Es wird neu alle Weiler umfassen und somit 1'000 Namen mehr enthalten als das alte Verzeichnis von 2005.
     Während sich die Umbenennungen in der Online-Datenbank ThurGIS des Amtes für Geoinformation bereits niederschlägt, wird es bei den gedruckten Karten noch dauern. Das Bundesamt für Landestopographie wird die Thurgauer Blätter zur Landeskarte erst 2016 nachführen. Bis dahin dürften auch die GPS-Systeme mit den Mundartnamen arbeiten.

"Kulturgut bleibt erhalten."
Regierungsrat Kaspar Schläpfer spricht von einem glücklichen Ausgang des Namenstreits: "Der Konflikt wurde zur Zufriedenheit aller beigelegt." Rekurse gegen die zusammen mit den Gemeinden festgelegten Namen habe es keine gegeben. Die Lösung sei ein guter Kompromiss: Die im Alltag gebrauchten Namen erscheinen in der gewohnten Schriftsprache. Gleichzeitig bleibe das Kulturgut der Flurnamen erhalten. Die bisher 18'000 erfassten Flurnamen von nur lokaler Bedeutung bleiben in der Mundartfassung. Die Arbeit von Namenforscher Eugen Nyffenegger, der die Schreibweise der Lokalnamen prägte, sei somit nicht vergebens, sagt Schläpfer.
     Die kantonale Nomenklaturkommission hatte seit den 80erJahren die Namen nach sprachwissenschaftlichen Grundsätzen erhoben. Das Resultat waren Schreibweisen, die unter anderem Lautdehnungen abbildeten - zum Beispiel Tuurraa (Thurrain). Als diese Namen mit der Zeit auch auf den Landkarten auftauchten und die TZ darüber berichtete, führte dies zu einer Welle der Empörung in der Bevölkerung. 2010 ordnete der Regierungsrat die Kehrtwende an. Rotbühl heisst nun ganz offiziell wieder Rotbühl und nicht mehr Roopel. Ottenberg statt Ottebärg.

Link zur Originaldarstellung dieses Artikels in der Thurgauer Zeitung 837 KB.


Kommentar des Verfassers dieser Webseite vom 15. März 2012.

"Glücklicher Ausgang des Namenstreits"
Regierungsrat Kaspar Schläpfer spricht von einem glücklichen Ausgang des Namenstreits. Tatsächlich ist die Arbeit der Arbeitsgruppe gut gelungen und alle 80 Gemeinden im Kanton Thurgau haben positive Stellungnahmen vorgelegt. Der "Namenstreit" wäre aber gar nicht nötig gewesen, wenn die Regierung rechtzeitig die Einwände aus der Bevölkerung sorgfältig geprüft hätte. Wieviel öffentliche und private Kosten hat wohl der "Namenstreit" verursacht?

"Kulturgut bleibt erhalten"
Die Arbeit von Namenforscher Eugen Nyffenegger, der die Schreibweise der Lokalnamen prägte, sei somit nicht vergebens, sagt Regierungsrat Kaspar Schläpfer. Es stimmt, das Thurgauer Namenbuch von Eugen Nyffenegger hat ein wichtiges Kulturgut erschlossen. Der "Namenstreit" ist aber vergebens! Er ist nur deshalb losgebrochen, weil der Kanton Thurgau die extremmundartliche Schreibweise des Namenbuches für offizielle Karten und Pläne übernommen hatte. Und dies war rechtswidrig gemäss den eidgenössischen Weisungen 1948.
     Leider wurde das Vorgehen des Kantons Thurgau durch swisstopo (Bundesamt für Landestopographie) gefördert. Bereits seit den 80er-Jahren übernahm swisstopo - entgegen den eigenen Weisungen 1948 - die extremmundartliche Schreibweise des Kantons Thurgau laufend auf revidierten Blättern seiner Schweizerischen Landeskarte. Viele Jahre später versuchte swisstopo, seine widerrechtlichen Praxis zu legitimieren. Zuerst mit dem  "Projekt 2005"  und dann mit dem  "Leitfaden 2006".  In den Vernehmlassungen wurden jedoch beide Versuche vehement abgelehnt. Ferner erklärte während Jahren swisstopo - ziemlich willkürlich - die Weisungen 1948  mal für gültig, mal für ungültig. Erst 2011 wurden die Weisungen 1948 ersetzt durch die  Weisungen 2011. Die Grundsätze und Regeln für die Schreibweise der Lokalnamen sind in beiden Fassungen der Weisungen exakt dieselben geblieben!

2'300 Namen von Ortschaften und Siedlungen wurden durch die Kommission überarbeitet. Etwa die Hälfte davon war seit den 80er-Jahren in extremmundartliche Schreibweise abgeändert worden. Die Kommission hat nun für diese Namen wieder die bisherige Schreibweise festgelegt. Es wird aber noch lange dauern, bis diese Korrekturen realisiert sind in allen Bereichen: Wegweiser, Strassentafeln, Karten, Pläne, Beschreibungen, Register, Grundbuch u.s.w. Der Wirrwarr in der Schreibweise von Lokalnamen wird leider noch währernd Jahren Alltag bleiben im Kanton Thurgau.
     18'000 Flurnamen von nur lokaler Bedeutung bleiben hingegen unverändert, grösstenteils wohl extremmundartlich geschrieben. Damit weichen sie auch in Zukunft ab von der für die Landeskarten vorgeschriebenen "gemässigten Mundartschreibweise" gemäss den Weisungen 1948 und 2011.


Links
  • Kapitel 44.3. Extreme Mundartschreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau, Schlussbericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen vom  22. Februar 2012.
  • Kapitel 44.3. Extreme Mundartschreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau, Information vom  8. März 2012  auf der Webseite des Kantons Thurgau.
  • Siehe auch Webseite roopel.blogspot.com von Martin Schlatter vom 9. März 2012, 8. März und vom 6. März 2012.



St. Galler Tagblatt

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Wie die Thurgauer Orte heissen.


Wie die Thurgauer Orte heissen.
St. Galler Tagblatt Online vom 21. Dezember 2012.
Von Christof Widmer.

FRAUENFELD. Gestern ist das neue Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis erschienen. Es ist detaillierter und umfasst 1'000 Siedlungsnamen mehr als das alte. Das ist eine Folge des Streits um die Schreibweise der Siedlungs- und Flurnamen.

Wer wissen will, in welchen Gemeinden Landsiedeln oder Ringenzeichen liegen oder wie viele Menschen in Eschenbuck oder in Unterisenegg wohnen, dem hilft das neue Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis. Landsiedeln gehört zur Politischen Gemeinde Fischingen, Ringenzeichen liegt bei Egnach. Unterisenegg (Affeltrangen) hat neun Einwohner, Eschenbuck (Basadingen) fünf. Seit gestern ist das völlig überarbeitete Verzeichnis erhältlich.
     Nicht nur optisch unterscheidet sich das Verzeichnis deutlich vom Vorgänger aus dem Jahr 2005. Auch inhaltlich ist das Nachschlagewerk umfassender geworden. 2'266 Dörfer, Weiler, Höfe oder Stadtteile nennt das Werk – 1'000 mehr als im alten Verzeichnis. Dass liegt nicht daran, dass neue Siedlungen gegründet worden wären. Die Erfassung ist feiner geworden. «Wir haben den Siedlungsbegriff erstmals einheitlich definiert», sagt Kantonsstatistikerin Ulrike Baldenweg. Bisher hatten die Gemeinden nach eigenem Gusto gemeldet, was sie als Siedlung verstehen. Die einen waren dabei detaillierter als die anderen.

Eine neue Siedlungskarte.
Jetzt hat die Dienststelle für Statistik alle Wohnhäuser zu einer Siedlung zusammengefasst, wenn sie weniger als 100 bis 150 Meter von einander entfernt liegen und nicht zum Beispiel durch einen steilen Abhang voneinander getrennt sind. So kamen auch isolierte Einzelhöfe neu ins Siedlungsverzeichnis. Das Resultat ist eine eindrückliche Siedlungskarte des Thurgaus (Grafik).
     Das Verzeichnis sagt auch, zu welcher Politischen Gemeinde, zu welcher Schul- oder Kirchgemeinde ein Weiler gehört. Auch nennt es die Einwohnerzahl. Die Internet-Version kann nachgeführt werden, wenn jährlich die neuen Einwohnerzahlen gemeldet werden, sagt Baldenweg.
     Dass der Kanton das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis komplett überarbeitet hat, ist eine Folge des Streits um die Schreibweise der Thurgauer Lokalnamen. Um ihn zu lösen, hat der Regierungsrat 2010 angeordnet, dass die Siedlungsnamen nur noch in der traditionellen schriftsprachlichen Version erfasst werden dürfen. Zuvor hatte die kantonale Nomenklaturkommission die meisten Thurgauer Lokalnamen schon in einer extremen Mundartschreibweise festgelegt. Als die Thurgauer Zeitung 2009 begann darüber zu berichten, löste das eine Welle der Empörung aus.

Fast durchweg schriftsprachlich.
Bei der anschliessenden Festlegung der Namen hat die zuständige kantonale Arbeitsgruppe alle Orte, wo Menschen wohnen, erfasst und definiert, wie sie geschrieben werden. «Das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis macht diese Arbeit zum erstenmal sichtbar», sagt Andreas Keller, Generalsekretär des Departements für Inneres und Volkswirtschaft. Tatsächlich sind die Namen dort fast durchweg in der traditionellen schriftdeutschen Schreibweise aufgeführt. Nur bei vereinzelten Kleinsiedlungen hat der Kanton ein Auge zugedrückt.
     Das neue Verzeichnis hat offiziellen Charakter. «Die Idee ist, dass sich die kantonale Verwaltung daran hält», sagt Keller. Die Siedlungsnamen werden auch in den Vermessungsplänen der Gemeinden nachgeführt. Diese Arbeit beginnt laut Keller nächsten Herbst und sollte bis Ende 2014 abgeschlossen sein.


Kommentar des Verfassers der Webseite Lokalnamen
vom 27. Dezember 2012.

Auf der Webseite Lokalnamen habe ich chronologisch den ganzen Wirrwarr dokumentiert, der im Kanton Thurgau mit der unüberlegten Einführung der extremen Mundartschreibweise von Lokalnamen entstanden ist. Viele Instanzen hatten damals leider versagt. Hingegen möchte ich der Dienststelle für Statistik des Kantons Thurgau ein Kompliment machen, weil sie stets eine klare, öffentlich zugängliche Dokumentation vermittelt hat. Diese ist dargestellt auf der Webseite www.statistik.tg.ch, welche auch die Links zu den verschiedenen Publikationen enthält. Ich zähle folgende Aspekte auf:
  • In den Jahren 1962, 1983, 2005 und 2012 wurden Ortschaften- und Siedlungsverzeichnisse erstellt.
  • Diese kann man über das Internet als PDF-Dokumente, teilweise zusätzlich auch als XLS-Dokumente beziehen. Zudem sind die neueren Ausgaben auch als gedruckte Publikationen erhältlich.
  • Die Ausgabe 2005 enthält für jeden Lokalnamen  nicht nur die neue extremmundartliche, sondern auch die bisherige Schreibweise.  Dadurch zeigte damals das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis einerseits den Wirrwarr der Schreibweisen auf und erlaubte andererseits die Zuordnungen der verschiedenen Schreibweisen zu den betreffenden Stellen in der Landschaft.

Sehr wertvoll ist Martin Schlatters Kommentar zum Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis 2012 des Kantons Thurgau. Es enthält auch einen Rückblick auf das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau 2005. Im Abschnitt "Veränderte Siedlungsnamen pro beliebig ausgewählte Gemeinde" können die damals veränderten Schreibweisen von Ortschaften und Siedlungsnamen für eine beliebig ausgewählte Gemeinde mit Link auf die Karte direkt online abgerufen werden!

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49. Die Schreibweise der Lokalnamen gemäss Weisungen 2011.


Weisungen 2011, vollständiger Wortlaut (PDF, 118 KB).

Quelle: Kreisschreiben swisstopo vom 30. Juni 2011.


Weitere Informationen stehen auf dem GIS der HSR .

Weisungen
betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz (Weisungen 2011).
Ausgabe August 2011.

Herausgeber: Bundesamt für Landestopografie, Eidgenössische Vermessungsdirektion.

Inhaltsverzeichnis
1  Begriff
2  Erhebung der Namen (Art. 1 und 2)
3  Schreibweise der Namen (Art. 3 bis 7
4  Die Nachführung der Namen (Art. 8)
5  Übergangsbestimmung: vor 1948 erhobene Namen (Art. 9)
6  Schlussbestimmung
  • Artikel 10. Die im Anhang enthaltenen Grundsätze und Regeln bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Weisungen.
  • Artikel 11. Die Weisungen vom 27. Oktober 1948  des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements werden aufgehoben.
  • Artikel 12. Diese Weisungen treten am 1. August 2011 in Kraft.

Anhang (Artikel 10): Grundsätze und Regeln für die Schreibung von Namen lokaler Bedeutung, für die keine besondere Regelung festgesetzt ist.  Fussnote: Text wurde aus den Weisungen von 1948 unverändert übernommen und entspricht Art. 7 der Weisungen 2011.


Kommentar des Redaktors dieser Webseite (2. Juli 2011).

Die "Weisungen 1948" waren bis 2011, also während 63 Jahren gültig. Nun werden sie formell am 1. August 2011 aufgehoben. Gleichzeitig werden aber die Weisungen 1948 im Anhang der Weisungen 2011 buchstabengetreu wieder übernommen!

Die meisten Kapitel auf der vorliegenden Webseite dokumentieren diesen Ablauf:
  • Kapitel 6 bis 18. Swisstopo publiziert das "Projekt 2005" für eine neue Schreibweise der Lokalnamen (Flurnamen) und missachtet damit die Weisungen 1948. Der Kanton Thurgau hat sogar bereits seit etwa 1996 die Schreibweise seiner Lokalnamen auf extremmundartliche Art verändert und swisstopo hat diese Schreibweisen in der Landeskarte laufend übernommen!
  • Kapitel 20 bis 23. Nach der breiten Ablehnung des "Projektes 2005" versucht swisstopo mit dem "Leitfaden 2006" erneut, die Weisungen 1948 zu unterwandern. Auch dieser Vorstoss wird von Fachkreisen abgelehnt.
  • Kapitel 25 bis 36. Die ersten Entwürfe für ein Geoinformationsgesetz (GeoIG) und eine Verordnung über geografische Namen (GeoNV) gehen 2005 und 2006 in die Vernehmlassung.
  • Kapitel 41 und 42. Die Verordnung über geografischen Namen (GeoNV) wird 2008 rechtskräftig, nachdem auf Druck von Fachleuten verschiedene Verbesserungen vorgenommen worden waren. Wesentlich in dieser Verordnung ist der Artikel 4 Ziff. 3 mit der Bestimmung: "Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden."
  • Kapitel 44.3. Die extremmundartliche Schreibweise verursacht im Kanton Thurgau viele sinnlose und kostspielige Umtriebe in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung.
  • Kapitel 19, 28, 38, 43, 46 und 48. Die Presse hat seit 2006 wesentlich dazu beigetragen, dass swisstopo und die Regierung des Kantons Thurgau die extremmundartlichen Schreibweise von Lokalnamen aufgegeben haben.

Die Bedeutung einer unveränderten Schreibweise der Lokalnamen hat die Schweizerische Informatikkonferenz in ihren Stellungnahmen an swisstopo bereits 2005 und gleichlautend auch 2011 treffend zusammengefasst:
  • "Mit Lokalnamen soll die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten gewährleistet werden. Lokalnamen sollen möglichst leicht gelesen und geschrieben werden können.
  • Für Lokalnamen wird nicht eine Schreibweise erwartet, welche nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten korrekt ist, sondern eine gängige, möglichst allgemeinverständliche und vertraute Schreibweise nach "gesundem Menschenverstand".
  • Lokalnamen sollen stabil bleiben und möglichst nicht geändert werden, da sich aus ihnen andere Namen gebildet haben und Missverständnisse und Unsicherheiten während der Umstellungsphase entstehen.
  • Lokalnamen sollten in der Amtlichen Vermessung, auf Übersichtsplänen, in Landeskarten sowie auf Ortsplänen und touristischen Karten einheitlich geschrieben werden.
  • Dabei ist aber anzustreben, dass Lokalnamen nicht nur auf Karten, Plänen, im Zusammenhang mit Geodaten und anderen offiziellen Dokumenten einheitlich geschrieben werden, sondern dass diese Schreibweise auch im privaten und geschäftlichen Bereich als optimaler Kompromiss und auf grösstmögliche Akzeptanz aufgebaute Lösung anerkannt und somit verwendet wird. Für Benutzer ist jede Schreibweise unverständlich, welche nicht auch in der realen Welt, auf Wegweisern, Prospekten, in Adressverzeichnissen, Fahrplänen (Haltestellen) und dergleichen Verbreitung findet."


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  50. Zeitreise der swisstopo



Link zur Zeitreise der swisstopo auf deren Webseite www.swisstopo.ch.

Zeitreise der swisstopo

Am 17. Januar 2013 feierte das Bundesamt für Landestopografie swisstopo sein 175-jähriges Bestehen. Seine Ursprünge gehen auf das Jahr 1838 zurück, als Guillaume-Henri Dufour in Genf das Eidgenössische Topographische Bureau gründete. Zu diesem Jubiläum schenkt swisstopo der Bevölkerung die Möglichkeit, am Internet für jeden Bereich in der Schweiz eine Zeitreise zu machen von 1938 bis heute. Bis zum Jahresende 2013 soll die Zeitreise sogar im 19. Jahrhundert beginnen: Die erste Dufourkarte erschien 1845, die erste Siegfriedkarte 1870.



Link zu den weiteren Infos auf der Webseite GISpunktHSR.

Webseite GISpunktHSR

Martin Schlatter befasst sich auf dieser Webseite ausführlich mit der Zeitreise der swisstopo. Besonders interessant ist die Tabelle "Beispiele von Lokalnamen mit veränderten Schreibweise über die Zeit". Für zahlreiche Beispiele aus der ganzen Schweiz zeigt sie, in welchem Jahr eine veränderten Schreibweise eingeführt worden ist. Ein Klick auf die Jahrzahl führt jeweils auf den entsprechenden Kartenausschnitt.

Weitere Themen auf der Webseite GISpunktHSR:
- Erläuterungen und Kommentare zu den Beispielen.
- Beispiele von weiteren Anwendungen.



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1938. Schreibweise Degenau.

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1996. Schreibweise Tägenau.

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2002. Schreibweise Degenau.

Beispiel Degenau im Kanton Thurgau.

Grossformat
Bereits in den Kapiteln 1 und 6  dieser Webseite wird die Schreibweise des Namens der Kapelle Degenau besprochen. Mit der "Zeitreise der swisstopo" sind nun die Kartenausgaben der Jahre 1938, 1996 und 2002 festgehalten worden:

1938 Degenau.

1996 Tägenau.
Diese extremmundartliche Schreibweise wurde aus dem Thurgauer Namenbuch übernommen. Es ist anzunehmen, dass man bald merkte, dass mit dieser Schreibweise der Zugang zu den zahlreichen älteren Publikationen über die Kapelle Degenau verunmöglicht worden war.

2002 Degenau.
Bei der nächsten Ausgabe der Landeskarte wurde darum wieder die bisherige Schreibweise übernommen.

Ein Klick auf einen der Kartenausschnitte zeigt alle drei Versionen gleichzeitig.





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1938. Schreibweise Rothbühl.

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1956. Schreibweise Rotbüel.

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1996. Schreibweise Roopel.

Beispiel Roopel im Kanton Thurgau.

1938 Rothbühl.

1956 Rotbüel.
Rothbühl wurde geändert zu Rotbüel.

1996 Roopel.
Diese extremmundartliche Schreibweise wurde aus dem Thurgauer Namenbuch übernommen. Während Jahren wurde diese Praxis im Kanton kritisiert. Doch erst mit dem Artikel "Wenn aus Rotbüel Roopel wird" (Thurgauer Zeitung vom 25. Mai 2009) begann eine öffentliche Opposition gegen die veränderten Schreibweisen von Lokalnamen in der Landeskarte. Unter dem politischen Druck der Bevölkerung gab die Kantonsregierung schliesslich diese Praxis auf: Am 22. Februar 2012 veröffentlichte das Departement für Inneres und Volkswirtschaft den Schlussbericht der Arbeitsgruppe Orts- und Flurnamen.

Dieser Schlussbericht fordert, dass extremmundartlich geschriebenen Lokalnamen in der Regel wieder nach der bisherigen Schreibweise geschrieben werden. Die Neuauflage der Landeskarte 1:25'000 wird aber erst um 2016 erscheinen - mit Rotbüel statt Roopel.

2015 Rotbüel.
Bereits im Dezember 2015 stand auf der LK: Rotbüel statt Roopel.

Ein Klick auf einen der Kartenausschnitte zeigt alle drei Versionen 1938, 1956 und 1996 gleichzeitig.







Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 2. März 2013.

Die Zeitreise der swisstopo ist ein ideales Instrument für die Darstellung der Veränderungen der Landschaft und der Bebaung in der Schweiz. Zugleich erlaubt sie die Darstellung der bisherigen Schreibweisen der Lokalnamen. Sie zeigt zum Beispiel anschaulich den Wirrwarr der Schreibweisen während der letzten Jahre im Kanton Thurgau.

Wie ist es in Zukunft möglich, die Wiederholung solcher Entgleisungen in anderen Kantonen zu verhindern?

Die Eidgenössische Vermessungsdirektion hat die Oberleitung über die Durchführung der Amtlichen Vermessung. Um diese Aufgabe effizient zu erfüllen, sollte sie allen kantonalen Nomenklaturkommissionen die Auflage machen, dass Beschlüsse über veränderte Schreibweisen von Lokalnamen nur noch mit dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Eidgenössische Vermessungsdirektion zulässig sind.

Meine Empfehlung stützt sich auf folgende gesetzliche Bestimmungen:
a) Formell.
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion hat die Oberleitung über die AV gemäss:
- Geoinformationsgesetz (GeoIG). 510.62. Art. 34.
- Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (OV-VBS) 172.214.1. Art. 13 e.
- Leistungsauftrag 2012 -2015 des Eidgenössisches Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, armasuisse, für das Bundesamt für Landestopografie swisstopo. Kapitel 2 Grundlagen, Abschnitt 2.3 Aufgaben. Kapitel 5.2 Produktegrupe 2: Geokoordination, Abschnitt Unterteilung der Produktgruppe in Produkte.
- Die Pflicht der Oberleitung über die AV wird zudem zitiert auf den Webseiten www.swisstopo.ch und www.cadastre.ch.
b) Materiell.
- Geoinformationsgesetz (GeoIG). 510.62. Art. 4, Harmonisierung, Absatz 1:
"Die qualitativen und technischen Anforderungen an Geodaten und Geometadaten sind so festzulegen, dass ein einfacher Austausch und eine breite Nutzung möglich sind."
- Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV). 510.625. 1. Abschnitt, Allgemeine Bestimmungen, Art. 4 Grundsätze, Absatz 3:
"Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden."

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  51. Kanton Thurgau. Zurück zur gemässigten Schreibweise.


Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 30. Dezember 2015.

Von etwa 1995 bis 2010 führte der Kanton Thurgau für Lokalnamen eine extremmundartliche Schreibweise ein. Statt diese Bestrebungen zu ignorieren, hatte das Bundesamt für Landestopographie die veränderten Schreibweisen sogar auf der amtlichen Landeskarte übernommen! Und um 2005 versuchte swisstopo vergeblich, auf eidgenössischer Ebene nachträglich die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Dank eine kräftigen Opposition aus Fachkreisen gelang dies glücklicherweise nicht. Mit den eidgenössischen Weisungen 2011 wurden die Bestimmungen der Weisungen 1948 übernommen. Sie blieben bezüglich der Schreibweise von Lokalnamen von 1948 bis 2011 ganz genau unverändet.
      Im Kanton Thurgau hatte inzwischen eine breite öffentlich Opposition bewirkt, dass der Kanton am 28. Mai 2010, die veränderte Schreibweise von Lokalnamen wieder rückgängig machte.
      Im nebenstehenden Artikel schreibt Christof Widmer, dass 2015 im ersten nachgeführten Blatt der Landeskarte 1:25'000 die Lokalnamen weitgehend wieder in der bisherigen Schreibweise geschrieben sind. 2016 werden alle weiteren analog nachgeführten Blätter der Landeskarte des Kantons Thurgau erscheinen. Eine jahrzehntelange Phase der Verunsicherung ist damit abgeschlossen. Die Kosten und administrativen Leerläufe in der Verwaltung und in der Privatwirtschaft können jedoch nicht rückgängig gemacht werden.
      Das Ziel der vorliegenden Webseite lautet: Die heutige Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) soll unverändert bleiben. Dieses Ziel ist nun weitgehend erreicht und wahrscheinlich werde ich darum in Zukunft diese Webseite nicht weiter redigieren.

Der Redaktor, Paul Märki. 30. Dezember 2015.


Um wesentliche Zusammenhänge auf dieser Webseite zu erkennen, helfen
das Inhaltsverzeichnis und das anschliessende Kapitel 1, Zusammenfassung.
Ferner die Kommentare des Redaktors, z. B. vom
-   2. Juli 2011,
- 15. März 2012 und
-   2. März 2013.



Roopel heisst wieder Rotbühl.

Thurgauer Zeitung vom 7. Dezember 2015.

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Ein Ausschnitt aus dem Hörnli-Blatt der Landeskarte von 2015. (Bild: Swisstopo)

FRAUENFELD. Das erste Thurgauer Blatt der Landeskarte ist aktualisiert worden. Auf der 1:25'000er-Karte des Hörnligebiets sind die extrem mundartlichen Ortsnamen getilgt. Im Laufe des nächsten Jahres werden alle Thurgauer Blätter erneuert.

CHRISTOF WIDMER


Wer mit der Landkarte in der Hand vor Rotbühl steht, dürfte verwirrt sein. Auf der Karte ist der Ort mit «Roopel» gekennzeichnet. Auf der Strassentafel steht aber «Rotbühl».
     So geht es mit unzähligen anderen Ortschaften im Kanton. Auf der Landeskarte sind die extrem mundartlichen Bezeichnungen eingetragen, am Ortseingangsschild steht aber die geläufige schriftdeutsche Version. Mit dem Sprachenwirrwarr ist jetzt aber Schluss. Das Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo) aktualisiert derzeit die Kartenblätter. Auf den neuen 1:25'000er-Karten werden die mundartlichen Ortsnamen verschwinden.
     Als erstes Blatt ist das kantonsübergreifende Hörnli-Blatt bereits aktualisiert worden. Darauf ist die Ortsbezeichnung «Roopel» verschwunden – ebenso wie «Ootenegg», das jetzt wieder Ottenegg heisst, oder «Vorderchappegg (wieder Vorderkappegg, Stadelbärg (Stadelberg), Näsple (Nesplen), Alewinde (Allenwinden), Chaltebrune (Kaltenbrunnen) oder Tingetschwiil (Dingetswil).

Bereits im Verkauf
Das neue Hörnli-Blatt ist nach Angaben von Swisstopo bereits im Verkauf. Die übrigen Thurgauer Kartenblätter sind derzeit in Arbeit. Der bei Wanderern beliebte Massstab 1:25'000 sei der genaueste, sagt Sandrine Klötzli, Mediensprecherin von Swisstopo. Deshalb habe das Bundesamt auf dieser Kartenebene mit der Aktualisierung begonnen. Auch die anderen Massstäbe der Landeskarten werden noch aktualisiert.
     Mit den neuen Kartenblättern geht der Thurgauer Lokalnamen-Streit definitiv zu Ende. Bis 2012 hat das kantonale Amt für Geoinformation in seinen Verzeichnissen die mundartlichen Ortsnamen wieder durch die gängigen schriftsprachlichen Namen ersetzt. Das war allerdings für die Landeskarten zu spät. Swisstopo verwendet jeweils die Daten, die die Kantone liefern. Erst als die Thurgauer Kartenblätter schon in Arbeit waren, kam es im Thurgau zur Kehrtwende im Namensstreit. Das war 2010. Die damalige Karten-Auflage erschien darum mit den mundartlichen Namen. Einzig die Thurgauer Wanderkarte wurde «zweisprachig» herausgegeben – mit beiden Bezeichnungen, also zum Beispiel «Roopel/Rotbühl». Auch bei der neusten Überarbeitung benützt Swisstopo die Daten des Kantons – jetzt aber die schriftsprachlichen Namen. «Wenn sich in den Quellen Veränderungen gegenüber der letzten Ausgabe ergeben haben, werden diese in der neuen Landeskarte übernommen», sagt Klötzli.

Durchgehend modernisiert
Abgesehen von den Ortsbezeichnungen ändert auf den neuen Landeskarten auch die Schriftart. Die neue ist besser lesbar, gerade bei schlechten Lichtverhältnissen. Auch bei den Einfärbungen haben sich Änderungen ergeben. Auf der Hörnli-Karte ist vor allem die neue Einfärbung der Kantonsgrenzen als durchgehendes Band sichtbar. Es löst die gestrichelten Linien ab, die bisher zum Beispiel bei Gewässern nicht durchgängig waren. Jetzt lässt sich der Grenzverlauf besser verfolgen.
     Ausserdem hat Swisstopo bei der Modernisierung der Landeskarten eine unterschiedliche Einfärbung von Strassen je nach Typ und von Bahnlinien und Bahnhöfen eingeführt, die nun rot eingezeichnet sind.

Am alten Sprachbild orientiert.
FRAUENFELD. Über Jahrzehnte hat die inzwischen aufgelöste Thurgauer Nomenklaturkommission die Orts- und Flurnamen systematisch erfasst. Dabei orientierte sie sich am Sprachbild der heutigen Grossvätergeneration, das sie nach sprachwissenschaftlichen Grundsätzen festhielt. Dabei entstanden unleserliche Namen wie Tuurraa (Thurrain) oder Haadehuus (Haidenhaus). Der Thurberg hiess Tuurbärg, der Nollen wurde Nole geschrieben, Rotbühl wurde zu Roopel. Aus Holzmannshaus wurde Holpmishus, aus Wahrenberg Woorebärg und aus Eppenstein Äppeste, um nur einige Beispiele zu nennen.
     Als die Thurgauer Zeitung 2009 über das Ausmass der Umbenennungen berichtete, löste das einen Aufschrei in der Bevölkerung aus. Zum Teil erkannten selbst Einheimische ihre Ortsnamen nicht wieder. Damals begannen die extrem-mundartlichen Lokalnamen auch auf Wegweisern zu erscheinen.
     Als Folge der Berichterstattung der Thurgauer Zeitung und des öffentlichen Drucks verordnete der Regierungsrat eine Kehrtwende für 2'400 Siedlungsnamen und bedeutende Flurnamen. Sie werden wieder in der gewohnten schriftsprachlichen Version geschrieben. 18'000 Flurnamen mit lokaler Bedeutung behielten die Mundartschreibweise. (wid)

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Links





Quellenangabe. Rudolf Knöpfli, früherere stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Landestopografie ist Verfasser des Artikels "Die Namen (Nomenklatur)", erschienen in «Die Alpen», Zeitschrift des Schweizer Alpen-Clubs SAC, Sonderheft 1. Quartal 1979, 55. Jahrgang, Seiten 35-37. Dieser Artikel ist wiedergegeben auf der Webseite GISpunkt HSR, Webseite GISpunkt HSR, in Martin Schlatters Artikel "Historische Texte zur Schreibung der Lokalnamen." Am 19. 3. 2013 haben Martin Schlatter, Au ZH und Rudolf Knöpfli, Belp, dem Redaktor dieser Webseite erlaubt, den Artikel "Die Namen (Nomenklatur)" für die vorliegenden Webseite www.lokalnamen.ch zu übernehmen.

Rudolf Knöpfli: "Die Namen (Nomenklatur), 1979".

Einige Zitate aus diesem Artikel:
  • "Wenn sich die Benützer unserer Landeskarten über etwas nicht einig sind, dann ist es die Schreibweise unserer Ortsnamen. ... Ich bin auf Grund der Briefe und Telefonanrufe, die ich erhalten und zu beantworten das Vergnügen habe, zum Schluss gekommen, dass wir in unserem Lande etwa 4.4 Millionen Ortsnamenspezialisten haben! Das hängt mit der Struktur unserer Sprache zusammen; wir sprechen viele Lokalmundarten und schreiben in Schriftsprache. Wie sollen die Ortsnamen in der Karte geschrieben werden?"
  • "Es gibt viele Namen, ... die in oft weltweit zerstreuten touristischen oder wissenschaftlichen Publikationen aufgeführt werden, so dass ihre Schreibweise gleich in die Karte übernommen werden muss, auch wenn sie der am Ort gesprochenen Mundartform nicht entspricht."
  • Knöpfli erzählt viele Erfahrungen aus seiner Praxis, zum Beispiel die Kontroverse zwischen den Schreibweisen "Loichbiel" und "Lauchbühl". Er schliesst dieses Beispiel mit folgendem Postulat: "Topograhische Karten können eben keine Reservate sprachlicher Reinheit sein, und Namenkriege dürfen nicht auf dem Buckel des Kartenbenützers ausgetragen werden."
  • Als Schluss der Abhandlung zieht Knöpfli diese Schlussfolgerung: "Jedenfalls wird das Namengut topographischer Karten stets ein Gemisch korrekter lokaler Mundartformen und interkantonal oder gar international «zurechtgedengelter» Ortsbezeichnungen sein und bleiben sollen die Karten einer möglichst guten Orientierung im Gelände dienen."

Kommentar des Redaktors dieser Webseite vom 20. März 2013.



   

Webseite GISpunktHSR
Im Oktober 2012 wurden im Zuge einer technischen Migration alle Wiki Seiten
"http://gis.hsr.ch/wiki/xxx"
auf
"http://giswiki.hsr.ch/xxx"
geändert. Sämtliche Links in der vorliegenden Webseite lokalnamen.ch sind entsprechend angepasst worden.

Webseite Blog Roopel


Auf den Webseiten
- GISpunktHSR, das Wiki der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR)  und
- Blog Ropel


schreibt Martin Schlatter (Au ZH) seit dem August 2006 interessante Abhandlungen zum Thema Lokalnamen:

Weblinks Orts- und Lokalnamen

 

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16 Texte aus der Thurgauer Zeitung, welche in der Webseite Blog Roopel integriert worden sind: :
24. April 2004   Gegen verfälschte Flurnamen. Text: Thurgauer Zeitung.
1. September 2004   Nicht zufrieden mit Mundartnamen. Von Alexandra Scherrer.
2. September 2004   Mundart versus Schriftdeutsch. Von Urs Müller.
4. September 2004   Sind die Höhlen die Namensgeber? Von Alexandra Scherrer.
29. Mai 2009   Kostspieliger, administrativer Leerlauf. Leserbriefe von Annette Büchi und Paul Märki.
2. Juni 2009   Bewährtes nicht in Frage stellen. Leserbrief von Karl Knuser.
3. Juni 2009   Glatter, geschäftsschädigender Unsinn. Leserbriefe von Irene Franz und Peter Schmid.
8. Juli 2009   Lokalnamen in Mundart stossen auf Kritik. Von Christof Widmer.
13. Juli 2009   Unerwünschtes Chaos. Leserbrief von Annette Büchi.
14. Juli 2009   Weitreichende finanzielle Auswirkungen. Leserbriefe von Urs Gassmann und Andreas Laimbacher.
22. Juli 2009   Zurück zur alten Schreibweise. Leserbrief von Karl Knuser.
7. August 2009   Die neuen Flurnamen kommen nicht an. Leserbriefe von Kurt Müller, Hans Weibel und Jörg Hürlimann.
10. August 2009   Flurnamenänderung stoppen. Leserbrief von Regula Moser.
14. August 2009   Bald bleibt die Spucke weg. Leserbrief von Heinrich Keller.
27. August 2009   Flurnamen bleiben im Gespräch. Leserbrief von Regula Moser.
26. September 2009   Schildbürgerstreich Mundartformen. Leserbrief von Hanspeter Gsell.
Auf der vorliegenden Webseite und auch auf der Webseite GISpunktHSR von Martin Schlatter sind noch zahlreiche weitere Texte aus der Thurgauer Zeitung enthalten.

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Unterstützung Flurnamenforschung
durch Schweizerischen Nationalfonds

Beispiele von unterstützen Projekten aus der Projektdatenbank, geordnet nach CH/Kanton und Projektbeginn. Mit Angabe des Unterstützungsbeitrages an die Projektkosten.

 
8. Dezember 1979, Tages Anzeiger, Seite 53, "Im eigenen Land"
Redaktor Dr. phil. Adolf Baumann:
"Pfannenstiel" oder "Pfannenstil", Die Schreibung von Ortsnamen in der Landeskarte der Schweiz.

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Zitate aus dem Artikel "Pfannenstiel" oder "Pfannenstil":
Dieser Artikel umfasst eine volle Zeitungsseite (PDF, 418 KB) . Damit diese am Bildschirm bequem gelesen werden kann, habe ich sie in die folgenden 8 Teile aufgeteilt:


Teil 1 (PDF, 63 KB)
"Pfannenstiel oder Pfannenstil", Titel und Lead 

"Adolf Baumann informiert nach Gesprächen mit Vizedirektor Rudolf Knöpfli vom Bundesamt für Landestopografie und im weiteren auch mit Mitgliedern der Zürcher Nomenklatur über Grundsätze und Praxis der Schreibung von Ortsnamen auf unserer Landeskarte und macht sich darüber seine Gedanken."

Er reiht Beispiel an Beispiel, und jedes dieser Beispiele zeigt, dass das Ändern der Schreibweise unerfreuliche und kostspieliege Umtriebe zur Folge hat.
Teil 2 (PDF, 223 KB)
Einleitung
Der Berg heisst jetzt "Seewlehore"
Dornenvoller Weg (1. Teil)
Teil 3 (PDF, 256 KB)
Dornenvoller Weg (2. Teil)
Sich im Gelände zurechtfinden
Unzutreffende Unterscheidung (1. Teil)
Teil 4 (PDF, 136 KB)
Unzutreffende Unterscheidung (2. Teil)
Groteskes Beispiel
Sich im Gelände zurechtfinden:
"Nach unserer Meinung [Landestopografie] sollen Karten dem Benützer in erster Linie dienen, sich im Gelände zurechtzufinden. Vor allen Dingen sollte vermieden werden, dass auf ihrem Rücken ein Namenkrieg ausgetragen wird."
Rudolf Knöpfli, Vizedirektor des Bundesamtes für Landestopografie: "Spezialisten meinen, die Karte müsse ein Namenmuseum sein. Dieser Ansicht sind wir nicht. Die Karte ist kein Hort alten Namengutes. Für solche besonderen Wünsche müssten, wie in anderen Fällen auch, thematische Karten geschaffen werden."
Teil 5 (PDF, 109 KB)
Ist die Kommission richtig zusammengesetzt?
Nach ausführlichen kritischen Bemerkungen über die Arbeit der damaligen Zürcher Nomenklaturkommission schliesst Dr. Adolf Baumann seinen Artikel wie folgt:
Dr. Thomas Hammer, Redaktor am Schweizerdeutschen Wörterbuch, der als Sprachwissenschafter vor kurzem Mitglied der Zürcher kantonalen Nomenklatur geworden ist, denkt freilich aufgeschlossener: "In letzter Zeit ist man sicher allzusehr in Richtung Dialektschreibung gegangen. Am besten hält man sich genau an die eidgenössischen Weisungen [1948]; sie sind ganz vernünftig."
Teil 6 (PDF, 299 KB)
Abbildung Namenwirrwarr im Jura
Teil 7 (PDF, 246 KB)
Abbildung Der Katzensee um 1700
Teil 8 (PDF, 129 KB)
Ausschnitt aus den "Weisungen 1948"


Siehe auch Kommentar von Martin Schlatter vom 6. April 2007 zu diesem Artikel von Dr. Adolf Baumann im Geowebforum.

27. Juni 1990

Bundesgerichtsentscheid Buttisholz LU

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Am 16. August 1988 reichten 900 Stimmberechtigte von Buttisholz LU eine Initiative ein für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweise der Ortsnamen der Gemeinde Buttisholz. Der Gemeinderat erklärte die Initiative für ungültig. Das Bundesgericht wies eine staatsrechtliche Beschwerde der Initianten ab.

2 Zitate aus den Erwägungen des Bundesgerichtes:

"Im vorliegenden Fall geht es ... weder um den Gemeindenamen noch um die Benennung der Quartiere, Weiler, Höfe, Häuser und Strassen. Streitig ist lediglich deren Schreibweise."

"Es geht nicht nur um ein allgemeines Ordnungsanliegen, sondern um Interessen des Rechtsverkehrs und der Verwaltung. Zu denken ist an den privaten schriftlichen Verkehr, abgeschlossene Verträge und an die Einträge von Adressen und Ortsbezeichnungen in Registern und Büchern. Von Bedeutung ist dies auch für den Schutz von Handel und Gewerbe sowie von Dritten, einschliesslich der nicht am Ort ansässigen Bürger. Dagegen kann das Interesse der Gemeinde an der Verbundenheit ihrer Einwohner mit ihrem Gebiet, an der Identifikation und am Zusammenhang zwischen Familien- und Ortsnamen, entgegen der Meinung der Beschwerdeführer, nicht aufkommen."


1996

Waser, Erika: Luzerner Namenbuch 1, Seiten 1 bis 20

Ein Beispiel für eine wissenschaftliche Arbeit unter Beachtung der "Weisung 1948" für die Schreibweise der Flurnamen ist das folgende Werk:

Waser, Erika: Luzerner Namenbuch 1. Die Orts-und Flurnamen des Amtes Entlebuch. Zwei Teilbände. Hitzkirch 1996. 

Das Staatsarchiv Luzern hat auf seiner Webseite diesem Namenbuch ein Kapitel gewidmet, das u.a. die Seiten 1 bis 20 dieses Namenbuches enthält.


September 2003

"Richtlinien für das Studium der Lokal- und Strassennamen" vom September 2003, erlassen von der Kommission für Orts- und Flurnamen des Kantons Freiburg.


Diese Richtlinien entsprechen den " Weisungen 1948". Sie bestechen durch ihre Kürze und Klarheit. Der Abschnitt 6 enthält "Bemerkungen zu Freiburger dialektalen Merkmalen". Ein gutes Beispiel für meine Forderung, dass man nicht von den "Weisungen 1948" abrücken soll!


7. April 2004

Die Flurnamen von Schleitheim (SH), erhoben im Dezember 2002 bis August 2003.


Die Flurnamen von Schleitheim (SH), erhoben im Dezember 2002 bis August 2003. Liste vom 7. April 2004. Diese Liste ist Bestandteil der Webseite des Museums Schleitheim.
Nach meiner Meinung [Paul Märki] enthält die Liste zahlreiche Verstösse gegen die "Weisung 1948"

   Als Ergänzung zu diesem Text zitiere ich vier Stellen aus einem Schreiben vom 24. 04 2006 von Joseph Halytskyj, Sekretär der Flurnamenkommission des Kantons Schaffhausen: 
   "Die Flurnamen der Gemeinde Schleitheim sind am 19. August 2003 durch Beschluss der Flurnamenkommission in Kraft getreten. Die Abweichungen von den Eidg. Richtlinien von 1948 ergeben sich aus den kantonalen Richtlinien." ... 
   "Die Neue Amtliche Schreibweise der Flurnamen in der Gemeinde Schleitheim findet Eingang in alle, die Gemeinde Schleitheim betreffenden Akten der Grundbuchvermessung, Übersichtsplan, Grundbuch sowie in die Landeskarte." ...
   "Im Kanton Schaffhausen werden keine Flurnamen am Grünen Tisch erhoben, sondern immer mit der ansässigen einheimischen Bevölkerung zusammen." ...
   "Die neuen Toponymischen Richtlinien des Bundes haben die volle Unterstützung der Flurnamenkommission des Kantons Schaffhausen." ...


1. September 2004

Link zum Zeitungsartikel in der Thurgauer Zeitung

Neue mundartnahe Schreibweise der Flurnamen in Zihlschlacht (TG). Frau Heidi Grau, Gemeindeammann, befürchtet, dass durch diese Änderungen ein heilloses Durcheinander entstehen könnte.


2. September 2004

Link zum Zeitungsartikel in der Thurgauer Zeitung

Der Gemeinderat von Sirnach (TG) hat beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft einen Rekurs eingereicht gegen die neue Schreibweise der Flurnamen.


24. Juli und 12. August 2005

Roman Koch, Randnotizen zur Geografie der Schweiz


Roman Koch schreibt auf seiner Webseite unter den Daten 24. Juli 2005 und 12. August 2005 unter anderem:

"Die Flurnamen bleiben ein Dauerthema. In der Geografiedatenbank, aber auch im Gipfelverzeichnis oder bei Angaben zur Fundstelle von Blumen sind Flurnamen die wichtigste Referenz. Da kann mich auch das Vorhaben von swisstopo, die Schreibweise der Flurnamen zu überarbeiten, nicht kalt lassen. Der Entwurf Mai 2005 für Toponymische Richtlinien der Schweiz klärt die Regeln, nach denen in Zukunft die Flurnamen auf den Landeskarten geschrieben werden sollen."
...
"Fazit: Die von swisstopo vorgeschlagene Änderung ist nachvollziehbar und würde längerfristig zu besserem Kartenmaterial mit besser verständlichen und homogenen Flurnamen führen. Aber die riesige "Installed Base", welche die bisherigen Flurnamen verwendet, wird damit vor die harte Wahl gestellt, entweder mit veralteten Begriffen oder mit hohen Änderungsaufwänden weiter zu arbeiten. Die Folgekosten für die "Installed Base" wiegen aus meiner Sicht schwerer als der Nutzen der Revision, und die Revision sollte deshalb nicht durchgeführt werden."


11. November 2005

Bearbeitung des Artikels "Wo Unsinn einen Namen hat"


T-Online mit einer Bearbeitung des Artikels "Wo Unsinn einen Namen hat" (Beobachter 11. November 2005, Nr. 23)

Seit dem 22. Juli 2006

geowebforum, Diskussion "Leitfaden Toponymie 2006"

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Im "Schweizerischen Forum zu Geoinformationen" www.geowebforum.ch ist unter dem Thema «Geobasisdaten» eine Diskussion unter Fachleuten eröffnet worden .

Informieren Sie sich über die verschiedenen Meinungen, registrieren Sie sich auf dieser Webseite und fügen Sie Ihre eigene Meinung bei!


   
Seit dem 23. Oktober 2006
Heu, Häiw oder Heuw
Wohnen Sie in Fischtel oder Fistel
Blosenberg statt Bloosebärg

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Jens-Rainer Wiese wohnt seit dem Jahre 2001 in der Schweiz.


Blogwiese, Erlebnisse und sprachliche Beobachtungen als Deutscher in der Schweiz.

Dies ist der Titel der Webseite von Jens-Rainer Wiese. Dort finden Sie seine interessanten Gedanken zum Thema Heu, Häiw oder Heuw - Bei Ortsnamen bitte kein Schweizerdeutsch.

Lesen Sie auch die zahlreichen Antworten aus dem Publikum. Es sind keine wissenschaftliche Ausführungen, aber es sind die spontanen, pointierten Meinungen von Leuten, welche in der Buchhandlung die Landeskarten kaufen, also die Meinungen der Kunden von swissstopo. 

Die Schlussfolgerungen aus diesem Stimmungsbild sind eindeutig:
Die heutige Schreibweise der Lokalnamen soll unverändert bleiben-



Wohnen Sie in Fischtel oder Fistel - Neues von den extrem-mundartlichen Lokalnamen - nicht Bärg sondern Berg.

So lautet der Titel eines ausführlich illustrierten Beitrages, den Jens-Rainer Wiese am 18. Dezember 2006 auf seiner Webseite aufgeschaltet hat. Und bereits am selben Tag haben sich 15 Interessierte in der Diskussion gemeldet!

Leider aber gilt immer noch die folgende Beurteilung der Situation durch Jens-Rainer Wiese:

"Die Diskussion um die Schreibweise der Flurnamen in der Schweiz wird zur Zeit in diversen Fachgremien praktisch ohne grosse Einbeziehung der Schweizer Öffentlichkeit geführt. Gelegentlich schafft es dabei ein Leserbrief in den Tagi oder in die NZZ, auf die gut gestalteten Übersichtsseiten Lokalnamen.ch oder den Wiki GISpunkt HSR gelangen in der Regel nur unmittelbar von Umbenennungen Betroffene.

Dabei ist die Fragestellung Sollten teils an die Schriftsprache anlehnende, teils an die Mundart angenäherte Lokalnamen in der Schweiz unverändert bleiben oder "extrem-mundartlich" geschrieben werdenetwas, das jeden angeht, der sich auf einheitlich geführtes und verständliches Kartenmaterial verlassen muss, sei es beim Wandern, in der Geologie oder beim Rettungsdienst.


  
Blosenberg statt Bloosebärg - Mundartwelle bei den Lokalnamen offiziell gestoppt

Dies ist der Titel des Kommentars, den Jens-Rainer Wiese am 25. Juni 2007 auf seiner Webseite geschrieben hat. Er bezieht sich auf die Artikel von Markus Häfliger in der NZZ am Sonntag vom 17. Juni 2007 und Catherine Cossy in Le Temps vom 21. Juni 2007.

Mit spitzer Feder schreibt  Jens-Rainer Wiese auch über das, was er zwischen den Zeilen liest. Ich zitiere:
"Wer hat denn da eigentlich gestritten? Erst kam die Einigung, dann der Maulkorb. Die Schweizer Organisation für Geo-Informationen SOGI darf sich in Zukunft nicht mehr äussern. Mehr noch, alles beruhte nur auf Missverständnissen".

Leider kann ich den Optimismus von Jens-Rainer Wiese nicht teilen, wenn er schreibt "Mundartwelle bei den Lokalnamen offiziell gestoppt. Die Nomenklatur bleibt unverändert". Das Kreisschreiben der Vermessungsdirektion vom 6. Juni 2007 lässt zu viele Fragen offen und der Bundesrat hat die  Verordnung über geografische Namen (GeoNV) noch nicht erlassen.  Doch es lohnt sich, den originellen Artikel von Jens-Rainer zu lesen!


 

Seit 2008 laufend ergänzt:
Blogs über geografische Namen
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Blogs über geografische Namen. Sinniges und Unsinniges bei geografischen Namen. Fragen - Kommentare - Meinungen.

Was soll das bedeuten:

  • Tuurraa ?
  • Chleichinderschuelg. ?
  • Büchbil ?
  • Hämedaertaal ?


Mehr solche Beispiele finden Sie auf der Webseite Blogs über geografische Namen. Man kann lachen darüber, doch leider ist es kein Spass, wenn mit Steuergeldern Karten der Landestopografie und der amtlichen Vermessung verschlechtert werden. Zudem sind es Widerhandlungen gegen die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) gemäss Kapitel 42 dieser Webseite.


  
Seit dem 6. Juli 2009 laufend ergänzt:

roopel.blogspot.com
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roopel.blogspot.com


Wenn aus Rotbühl Roopel wird.

Änderungen der Schreibweise zahlreicher Lokalnamen im Kanton Thurgau.

Links zu Infos und Kommentaren.


  November 2009

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Prominenter Wegweiser als Orientierungshilfe mitten in der Stadt Wädenswil. Wenn Sie auf das Bild klicken, sehen Sie den ganzen Wegweiser.

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"Di alt Fabrik", eine allgemein vertraute Mundartschreibweise für eine umgenutzte Fabrik in Wädenswil.

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Die Schreibweise von Flur- und Strassennamen wird in Wädenswil sorgfältig gepflegt. Dieses Beispiel mit den verschiedenen Schreibweisen "Büelen" und "Buelen" dürfte eine der wenigen Ausnahmen bilden, welche die Regel bestätigen.


Martin Schlatter: Schreibungen von Flur- und Strassennamen in Wädenswil.
Seite 47- 61, Jahrbuch 2009 der Stadt Wädenswil (Herausgeber Prof. Dr. h. c. Peter Ziegler). PDF, 921 KB.

Der Autor ist Leiter des GIS-Zentrum beim Amt für Raumordnung und Vermessung der Baudirektion des Kantons Zürich. Er ist auch Verfasser der  "Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopografie, Eidgenössische Vermessungsdirektion, Wabern, 2005.
Am Beispiel seiner Wohngemeinde Wädenswil stellt er die Regeln für die Schreibweise von Flurnamen und von Strassennamen zusammen und erläutert sie mit vielen Bildern.

Aufzählung einiger Untertitel:
  • Flurnamen für Gebäudeadressen
  • Schreibweise von Flurnamen
  • Schreibregeln für die Schreibweise von Strassennamen (Gross- und Kleinschreibung, Zusammen- und Getrenntschreibung, Bindestriche, Umlaute am Wortanfang, Problemfälle)
  • Ein bedeutendes Kulturgut fährt im Ortsbus mit

In den letzten Jahren blieb die Schreibweise von Lokalnamen in Wädenswil weitgehend unverändert. Während der letzten Jahrhunderte kann man hingegen mehr als ein Dutzend verschiedener Schreibweisen des Gemeindenamens Wädenswil aufzählen:
  • 1130 Wadinswilere
  • 1150 Wadinswilare
  • 1224 Wediswile
  • 1263 Wediswil
  • 1415 Wedenschwil
  • 1420 Wedeswil
  • 1494 Wediswyl
  • 1522 Waedenschwyl
  • 1576 Waedenschweil
  • 1632 Waedischweil
  • 1667 Wädischwyl
  • 1780 ca. Wätteschweil
  • 1850 ca. Wädensweil
  • 1903 Wädenswil


 
12. November 2009

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Ach, wie gut, dass niemand weiss ...
Dass man Bergen Personennamen gibt, war immer wieder Anlass zu Kritik.

Radio DRS meldet am 19. August 2010, dass die Gemeinden Grindelwald und Guttannen die Petition abgelehnt haben.
Leider!


Vom Rumpelstilzchen über Johanna Spiris Heidi bis zum Agassizhorn (Rentyhorn).

WOZ Die Wochenzeitung. Ausgabe vom 12. November 2009:
Grabsteine für die Ewigkeit. Von Roland Fischer.

Manche sind von kantiger Gestalt und dominieren die Umgebung, andere haben flache Gipfel und sind kaum auszumachen. Aber alle Berge tragen mittlerweile einen Namen. Das war nicht immer so.

Es gibt diese Stelle im «Heidi», wo Peter sie das erste Mal zu den Alpweiden hinauf mitnimmt. Sie ist komplett hin und weg und gerät, als dann der Abend kommt, so aus dem Häuschen, dass man sich fast ein wenig Sorgen machen muss («Peter! Peter! Es brennt! Es brennt! Alle Berge brennen und der grosse Schnee drüben brennt und der Himmel. O sieh! Sieh!»). Peter tut abgebrüht (er kennt das alles ja), und Heidi schreit und schwärmt weiter: «O sieh, sieh, auf einmal werden sie rosenrot! Sieh den mit dem Schnee und den mit den hohen, spitzigen Felsen! Wie heissen sie, Peter?!» Darauf Peter trocken: «Berge heissen nicht.»
     Eine schöne kleine Satire hat Johanna Spyri da geschrieben auf namenbesessene Berggänger und diesbezüglich gleichgültige BergbewohnerInnen. Denn tatsächlich, Berge hiessen früher nicht. Oder jedenfalls kaum. Erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat man sich darangemacht, jede Spitze, jeden Grat und jeden Rücken fein säuberlich mit einem Namen zu versehen.
     Natürlich gab es auch schon vorher Namen für markante Berge. Doch kam nur einer kleinen Minderheit diese Ehre zuteil. Zur Zeit der Römer waren einige wenige Bergübergänge der Alpen bekannt und benannt, Gipfelnamen gab es kaum ein Dutzend. Denn Flurnamen werden nicht zum Vergnügen verteilt, sondern aus ganz praktischen Erwägungen. Deshalb wurden in Berggebieten vorwiegend die tieferen Lagen benannt: Siedlungen, Weideplätze, Lawinenhänge. Und auch wenn es mal höher hinaufging, blieb der praktische Nutzen Bedingung bei der Etikettierung. Alpweiden bekamen Namen und immer mehr Übergänge, selten auch mal eine Spitze, die der Orientierung diente. Ansonsten war das Hochgebirge Ödland im wahrsten Sinn, der Mensch hatte da nichts zu suchen, also brauchte er auch keine Namen, die ihm beim Finden hätten helfen können.

Streit ums Weideland
Allmählich siedelten sich immer mehr Menschen auch im Alpenraum an, und im 15. Jahrhundert waren die Schweizer Alpen langsam vergeben. Es kam vermehrt zu Streitigkeiten um Weideland, und so begann man klare Alpgrenzen zu ziehen. Dafür wurden sogenannte Grenzbeschreitungsprotokolle angelegt. In ihnen wird der genaue Verlauf der Grenze beschrieben, und dazu war es hilfreich, auch markante Hügel und Bergspitzen zu nutzen, die dann natürlich einen Namen brauchten. Diese Protokolle sind die ersten Quellen, die Aufschluss über alte Bergnamen geben.
     Oft kamen Berge so ganz zwanglos zu einem Namen, indem man sie einer Alpweide zuordnete. Der Berg hinter der Alp Chalbertal im Muotatal beispielsweise heisst ganz einfach Chalbertalstock. Andere Berge waren Zeiger in der alpinen Sonnenuhr: Es gibt eine ganze Menge Berge, die den Mittag anzeigen (weil dann die Sonne über ihnen steht): Mittagshorn, Dents du Midi, Piz Mezdi, Zwölfihora. Und auch das Zweihora beschreibt nicht eine Doppelspitze, sondern eine Uhrzeit. Noch einfacher war die Beschreibung von Aussehen oder Beschaffenheit: beim Weissenstein zum Beispiel, beim Wysshorn oder bei den Rothörnern, von denen es allein in der Schweiz ein gutes halbes Dutzend gibt. Genau gleich auf Französisch, Italienisch oder Rumantsch: Mont-Rouge, Tête-Noire, Pizzo Bianco, Piz Cotschen (rot), Piz Nair (schwarz). (Nur beim Monte Rosa stimmt das nicht so. Nicht das rosarote Licht, das die aufgehende Sonne auf die Ostflanke wirft, hat dem Massif den Namen gegeben, sondern der Appellativ «rosa» – der bedeutet Gletscher.)

Die Spitzen der Unterwelt
Es geht aber auch fantasievoller: Der Chratzerengrat bei Braunwald beispielsweise heisst so, weil er stark zerklüftet, also «zerkratzt» ist. Und der Diesrut bei Vrin ist wörtlich ein «gebrochener Rücken». Sehr schön ist auch der Bös Fulen, der höchste Berg im Kanton Schwyz. Bös ist er deshalb, weil er nicht leicht zu besteigen ist und oft für Steinschlag sorgt: Er ist nicht aus solidem Gneis, sondern aus brüchigem, im Grunde also «faulem» Fels. Noch etwas expliziter ist die Etymologie des Schiesshorns. Auch dieses Massiv hat öfter mal etwas abgelassen. Die BewohnerInnen unten im Tal fanden also ganz unverhohlen, dass sie es mit einem Scheiss-Berg zu tun hatten. Und auch die Rigi ist geologisch zu ihrem Namen gekommen: «Riginen» hat man die auffälligen Schichtungen auf der Rigi-Nordseite genannt, das Wort ist seit dem 14. Jahrhundert bezeugt.
     Sehr oft wird im Namen auch deutlich darauf verwiesen, wie menschenfeindlich das Hochgebirge ist, da wimmelt es von Teufeln und Höllenpforten: Les Diablerets, Piz Uffiern (von lat. infernum, Unterwelt), Unghürhörner (bei Klosters).
     Bis ins 19. Jahrhundert wurden die Berge also eher zufällig und anekdotisch mit Namen versehen – es kam auch nicht selten vor, dass für denselben Gipfel verschiedene Namen in Gebrauch waren. Und noch immer gab es haufenweise namenlose Berge.
     Das änderte sich erst durch zwei Entwicklungen, die direkt nicht viel mit­einander zu tun haben: der einsetzende Tourismus und die exakte Landesvermessung. Als es immer populärer wurde, aus reinem Vergnügen auf jeden möglichen (und unmöglichen) Berg zu steigen, gab es bald keine Erhebung mehr, die nicht das Interesse auf sich zog. Jeder Berg verlangte nach einer Erstbesteigung, und jede Erstbesteigung nach einem Namen für das Erreichte. So wurden Berge reihenweise mit Personennamen versehen, meist kam der Expeditionsleiter der Erstbesteigung zu solchen Ehren. Beispiele dafür sind das Ulrichshorn bei Saas Fee (nach Melchior Ulrich) oder der Parrotspitz, der Pic Tyndall oder die Vincentpyramide, alle nahe der Grenze in den Walliser Alpen. Auch einer der ganz wenigen «weiblichen» Berge kam so zu seinem Namen: Die Gertrudspitze in den Berner Alpen war 1901 von der britischen Abenteurerin und Historikerin Gertrude Bell erklommen worden.
     Gleichzeitig mit den ersten Kletterern zogen die Geometer in die Alpen hinauf. Und stiessen dabei nicht nur auf vermessungstechnische Probleme, wie Andrea Schorta im Buch «Wie der Berg zu seinem Namen kam» schreibt: «Die aufgrund der Landesvermessung gezeichneten exakten Karten sollten auch eine ebenso exakte Nomenklatur erhalten. Dabei mussten die Fachleute erfahren, dass wichtige Geländeteile, insbesondere im unproduktiven Hochgebirge, vielfach namenlos waren.» Erste Karten gab es zwar schon seit dem 16. Jahrhundert, doch waren sie (gerade für das Hochgebirge) meist lückenhaft und ungenau. Auf ihnen waren erst sehr wenige Gipfelnamen angegeben. Das sollte sich nun ändern.

Die Vermesser kommen
Die Kartografen berieten sich mit der Lokalbevölkerung, sie sammelten, ver­glichen, ergänzten. Und sie erfanden, wo es keine Hinweise gab, wohl auch einfach irgendetwas. Wie genau das vonstattenging, ist zumeist nicht überliefert. «Über diese Tätigkeit der Geometer als Namensschöpfer bestehen keine systematischen Untersuchungen», schreibt Schorta. Zumindest über eine solche Benennungsaktion ist aber ein wenig mehr bekannt: 1840 zogen ein paar Naturforscher ins Grimselgebiet, um den Unteraargletscher zu erforschen. Dabei stellten sie fest, dass die meisten dortigen Gipfel keine Namen trugen, die Lokalbevölkerung hatte sich nie um diese entlegenen Berge gekümmert. Der Beschluss war schnell (handstreichartig, wie es der Historiker Hans Fässler ausdrückt) gefasst: Die Gipfel sollten fortan die Namen der anwesenden Forscher tragen. Und so finden sich beim Grimsel heute das Desorhorn, das Escherhorn, das Grunderhorn, das Hugihorn, das Scheuchzerhorn, das Studerhorn – und das Agassizhorn (vgl. «Aufstieg zum Rentyhorn» weiter unten).

Seilbahn auf den Sambutin
Die Forscher brauchten für diese Aktion kein offizielles Mandat – die Kartografen waren froh um jede Hilfe bei der Namensvergabe. Anders sah das natürlich aus, wenn ein Berg umgetauft werden sollte. In der Schweiz ist das überhaupt erst einmal geschehen, als nämlich das Gornerhorn (von den WalserInnen ganz richtig als «starker oder grosser» Berg benannt) in Dufourspitze umbenannt wurde. Entschieden wurde das 1863 von höchster Warte, nämlich direkt vom Bundesrat. Schliesslich ging es ja auch nicht um irgendeinen Berg (sondern den höchsten der Schweiz) und nicht um irgendeinen Namensgeber – sondern um den General, Kartografen, Politiker und IKRK-Mitbegründer Guillaume-Henri Dufour.
      Dass man Bergen Personennamen gibt (beziehungsweise dass man Personen mit einem Berg verewigt, ihnen gewissermassen einen riesigen Grabstein errichtet), war immer wieder Anlass zu Kritik. Tatsächlich gibt es da so etwas wie eine Disproportion. Berge (und überhaupt geografische Orte) kommen und gehen in ganz anderen Zyklen als Menschenleben. Anders sieht das aus, wenn man Strassen oder Plätze nach Personen benennt – beide gehören, könnte man sagen, derselben Domäne an.
     Allerdings tragen eine Vielzahl von Bergen Personennamen, ohne dass es uns auffallen würde. Oft sind ja in der Nähe gelegene Flurnamen auf den Berg übergegangen. Und diese Flurnamen zeigen sehr oft Besitzverhältnisse an: der ehemalige Alpbesitzer findet sich dann auch noch im Bergnamen. Der frühmittelalterliche Älpler Sambutin (ursprünglich ein römischer Name: «der am Samstag Geborene») hätte sich wohl nie träumen lassen, dass sein Name heute noch den Säntis ziert. Ebenso wenig hatte ein gewisser Bernin ob Samedan damit zu schaffen, dass die Nachwelt über Jahrhunderte seinen Namen zitieren würde. Und sogar der Name der Jungfrau lässt sich über den ehemaligen Alpbesitzer erklären: An der Bergflanke liegt die Alp Jungfrauenberg, und diese war lange im Besitz des Frauenklosters Interlaken.

Aufstieg zum Rentyhorn
Ein besonderes Namensdenkmal steht im Berner Oberland – das Agassizhorn. Der 3935 Meter hohe Berg neben dem Finsteraarhorn erinnert an den Schweizer Naturforscher Louis Agassiz (1807–1873), der zwar ein bedeutender Wissenschaftler war, aber auch ein grosser Rassist. Die «Neger» seien «unterwürfig, kriecherisch, nachahmerisch», schrieb er, als er sich in den USA aufhielt; kurzum: eine «verderbte und entartete Rasse».
     Gebührt so einem ein solch mächtiges Grabmal? Nein, argumentiert seit Jahren die Kampagne Démonter Agassiz unter Federführung des St. Galler Historikers Hans Fässler – und schlägt eine Umbenennung vor. Statt Agassiz solle Renty Namens­patron werden. Renty hiess ein Sklave aus dem Kongo, den Agassiz hatte ablichten lassen, um die von ihm behauptete Minderwertigkeit der Schwarzen zu dokumentieren. Ein Rentyhorn wäre auch Signal dafür, dass in der Schweiz ein Umdenken begonnen habe, sagt die wachsende Zahl der Agassiz-KritikerInnen; jedenfalls würde es die Mitschuld des Landes an Sklaverei, Sklavenhandel und Rassismus dokumentieren.
      Doch die Behörden tun sich schwer damit. Sie sehen entweder keine Notwendigkeit für eine Umbenennung – oder schieben die Zuständigkeit auf andere. Zuletzt taten das alt Bundesrat Adolf Ogi, Präsident des Patronatskomitees, und Benedikt Weibel, Präsident der Stiftung Unesco-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch. Es sei nicht ihre Aufgabe, «die öffentliche Wahrnehmung eines Wissenschaftlers aufzuarbeiten und zu korrigieren», schrieben sie Anfang Oktober in fast gleichlautenden Briefen dem Komitee Démonter Agassiz, das ihnen die Petition Rentyhorn zugestellt hatte: «Dafür gibt es andere kompetente Stellen.»
     Das Komitee wird also weiterarbeiten müssen.  Petition unterschreiben.
     Radio DRS meldet am 19. August 2010, dass die Gemeinden Grindelwald und Guttannen die Petition abgelehnt haben.  Leider!




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Auf der einen Seite der grün markierten Gemeindegrenze schreibt man "Geerenstöck", auf der anderen Seite jedoch "Gerenstöck".
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Dieselbe Strasse heisst auf der einen Seite der grün markierten Gemeindegrenze Hombrechtikoner-Strasse, auf der anderen Seite jedoch Oetwiler-Strasse.
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Grenzfälle

"Grenzfälle", so heisst das Kapitel, das Martin Schlatter am 20. Dezember 2011 auf seiner  Webseite GISpunktHSR  schrieb. Zwischen Willikon (Gemeinde Oetwil am See) und Uetzikon (Gemeinde Hombrechtikon) liegt der Weiler Ge(e)renstöck mit vier Wohngebäuden, direkt an der Gemeindegrenze zwischen Oetwil am See und Hombrechtikon.

Hier finden wir auf einem kleinen Ausschnitt des Übersichtsplanes des Kantons Zürich zwei bemerkenswerte "Grenzfälle":
  • Geerenstöck - Gerenstöck.
    Die drei Wohngebäude auf der Oetwiler Seite der Grenze haben die Adressen Geerenstöck 1, 4 und 5. Ein weiteres Wohngebäude des Weilers befindet sich auf der Hombrechtiker Seite der Grenze. Es hat die Adresse Gerenstöck 2. Die Gemeinderäte der beiden Gemeinden und die Nomenklaturkommission des Kantons Zürich werden sich wohl gelegentlich auf eine einheitliche Schreibweise für den Namen des Weilers Ge(e)renstöck einigen. Und vorher werden sie sich hoffentlich nach den Meinungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den vier Häusern erkundigen.
  • Hombrechtikoner-Strasse - Oetwiler-Strasse.
    Die Strasse von Oetwil am See nach Hombrechtikon führt unmittelbar am Weiler Ge(e)renstöck vorbei. Sie heisst bis zur Gemeindegrenze Hombrechtikoner-Strasse, nach der Gemeindegrenze aber Oetwiler-Strasse. Ein seltsamer, aber sinnvoller "Grenzfall".



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Verfasser dieser Webseite:Paul Märki, Ingenieur-Geometer,
8634 Hombrechtikon (1960-2006 in Meilen).
E-Mail-Adresse: paul.maerki(at)maplan.ch
Paul Märki war von 1960 bis 1972 als Gemeindeingenieur und Grundbuchgeometer in Meilen tätig. Von 1972 bis 1996 unterrichtete er am ITR (heute Hochschule Rapperswil, HSR) als Professor für Raumplanung.

Webseite erstellt am 26. 06.  2005. Letzte Revision am 30. 12. 2015.